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Pensionsfonds

Betriebliche Altersvorsorge mit Pensionsfonds: renditeorientiert und flexibel

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pensionsfonds ist eine unabhängige Einrichtung, über die Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten können.
  • Pensionsfonds sind sehr flexibel in der Geldanlage, wodurch für Unternehmen Vorteile entstehen und höhere Renditen möglich sind.
  • Normalerweise ist diese Art der bAV arbeitgeberfinanziert. Eine Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ist jedoch auch möglich.
  • Für Arbeitgeber sind Pensionsfonds zudem das Mittel der Wahl, um krankende Direktversicherungen auszulagern und das eigene Risiko zu reduzieren.

Was ist ein Pensionsfonds?

Ein Pensionsfonds ist eine autonome Einrichtung, über die Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge bereitstellen können. Häufig werden Pensionsfonds von großen Unternehmen oder Versicherungsgesellschaften mit genau dieser Intention ins Leben gerufen. Dies entbindet den Arbeitgeber von der Verantwortung der Kapitalanlage, wie es etwa bei der Direktzusage der Fall ist, und überträgt diese Aufgabe stattdessen auf den Pensionsfonds. Ein einzelner Pensionsfonds kann von verschiedenen Unternehmen genutzt werden und ist oftmals branchenspezifisch ausgerichtet.

Die Betriebsrenten, die über Pensionsfonds abgesichert sind, basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden die von Arbeitgebern und gegebenenfalls von Arbeitnehmern eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt investiert. Die angesammelten Einlagen sowie die erzielten Gewinne werden später als Rente an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Auch Versicherungsgesellschaften wie die Allianz, HDI oder Alte Leipziger haben eigene Pensionsfonds etabliert, um eine solche betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Steckbrief: Pensionsfonds

Frage
Eigenschaft
Finanzierung?
Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Mischform möglich
Leistung?
Betriebsrente, Einmalauszahlung + Zusatzleistungen möglich
Vorteile?
Höhere Renditechancen möglich als bei anderen Arten der bAV; hohe Flexibilität für Arbeitgeber
Nachgelagerte Versteuerung?
Ja
Übertragbar?
Unter Umständen möglich. Kann auch privat fortgeführt werden.
Für wen lohnt es sich?
Arbeitnehmer, die renditeorientiert für die Rente sparen möchten; Arbeitgeber vor allem dann, wenn sie alte Direktzusagen optimieren möchten

Wie funktioniert ein Pensionsfonds?

Über Pensionsfonds werden häufig arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten abgewickelt. Zwar besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung Beiträge leisten, doch findet dies bei Pensionsfonds im Vergleich zu anderen Durchführungswegen seltener statt. Falls Arbeitnehmer dennoch einzahlen, gestaltet sich der Prozess für sie ähnlich wie bei einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse.

Durch Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in die Betriebsrente einzahlen und dabei von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen profitieren. Der Arbeitgeber ist seit 2019 für Neuverträge und seit 2022 für ältere Verträge verpflichtet, die umgewandelten Beiträge des Arbeitnehmers mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen. Zusätzlich haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beiträge aus dem Nettogehalt zu leisten und staatliche Riester-Förderung dafür zu erhalten.

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Diese Leistungen bietet ein Pensionsfonds

Pensionsfonds bieten dieselben Leistungen wie andere Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Im Kern zielen sie darauf ab, Arbeitnehmern neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Betriebsrente im Ruhestand zu gewährleisten. Unter bestimmten Umständen besteht zudem die Option auf eine einmalige Kapitalauszahlung.

Weitere mögliche Zusatzleistungen (je nach Anbieter unterschiedlich):

  • Absicherung der Hinterbliebenen im vorzeitigen Todesfall
  • Berufsunfähigkeitsrente

Diese Arten der Versorgungszusage sind möglich

Bei einem Pensionsfonds können Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber folgende Zusagearten festlegen:

  • Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist die geläufigste Variante. Hierbei wird dem Arbeitnehmer garantiert, dass er als Mindestleistung die eingezahlten Beiträge im Alter als Betriebsrente erhält. Die genaue Höhe der zukünftigen Rente hängt von der Entwicklung des Kapitals ab.
  • Bei der Leistungszusage verspricht der Arbeitgeber einen bestimmten Festbetrag als Rente oder Kapitalleistung.

Sind die Leistungen bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher?

Alle unverfallbaren Anwartschaften des Arbeitnehmers sind selbst im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Das bedeutet, dass sie zum vereinbarten Renteneintrittsalter normal ausgezahlt werden. Eine unverfallbare Anwartschaft bezeichnet einen erworbenen Anspruch des Arbeitnehmers, der in der Regel für alle von ihm selbst geleisteten Beiträge gilt, sobald eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit erreicht ist.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

In der Regel kann der Arbeitnehmer die Absicherung über einen Pensionsfonds zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Die Handhabe gestaltet sich deutlich einfacher als beispielsweise bei einer Direktzusage. Die praktische Durchführbarkeit hängt jedoch von der Organisation der betrieblichen Altersvorsorge des neuen Arbeitgebers ab. Er kann dem Arbeitnehmer die Option bieten, das angesparte Kapital in sein Versorgungssystem zu übertragen. Sollte dies nicht umsetzbar sein, kann der Arbeitnehmer alternativ den Vertrag mit dem Pensionsfonds ruhen lassen oder privat weiterführen.

 

Mehr zum Thema betriebliche Altersvorsorge und Arbeitgeberwechsel

Vor- und Nachteile des Pensionsfonds

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Der Pensionsfonds bietet aufgrund der flexibel ausgestalteten Geldanlage höhere Renditechancen als andere Durchführungswege der bAV.
  • Die Verwaltungskosten für Arbeitnehmer sind bei diesem Durchführungsweg gering oder fallen nicht an.
  • Die Entgeltumwandlung ist mit derselben staatlichen Förderung möglich wie auch bei der Direktversicherung oder der Pensionskasse.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Risikoreiche Anlagen beinhalten Risiken. Im Extremfall erhalten Arbeitnehmer am Ende nur ihre eingezahlten Beiträge zurück.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Pensionsfonds bieten für Unternehmen weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten und sind sehr flexibel.
  • Die flexible Kapitalanlage von Pensionsfonds eröffnet verbesserte Renditechancen, die wiederum die Möglichkeit auf attraktivere Angebote für die Belegschaft bieten.
  • Die bAV per Pensionsfonds belastet die Bilanz des Unternehmens nicht.
  • Die Verwaltungskosten sind vergleichsweise gering, da die eigentliche Abwicklung der bAV beim Pensionsfonds erfolgt.
  • Die Beiträge zur bAV sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben.

Nachteile für Arbeitgeber

  • Es besteht die Verpflichtung, zumindest anteilig Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein zu entrichten.

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Experten-Tipp:

Tipp für Arbeitgeber: gutes Mittel zur Neuordnung von Direktzusagen

“In der Praxis nutzen wir den Pensionsfonds hauptsächlich zur Umstrukturierung von alten Pensions- oder Direktzusagen. Insbesondere der nicht durch einen Versicherer rückgedeckte Pensionsfonds, der frei am Kapitalmarkt agieren kann, bietet sich hierfür an. Im Rahmen der Direktzusage investieren Unternehmen das für die Betriebsrente vorgesehene Kapital selbst, ohne eine dritte Partei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die gegenwärtige Gesetzgebung und die Phase niedriger Zinsen machen diese Form der betrieblichen Altersversorgung momentan jedoch für Arbeitgeber eher unattraktiv.

Durch die Übertragung alter Direktzusagen in einen Pensionsfonds können Unternehmen bestehende Verpflichtungen optimieren. Dies ermöglicht es ihnen, einen Teil der Haftung an den Pensionsfonds zu übertragen und somit eine Entlastung zu erfahren. Auch für die Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile, da die betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds leichter zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden kann als eine Direktzusage. Ein weiteres mögliches Instrument hierfür ist die Unterstützungskasse.”

Stephan-Seidenfad, bAV-Experte

Mehr zum Thema Direktzusage

Pensionsfonds als Vehikel für das Sozialpartnermodell

Die Direktversicherung ist der gängige Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge. Deswegen werden Pensionsfonds aktuell eher selten eingesetzt. Eine Neuerung des Betriebsrentenstärkungsgesetztes (BRSG) von 2018 könnte das jedoch ändern: das Sozialpartnermodell

Bei diesem Modell einigen sich die Tarifparteien auf eine bAV und schreiben diese auf Tarifvertragsebene fest. Arbeitgeber müssen dabei nur eine reine Beitragszusage erteilen, was den Weg für Kapitalanlagen mit potenziell höheren Renditen ebnet. Pensionsfonds sind ein geeignetes und vom Gesetzgeber vorgesehenes Mittel, über das sich diese Kapitalanlagen abbilden lassen. Allerdings findet das Sozialpartnermodell bislang nur wenig Anwendung. Es ist deshalb ungewiss, ob eine Renaissance der Pensionsfonds bevorsteht.

Mehr zum Sozialpartnermodell

Das können wir für Ihr Unternehmen tun

Wir empfehlen Arbeitgebern, bei der Auslagerung alter Pensionsverpflichtungen aufgrund der hohen Komplexität des Themas unbedingt professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Unsere Experten bei der von Buddenbrock Concepts GmbH verfügen über umfassendes Wissen in allen relevanten Bereichen und haben Zugriff auf ein Expertennetzwerk, das das erforderliche Know-how vollständig bereitstellt. Gerne stehen Ihnen unsere Experten für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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