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Betriebliche Kranken­versicherung

Schaffen Sie einen spürbaren Mehrwert für Ihre Mitarbeitenden.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist eine betriebliche Kranken­versicherung?

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Krankenzusatzversicherung, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeitende abschließen. Diese stellt also eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse dar, die Lücken im bestehenden Versicherungsschutz schließt. Der Arbeitgeber ist dabei der Versicherungsnehmer und finanziert in den meisten Fällen die betriebliche Krankenversicherung. Die versicherte Person ist dagegen der Mitarbeitende, der auch ausschließlich Anspruch auf die Leistungen der Versicherung hat. Somit ist die betriebliche Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Voraussetzungen für eine betriebliche Kranken­versicherung

Je nach Anbieter ist der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung ab einer Anzahl von fünf, zehn oder 20 zu versichernden Mitarbeitende möglich. Dabei müssen Sie nicht die komplette Belegschaft versichern. Sie können Ihre Arbeitnehmer außerdem in Gruppen mit unterschiedlichem Versicherungsschutz einteilen. Wichtig ist an dieser Stelle jedoch, dass Sie die Gruppen nach objektiven Kriterien abbilden (zum Beispiel nach Betriebszugehörigkeit), jeweils mindestens zehn Teilnehmer enthalten und einen kollektiven Versicherungsbeginn haben.

bKV für privat und freiwillig Versicherte

Die betriebliche Krankenversicherung richtet sich vor allem an Mitarbeitende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. In einigen Fällen können jedoch auch privat Versicherte von einer betrieblichen Krankenversicherung profitieren. Sie sollten sich dazu jedoch, genauso wie freiwillig Versicherte, im Vorfeld beraten lassen.

Ausscheidende und neue Mitarbeiter

Der Versicherer passt die Verträge der betrieblichen Krankenversicherung von ausscheidenden oder neuen Mitarbeitenden nach der Meldung durch den Arbeitgeber entsprechend an. Der Arbeitgeber muss neue Mitarbeitende innerhalb von zwei Monaten beziehungsweise nach der Probezeit anmelden. Ausscheidende Mitarbeitende können die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eigene Kosten weiterführen.
Arbeitgeber sollten dabei immer auch die Mindestversichertenzahl im Blick behalten. Wird diese dauerhaft unterschritten, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag für die betriebliche Krankenversicherung zu kündigen.

Wer kann nicht versichert werden?

Es gibt auch Mitarbeitende, die der Arbeitgeber nicht über die betriebliche Krankenversicherung absichern kann. Dazu gehören:
  • Auszubildende

  • geringfügig Beschäftigte (450 Euro)

  • kurzfristig Beschäftigte

  • Saisonarbeiter und Arbeitnehmer in Zeitarbeitsverhältnissen

  • Zeitrentner wegen voller Erwerbsminderung

  • Werkstudenten

  • Praktikanten

Vorteile der betrieblichen Kranken­versicherung

Arbeitgeber profitieren auf viele Arten von einer betrieblichen Krankenversicherung für ihre Mitarbeitenden. Allem voran stärken sie die Mitarbeiterbindung ihrer bestehenden Belegschaft, da diese einen direkten Mehrwert spürt. Und auch im Recruiting ist die betriebliche Krankenversicherung ein wertvolles Instrument, um in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeitende zu finden und sich als Arbeitgeber interessanter zu machen. Ein weiterer Vorteil ist eine gesteigerte Produktivität, denn durch den verbesserten Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden fallen weniger Krankentage an. Abschließend können Arbeitgeber die Kosten der betrieblichen Krankenversicherung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Vorteile für Mitarbeitende

Mitarbeitende genießen durch die betriebliche Krankenversicherung einen verbesserten Gesundheitsschutz. Auch bei bestehenden Vorerkrankungen besteht eine Aufnahmegarantie ohne individuelle Gesundheitsprüfung. Zudem gilt der Versicherungsschutz sofort, ohne Wartezeiten.

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Das leistet die betriebliche Kranken­versicherung

In der Regel können Arbeitgeber die Leistungen in der betrieblichen Krankenversicherung frei zusammenstellen. Einige Anbieter bieten bis zu einer bestimmten Anzahl an zu versichernden Mitarbeitenden feste Tarifpakete an. Darüber hinaus lassen sich die einzelnen Bausteine jedoch ebenfalls individuell kombinieren. In der betrieblichen Krankenversicherung sind meistens mindestens die folgenden Leistungen wählbar:
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus

  • Wahlarztbehandlung im Krankenhaus

  • Ambulante Vorsorgeuntersuchungen

  • Auslandsreisekrankenversicherung

  • Krankentagegeld

  • Naturheilkunde

  • Sehhilfen

  • Schutzimpfungen

  • Zahnprophylaxe und Zahnersatz

Lassen Sie sich bei der Kombination der Leistungen gerne von unseren Experten der betrieblichen Krankenversicherung unterstützen. So finden wir den richtigen Anbieter für Ihre individuellen Anforderungen.
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Was kostet die betriebliche Kranken­versicherung?

Wie hoch die Kosten für die betriebliche Krankenversicherung ausfallen, unterscheidet sich je nach Anbieter und gewählten Leistungen. Weitere Faktoren sind unter anderem:
  • die Betriebsgröße

  • die Anzahl zu versichernder Mitarbeitenden

  • einheitliche Versicherung der Mitarbeitenden oder Unterteilung in Gruppen

Der Arbeitgeber übernimmt häufig die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung. Es gibt jedoch auch Modelle, bei denen sich Arbeitgeber und Mitarbeitende die anfallenden Kosten teilen. Wird die betriebliche Krankenversicherung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt, ist sie im Rahmen der 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei.

Förderung und Kosteneffizienz

Die betriebliche Krankenversicherung ist in der Regel eine von Ihnen als Arbeitgeber finanzierte Zusatzversorgung. Entsprechend sollten Sie klar definieren, welche Leistungen Sie bereitstellen möchten und welchen Kostenrahmen Sie für welche Mitarbeitenden-Gruppe festlegen.
Gemeinsam mit Ihnen sondieren wir, ob Sie die bKV im Zuge der Sachwertleistung, also steuer- und sozialabgabenfrei, einführen können oder welche anderen Möglichkeiten es gibt, um die zusätzlichen Ausgaben wie Steuern- und Sozialabgaben so gering wie möglich zu halten. Für größere Unternehmen – ab 150 Mitarbeitenden und mehr – besteht zudem gegebenenfalls die Möglichkeit, besondere Fördertöpfe für die Gesundheitsförderung anzuzapfen.
Unser Ziel ist es, mit minimaler wirtschaftlicher Belastung und einem klaren rechtlichen Rahmen den maximalen Benefit und damit die maximale Versorgung Ihrer Mitarbeitenden zu erreichen.

Vorteile der betrieblichen Kranken­versicherung

Bei der Planung einer betrieblichen Krankenversicherung müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden über die Einführung informieren und gegebenenfalls die Erlaubnis einholen, wenn die Finanzierung nicht rein über den Arbeitgeber laufen soll. Bei einer Förderung über den Arbeitgeber muss dieser den Mitarbeitenden die Details zur betrieblichen Krankenversicherung schriftlich mitteilen.
Wurde der Rahmenvertrag geschlossen, übermittelt der Arbeitgeber eine Liste mit den zu versichernden Mitarbeitenden an den Versicherer. Diese sollte diese Informationen enthalten:
  • Name

  • Geburtsdatum

  • Anschrift

  • Aktuelle Krankenversicherung

  • Datum des Betriebseintritts

  • Gegebenenfalls firmeninterne Ordnungsmerkmale

Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag, den der Arbeitgeber mit dem Anbieter der betrieblichen Krankenversicherung schließt, enthält unter anderem die folgenden Punkte: Versicherbarer Personenkreis, Beitrittsbedingungen, Ausgewählte bzw. auswählbare Tarife, Anfangsdatum, Beitragszahlung.

Budgettarif und Bausteintarif

Bei der betrieblichen Krankenversicherung können Sie zwischen zwei Varianten wählen: dem Budget- und dem Bausteintarif. Während Sie beim Budgettarif ein Gesundheitsbudget in einer bestimmten Höhe für Ihre Mitarbeitenden vereinbaren, das diese je nach Bedarf für Vorsorgeleistungen oder andere Behandlungen nutzen können, verhält es sich beim Bausteintarif anders. Hier können Sie aus verschiedenen zielgerichteten Bausteinen, zum Beispiel für Sehhilfen, Zahnersatz oder den stationären Aufenthalt, wählen. Um so viele Mitarbeiter wie möglich mit ihren gesundheitlichen Problemen zu erreichen, können Sie verschiedene Bausteine zusammenstellen. Möglich ist auch eine Kombination aus Budget- und Bausteintarif.

Nach dem Vertrags­abschluss

Nach dem Abschluss der betrieblichen Krankenversicherung erhalten Mitarbeitende vom Versicherer einen eigenen Versicherungsschein und alle Unterlagen. Der Arbeitgeber erhält eine monatliche Übersichtsliste. Im Folgenden senden die Mitarbeitenden ihre Arztrechnungen direkt an die Versicherung, die ausschließlich mit ihnen kommuniziert und abrechnet. Der Arbeitgeber erfährt also keine Gesundheitsdaten seiner Mitarbeitenden.

Unser (wertebasiertes) Beratungskonzept

Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Dieser Fakt sollte einen Denkanstoß für die Neueinrichtung oder Modernisierung einer betrieblichen Krankenversicherung geben. Leider ist es nicht lediglich mit der Installation dieses Produkts getan, sondern die richtige Umsetzung beruht auf folgenden Fragen:
  • Analyse: Wo steht Ihre Firma und welche Benefit-Leistungen gibt es bereits? 

  • Nutzen Sie den Sachwertbezug bereits und was ist das?

  • Welche Arbeiten führen Ihre Mitarbeitenden aus und wo besteht das höchste Risiko?

  • Was soll die bKV in Ihrem Haus leisten?

  • Welche Art der bKV soll es sein? 

Am Ende geht es um die Gestaltung des richtigen Gesamtpakets und die Entwicklung eines Kommunikationsweges. Nur so wird für Ihre Mitarbeitenden klar, welchen Nutzen Sie von dem Benefit haben und in welchem Maß sich Ihre Firma dafür einsetzt. Nicht zuletzt ist es wichtig, dass auch der rechtliche und steuerliche Rahmen steht. Optimalerweise gibt es eine Versorgungsordnung, die den Zutritt und die Inhalte der bKV steuert und unter anderem auch einen Freiwilligkeitsvorbehalt enthalten sollte. So bleibt ein Exit für Ihr Unternehmen möglich. All das stellen wir für Sie in unserem Beratungskonzept sicher.

Neueinrichtung der betrieblichen Kranken­versicherung

In vielen Unternehmen, vielleicht auch in Ihrem, gibt es Maßnahmen zum Feld des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die bKV hat dort lange nur den Nebenkriegsschauplatz belegt und war mit dem unschönen Beigeschmack “Versicherungsprodukt” ausgestattet. Heute hat sich das Bild gewandelt: Durch moderne und attraktive Produkte und Konzepte ist die bKV wahrscheinlich die effektivste Form des Schutzes für Ihre Mitarbeitenden und damit die wichtigste Ressource in Ihrem Unternehmen. Die Neueinrichtung bringt viele Vorteile mit sich: Sie befinden sich in der günstigen Situation, dass es kaum oder keine Altlasten gibt. So können wir für Sie ein Konzept erstellen, das sich auf dem modernsten Standard von Leistung, Preis und damit auch Benefit-Kommunikation befindet. Denn, der Benefit ist nur so gut wie sein Transfer in Ihr Unternehmen.

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Modernisierung der betrieblichen Kranken­versicherung

Sie verfügen bereits über ein bKV-Modell, das den Schutz Ihrer Mitarbeitenden erhöhen soll? Leider wird dieses kaum genutzt, ist steuerlich unattraktiv oder überteuert und hinsichtlich der Bausteine nicht wirksam? Dann finden wir gemeinsam mit Ihnen den Flaschenhals und analysieren Schwachpunkte. Anschließend bauen wir das bestehende System um, erweitern es und bringen es auf einen aktuellen Stand. In diesem Kontext:
  • reduzieren wir Haftungsrisiken 

  • helfen wir Ihnen durch unser Netzwerk bei der Erstellung und Modernisierung Ihrer Versorgungsordnung

  • entwickeln wir eine effektive Kommunikationsstrategie 

Das Ziel: Sie versorgen Ihre Mitarbeitenden optimal und diese wissen, dass sie dieses Angebot Ihnen als Arbeitgeber zu verdanken haben.
Anständig. Klar. Vorausschauend.
Finanzielle Ziele planbar machen.

FAQs für Ihr Unternehmen

Was ist eine Versorgungsordnung und welche Rolle spielt sie in der bKV?

Eine Versorgungsordnung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, in der schriftlich die Spielregeln zur betrieblichen Krankenversicherung und gegebenenfalls auch weiterer betrieblicher Benefits wie die betriebliche Altersversorgung oder betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt sind. Alternativ findet in Unternehmen mit Betriebsrat häufig auch die gemeinsame Regelung über eine Betriebsvereinbarung statt. Arbeitgeber muss allerdings häufig, aber nicht zwingend, den Betriebsrat in die Erstellung einer Versorgungsordnung einbinden.
Es gibt – entgegen abweichenden Diskussionen – aus unserer Sicht auch durch das Nachweisgesetz und die EU-Richtlinie 2019/1152 keine Pflicht zu einer Versorgungsordnung. Dennoch ist die Einführung für komplexe Versorgungsmodelle und Firmen ab zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen eine gute Idee, um einheitliche Standards zu schaffen und den Überblick zu behalten.
Arbeitgeber sollten in der Versorgungsordnung mindestens folgende Sachverhalte festlegen:
  • Wann entsteht der Anspruch auf eine bKV

  • Gleichbehandlung, Definition der Kollektive

  • Laufzeit

  • Leistungsbeschreibung

  • Rechte und Pflichten, zum Beispiel Leistungsauszahlung an den Mitarbeiter

  • Beratungs- und Informationsweg, Kommunikation, Berater

  • Freiwilligkeitsvorbehalt

Was sind typische und beliebte Bausteine?

Klassische Bausteine der bKV sind:
  • Zusatzleistungen im Krankenhaus: Zwei-Bett Zimmer, wahlärztliche Leistungen – bekannt als Chefarztbehandlung

  • Zusatzleistungen bei Zahnersatz und -behandlung

  • Zuschüsse zu Brillen, Gesundheitscheck-ups

  • Zuschüsse für zum Beispiel Heilpraktiker/ Naturheilkunde

Welche bKV eignet sich für welche Unternehmensstrategie?

Der Arbeitgeber erreicht das höchste Benefit-Empfinden in der Regel mit einem Budgettarif. Der Mitarbeitende erhält ein festes Budget pro Jahr, über das er im Rahmen der Möglichkeiten der bKV frei für seine gesundheitlichen Belange verfügen kann. Es erfolgt also keine Festlegung, was welcher Mitarbeitende im Detail nutzen kann und darf.
Bausteintarife machen vor allem dann Sinn, wenn eine gezielte medizinische Versorgung dargestellt werden soll, Mitarbeitende definierte Absicherungen fordern oder der Beruf typische „Baustellen“ mit sich bringt, also besondere Leistungen sinnvoll macht.
Durch das Verbinden von Bausteinen mit einem Budgettarif hat der Arbeitgeber zwar höhere Investitionen, erreicht aber die Nutzung aller Vorteile.

Was ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt?

Ein Frei­wil­lig­keits­vor­be­halt ist ei­ne arbeitsrechtliche Ver­ein­ba­rung oder ei­ne ein­sei­ti­ge Erklärung des Ar­beit­ge­bers ge­genüber seinen Mitarbeitenden, denen zu­fol­ge auf ei­ne be­stimm­te Leis­tung des Ar­beit­ge­bers kein dauerhafter An­spruch be­steht. Die Leistung erfolgt freiwillig.
Wozu dient ein solcher Vorbehalt?
Mit einer solchen Regelung kann der Arbeitgeber den Fallstricken des deutschen Arbeitsrechts vorbeugen. Er möchte also eine Leistung erbringen, die er, beispielsweise im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens, wieder stoppen kann. Damit ver­hin­dert er, dass be­stimm­te fi­nan­zi­el­le Leis­tun­gen – hier die bKV – zu ei­nem dau­ern­den Be­stand­teil des Ar­beits­ver­trags wer­den und er sie da­her künf­tig nicht mehr ein­sei­tig be­sei­tigen kann.

Was ist der Sachwertbezug und wie funktioniert er?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es für den Arbeitgeber möglich, Leistungen, die er den Mitarbeitern zur Verfügung stellt, als Sachwertzuwendungen zu verbuchen.
Befolgt er die Regeln für die bKV nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG, sind die Beiträge für ihn und seine Mitarbeiter frei von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen, was eine enorme Kosteneinsparung darstellen kann.
Bei der bKV muss beachtet werden, dass der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Er muss einerseits eine monatliche Zahlung der Beiträge mit dem Versicherer vereinbaren, andererseits darf er nur die Versicherungsleistung zur Verfügung stellen. Er darf also keinen finanziellen Ersatz beziehungsweise Ausgleich anbieten. Zuletzt gilt es zu beachten, dass die 50 Euro eine Freigrenze und kein Freibetrag sind.

Wie funktioniert die pauschale Besteuerung in der bKV?

Bei Überschreiten der Freigrenze als Sachwertbezug kann der Arbeitgeber sich für unterschiedliche Modelle der sogenannten Pauschalversteuerung entscheiden, um seinen Mitarbeitern geldwerte Vorteile zu bieten:
  • Die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EstG ist bis maximal 1.000 Euro pro Mitarbeiter pro Jahr möglich. Ab mindestens 20 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber eine jährliche Beitragszahlung der Versicherungsprämie leisten. Diese muss das Betriebsstätten Finanzamt jährlich genehmigen.

  • Bei der Pauschalversteuerung nach § 37b EstG, pauschale Versteuerung mit 30 Prozent zuzüglich Kirchensteuer, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialabgaben oder der Arbeitgeber übernimmt auch den Anteil der Sozialabgaben des Arbeitnehmers.

Daneben gibt es noch die Möglichkeiten der Nettolohnversteuerung und der Individualversteuerung.

Ab wie vielen Mitarbeitenden lohnt sich die Einrichtung einer bKV?

In der Regel muss der Arbeitgeber zumindest zehn Mitarbeitende versichern, damit die vorteilhaften Regelungen der bKV zu Anwendung kommen, zum Beispiel der Verzicht auf Gesundheitsfragen.

Was bedeutet: vereinfachte Gesundheitsfragen?

In der bKV „kauft“ der Versicherungsanbieter kein individuelles Risiko ein, sondern direkt ein Kollektiv von Mitarbeitenden und vermindert damit sein Risiko.
Je größer die Firma, desto wahrscheinlicher gewinnt die Versicherungsgesellschaft einen Querschnitt der Gesellschaft als zukünftige Kunden – und damit ein planbares Risiko. Entsprechend wird in der bKV häufig ganz auf Gesundheitsfragen verzichtet, die Versicherte aus der Beratung im privaten Umfeld sicherlich kennen, oder es kommt zu deutlich verminderten Fragen: So erkundigt sich der Versicherer zum Beispiel nach einer langen Krankheit in den letzten zwei Jahren oder einer tödlichen oder sehr schweren chronischen Krankheit. Die Befragung erfolgt in der Regel nicht im Detail. Eine Verneinung oder Bejahung reicht aus.

Was ist der Einstiegspreis in der bKV?

Die bKV hat einen sehr günstigen Einstiegspreis und kann, zum Beispiel bei Zahnzusatzleistungen oder dem Krankentagegeld, leicht unter 10 Euro pro Monat und Mitarbeitenden liegen. Durch die Möglichkeit, die bKV als Teil eines Sachwertbezuges – also Brutto für Netto – auszuzahlen, kann das eine sehr effektive Form eine Gehaltserhöhung sein.

Welche Risiken drohen bei Beitragssteigerungen?

Medizinische Versorgung wird ständig teurer und das hat früher oder später natürlich einen Effekt auf die Versicherungsbeiträge. Grundsätzlich besteht bei einer Beitragsanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Soll die bKV weiterhin bestehen bleiben, muss geprüft werden, ob die Beiträge noch innerhalb der Sachwertbezugsgrenzen liegen oder die Freigrenze überschritten ist. Bei Überschreiten der Freigrenze muss der Arbeitgeber klären, nach welchem Modell die Steuern- und Sozialabgaben getragen werden und von wem. Insbesondere für solche Fälle ist die Vereinbarung und Definition in einer Versorgungsordnung wichtig.

Wie funktioniert die bKV im Zusammenspiel mit der gesetzlichen Krankenversicherung?

Normalerweise funktioniert das Zusammenspiel aus bKV und der gesetzlichen Krankenversicherung einfach. Der gesetzlich versicherte Mitarbeiter nimmt Behandlungen in Anspruch und erhält eine private Rechnung oder eine Differenzrechnung zu den Leistungen der GKV.
Diese Rechnung muss er an den Behandler ausgleichen und reicht diese Rechnung weiter an die Versicherungsgesellschaft – entweder postalisch oder per Rechnungs-App.
Die Rechnungen haben immer ein Zahlungsziel von mehreren Tagen, damit ist es oft möglich, die Erstattung vom Versicherer schon zu erhalten, bevor der Versicherte die Rechnung ausgeglichen muss.
Im Detail kommt es immer auf die Leistungen an, die die jeweilige bKV abdeckt.

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Wann haben Sie das letzte Mal gemeinsam mit Ihrem Finanzexperten, Banker, Steuerberater und vielleicht auch Rechtsberater an einem Tisch gesessen, um Ihre unternehmerische oder private Finanzstrategie abzustimmen? Vermutlich noch nie. Dabei ist kein Finanzthema eine Insellösung. Es besteht immer eine direkte Wechselwirkung zu anderen Themengebieten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern. Diese Art von Beratung nennen wir Kontextberatung.