Stephan Seidenfad
bAV-Experte und Geschäftsführung

Unterstützungs­kasse

Unbegrenzte Steuerfreiheit, Führungskräfte binden, alte Pensionsverpflichtungen lösen – die Unterstützungskasse bietet mehr als die meisten Arbeitgeber ahnen. Unsere Experten zeigen Ihnen, was für Ihr Unternehmen möglich ist.

Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.

Das erwartet Sie hier

Die Unterstützungs­kasse als Durchführungsweg der bAV, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie sie als Ergänzung zur Direkt­versicherung genutzt werden kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Unterstützungs­kasse?
  2. Vor und Nachteile der Unterstützungs­kasse
  3. Formen der Unterstützungs­kasse
  4. Wie funktioniert die Unterstützungs­kasse?
  5. Das leistet die Unterstützungs­kasse
  6. Die Einsatzgebiete der Unterstützungs­kasse
  7. Unser Service: Konzepte für die betriebliche Altersvorsorge
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unterstützungs­kasse ist einer der sechs Wege, über den der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umsetzen kann.
  • Ein Vorteil dieses Durchführungsweges ist, dass hier auch sehr hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können.
  • Darum bietet die Unterstützungs­kasse eine besonders vorteilhafte Absicherungsmöglichkeit für Führungskräfte im Unternehmen.
  • Die Unterstützungs­kasse kann auch als Ergänzung zur Direkt­versicherung im Rahmen der bAV angeboten werden.
  • Ein weiterer Vorteil für Unternehmen: Der Arbeitgeber kann alte Direktzusagen über eine Unterstützungs­kasse ausfinanzieren.

Was ist eine Unterstützungs­kasse?

Die Unterstützungs­kasse ist einer der ältesten Wege, über den eine betriebliche Altersvorsorge angeboten werden kann. Unterstützungs­kassen sind eigenständige Versorgungseinrichtungen, die entweder von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Unternehmen mit dem Zweck gegründet wurden, die betriebliche Altersvorsorge abzubilden. Meist haben sie die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung. Es gibt sie in den verschiedensten Unternehmen in den verschiedensten Varianten.

Steckbrief: Unterstützungs­kasse

FrageEigenschaft
Finanzierung?Alle Formen möglich (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer allein, oder gemeinsam)
Leistung?Rente oder Einmalauszahlung
Vorteile?Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei
Nachgelagerte Versteuerung?Ja
Übertragbar?Eher nicht; nur unter bestimmten Umständen
Für wen lohnt es sich?Spitzenverdiener und Unternehmen, die ihren Führungskräften etwas bieten wollen

Vor- und Nachteile der Unterstützungs­kasse

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Hohe Beiträge können steuerfrei umgewandelt werden, wodurch sich auch Spitzenverdiener sinnvoll für das Alter absichern können.
  • Ein sozial­versicherungsfreies Sparen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Renten West ist auch parallel zur Direkt­versicherung möglich.
  • Es gibt in der Regel keine hohen Gebühren oder Vertriebskosten.
  • Moderne Varianten der Unterstützungs­kasse erlauben hohe Renditen und Rentenleistungen.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Relativ unflexible Form, da der Arbeitgeber die bAV per Unterstützungs­kasse oft nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann.
  • keine private Weiterführung möglich
  • Beitragssenkungen sind nicht oder nur schwer möglich.
  • Die UK ist nicht für flexible Anlagen geeignet.
  • Ohne Versicherungsrückdeckung ist die UK kompliziert.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Arbeitgeber können je nach Gestaltung der Unterstützungs­kasse auf eine Versicherung verzichten.
  • Die UK ist eine gute Möglichkeit, Führungskräften einen Mehrwert zu bieten und sie dauerhaft an das Unternehmen zu binden.
  • Der Arbeitgeber spart bei Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialabgaben.
  • Bilanzneutralität bei der rückgedeckten Form der Unterstützungs­kasse

Nachteile für Arbeitgeber

  • Es besteht eine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein.
  • Einzahlungen des Arbeitgebers müssen gleichbleiben oder erhöht werden; nur dann können sie als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

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Geschäftsführung und bAV-Experte

Formen der Unterstützungs­kasse

Unterstützungs­kassen sind in der Kapitalanlage frei, da sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegen. Das ist ein großer Vorteil dieses Durchführungsweges der bAV. Unternehmen können so an der Gestaltung der Kapitalanlage mitwirken.

Pauschaldotierte Unterstützungs­kasse

Die pauschaldotierte Unterstützungs­kasse oder Reservepolster-Unterstützungs­kasse ist die ursprüngliche Form der Unterstützungs­kasse. Als rechtlich selbstständige und innenfinanzierte Versorgungseinrichtung finanziert sie sich aus den Zahlungen der ihr angeschlossenen Arbeitgeber. Zur Sicherung der Erfüllung der Vorsorgezusage bildet die pauschaldotierte Unterstützungs­kasse Rücklagen.

Durch die gesetzliche Begrenzung des Kassenvermögens kann die pauschaldotierte Unterstützungs­kasse – je nach Gestaltung – oftmals nicht ausreichend Kapital für die gesamten Verpflichtungen vorhalten, sodass immer das Risiko einer Nachfinanzierung besteht. Das Modell kann sehr spannend sein, braucht aber professionelle Beratung und Betreuung.

Rückgedeckte Unterstützungs­kasse

Im Fall der kongruent rückgedeckten Unterstützungs­kasse überträgt der Arbeitgeber die Vorsorgeverpflichtung an die Unterstützungs­kasse und die Absicherung erfolgt komplett (kongruent) über Rückdeckungs­versicherungen eines Versicherungs­unternehmens. Hierbei zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Unterstützungs­kasse, die wiederum zur Absicherung des Arbeitnehmers einen Vertrag mit einem Renten­versicherer schließt. Im Leistungsfall zahlt die Unterstützungs­kasse die Rente aus. Dies bietet Unternehmen den Vorteil der größeren Sicherheit. Zudem besteht bei dieser Art der bAV Bilanzneutralität.

In einer Unterstützungs­kasse können je nach Gestaltung des Leistungsplans neben der Altersvorsorge auch Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen werden. Durch die Einbindung einer rückgedeckten Versicherung verhindert der Arbeitgeber in der Regel ein Nachfinanzierungsrisiko.


Wie funktioniert die Unterstützungs­kasse?

Die Unterstützungs­kasse gewährt selbst kein Versorgungs­versprechen gegenüber den Arbeitnehmern – dieses übernimmt der Arbeitgeber. Er ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten die versprochene Rentenleistung am Ende auch erhalten. Für Arbeitnehmer hat dies grundsätzlich keine weiteren Auswirkungen. Arbeitgeber, die mit der Form der rückgedeckten Unterstützungs­kasse arbeiten, können sich auf die Versorgungszusagen des kooperierenden Versicherungs­unternehmens verlassen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die Unterstützungs­kasse ist eine relativ unflexible Form der betrieblichen Alters­vorsorge, die oft nicht oder nur schwer zu einem neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Wenn das Unternehmen der gleichen Branche angehört oder zufällig mit derselben Unterstützungs­kasse zusammenarbeitet, ist die Übernahme manchmal, aber nur in Form der rückgedeckten Unterstützungs­kasse möglich. Pauschaldotierte Unterstützungs­kassen hingegen gehören zu einem bestimmten Unternehmen, weshalb die Übertragung in der Regel ausgeschlossen ist. Auch eine private Weiterführung oder Kündigung ist nicht möglich. Die Ansprüche auf Leistungen bleiben aber bestehen. Die Versorgung ist dann so lange beitragsfrei, bis das Rentenalter eintritt.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Damit die Ansprüche aus der Unterstützungs­kasse nicht der Insolvenzmasse zufallen können, muss dem Arbeitnehmer im Vertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden sein. Zudem ist es wichtig, dass die Ansprüche unverfallbar sind. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, würde der Anspruch auf den Rückkaufswert der betrieblichen Altersvorsorge in die Insolvenzmasse einfließen. Unverfallbare Ansprüche sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Im Falle einer Insolvenz muss der Arbeitnehmer jedoch selbst die Initiative ergreifen und sich beim Pensions-Sicherungs-Verein melden, da dieser nicht automatisch aktiv wird.

Unbegrenzt steuerfreie Einzahlung möglich

Der Arbeitnehmer kann die Beiträge zur Entgeltumwandlung selbstständig leisten. Alternativ kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten oder die Zusatzrente bezuschussen. Die Entgeltumwandlung ist staatlich gefördert. Die Beiträge werden direkt vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen, ohne dass er dafür Steuern oder Abgaben zahlen muss.

Ein Vorteil der Unterstützungs­kasse liegt darin, dass die Höhe des monatlichen Beitrags keine Rolle spielt – er bleibt in jedem Fall steuerfrei. Dies unterscheidet sie maßgeblich von anderen Durchführungswegen wie der Direkt­versicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds, bei denen Beiträge nur bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerbefreit sind. Zusätzlich ist der übliche Beitrag von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei.

Nachgelagerte Besteuerung

Auch beim Durchführungsweg Unterstützungs­kasse müssen Arbeitnehmer bei Auszahlung im Alter auf die Rente Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Der Steuervorteil lohnt sich für Gutverdiener allerdings normalerweise trotzdem, denn im Rentenalter fällt der persönliche Steuersatz wesentlich geringer aus als im Berufsleben.

Unterstützungs­kasse als Ergänzung zur Direkt­versicherung

Wenn es der Arbeitgeber erlaubt, kann jeder Arbeitnehmer gleichzeitig über eine Unterstützungs­kasse und eine Direkt­versicherung vorsorgen. So kann er theoretisch die Sozialabgabenersparnis bis zu den gesetzlichen Grenzen sogar kumulativ zweimal ausnutzen.


Das leistet die Unterstützungs­kasse

Der Arbeitgeber kann die Unterstützungs­kasse in vielen verschiedenen Konstellationen anbieten. Aus diesem Grund gelten die folgenden Aussagen nicht für alle Varianten gleichermaßen. Die Basis-Leistungen sind jedoch:

  • Auszahlung als Betriebsrente
  • einmalige Kapitalauszahlung
Besonderheiten bei einmaliger Kapitalauszahlung: Fünftelregelung

Bei einer Einmalauszahlung des angesparten Kapitals bietet die Fünftelungsregelung eine Möglichkeit, die Steuerlast zu verringern. Dieses Verfahren teilt die Auszahlungssumme virtuell durch fünf, was zu einem niedrigeren Steuersatz führen kann. Anschließend wird die auf diesen reduzierten Betrag berechnete Steuer mit fünf multipliziert. Diese Methode kann dazu beitragen, die Gesamtsteuerlast auf die Auszahlung zu reduzieren.

Zusätzliche Leistungen

Unterstützungs­kassen, die an große Versicherer angebunden sind, bieten häufig die Möglichkeit, Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Zu diesen Zusatzleistungen zählen unter anderem eine Berufs­unfähigkeits­versicherung und eine Hinterbliebenenabsicherung. Bei Vereinbarung einer Hinterbliebenenversorgung wird im Falle des vorzeitigen Ablebens des Versicherten die Rente oder eine Kapitalleistung an die nächsten Angehörigen ausgezahlt. Der Zusatzbaustein der Berufs­unfähigkeits­versicherung ermöglicht es, entweder eine Rente bei Berufs­unfähigkeit zu erhalten oder im Fall einer Berufs­unfähigkeit eine Beitragsbefreiung zu vereinbaren.

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Die Einsatzgebiete der Unterstützungs­kasse

Typische Einsatzgebiete der Unterstützungs­kasse sind:

  • Die Geschäftsführerversorgung: Die hohe Dotierungsmöglichkeit als Ersatzleistung für zum Beispiel sozial­versicherungsfreie Geschäftsführer ist ein Vorteil der Unterstützungs­kasse. Geschäftsführer, die nicht in die Sozial­versicherung einzahlen, können durch diesen Durchführungsweg der bAV die gesetzliche Rente ersetzen.
  • Die Versorgung von Leistungsträgern: Die Unterstützungs­kasse ist spannend für die Versorgung von Leistungsträgern. Das bedeutet, Besser- und Topverdiener, bei denen aufgrund ihres hohen Gehalts der Rahmen der Direkt­versicherung vielleicht nicht ausreicht.
  • Hervorhebung der Arbeitgeberleistung: Möchten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bei der Entgeltumwandlung etwas beisteuern und ihre Arbeitgeberleistung verdeutlichen, eignet sich die Unterstützungs­kasse.
  • Die Ausfinanzierung von alten Pensionsverpflichtungen: Arbeitgeber können bei geeignetem Leistungsplan die Unterstützungs­kasse dafür einsetzen, alte Pensionsverpflichtungen, die nicht ausreichend finanziert sind, auszufinanzieren.

Experten-Tipp:
Unterstützungs­kasse lohnt sich besonders für Führungskräfte

„Die Tatsache, dass in die Unterstützungs­kasse unbegrenzt hohe Beiträge steuerfrei eingezahlt werden können, macht diese Form der betrieblichen Altersvorsorge besonders geeignet für Gut- und Spitzenverdiener. Gerade in dieser Gruppe kann es aufgrund des hohen Gehalts eine besonders große Lücke in der Altersversorgung geben, die so geschlossen werden kann.

Möchte ein Arbeitgeber sein Führungspersonal eng an das Unternehmen binden, könnte die Unterstützungs­kasse das Mittel der Wahl sein. In der Praxis wird diese sehr oft für Geschäftsführer-, Vorstands- und Managementversorgungen eingesetzt.”

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Unser Service: Konzepte für die betriebliche Altersvorsorge

Egal, ob Sie nach einer Möglichkeit suchen, eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten, für Führungskräfte, oder als Ergänzung zur Direkt­versicherung anzubieten, oder ältere Pensionszusagen auslagern möchten: Wir erstellen Ihr Konzept für Sie.

Unsere Experten mit langjähriger Erfahrung zum Thema bAV kennen den Markt und die Möglichkeiten genau und können Ihnen helfen, ein nachhaltig tragfähiges Konzept zur bAV aufzubauen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Cashflow Beschreibt den Geldfluss innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Er zeigt, wie viel Geld nach Abzug aller Ausgaben von den Einnahmen tatsächlich übrig bleibt. Ein Cashflow kann negativ, neutral oder positiv sein.
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