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Die Kosten der betrieblichen Kranken­versicherung

Die Besteuerungsmodelle der bKV Überblick

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Kostenkalkulation der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) kommt es neben der Tarifwahl auf steuerliche Aspekte an.
  • Übersteigt der Sachbezug die 50-Euro-Freigrenze, fallen Steuern und Sozialabgaben auf den vollen Beitrag an.
  • Der Arbeitgeber kann dann zwischen drei Modellen der Besteuerung wählen.
  • Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG mit der vollständigen Übernahme der bKV-Arbeitnehmeranteile eignet sich für den Arbeitgeber am besten.
  • Dies führt zu einem einheitlichen Steuersatz auf alle Beiträge. Zudem entfällt die Notwendigkeit der Einzelberechnung und das Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers, da er keinen eigenen Beitrag leisten muss.

Diese Faktoren haben Auswirkungen auf die Kosten der bKV

Die Kosten einer betrieblichen Krankenversicherung sind pauschal im Voraus schwer zu bestimmen, da es hier neben der Wahl des Tarifs auch auf steuerliche Aspekte ankommt.

Die Kosten der bKV bei Entfall von Steuern und Sozialabgaben

Die Unterscheidung, ob die bKV als Bar- oder Sachlohn gewährt wird, hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung:

  • Gewährt der Arbeitgeber die betriebliche Krankenversicherung (bKV) als Barlohn, wird dieser wie ein normales Gehalt behandelt. Sodann entfallen Steuern und Sozialabgaben auf den vollen Beitrag. Es gibt weder Freibeträge noch pauschale Versteuerungsmöglichkeiten.
  • Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind, sofern der Arbeitgeber sie als Sachbezug im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze gewährt, steuer- und sozialabgabenfrei.

Weitere Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung in der Steuer

Die Kosten der bKV bei Versteuerung

Übersteigt der Sachbezug die 50-Euro-Freigrenze oder ist die 50-Euro-Freigrenze bereits durch andere Benefits belegt, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den kompletten Beitrag an. In diesem Fall muss der Arbeitgeber zwischen drei Modellen der Besteuerung wählen.

Finanzierungssysteme der bKV im Überblick

Rechenbeispiel: Pauschalversteuerung: nach § 40 Abs. 1 EstG

Lohnbestandteil
Mitarbeiter
Arbeitgeber
Gehalt
2.500,00 Euro
bKV-Beitrag
-
30,00 Euro
Summe Brutto
2.530,00 Euro
Lohnsteuer
274,00 Euro
9,00 Euro
Kirchensteuer
24,66 Euro
0,63 Euro
Rentenversicherung
232,50 Euro
232,50 Euro
Krankenversicherung
198,75 Euro
198,75 Euro
Pflegeversicherung
44,38 Euro
38,13 Euro
Arbeitslosenversicherung
30,00 Euro
30,00 Euro
Summe Abzüge
804,29 Euro
509,50 Euro
Summe Brutto
2.530,00 Euro
Summe Abzüge
804,29 Euro
Abzgl. bKV-Beitrag
30,00 Euro
Auszahlung an Arbeitnehmer
1.695,71 Euro
Mehrbelastung Arbeitnehmer
-
Mehrbelastung Arbeitgeber
40,13 Euro

Rechenbeispiel: Pauschalversteuerung nach §37b EstG

Lohnbestandteil
Mitarbeiter
Arbeitgeber
Gehalt
2.510,98 Euro
bKV-Beitrag
-
30,00 Euro
Summe Brutto
2.540,98 Euro
Lohnsteuer
276,50 Euro
9,00 Euro
Kirchensteuer
24,88 Euro
0,63 Euro
Rentenversicherung
236,31 Euro
236,31 Euro
Krankenversicherung
202,01 Euro
202,01 Euro
Pflegeversicherung
45,10 Euro
38,75 Euro
Arbeitslosenversicherung
30,49 Euro
30,49 Euro
Summe Abzüge
815,29 Euro
517,68 Euro
Summe Brutto
2.540,98 Euro
Summe Abzüge
815,29 Euro
Abzgl. bKV-Beitrag
30,00 Euro
Auszahlung an Arbeitnehmer
1.695,71 Euro
Mehrbelastung Arbeitnehmer
-
Mehrbelastung Arbeitgeber
59,28 Euro

Rechenbeispiel: Nettolohnversteuerung

Lohnbestandteil
Mitarbeiter
Arbeitgeber
Gehalt
2.524,80 Euro
bKV-Beitrag
-
30,00 Euro
Summe Brutto
2.554,80 Euro
Lohnsteuer
286,58 Euro
Kirchensteuer
25,79 Euro
Rentenversicherung
237,60 Euro
237,60 Euro
Krankenversicherung
203,11 Euro
203,11 Euro
Pflegeversicherung
45,35 Euro
38,96 Euro
Arbeitslosenversicherung
30,66 Euro
30,66 Euro
Summe Abzüge
829,09 Euro
510,33 Euro
Summe Brutto
2.554,80 Euro
Summe Abzüge
829,09 Euro
Abzgl. bKV-Beitrag
30,00 Euro
Auszahlung an Arbeitnehmer
1.695,71 Euro
Mehrbelastung Arbeitnehmer
-
Mehrbelastung Arbeitgeber
65,76 Euro

Rechenbeispiel: Individualbesteuerung mit dem persönlichem Steuersatz

Lohnbestandteil
Mitarbeiter
Arbeitgeber
Gehalt
2.500,00 Euro
bKV-Beitrag
30,00 Euro
Summe Brutto
2.530,00 Euro
Lohnsteuer
280,91 Euro
Kirchensteuer
25,28 Euro
Rentenversicherung
235,29 Euro
235,29 Euro
Krankenversicherung
201,14 Euro
201,14 Euro
Pflegeversicherung
44,91 Euro
38,58 Euro
Arbeitslosenversicherung
30,36 Euro
30,36 Euro
Summe Abzüge
817,89 Euro
505,37 Euro
Summe Brutto
2.530,00 Euro
Summe Abzüge
817,89 Euro
Abzgl. bKV-Beitrag
30,00 Euro
Auszahlung an Arbeitnehmer
1.682,11 Euro
Mehrbelastung Arbeitnehmer
13,60 Euro
Mehrbelastung Arbeitgeber
36,00 Euro

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