von Buddenbrock Corporate Building

Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Normalerweise kann die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht gekündigt werden.
  • In Ausnahmefällen ist eine Kündigung der bAV möglich; diese Handhabe ist aber für den Arbeitnehmer mit gravierenden Nachteilen verbunden.
  • Eine bessere Lösung ist es in der Regel, die bAV für eine gewisse Zeit (oder dauerhaft) beitragsfrei zu stellen. Dann ruht der Vertrag maximal bis zur Altersrente.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel ist es oft möglich, das angesparte Kapital auf das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers zu übertragen.

Kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht möglichVom Konzept her ist die betriebliche Altersvorsorge dazu gedacht, im Alter die gesetzliche Rente zu ergänzen. Darum ist eine Kündigung von Seiten des Gesetzgebers her unerwünscht und kann auch für den Arbeitgeber nachteilig sein. Ausnahmen kann es geben, wenn der bisher angesparte Betrag sehr gering ausfällt (Abfindungsfreigrenze) und/oder der Arbeitnehmer in einem laufenden Arbeitsverhältnis die Entgeltumwandlung beenden will. Sollen keine Beiträge mehr zur bAV geleistet werden, kann auch die Beitragsfreistellung eine Option darstellen.

Welche Ausnahmen gibt es?

In Ausnahmefällen kann es möglich sein, eine bAV aufzulösen. Dies geht aber nur unter den folgenden Bedingungen:

Dies nützt Arbeitnehmern allerdings meistens wenig, da sie die bis dahin angesparte Summe trotzdem erst im Rentenalter ausgezahlt bekommen. Eine Abfindung ist nur unter bestimmten Umständen möglich (siehe folgender Abschnitt).

Experten-Tipp:

Wichtig für Arbeitgeber

“Achten Sie bei einer Ausnahme-Kündigung unbedingt darauf, die gegebene Versorgungszusage auch formal aufzuheben. Sonst hat der Arbeitnehmer gegebenenfalls im Alter weiterhin Ansprüche gegenüber dem Unternehmen.”

Stephan Seidenfad, bAV-Experte

Wann ist eine Abfindung möglich?

Ob eine Auszahlung des Rückkaufswerts der Versicherung möglich ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Unverfallbarkeit der Anwartschaft (bedeutet: ist der erworbene Rentenanspruch vom Gesetzgeber als rechtlich sicher und unwiderrufbar eingestuft?)
  • Status des Arbeitsverhältnisses und
  • Höhe der erworbenen Rentenansprüche.

Im laufenden Arbeitsverhältnis, wenn beide zustimmen

Die Abfindung in einem laufenden Arbeitsverhältnis ist möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide zustimmen. Dies darf aber nicht zeitlich im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen, kann also beispielsweise auch nicht in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die erworbenen Rentenansprüche nur geringfügig sind.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn die erworbene Rente nur gering ist

Eine bAV kann dann abgefunden werden, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, und der bereits erworbene Anspruch auf eine Rente sehr gering ausfällt. Die Grenze liegt im Jahr 2024 bei 35,35 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 34,65 Euro (neue Bundesländer) Rente im Monat. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers Gebrauch machen.

Wenn der Arbeitgeber alleine zahlt und noch keine gesetzliche Unverfallbarkeit besteht

Anwartschaften auf eine Betriebsrente sind immer dann nicht unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer selbst kein eigenes Geld eingesetzt hat. Dies ist bei rein arbeitgeberfinanzierten bAV-Modellen der Fall. Hier entsteht eine unverfallbare Anwartschaft erst nach einer gewissen Zeit Betriebszugehörigkeit – seit 2018 sind dies drei Jahre. Zudem muss der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt sein. Scheidet der Arbeitnehmer vorher aus dem Betrieb aus, hat er kein Recht auf die Betriebsrente. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich in einem solchen Fall aber auf eine Abfindung einigen – dies ist Verhandlungssache zwischen den beiden Parteien. Bei Direktversicherungen bietet sich als Größe natürlich der Rückkaufswert an.

Dies kann auch im laufenden Arbeitsverhältnis geschehen. Die Kündigung einer rein arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge ergibt für den Arbeitnehmer aber nicht viel Sinn, da er hier ja von geschenkten Beiträgen des Unternehmens profitiert.

Was kostet die Kündigung?

Bei einer Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge können hohe Kosten auf Arbeitnehmer zukommen.

Mögliche Kosten sind:

  • sofort fällige Steuern und Sozialabgaben
  • Verwaltungsgebühren des Versicherers

Arbeitnehmer profitieren während der Ansparphase der bAV von Ersparnissen bei den Steuern und Sozialabgaben. Wenn sie den bAV-Vertrag kündigen, werden diese vorher gesparten Abgaben sofort fällig, da die Grundlage für die Vergünstigung weggefallen ist – selbst wenn der angesparte Betrag erst im Rentenalter ausgezahlt wird. So kann die Kündigung der bAV sogar zum Verlustgeschäft werden.

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Ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll?

Die Kündigung der bAV ist normalerweise nicht sinnvoll. Besteht die Möglichkeit, den Vertrag privat weiterzuführen oder das angesparte Kapital auf das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers zu übertragen, dann sollten Arbeitnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Eine Kündigung ist für den Versicherten sehr teuer und bringt nicht den gewünschten Effekt – der Geldbetrag, den der Arbeitnehmer am Ende erhält (sofern dies überhaupt möglich ist), wird durch Steuern und Sozialabgaben erheblich gemindert.

Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nachteile für Arbeitnehmer

  • In der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben sparen, da die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen vor der Versteuerung und Sozialabgabenabführung entnommen werden. Gleichzeitig profitiert er von einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss. Bekommt der Arbeitnehmer sein angespartes Kapital auf einen Schlag zurück, verlangt der Gesetzgeber für die Förderung des Rentenaufbaus eine Entschädigung. Der Arbeitnehmer erhält dadurch weniger Kapital.
  • BAV-Produkte müssen sicherstellen, dass der Arbeitnehmer bei Renteneintritt mindestens die eingezahlten Beträge erhält – im besten Fall sogar mehr. Es gibt Produkte, die langjährigen Sparern einen besonderen Bonus gewähren. Andere haben höhere Anlaufkosten oder überzeugen über den Zinseszins- oder Rendite-Effekt. Ist das der Fall, erhält der Arbeitnehmer nochmal weniger Kapital.

Nachteile für Arbeitgeber

  • Der Arbeitgeber gerät schnell in Zugzwang, wenn er einem Mitarbeiter die Kündigung der bAV bewilligt. Mit der Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge möchte der Arbeitnehmer mindestens seine eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommen. Es ist nicht final geklärt, ob der Arbeitgeber für die Differenz aufkommen muss. Deswegen sollten Arbeitgeber die Kündigung nicht erlauben, sondern dem Arbeitnehmer lieber Alternativen eröffnen.

Beitragsfreistellung: die Alternative bei finanziellen Engpässen

Wer über eine Entgeltumwandlung Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge leistet und diese Zahlungen nicht mehr fortsetzen möchte oder kann, hat die Möglichkeit der Beitragsfreistellung.

  • Dabei handelt es sich nicht um eine Kündigung des Vertrags, sondern lediglich um eine Pause der Beitragseinzahlungen.
  • Die bis zu dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung geleisteten Beiträge werden nicht zurückerstattet und der Vertrag bleibt aktiv.
  • Die Höhe der Rentenauszahlung richtet sich nach dem bis dahin angesammelten Kapital.

Durch den Wegfall zukünftiger Beiträge wird die letztendliche Rentenauszahlung niedriger ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Diese Option ist besonders in finanziell angespannten Situationen – wie etwa temporärer Arbeitslosigkeit, oder wenn ein neuer Arbeitgeber eine bAV nur über einen anderen Versicherer zu weniger vorteilhaften Konditionen anbietet – eine Überlegung wert. Zudem besteht oft die Möglichkeit, die bAV auf privater Basis mit eigenen Beiträgen fortzuführen.

Was gilt bei Unterstützungskasse und Direktzusage?

Die Unterstützungskasse und die Direktzusage werden besonders häufig für die Versorgung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten genutzt.

  • Die Unterstützungskasse kann praktisch nicht gekündigt, sondern nur stillgelegt werden.
  • Bei dem flexiblen Weg der Direktzusage (Pensionszusage) ist die Kündigung reine Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn beide sich darauf einigen, kann die Direktzusage gekündigt werden. Zu beachten sind dann aber potenzielle Steuernachteile für beide Seiten. Durch eine Kündigung erhöht sich für die Firma schlagartig das steuerpflichtige Einkommen. Für Geschäftsführer, die sich Beträge aus ihrer bAV auszahlen lassen, können tatsächlich schwerwiegende steuerliche Folgen entstehen. Insbesondere wenn der Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt ist, könnte das Finanzamt eine solche Auszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) interpretieren.

Kündigung bei Jobwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel mit betrieblicher Altersvorsorge ist es häufig möglich, die Zusatzrente vom alten auf den neuen Arbeitgeber beziehungsweise dessen Versorgungssystem zu übertragen. Voraussetzung ist:

  • Das angesparte Kapital ist geringer als 90.600 Euro (Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung für 2024).
  • Der Jobwechsel ist nicht länger als ein Jahr her.

Wenn ein neuer Arbeitgeber noch kein eigenes Versorgungssystem für die betriebliche Altersvorsorge etabliert hat, besteht die Möglichkeit, dass er als neuer Versicherungsnehmer in den bestehenden Vertrag des Arbeitnehmers eintritt. Diese Option ermöglicht eine nahtlose Fortführung der bAV ohne Unterbrechung der Versorgungsleistungen und ohne den Verlust bereits erworbener Anwartschaften.

In der Praxis verfügen jedoch viele Arbeitgeber bereits über eigene Versorgungssysteme für die bAV, die sich von dem des vorherigen Arbeitgebers unterscheiden können. In solchen Fällen ist es für Arbeitnehmer oft nicht möglich, ihren bestehenden bAV-Vertrag direkt fortzuführen. Stattdessen müssen sie sich in der Regel auf die Übertragung des angesparten Kapitals auf das neue Versorgungssystem des Arbeitgebers oder auf alternative Durchführungswege einlassen.

Bei der Deckungskapitalübertragung wird das angesparte Kapital des Arbeitnehmers auf den Versicherer des neuen Arbeitgebers übertragen. In vielen Fällen fallen keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren an, was langfristig betrachtet eine vorteilhaftere Option darstellt, als den Vertrag zu kündigen oder ruhen zu lassen. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer bei seinem neuen Arbeitgeber weiter sparen.

Diese Situation kann für Arbeitnehmer bedeuten, dass sie sich an die Konditionen und Regelungen des neuen Versorgungssystems anpassen müssen, was je nach den Umständen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer in solchen Übergangssituationen ihre Optionen sorgfältig prüfen.