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Private Unfallversicherung

Sichern Sie sich auch in Ihrer Freizeit bestmöglich ab.

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Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Unfall­versicherung versus private Unfall­versicherung

Unfälle passieren plötzlich und unvorhergesehen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verzeichnete für das Jahr 2021 805.000 Arbeitsunfälle. Aber auch im privaten Umfeld – und gerade dort – können Unfälle passieren. Es kommt sogar nirgendwo anders zu so vielen Unfällen wie im Haushalt. Um für mögliche Schäden abgesichert zu sein, gibt es in Deutschland mit der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung zwei Arten von Unfallversicherungen. Arbeitnehmer sind einen Großteil des Tages in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Für alle, die über keinen gesetzlichen Schutz verfügen, oder sich auch in ihrer Freizeit absichern möchten, eignet sich die private Unfallversicherung. Was die gesetzliche und die private Unfallversicherung leisten, wo die Unterschiede liegen und welche Versicherung für wen sinnvoll ist, erfahren Sie im Folgenden.

Wer ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?

Im Sozialgesetzbuch (SGB) in § 2 SGB VII ist geregelt, dass Arbeitnehmer pflichtmäßig über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Anmeldung und Zahlung der Beiträge erfolgen über den Arbeitgeber. Auch Studenten und Schüler sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Folgende Berufsgruppen sind dagegen nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert:
  • Selbstständige, lediglich landwirtschaftliche Unternehmer und Personen, die im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege arbeiten, sind pflichtversichert. Freiberufler und Selbstständige können sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern.

  • selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Apotheker

  • Beamte sind bei einem Dienstunfall in der Beamtenversorgung abgesichert.

Welche Leistungen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Im Falle eines Arbeitsunfalles übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung. Bei schweren Unfällen kommt sie in der Regel für eine Rente auf. Die Handhabung: Der Versicherte muss die Leistungen nicht beantragen. Der Unfallversicherungsträger (Ebene 4) prüft mit Hilfe der ärztlichen Unterlagen, welche Leistungen dem Versicherten zustehen. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick:
  • Heilbehandlungen: Dazu gehören erforderliche Arzneien, Verbands- und Heilmittel, Aufenthalte im Krankenhaus oder in Reha-Einrichtungen, Physio- und Psychotherapie.

  • Verletztengeld: Es beträgt 80 Prozent des entgangenen Bruttoentgelts bis zur Höhe des Nettolohns und wird für höchstens 78 Wochen gezahlt.

  • Pflegegeld

  • Unfallrente: Bei einer Erwerbsfähigkeit, die mindestens 20 Prozent gemindert ist, kann die Unfallversicherung eine Unfallrente zahlen. Der Gesundheitsschaden muss aber mindestens 26 Wochen lang andauern.

  • Hinterbliebenenrente

Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und bestimmte Berufskrankheiten auf. Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf:
  • Arbeitsunfällen

  • Betriebsausflüge, wenn die Veranstaltung allen Mitarbeitenden offensteht

  • Berufskrankheiten, die durch den Beruf verursacht werden. Diese sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BVK) aufgelistet.

  • Fortbildungen

  • das Arbeiten im Homeoffice. Auch einen möglichen Unfall auf dem Weg vom Bett zum heimischen Schreibtisch hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 08. Dezember 2021 als Arbeitsunfall eingestuft (Az. B 2 U 4/21 R). Für das mobile Arbeiten gelten die gleichen Regelungen.

Nicht versichert sind hingegen: 

  • Unfälle, die in der Freizeit passiert sind

  • Gesundheitsschäden, die ohne äußere Einwirkung entstehen. Dazu gehört beispielsweise der Herzinfarkt am Schreibtisch.

  • private Tätigkeiten, die zu Hause erledigt werden, wie das Entgegennehmen eines Paketes.

  • Unfälle im Rahmen der Kinderbetreuung. Eine Ausnahme ist beispielsweise der Hin- und Rückweg in den Kindergarten.

Die private Unfallversicherung kann die genannten Risiken abdecken. Denn, sie zahlt im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern ebenso bei privaten Unfällen. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann eine geeignete Alternative zur Unfallversicherung darstellen. Sie zahlt dann eine Rente, wenn Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Die 6 wichtigsten Gründe, einen Zusatzschutz über die private Unfallversicherung abzuschließen

  • Die Lücke, die dadurch entsteht, dass gewisse Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht inbegriffen sind, ist groß.

  • Selbstständige, Freiberufler und Rentner sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Drastisch formuliert: Sie haben keinen Versicherungsschutz bei Unfällen.

  • Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung ist beschränkt.

  • Unfälle, die in der Freizeit passieren, sind nicht abgedeckt.

  • Im Schadensfall leistet eine private Unfallversicherung eine einmalig vereinbarte Versicherungssumme. Darüber hinaus können Sie mit dem Versicherer eine Unfallrente vereinbaren, um so dauerhafte Leistungen aus der privaten Unfallversicherung zu erhalten.

  • bestmöglich ab und leistet auch bei Arbeits- und Wegeunfällen. Hier zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung aus.

Für wen ist eine private Unfall­versicherung sinnvoll?

Die private Unfallversicherung ist für alle Menschen sinnvoll, die einen zusätzlichen Schutz zur gesetzlichen Unfallversicherung aufbauen möchten. Das bedeutet, dass sie einem Großteil offensteht. Es gibt allerdings auch wenige Ausnahmen:
  • Mindestalter: Viele Versicherer bieten Unfallversicherungen nur bis zu einem bestimmten Alter an.

  • Risikoreiche Berufe: Menschen, die einen besonders risikoreichen Beruf ausüben, wie beispielsweise den des Stuntmans, können keine private Unfallversicherung abschließen.

  • Risikoreiche Freizeitsportarten: Wenn Interessenten eine Freizeitsportart mit besonderen Risiken, zum Beispiel Flugsport, ausüben, können Sie sich nicht über eine private Unfallversicherung absichern.

Bei den genannten Ausnahmen sind unter Umständen Sondertarife notwendig.

Private Unfall­versicherung für Kinder

Laut einer Studie des Robert-Koch-Institutes sind Unfallverletzungen eine der größten Gesundheitsgefahren für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Jedes achte verunfallte Kind verbrachte sogar mindestens eine Nacht im Krankenhaus. Die meisten Unfällen passieren im privaten Umfeld und nicht im Kindergarten oder in der Schule, wo sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Eine private Unfallversicherung hingegen bietet Schutz für Freizeitaktivitäten der Kinder, zum Beispiel auf dem Spielplatz, im Sportverein oder auf der Straße. Sie springt außerdem ein, wenn Kinder durch einen Unfall dauerhafte Gesundheitsschäden davontragen.

Leistungen der privaten Unfall­versicherung

Prinzipiell gilt für die private Unfallversicherung der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen Ihres Vertrages frei wählen können. Der Vorteil: Sie können genau die Risiken abdecken, die Ihnen wichtig sind und nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherbar sind. Vorab vereinbaren Sie einen Beitrag, den Ihnen der Versicherer im Schadensfall auszahlt. Wie hoch dieser Beitrag ausfällt, hängt unter anderem von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Auszahlung einer Unfallrente festzulegen, die Ihnen der Versicherer im Schadensfall monatlich auszahlt. Eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Unfallrente ist ebenfalls möglich. Weitere Fakten zu den Leistungen der privaten Unfallversicherung:

Auszahlung der Hauptleistung

Es dauert in der Regel etwas, bis die Unfallversicherung Ihnen die Hauptleistungen auszahlt, weil sie abwartet, wie der Heilungsprozess verläuft. Erst wenn dieser abgeschlossen ist, kann der Versicherer den Personenschaden und den Invaliditätsgrad einschätzen.

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung gehört zu den Leistungsarten der Unfallversicherung. Der Versicherer zahlt sie aus, wenn der Versicherte durch einen Unfall körperlich oder geistig beeinträchtigt ist.

Übergangsleistung

Sie erhalten eine Übergangsleistung, wenn Sie sechs Monate nach einem Unfall noch immer zu mindestens 50 Prozent körperlich oder geistig beeinträchtigt sind.

Tagegeld

Wenn Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden und Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, erhalten Sie vom Versicherer ein Tagegeld.

Krankenhaustagegeld

Befinden Sie sich aufgrund eines Unfalls in vollstationärer Behandlung, zahlt Ihnen der Versicherer ein Krankenhaustagegeld in vertraglich festgelegter Höhe aus.

Todesfallleistung

Verstirbt der Versicherungsnehmer, zahlt der Versicherer eine vereinbarte Todesfallleistung an die Angehörigen aus.

Ist eine zusätzliche Reiseunfallversicherung notwendig?

Grundsätzlich kann eine Reiseunfallversicherung sinnvoll sein. Sind Sie jedoch bereits in einer privaten Unfallversicherung abgesichert, ist eine Reiseunfallversicherung überflüssig. Leistungsstarke private Unfallversicherungen zahlen nämlich in der Regel auch im Ausland. Je nach Tarif kann es jedoch zeitliche Befristungen geben. Lassen Sie sich deshalb unbedingt Ihren unbefristeten Versicherungsschutz im Reiseland von Ihrem Versicherer bestätigen.

Was kostet eine private Unfall­versicherung?

Eine allgemeingültige Aussage über die Kosten, die für Versicherte in der privaten Unfallversicherung anfallen, kann nicht getroffen werden. Vielmehr hängen die Kosten von vielen Faktoren ab. Zum einen von der Einstufung in Gefahrengruppen. Je nach Art der beruflichen Tätigkeit und deren Risikopotenzialen stuft der Versicherer die Versicherten in die Gefahrengruppen A oder B ein. Zu der Gefahrengruppe A zählen in der Regel alle administrativen, kaufmännischen oder akademischen Arbeitsbereiche, bei denen die Mitarbeitenden nur mäßigen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind.
Personen, die Tätigkeiten ausüben, die mit größerer körperlicher Belastung verbunden sind oder in denen sie mit gefährlichen Stoffen in Kontakt kommen, zählen zur Gefahrengruppe B. Sie zahlen eine höhere Prämie als Versicherte aus Gruppe A. Neben der Einordnung in Gefahrengruppen zählen ausgeübte Hobbys zu den Faktoren, die Auswirkungen auf die Kosten der privaten Unfallversicherung haben. Viele Versicherer schließen Extremsportarten teilweise aus dem Versicherungsschutz aus. Weitere Kostenfaktoren:
  • Welche Versicherungsbausteine möchte der Versicherungsnehmer integrieren?

  • Wie hoch soll die Invaliditätssumme ausfallen?

  • Welche Service-Leistungen bietet der Versicherer?

  • Wie alt ist der Versicherungsnehmer?

So finden Sie eine geeignete private Unfallversicherung: unsere Tipps

Wählen Sie einen möglichst kleinen Mitwirkungsanteil

Hat eine zuvor bestehende Krankheit oder ein Gebrechen an der durch einen Unfall hervorgerufenen Schädigung mitgewirkt, so wird der entsprechende Mitwirkungsanteil bei der Berechnung der Invaliditätsleistung berücksichtigt. Genauer gesagt mindert sich demnach die Leistung bei Invalidität um einen bestimmten Prozentsatz. Je höher der Verzicht auf die Anrechnung eines Mitwirkungsanteils im Tarif, desto unwahrscheinlicher ist es, dass im Leistungsfall eine Minderung vorgenommen wird. Wir empfehlen, einen möglichst kleinen oder gar keinen Anteil zu wählen.

Die richtige Wahl der Progression ist entscheidend

Die Progression ist einer von drei Bestandteilen, die über die Höhe der Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalls entscheiden. Eine private Unfallversicherung muss keine Progression enthalten, grundsätzlich ist eine entsprechende Vereinbarung aber sinnvoll. Die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung kann durch eine Progressionsklausel gesteigert werden, um die versicherte Person bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser zu stellen. Die Progression setzt üblicherweise ab 25 Prozent Invaliditätsgrad ein und steigert sich je nach vereinbartem Progressionsgrad. Unser Tipp: Die richtige Wahl der Progression lässt die Beiträge nicht so hoch werden. Im schlimmsten Fall stehen hohe Summen zu Verfügung.

Für bestimmte Berufe gibt es besondere Gliedertaxen

Die Gliedertaxe zeigt in Form einer tabellarischen Auflistung in den Bedingungen auf, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane eingestuft wird. Entsprechend beeinflusst die Gliedertaxe unmittelbar die Leistung, die die Versicherung im Schadensfall an den Kunden auszahlt. Bemessung außerhalb der Gliedertaxe: Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten. Beachten Sie, dass es für bestimmte Berufe besondere Taxen gibt. Auch grundsätzliche Mehrleistungen gegenüber Standardtarifen sind möglich.

FAQs zur privaten Unfallversicherung

Welche Höhe sollte die Versicherungssumme der privaten Unfallversicherung betragen?

Als Grundsumme für die private Unfallversicherung empfiehlt sich das Zwei- bis Dreifache Ihres Brutto-Jahreseinkommens. Der Versicherer zahlt diese Summe in Abhängigkeit zur Höhe der Invalidität aus.
Beispiel: Wenn Sie sich zum Beispiel über 100. 000 Euro versichern und durch einen Unfall zu 50 Prozent schwerbehindert sind, erhalten Sie 50.000 Euro von Ihrer privaten Unfallversicherung.

Was leistet die private Unfallversicherung im Todesfall?

Sie sollten die Todesfallleistung hoch genug wählen, damit Ihre Angehörigen zum Beispiel die Bestattung bezahlen können. Für die langfristige Versorgung Ihrer Angehörigen im Todesfall durch einen Unfall bietet sich zusätzlich eine Risikolebensversicherung an.

Was ist in der Gliedertaxe festgelegt?

In der Gliedertaxe ist festgelegt, welche Verletzungen mit welchem Invaliditätsgrad korrespondiert. Je höher der Invaliditätsgrad – also je schwerwiegender die Verletzungen –, desto höher wird Ihr Finanzbedarf ausfallen. Besonders bei hohen Invaliditätsgraden erscheint die ausgezahlte Kapitalabfindung sehr gering im Vergleich zum erlittenen Verlust und den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Die Höhe der Versicherungssumme sollte sich an Ihrem Alter orientieren – je jünger Sie sind, desto länger leben Sie im Fall eines Unfalls mit den Folgen.

Fazit zur privaten Unfallversicherung

Natürlich ist der Unfallschutz von Berufstätigen über die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet. Fakt ist aber, dass dieser Schutzlückenhaft ist. Es lohnt sich aus diesem Grund, sich mit einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung gegen die Folgen von Unfällen abzusichern, für die die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig ist. Dazu gehören unter anderem Unfälle, die in der Freizeit passieren. In manchen Fällen bieten auch Arbeitgeber einen zusätzlichen Schutz über die betriebliche Unfallversicherung an.
Wir empfehlen, genau bei den Versicherungsbedingungen hinzuschauen und als ersten Anhaltspunkt mehrere Tarife miteinander zu vergleichen. „Es gibt auf dem Markt eine Vielzahl von guten, aber auch von schlechten Tarifen zur Auswahl. Eine richtige Beratung macht immer Sinn. Hier entscheiden Sie mit einem Experten darüber, ob Sie überhaupt eine private Unfallversicherung benötigen. Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an“, weiß Peter Kenkmann, Spezialist für private und gewerbliche Sachversicherungen. Für eine umfassende Beratung vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Wann haben Sie das letzte Mal gemeinsam mit Ihrem Finanzexperten, Banker, Steuerberater und vielleicht auch Rechtsberater an einem Tisch gesessen, um Ihre unternehmerische oder private Finanzstrategie abzustimmen? Vermutlich noch nie. Dabei ist kein Finanzthema eine Insellösung. Es besteht immer eine direkte Wechselwirkung zu anderen Themengebieten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern. Diese Art von Beratung nennen wir Kontextberatung.

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Dominik Probst von Buddenbrock