Stephan Seidenfad bAV-Experte und Geschäftsführung
Die Durchführungswege der bAV im Vergleich
Fünf Durchführungswege, eine optimale Lösung für Ihr Unternehmen. Welcher Weg bilanziell, steuerlich und organisatorisch zu Ihrer Belegschaft passt, hängt von Ihrer Unternehmensstruktur ab — nicht von der Bekanntheit des Wegs.
Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.
Das erwartet Sie hier
Sie erhalten, einen strukturierten Vergleich aller fünf bAV-Durchführungswege — mit steuerlichen, bilanziellen und praktischen Unterschieden, die für Ihre Entscheidung wirklich zählen.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht fünf Durchführungswege vor: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.
Die Durchführungswege unterscheiden sich in Verwaltungsaufwand, Bilanzwirkung, Insolvenzschutz und steuerlicher Behandlung erheblich.
Die Direktversicherung ist mit über 8,7 Millionen Verträgen der weitaus meistgenutzte Weg — sie eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Direktzusage bietet Flexibilität und Bilanzkraft, bringt aber höheren Verwaltungsaufwand und direkte Haftung des Arbeitgebers mit sich.
Bei Entgeltumwandlung sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu leisten, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen — gilt jedoch nicht bei Direktzusage und Unterstützungskasse.
Unsere bAV-Experten helfen Ihnen, den Durchführungsweg zu wählen, der zu Ihrer Unternehmensstruktur passt.
Stephan Seidenfad Geschäftsführung und bAV-Experte
Welcher Durchführungsweg zur betrieblichen Altersvorsorge die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist, hängt von mehreren Faktoren ab …
… Unternehmensgröße, Bilanzstrategie, Verwaltungskapazitäten und den Zielen, die Sie mit der bAV verfolgen. In unseren Beratungsgesprächen erleben wir regelmäßig, dass Arbeitgeber den Durchführungsweg pauschal nach Bekanntheit wählen — und dabei steuerliche oder bilanzielle Vorteile verschenken. Diese Seite gibt Ihnen einen strukturierten Überblick, damit Sie die Entscheidung fundiert treffen können.
So entscheiden Arbeitgeber, welcher Durchführungsweg zu ihrem Unternehmen passt
Über 51 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge — doch welcher Weg dahintersteckt, variiert erheblich (Quelle: Alterssicherungsbericht 2023, BMAS). Die Wahl des Durchführungswegs ist keine reine Formsache: Sie entscheidet darüber, wer haftet, was in der Bilanz erscheint, wie hoch der Verwaltungsaufwand ist und welche Steuervorteile genutzt werden können.
In unserer Beratungspraxis zeigt sich immer wieder: Viele Arbeitgeber kennen nur die Direktversicherung — weil Versicherungsvertreter sie am häufigsten anbieten. Das ist nicht falsch, aber oft nicht optimal. Wer die fünf Durchführungswege kennt und versteht, kann gezielt den Weg wählen, der zur eigenen Unternehmensstruktur passt.
Die vier zentralen Entscheidungsdimensionen sind:
Bilanzwirkung: Nur die Direktzusage berührt die Bilanz des Arbeitgebers (Pensionsrückstellungen). Alle anderen Wege sind bilanzneutral.
Verwaltungsaufwand: Direktversicherung und Pensionskasse sind verwaltungsarm. Direktzusage und Unterstützungskasse erfordern mehr internen oder externen Aufwand.
Haftung: Bei allen fünf Wegen haftet der Arbeitgeber für die zugesagten Leistungen (Einstandspflicht gemäß BetrAVG § 1). Bei der Direktzusage ist diese Haftung unmittelbar und direkt.
Steuerliche Effizienz: Versicherungsförmige Wege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) nutzen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG. Direktzusage und Unterstützungskasse haben andere steuerliche Mechanismen.
Experten-Tipp: Die Direktversicherung ist kein Standardrezept für jeden Betrieb
„Die Direktversicherung dominiert den Markt — nicht weil sie immer die beste Wahl ist, sondern weil sie am einfachsten zu verkaufen ist. Wer jedoch Fachkräfte langfristig binden will, sollte die Unterstützungskasse ernsthaft prüfen: Das Kapital verbleibt bei vorzeitigem Ausscheiden beim Arbeitgeber. Mein Rat: Lassen Sie sich nicht von Bekanntheit leiten, sondern von Ihrer Bindungsstrategie.“
Den richtigen bAV-Durchführungsweg für Ihr Unternehmen finden
Fünf Wege, unterschiedliche steuerliche und bilanzielle Konsequenzen — und keine universell richtige Antwort. Wir analysieren Ihre Belegschaftsstruktur, Ihre Bilanzstrategie und Ihre Versorgungsziele und zeigen Ihnen konkret, welcher Weg für Ihr Unternehmen am besten passt.
Alle Durchführungswege der bAV im direkten Vergleich: Umsetzung und Merkmale
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der meistgenutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stieg die Anzahl der Verträge seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) 1974 um das 6,6-fache auf 8,781 Millionen Verträge im Jahr 2023. (Quelle: GDV Bestandsentwicklung Direktversicherungen)
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung für seinen Arbeitnehmer ab.
Der Arbeitnehmer gilt als unwiderruflich bezugsberechtigte Person.
Die Beiträge können arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert (durch Entgeltumwandlung) oder als Mischfinanzierung aufgebracht werden.
Arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder mischfinanziert
Leistungen
Garantierte Rente, Kapitalauszahlung oder Teilkapitalisierung; Absicherung von Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung möglich
Portabilität
Bei Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiterführen oder das Kapital auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen (Übertragung). Der neue Arbeitgeber kann alternativ als neuer Versicherungsnehmer einsteigen (Übernahme).
Verwaltungsaufwand
Gering — die Abwicklung läuft weitgehend über den Versicherer
Insolvenzschutz
Ansprüche sind über den Versicherer und bei bestimmten Altzusagen über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt
Arbeitgeberzuschuss
Bei Entgeltumwandlung: 15 % Pflichtzuschuss, sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart (gilt für Neuzusagen seit 2019, Bestandszusagen seit 2022)
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen — in der Regel als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als Aktiengesellschaften organisiert. Sie ähneln in der praktischen, gesetzlichen und steuerlichen Umsetzung stark der Direktversicherung.
Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter einen Vertrag bei einer Pensionskasse ab.
Die Pensionskasse garantiert dem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen im Alter.
Sie unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder mischfinanziert
Leistungen
Direkter Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen der Pensionskasse
Portabilität
Der Arbeitnehmer kann den Vertrag bei Arbeitgeberwechsel mitnehmen; der neue Arbeitgeber kann als Versicherungsnehmer übernehmen oder das Kapital in sein Versorgungssystem übertragen
Verwaltungsaufwand
Gering — vergleichbar mit der Direktversicherung
Insolvenzschutz
Bei Insolvenz der Pensionskasse muss der Arbeitgeber Differenzen zu den zugesagten Leistungen ausgleichen. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind gekürzte Rentenleistungen nicht ausgeschlossen.
Arbeitgeberzuschuss
Regelungen analog zur Direktversicherung — 15 % Pflichtzuschuss bei Sozialversicherungsersparnis (Quelle: BetrAVG § 1a Abs. 1a)
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Im Vergleich zu anderen Durchführungswegen bieten sie mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage und damit potenziell höhere Renditechancen — was zugleich ein höheres Kapitalmarktrisiko bedeutet.
Pensionsfonds werden überwiegend für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten genutzt.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an den Pensionsfonds, der diese am Kapitalmarkt anlegt.
Bei einem Pensionsfonds kann der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eine Beitragszusage mit Mindestleistung oder eine Leistungszusage erteilen.
Arbeitnehmerfinanzierung per Entgeltumwandlung ist möglich, in der Praxis aber eher selten.
In der Regel arbeitgeberfinanziert; Arbeitnehmerfinanzierung möglich
Leistungen
Betriebsrente im Ruhestand, unter bestimmten Umständen Option auf Kapitalauszahlung; Hinterbliebenenabsicherung und Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich
Portabilität
Übertragungsmöglichkeiten bei Arbeitgeberwechsel vorhanden; bestimmte Regelungen gelten
Verwaltungsaufwand
Vergleichbar mit Pensionskassen
Insolvenzschutz
Ansprüche sind durch den Pensionsfonds selbst und den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert
Arbeitgeberzuschuss
Regelungen analog zur Direktversicherung — 15 % Pflichtzuschuss bei Sozialversicherungsersparnis
Bei der Direktzusage — auch Pensionszusage genannt — verpflichtet sich der Arbeitgeber unmittelbar, seinem Arbeitnehmer (Individualzusage) oder einer Gruppe von Arbeitnehmern (Kollektivzusage) im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu erbringen. Dieser Durchführungsweg ist der einzige, der die Bilanz des Unternehmens direkt berührt.
Der Arbeitgeber finanziert die zugesagten Leistungen direkt aus dem eigenen Unternehmen.
Dafür muss er in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen bilden.
Es fließt kein Geld an einen externen Versorgungsträger ab.
In unserer Beratungspraxis ist die Direktzusage vor allem für größere Unternehmen und Geschäftsführer relevant — sie bietet erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, erfordert aber eine sorgfältige rechtliche und versicherungsmathematische Begleitung.
Arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder mischfinanziert; kein Versicherungsunternehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Leistungen
Klassische Betriebsrente (mit oder ohne Dynamik); Hinterbliebenenabsicherung und Invaliditätsversorgung möglich
Portabilität
Kein automatischer Anspruch auf Übernahme der Versorgungszusage; Kapitalübertragung in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers möglich; Auflösung oder private Fortführung in der Regel ausgeschlossen
Verwaltungsaufwand
Hoch — versicherungsmathematisches Gutachten und rechtliche Begleitung erforderlich
Insolvenzschutz
Ansprüche sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt (Quelle: PSVaG)
Arbeitgeberzuschuss
Entfällt — der Pflichtzuschuss gilt nur für die versicherungsförmigen Durchführungswege (Quelle: BetrAVG § 1a Abs. 1a)
Experten-Tipp: Die Direktzusage lohnt sich — aber nicht für jeden
„Viele Mittelständler scheuen die Direktzusage wegen des Verwaltungsaufwands — und das ist in vielen Fällen berechtigt. Für Unternehmen ab etwa 50 Mitarbeitern und insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer ist sie jedoch das stärkste steuerliche Gestaltungsinstrument in der bAV. Wer darunter liegt, fährt mit versicherungsförmigen Wegen meist effizienter — ohne den versicherungsmathematischen Apparat.“
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung — häufig in der Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung.
Nicht die Unterstützungskasse, sondern der Arbeitgeber erteilt das Versorgungsversprechen gegenüber den Arbeitnehmern.
Der Arbeitnehmer hat seinen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber — nicht gegenüber der Kasse.
Unterstützungskassen können rückgedeckt (durch eine Versicherung) oder nicht rückgedeckt (pauschaldotiert) sein.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge im Vergleich
Alle drei versicherungsförmigen Durchführungswege — Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds — nutzen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG. Die Freigrenze beträgt 2026 bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 Euro jährlich) (Quelle: § 3 Nr. 63 EStG).
Für die Sozialversicherungsfreiheit gilt: Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze — also bis zu 4.056 Euro jährlich (2026) — sind beitragsfrei in der Sozialversicherung. (Quelle: SGB IV § 14)
Kriterium
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktzusage
Steuerfreiheit Beiträge Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 63 EStG)
Bis 8 % der BBG RV West p.a.
Bis 8 % der BBG RV West p.a.
Bis 8 % der BBG RV West p.a.
Zuwendungen des Arbeitgebers voll abzugsfähig; beim Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei in der Ansparphase
Keine direkten Arbeitnehmerbeiträge; bei Entgeltumwandlung über Arbeitgeber steuerliche Effekte
Steuerfreie Beiträge bis 8.112 Euro — nutzen Sie den vollen Spielraum
Viele Unternehmen schöpfen den steuerlichen Rahmen nicht aus. Bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind bei versicherungsförmigen Durchführungswegen steuerfrei — das sind 2026 bis zu 8.112 Euro pro Arbeitnehmer jährlich. In einer persönlichen Analyse zeigen wir Ihnen, wie viel steuerlicher Spielraum in Ihrer bAV noch ungenutzt ist.
Bilanzielle Auswirkungen und Haftung der bAV-Durchführungswege im Vergleich
Ein Punkt, den Arbeitgeber bei der Wahl des Durchführungswegs häufig unterschätzen: die Einstandspflicht. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG haftet der Arbeitgeber bei allen fünf Durchführungswegen für die Erfüllung der zugesagten Leistungen — auch wenn ein externer Versorgungsträger zwischengeschaltet ist. (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 1)
Der wesentliche Unterschied: Bei der Direktzusage ist diese Haftung unmittelbar und erscheint in der Bilanz des Unternehmens. Bei allen anderen Wegen bleibt die Bilanz unberührt.
Kriterium
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktzusage
Bilanzberührung Arbeitgeber
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja — durch Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
Haftung des Arbeitgebers
Einstandspflicht
Einstandspflicht
Einstandspflicht
Einstandspflicht
Direkte und unmittelbare Haftung
Insolvenzsicherung (PSVaG-Pflicht)
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Experten-Tipp: Pensionsrückstellungen als Bilanzrisiko werden systematisch unterschätzt
„Wer eine Direktzusage erteilt, unterschätzt häufig die Zinsabhängigkeit der Pensionsrückstellungen: Sinkt der Rechnungszins, steigen die Rückstellungen — die Bilanz belastet sich automatisch, ohne dass sich an den zugesagten Leistungen etwas ändert. Das ist kein theoretisches Risiko, das hat die Niedrigzinsphase der letzten Jahre konkret gezeigt. Wer dieses Risiko abfedern will, sollte frühzeitig eine Rückdeckungsversicherung oder ein CTA-Modell prüfen.“
Staatliche Förderung und Zuschüsse der bAV-Durchführungswege im Vergleich
Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG gilt für alle fünf Durchführungswege. Dabei erhalten Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro jährlich für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis 2.575 Euro (Stand 2026). (Quelle: § 100 EStG)
Die Riester-Förderung ist im bAV-Kontext eher selten, da sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist — unter anderem an einen eigenen Sparbeitrag des Arbeitnehmers.
Kriterium
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Direktzusage
Arbeitgeberzuschuss (15 %)
Bei Sozialversicherungsersparnis
Bei Sozialversicherungsersparnis
Bei Sozialversicherungsersparnis
Entfällt (kein Pflichtzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG)
Entfällt (kein Pflichtzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG)
Häufige Entscheidungsfehler bei der Wahl des Durchführungswegs
In unserer Beratungspraxis begegnen uns regelmäßig dieselben Fehler — unabhängig davon, wie groß ein Unternehmen ist oder in welcher Branche es tätig ist:
1. Den Durchführungsweg pauschal nach Bekanntheit wählen. Die Direktversicherung ist nicht in jedem Fall die beste Lösung. Für Unternehmen mit dem Ziel, Fachkräfte langfristig zu binden, kann eine Unterstützungskasse mit arbeitgeberfinanzierter Komponente attraktiver sein — weil das Kapital bei einem vorzeitigen Ausscheiden beim Arbeitgeber verbleibt.
2. Die Einstandspflicht ignorieren. Viele Arbeitgeber glauben, mit einem externen Versorgungsträger aus der Haftung entlassen zu sein. Das ist falsch: Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG haftet der Arbeitgeber immer — auch wenn die Pensionskasse in finanzielle Schwierigkeiten gerät. (Quelle: BetrAVG § 1)
3. Steuerliche Freiräume nicht ausschöpfen. Wer nur die vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nutzt, lässt Steuervorteile liegen: Bis zu acht Prozent sind steuerbefreit (§ 3 Nr. 63 EStG), die oberen vier Prozent sind zwar sozialversicherungspflichtig, aber trotzdem steuerfrei. Für gut verdienende Fachkräfte macht das einen erheblichen Unterschied.
Die häufigsten Fehler bei der Wahl des Durchführungswegs entstehen aus Informationsmangel — nicht aus schlechtem Willen. Unsere bAV-Experten bringen über 20 Jahre Erfahrung in die Beratung mit und helfen Ihnen, diese Fehler zu vermeiden, bevor sie sich verfestigen.
Experten-Tipp: Der größte Fehler ist nicht der falsche Weg — es ist das fehlende Gesamtkonzept
„In der Beratungspraxis sehe ich selten Unternehmen, die den komplett falschen Durchführungsweg gewählt haben. Was ich häufig sehe: Betriebe, die steuerliche Freibeträge nur zur Hälfte ausschöpfen oder bei denen die bAV-Struktur seit zehn Jahren nicht mehr mit der Unternehmensentwicklung mitgewachsen ist. Der Durchführungsweg ist nicht das Ende der Entscheidung — er ist der Startpunkt für eine Versorgungsordnung, die wirklich passt.“
Als Arbeitgeber wissen Sie: Eine einmal erteilte Versorgungszusage lässt sich nicht einfach zurücknehmen. Wer den Durchführungsweg vorschnell wählt, trägt die Konsequenzen — steuerlich, bilanziell und haftungsrechtlich. Unsere Experten helfen Ihnen, diese Fehler von Anfang an zu vermeiden.
Welcher Durchführungsweg passt zu Ihrem Unternehmen?
Es gibt keine universell „beste“ Lösung — aber es gibt klare Muster, die sich in der Beratungspraxis bewährt haben:
Direktversicherung: Passt für kleine und mittlere Unternehmen, die einen unkomplizierten, verwaltungsarmen Einstieg in die bAV suchen. Geringer Aufwand, hohe Portabilität, breite Akzeptanz bei Mitarbeitern.
Pensionskasse: Attraktiv, wenn das Unternehmen Teil eines Branchen- oder Konzernverbunds ist, der eine eigene Pensionskasse betreibt — dann oft günstigere Konditionen und kollektive Absicherung.
Pensionsfonds: Interessant für Arbeitgeber, die langfristig höhere Renditen anstreben und bereit sind, ein höheres Kapitalmarktrisiko einzugehen. Häufig im Einsatz bei konzerngebundener Altersversorgung.
Unterstützungskasse: Sinnvoll für Unternehmen, die eine arbeitgeberfinanzierte Bindungskomponente einbauen wollen — das Kapital verbleibt bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters beim Arbeitgeber. Auch interessant für Hochverdiener, da keine Beitragsobergrenzen gelten.
Direktzusage: Empfehlenswert für größere Unternehmen und Geschäftsführer, die steuerliche Gestaltungsräume nutzen und bilanzielle Instrumente einsetzen wollen. Erfordert aber kompetente rechtliche und versicherungsmathematische Begleitung.
Beispiel 1: Handwerksunternehmen, 35 Mitarbeiter
Ein mittelständischer Handwerksbetrieb hatte über Jahre für alle Mitarbeiter Direktversicherungen abgeschlossen. Das Problem: Für drei langjährige Schlüsselmitarbeiter war das Versorgungsziel zu niedrig — die steuerlichen Grenzen der Direktversicherung wurden nicht ausgeschöpft. Die Lösung: Ergänzung durch eine Unterstützungskasse für die Kernbelegschaft mit einem arbeitgeberfinanzierten Aufstockungsbeitrag. Ergebnis: deutlich höhere Mitarbeiterbindung und vollständige Nutzung der steuerlichen Spielräume.
Beispiel 2: IT-Unternehmen, zwölf Mitarbeiter
Ein Startup mit gut verdienenden Softwareentwicklern suchte einen attraktiven Benefit, der ohne hohen Verwaltungsaufwand auskommt. Die Wahl fiel auf eine Direktversicherung mit ETF-Komponente und arbeitgeberfinanziertem Zuschuss deutlich über den Pflichtzuschuss hinaus. Das Versorgungskonzept wurde zum festen Bestandteil des Onboardings — und half dabei, in zwei Jahren vier qualifizierte Entwickler zu halten, die Angebote von Wettbewerbern vorliegen hatten.
Jetzt klären, welcher Durchführungsweg zu Ihrem Unternehmen passt
Sie haben sich die Muster angesehen. Der nächste Schritt ist ein persönliches Gespräch, in dem wir Ihre Belegschaftsstruktur, steuerliche Situation und Versorgungsziele analysieren und Ihnen ein konkretes Konzept vorlegen. Kein generischer Ratschlag — sondern die Lösung, die wirklich zu Ihrem Unternehmen passt.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht fünf Durchführungswege vor: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage). Sie unterscheiden sich in Verwaltungsaufwand, Bilanzwirkung, Insolvenzschutz und steuerlicher Behandlung erheblich. (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 1)
Welcher Durchführungsweg der bAV ist der häufigste?
Die Direktversicherung ist mit über 8,7 Millionen Verträgen (Stand 2023) der meistgenutzte Durchführungsweg — vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen. Sie zeichnet sich durch geringen Verwaltungsaufwand und hohe Portabilität aus. (Quelle: GDV Bestandsentwicklung Direktversicherungen)
Welcher Durchführungsweg berührt die Bilanz des Unternehmens?
Nur die Direktzusage (Pensionszusage) berührt die Bilanz des Arbeitgebers — durch die Pflicht zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG. Alle anderen vier Durchführungswege sind bilanzneutral.
Was ist der Unterschied zwischen Direktversicherung und Pensionskasse?
Beide Wege ähneln sich stark: Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der Arbeitnehmer hat einen direkten Rechtsanspruch. Der wesentliche Unterschied liegt in der rechtlichen Konstruktion: Die Direktversicherung läuft über ein Versicherungsunternehmen; die Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung mit eigener BaFin-Aufsicht. In der Praxis sind die Unterschiede für den Arbeitnehmer oft gering.
Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?
Das hängt vom Durchführungsweg ab. Direktversicherung und Pensionskasse bieten die höchste Portabilität: Der Arbeitnehmer kann den Vertrag übertragen oder privat weiterführen. Die Direktzusage und Unterstützungskasse sind weniger flexibel — eine Übertragung ist in der Regel nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (Quelle: BetrAVG § 4)
Wie hoch ist der steuerfreie Höchstbetrag für bAV-Beiträge 2026?
Für versicherungsförmige Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) beträgt der steuerfreie Höchstbetrag 2026 bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 Euro jährlich) (Quelle: § 3 Nr. 63 EStG).
Wann lohnt sich die Direktzusage für den Arbeitgeber?
Die Direktzusage lohnt sich vor allem für größere Unternehmen und Geschäftsführer, die steuerliche Gestaltungsräume nutzen wollen. Durch die Bildung von Pensionsrückstellungen mindert der Arbeitgeber seinen steuerpflichtigen Gewinn. Der Aufwand ist aber erheblich: Ein versicherungsmathematisches Gutachten ist Pflicht, und der Arbeitgeber haftet unmittelbar für die Leistungserbringung.
Warum müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zur bAV zahlen?
Seit 2019 (für Neuzusagen) sind Arbeitgeber nach § 1a Abs. 1a BetrAVG verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten — sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Für Bestandszusagen gilt die Pflicht seit 2022. Der Zuschuss gilt für die drei versicherungsförmigen Durchführungswege; für Direktzusage und Unterstützungskasse entfällt diese Pflicht. (Quelle: BetrAVG § 1a Abs. 1a)
EntgeltumwandlungBei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
Unsere Experten von transparent-beraten.de bewerten den Versicherer und die Tarife in den Kriterien „Preis, „Leistung“ und „Schadensfallabwicklung“ anhand ihrer langjährigen Erfahrung im Versicherungswesen.
Unsere Kunden bewerten den Versicherer und seine Tarife nach ihren individuellen Erfahrungen.
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