
Geschäftsführerversorgung
Eine zusätzliche Rente ist vor allem für Sie als Geschäftsführer wichtig.
Jetzt KontaktierenWas ist eine Geschäftsführerversorgung?
Warum ist sie sinnvoll?
Für Geschäftsführer und Gesellschafter gilt das BetrAVG nicht. Aus diesem Grund haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf die Betriebsrente.
Das Einkommen von Geschäftsführern und Gesellschaftern liegt meist deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. Seit 1. Januar 2022 liegt diese in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) bei 6.750 Euro im Monat und in den alten Ländern bei 7.050 Euro im Monat.
4 Vorteile einer Geschäftsführerversorgung
Der Entgeltumwandlung: Grundsätzlich stehen für die GGF-Versorgung alle fünf Durchführungswege offen, die das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) kennt
Erheblichen Spareffekten: Ein Teil des Bruttogehaltes wird direkt der betrieblichen Altersversorgung zugeführt. Das geminderte Einkommen dient als Grundlage für die Berechnung der Einkommenssteuer und gegebenenfalls der Sozialabgaben. Der positive Effekt: Die Minderung des Nettoeinkommens fällt bereits bei geringen Änderungen des Bruttogehalts deutlich niedriger aus als der vor der Versteuerung abgeführte Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung
Der Verlässlichkeit der Vorsorge: Die betriebliche Altersversorgung ist in der Höhe genau an die Ansprüche des Geschäftsführers angepasst und ein geeignetes Mittel, um verlässlich für das Alter vorzusorgen
Der Rückdeckungsversicherung: Durch eine Rückdeckungsversicherung für die Pensionszusage beziehungsweise Unterstützungskasse können Geschäftsführer ihre Versorgung absichern. Hierbei handelt es sich um eine Lebensversicherung, die eventuelle Versorgungslücken abdeckt. Diese können sich daraus ergeben, dass eine Zusage über den gewählten Durchführungsweg nicht erbracht werden. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens wird die Rückdeckungsversicherung an den Geschäftsführer verpfändet. Er ist in diesem Fall dazu berechtigt, die Leistungen der Versicherung direkt zu beziehen
Welche Geschäftsführer haben Anspruch auf die bAV?
Angestellte und nicht beteiligte Geschäftsführer: Geschäftsführer, die bei einem Unternehmen angestellt, aber nicht daran beteiligt sind, können eine betriebliche Altersversorgung abschließen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Kapital- oder Personengesellschaft handelt. Dadurch, dass viele Arbeitsverträge befristet sind, ist die Unverfallbarkeitsregelung von Bedeutung
Gesellschafter-Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung: Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine Minderheitsbeteiligung an Gesellschaften haben, sind Geschäftsführern ohne Beteiligung gleichgestellt. Da sie sozial-versicherungspflichtige Angestellte sind, können sie eine bAV beziehen. Besondere Regeln gelten für die Erteilung einer Versorgungszusage, wenn es mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer in einem Unternehmen mit Minderheitsbeteiligungen gibt, die zusammen die Mehrheit der Stimmrechte behalten. Sie zählen zu den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer: Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hält die Mehrheit der Stimmrechte und wird sozial-versicherungsrechtlich als selbstständig angesehen. Trotz der Tatsache, dass für ihn die Sozialversicherungspflicht entfällt, ist er ein Angestellter mit Anspruch auf Gehalt. Aus diesem Grund ist für ihn eine Versorgungszusage der betrieblichen Altersvorsorge möglich, die das Finanzamt auch steuerrechtlich anerkennt
Welche Durchführungswege können für die Geschäftsführerversorgung genutzt werden?
Die Geschäftsführerversorgung über eine Pensionszusage
Die Pensionszusage ermöglicht eine Geschäftsführerversorgung mit Beiträgen in beliebiger Höhe
Die Besteuerung greift erst ab dem Beginn der Leistungsauszahlungen bei Eintritt des Versorgungsfalles
Bei den Beitragseinzahlungen gilt keine Höchstgrenze, was eine flexible Ausgestaltung der Geschäftsführerversorgung in beliebiger Höhe ermöglicht
Die Geschäftsführerversorgung über eine Unterstützungskasse
Bei der Pensionszusage handelt es sich um eine interne Variante der bAV, bei der Unterstützungskasse muss ein Unternehmen die Pflicht zur Erfüllung der Versorgungszusage auf einen externen Träger auslagern
Die Unterstützungskasse ist steuerlich selbstständig
Der Arbeitgeber oder der Geschäftsführer (durch die Entgeltumwandlung) zahlen an die Unterstützungskasse regelmäßig Beiträge. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar aus der Unterstützungskasse
Die eingezahlten Beiträge bleiben während der gesamten Phase der Anwartschaft in beliebiger Höhe steuerfrei Die Steuern werden erst mit Auszahlungsbeginn fällig
In den meisten Fällen ist für das Rentenalter ein günstigerer Steuersatz zu erwarten
So können Sie die Geschäftsführerversorgung gestalten
Versorgung der Hinterbliebenen
„Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn 1. der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln (beitragsorientierte Leistungszusage) […]“
zählen auch Leistungen zur Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall sowie Versorgungsleistungen im Falle dauerhafter Erwerbsunfähigkeit zur betrieblichen Altersversorgung. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat diese seinem Mitarbeitenden zugesagt. Möglich ist es auch, Tantiemen oder Sonderzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren, was ein zusätzliches Polster für den Ruhestand bedeutet.
Ehepartner oder ehemalige Ehepartner
Lebenspartner des gleichen Haushalts
leibliche Kinder bis maximal zur Vollendung der 25. Lebensjahres, solange sie noch in der Berufsausbildung stehen und/oder Kindergeld beziehen
Stiefkinder und Pflegekinder bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich zum einen in der Obhut der versicherten Person befanden und zum anderen in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind
bAV und gesetzliche Rente?
Welche steuerlichen Besonderheiten gelten in der Geschäftsführerversorgung?
Arbeitgeber und Geschäftsführer müssen Versorgungsvereinbarungen schriftlich Zudem ist ein Arbeitsvertrag, in dem die Entgeltumwandlung geregelt ist, obligatorisch
Die Versorgungszusage muss ernsthaft sein und dem Zweck dienen, die Versorgung des Geschäftsführers sicherzustellen
Arbeitgeber sollten die bAV des Geschäftsführers finanzieren können, ohne die Unternehmenskasse zu belasten
Die Versorgung muss angemessen und erdienbar Zwischen der Erteilung der Zusage und dem geplanten Renteneintritt müssen mindestens zehn Jahre liegen. Zudem sollte die Rente nicht mehr betragen als 75 Prozent des Gehalts
Um Geschäftsführern eine Versorgung anbieten zu können, müssen folgende Fristen gegeben sein: Die Firma muss mindestens fünf Jahre existieren, der GGF sollte bereits länger als zwei bis drei Jahre für das Unternehmen arbeiten
Das Arbeitsverhältnis muss vertraglich ausdrücklich vom Insichgeschäfts-Verbot, auch Selbstkontrahierungsverbots genannt, befreit sein. Dieses Verbot hält das Unternehmen im Handelsregister fest
Die betriebliche Altersvorsorge hat in der Anspar- und Rentenzeit für den Geschäftsführer und für das Unternehmen steuerliche Auswirkungen. Dabei gelten die Ausgaben der externen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds als Betriebsausgaben und sind bis zu einer gewissen Obergrenze von der Lohnsteuer befreit. Die spätere Rente ist bei allen Durchführungswegen voll steuerpflichtig
Unser Angebot für Sie: 40 Prozent mehr Rentenleistung dank PensionCare Pro
eine optimierte Altersversorgung für geschäftsführende Gesellschafter
einen einzigartigen Anlagemix aus vier Rückdeckungsversicherungen
eine steuerschonend ausgeführte Kapitalleistung
eine effektive Vermögensleistung
einen garantierten Rentenfaktor dank einer vorteilhaften Kalkulation: Mit einer realitätsnahen Lebenserwartung von 94 Jahren sorgen wir im Gegensatz zu einer Lebenserwartung von über 100 Jahren (wie bei üblichen bAV‘s) für eine garantierte Altersrente
FAQs
Ist die Abfindung einer bAV möglich?
Das Recht der Abfindung darf nicht willkürlich angewandt werden, sondern muss mit der Ernsthaftigkeit der Versorgungszusage vereinbar sein
Die Abfindung muss so hoch sein wie der Barwert des angesparten Kapitals und nicht wie der steuerlich anzusetzende Teilwert
Ist die bAV von Gesellschafter-Geschäftsführern vor der Insolvenz geschützt?
Ist eine Rückdeckungsversicherung für Geschäftsführer sinnvoll?
So vermeiden Sie Fallstricke der Geschäftsführerversorgung
Begutachten Sie die Versicherungsbedingungen möglichst genau
Prüfen Sie regelmäßig den Versicherungsvertrag
Durchdenken Sie die Wahl der bAV-Lösung
Fazit


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