Stephan Seidenfad
bAV-Experte und Geschäftsführung

Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer: Fünf Durchführungswege, Pensionszusage und Insolvenzschutz

Die bAV für Geschäftsführer folgt eigenen Regeln – mit den falschen Weichen drohen steuerliche Risiken und Versorgungslücken. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Versorgung hält, was sie verspricht.

Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • 0 Euro gesetzliche Rente: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF) zahlen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung — die Altersvorsorge liegt vollständig in eigener Verantwortung.
  • Steuerfreie Beiträge bis 8.112 Euro pro Jahr über die Direkt­versicherung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) oder deutlich höhere Rückstellungen über die Pensionszusage nach § 6a EStG — ohne Deckelung.
  • vGA-Risiko: Ein einziger Formfehler in der Pensionszusage — etwa ein fehlender Gesellschafterbeschluss — macht alle gebildeten Rückstellungen rückwirkend zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
  • Kein PSVaG-Schutz: Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sichert beherrschende GGF nicht ab. Ohne Rückdeckungs­versicherung und Verpfändung nach § 1280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Pensionszusage im Insolvenzfall wertlos.
  • BFH-Urteil I R 50/22 (19.11.2025): Entgeltumwandlungs-Pensionszusagen sind auch ohne Probezeit und Erdienbarkeitsfristen steuerlich anerkannt — ein Game-Changer für ältere und neu bestellte Geschäftsführer.

Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer bauen Sie Ihre Altersvorsorge ohne staatliche Pflichtabsicherung auf

… und tragen gleichzeitig die gesellschaftsrechtliche Verantwortung für jede Klausel Ihrer eigenen Pensionszusage. In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmäßig Zusagen, die bei der Betriebsprüfung vollständig zur vGA werden, weil ein Gesellschafterbeschluss fehlerhaft formuliert war oder die § 181 BGB-Befreiung fehlt. Unsere Experten prüfen bestehende Zusagen auf formale und versorgungsrechtliche Risiken und entwickeln ein rechtssicheres Versorgungskonzept — individuell auf Ihr Alter, Ihr Gehalt und Ihre GmbH-Liquidität abgestimmt. Die steuerliche Einordnung erfolgt gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.


Das ist neu in 2026

  • Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanzierte Direktzusage ohne Probezeit und ohne Erdienbarkeitsgrenze steuerlich anzuerkennen ist. Damit eröffnen sich neue Gestaltungschancen für Geschäftsführer über 60 und für Neugründungen (Quelle: Bundesfinanzhof). Mehr dazu im Kapitel „Die Pensionszusage: Spielregeln und formale Anforderungen“
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Warum die Altersvorsorge des Geschäftsführers eine eigene Disziplin ist

Die bAV für Geschäftsführer ist das einzige Instrument, das gleichzeitig Versorgungssicherheit, gesellschaftsrechtliche Compliance und — in Abstimmung mit dem Steuerberater — erhebliche Steuerhebelwirkung verbinden kann. Wer sie nicht nutzt, verlässt sich ausschließlich auf privates Kapital. Rund 18 Prozent der ehemals Selbständigen über 65 Jahren befinden sich im untersten Einkommensdezil — 4,4 Prozent beziehen Grundsicherung, verglichen mit nur zwei Prozent der ehemaligen Arbeitnehmer. (Quelle: Alterssicherungsbericht 2024, BMAS)

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer zahlen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung (GRV). Im Alter warten folglich 0 Euro GRV-Rente. Bei einem Durchschnittsgehalt von 180.584 Euro pro Jahr bedeutet das eine Versorgungslücke von mehreren tausend Euro monatlich.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist das einzige Instrument, das gleichzeitig Steuervorteile für die GmbH, Insolvenzschutz und eine lebenslange Rente kombiniert. Wer dieses Instrument nicht oder falsch nutzt, verlässt sich ausschließlich auf privates Kapital — mit all seinen steuerlichen Nachteilen und Klumpenrisiken.


Beherrschend oder nicht? Warum diese Frage über alles entscheidet

Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer als „beherrschend“ gilt, entscheidet über nahezu alle Spielregeln seiner betrieblichen Altersvorsorge. Beherrschend ist, wer mindestens 50 Prozent der Stimmrechte hält oder durch Sonderrechte beziehungsweise eine Sperrminorität faktische Beherrschung ausüben kann. (Quelle: BetrAVG § 17)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 1. Oktober 2019 (II ZR 386/17) klargestellt: Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit genau 50 Prozent Beteiligung ist betriebsrentenrechtlich als beherrschend einzustufen, weil seine Blockademacht jede Mehrheitsentscheidung verhindert. (Quelle: BGH II ZR 386/17) Das bedeutet für die Praxis: Fast alle GGF mit hälftiger oder Mehrheitsbeteiligung unterliegen den strengeren Regeln.

Die Konsequenzen sind erheblich. Der beherrschende GGF (bGGF) fällt nicht unter das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) — er hat also keinen gesetzlichen Unverfallbarkeitsschutz und keinen Anspruch auf den PSVaG. Gleichzeitig gelten für seine Pensionszusage deutlich strengere steuerliche Anforderungen: Erdienbarkeit, Angemessenheit, Gesellschafterbeschluss und § 181 BGB-Befreiung sind Pflicht, nicht Option.

GGF-TypBetrAVG-SchutzPSVaGSpielregeln Pensionszusage
Beherrschend (≥ 50 % Stimmrechte)NeinNeinStreng: Beschluss, § 181 BGB, Erdienbarkeit, Angemessenheit
GGF mit genau 50 % (BGH 2019)NeinNeinWie beherrschend — Statusfeststellung empfohlen
Nicht-beherrschend (< 50 %)JaJaStandardregeln BetrAVG
Fremd-Geschäftsführer (ohne Beteiligung)JaJaStandardregeln BetrAVG

Ein nicht-beherrschender GGF mit weniger als 50 Prozent Beteiligung genießt vollen BetrAVG-Schutz — seine Ansprüche sind gesetzlich unverfallbar und über den PSVaG insolvenzgesichert. Wer seinen Status nicht kennt, läuft Gefahr, die falsche Versorgungsstrategie zu wählen.


Die fünf Durchführungswege — welcher passt für Sie als Geschäftsführer?

Das Betriebsrentenrecht kennt fünf Durchführungswege — und alle fünf sind für den GGF grundsätzlich nutzbar. In der Praxis dominieren für den beherrschenden GGF jedoch zwei: die Direktzusage (Pensionszusage) und die Unterstützungs­kasse. (Quelle: § 6a EStG)

Die folgende Übersicht zeigt auf einen Blick, welche Steuerrahmen und Besonderheiten für die einzelnen Wege gelten — und wo für den beherrschenden GGF die entscheidenden Unterschiede liegen.

DurchführungswegPraxisrelevanz für bGGFSteuerrahmenBesonderheit
Direktzusage (Pensionszusage)Sehr hoch§ 6a EStG — Rückstellung in der GmbH-BilanzUnbegrenzte Versorgungshöhe; strenge Formvoraussetzungen
Unterstützungs­kasseHoch§ 4d EStG — bilanzneutralKein Bilanzausweis; für hohe Gehälter attraktiv
Direkt­versicherungMittel§ 3 Nr. 63 EStG — bis 8.112 Euro/Jahr steuerfreiEinfach, administrierbar, gedeckelt; seit BMF-Schreiben 12.8.2021 auch für bGGF klar zulässig
PensionskasseNiedrig§ 3 Nr. 63 EStGPraktisch gleichwertig zur Direkt­versicherung
PensionsfondsSehr niedrig§ 3 Nr. 63 EStGFür bGGF selten genutzt; geringe Marktbedeutung

Die Direktzusage bietet die größte Steuerhebelwirkung: Die GmbH bildet Rückstellungen, die sofort als Betriebsausgabe wirken, und akkumuliert so Versorgungskapital aus unversteuerten Mitteln. Die Unterstützungs­kasse ist die bilanzneutrale Alternative — sie belastet die GmbH-Bilanz nicht, eignet sich besonders für Gesellschafter mit hohem Gehalt, die keine Bilanzvergrößerung wünschen.

Mehr zur Direktzusage

Die Direkt­versicherung für Geschäftsführer ist einfacher administrierbar und formell risikoärmer, aber auf 8.112 Euro pro Jahr gedeckelt. Für einen Geschäftsführer mit 150.000 Euro Jahresgehalt deckt das weniger als sechs Prozent des angestrebten Versorgungsziels ab. Als alleiniger Durchführungsweg ist sie für die meisten bGGF nicht ausreichend.

Mehr zur Direkt­versicherung für Geschäftsführer

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Versorgungsanalyse — was von Buddenbrock für Sie ermittelt

Von Buddenbrock erhebt zunächst Ihre gesamte Versorgungssituation: vorhandene private Altersvorsorge, bestehende bAV-Zusagen, Gehaltsstruktur, Gesellschafterstellung und geplantes Renteneintrittsalter. Auf dieser Basis berechnen wir Ihre individuelle Versorgungslücke und leiten daraus ab, welche Kombination aus Durchführungswegen die optimale Steuer- und Liquiditätswirkung für Ihre GmbH erzeugt.

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Implementierungsbegleitung — was wir konkret übernehmen

Wir begleiten die gesamte Implementierung: von der Formulierung der Zusageurkunde über den Gesellschafterbeschluss bis zur Handelsregistereintragung der § 181 BGB-Befreiung. Wir koordinieren Steuerberater, Notar und Versicherer, prüfen die Rückdeckungs­versicherung und richten die Verpfändung nach § 1280 BGB ein. Sie erhalten ein vollständiges, prüffestes Dokumentationspaket.


Die Pensionszusage: Spielregeln und formale Anforderungen

Die Pensionszusage ist der steuerlich wirkungsstärkste Durchführungsweg für den bGGF — und der fehleranfälligste. Alle nachfolgend beschriebenen Anforderungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit die GmbH Rückstellungen nach § 6a EStG bilden darf (Quelle: § 6a EStG).

  • Schriftlichkeit und Eindeutigkeit (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG): Die Zusage muss als vollständiges schriftliches Dokument vorliegen — nicht nur als Protokollvermerk. Art und Höhe der Leistung, Eintrittsvoraussetzungen und Begünstigte müssen eindeutig definiert sein. Vage Formulierungen — etwa „angemessene Rente“ — schließen die Rückstellungsbildung aus.
  • Kein steuerschädlicher Widerrufsvorbehalt (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG): Ein pauschales Widerrufsrecht der GmbH macht die Rückstellungsbildung unmöglich. Erlaubt sind nur eng gefasste Vorbehalte — wirtschaftliche Notlage, grobe Pflicht­verletzung des Geschäftsführers, Wegfall des Versorgungsbedarfs.
  • Gesellschafterbeschluss: Der Beschluss muss das vollständig ausformulierte Zusagedokument genehmigen — nicht nur „die Idee einer Pensionszusage“. Jede substanzielle Änderung der Zusage erfordert einen neuen Beschluss. Ein fehlender oder unvollständiger Beschluss macht alle bisherigen Rückstellungen rückwirkend zur vGA.
  • § 181 BGB-Befreiung: Der Geschäftsführer handelt beim Abschluss einer Pensionszusage mit sich selbst — er vertritt die GmbH auf der einen und ist Begünstigter auf der anderen Seite. Das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB (Quelle: § 181 BGB) muss deshalb ausdrücklich im Handelsregister aufgehoben sein. Fehlt dieser Eintrag, ist die Zusage zivilrechtlich nichtig.
  • Angemessenheit: Die Gesamtversorgung darf maximal 75 Prozent der letzten Aktivbezüge betragen. Für den bGGF gilt das volle Limit — ein Abzug fiktiver GRV-Beiträge entfällt, da er keine gesetzliche Rente bezieht. Bei einem Jahresgehalt von 180.000 Euro wären das maximal 135.000 Euro Jahresrente (11.250 Euro pro Monat) aus der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Erdienbarkeit (bei arbeitgeberfinanzierter Zusage): Zwischen dem Zeitpunkt der Zusage und dem frühestmöglichen Rentenbeginn müssen mindestens zehn Jahre liegen. Die Finanz­verwaltung zieht dabei in der Regel das 60. Lebensjahr als Grenze. Erhöhungen der zugesagten Leistung lösen eine neue Erdienbarkeitsprüfung aus — auch für den Erhöhungsbetrag allein.

Experten-Tipp:
Der Formfehler kommt nicht beim Start — sondern Jahre später

„Eine Pensionszusage, die bei der Ersteinrichtung sauber dokumentiert wurde, kann durch eine spätere Änderung ohne korrekten Gesellschafterbeschluss zur verdeckten Gewinnausschüttung werden. Prüfen Sie jetzt: Ist Ihr GGF von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit — und ist diese Befreiung im Handelsregister eingetragen? Wenn nicht, sind selbst gut gemeinte Anpassungen steuerlich angreifbar.“

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Geschäftsführung und bAV-Experte

Die häufigsten vGA-Fallen im Überblick

FehlerSteuerfolge
Kein oder fehlerhaft formulierter GesellschafterbeschlussAlle Rückstellungen rückwirkend vGA
§ 181 BGB-Befreiung nicht im HandelsregisterZusage zivilrechtlich nichtig
Gesamtversorgung über 75 Prozent der AktivbezügeÜbersteigender Teil ist vGA
Erdienbarkeit nicht eingehalten (bei AG-finanzierter Zusage)vGA
Gehaltserhöhung kurz vor Renteneintritt zur RentenerhöhungvGA
Pauschaler Widerrufsvorbehalt in der ZusageKeine Rückstellungsbildung möglich
Zusage unter dem 25. Lebensjahr des GeschäftsführersvGA-Risiko
Unübliche Hinterbliebenenquote (zum Beispiel 100 Prozent Witwenrente)vGA für den übersteigenden Teil
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Vorsicht bei Pensionszusagen vor 2010

Bestehende Pensionszusagen, die vor 2010 abgeschlossen wurden, enthalten häufig pauschale Widerrufsvorbehalte, die nach heutigem Recht steuerschädlich sind. Von Buddenbrock prüft auf Anfrage bestehende Zusagen auf genau diese Risiken — bevor die Betriebsprüfung es tut. Mehr zu den häufigsten Fehler bei der betrieblichen Altersvorsorge

Hält Ihre Pensionszusage einer Betriebsprüfung stand?

Viele Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer halten einer Betriebsprüfung nicht stand — weil formale Anforderungen übersehen wurden. Unsere Experten prüfen die versorgungsrechtliche Struktur Ihrer bestehenden oder geplanten Zusage und zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Die steuerliche Bewertung erfolgt gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

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Was sich 2025 geändert hat: BFH I R 50/22 als Game-Changer

Der Bundesfinanzhof hat am 19. November 2025 in seinem Urteil I R 50/22 eine langjährige Streitfrage entschieden: Eine Direktzusage, die ausschließlich durch Entgeltumwandlung des Geschäftsführers finanziert wird, ist steuerlich anzuerkennen — ohne Probezeit, ohne Erdienbarkeitserfordernis, auch wenn der Geschäftsführer bei Erteilung der Zusage bereits über 60 Jahre alt ist. (Quelle: BFH I R 50/22)

Die bisherige Rechtslage war restriktiver: Finanz­verwaltung und Betriebsprüfer verlangten auch bei Entgeltumwandlungs-Pensionszusagen die klassischen Erdienbarkeitskriterien — was für ältere Geschäftsführer oder neubestellte Gesellschafter eine faktische Sperre bedeutete.

Was das Urteil konkret bedeutet

  • Ein neu bestellter Geschäftsführer kann sofort ab dem ersten Monat eine Entgeltumwandlungs-Pensionszusage erhalten — ohne zwei- bis dreijährige Wartezeit.
  • Ein 61-jähriger Geschäftsführer, der bisher keine Pensionszusage hatte, kann jetzt noch eine arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage einrichten und Steuervorteile nutzen.
  • Für GmbHs in der Gründungsphase eröffnet das Urteil die Möglichkeit, sofort ab Gründung mit der Entgeltumwandlungs-Pensionszusage zu beginnen.

Experten-Tipp:
BFH I R 50/22 ist kein Freifahrtschein — noch nicht

„Das Urteil des BFH stellt klar: Entgeltumwandlungs-Pensionszusagen an beherrschende GGF sind auch ohne Erdienbarkeitsgrenzen grundsätzlich zulässig. Doch die Finanz­verwaltung wendet das Urteil noch nicht flächendeckend an — ein BMF-Schreiben steht aus. Wer bestehende Zusagen jetzt anpassen will, braucht eine wasserdichte Dokumentation der Entgeltumwandlungsvereinbarung. Ohne diese bleibt das Risiko einer vGA real.“

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Wichtige Einschränkung — gemischte Zusagen

Das Urteil gilt ausschließlich für Zusagen, die zu 100 Prozent durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Gemischte Zusagen — bei denen die GmbH einen Teil der Beiträge übernimmt — unterliegen weiterhin den vollen alten Anforderungen für den Gesamtbetrag. In der Praxis bedeutet das: Wer eine gemischte Zusage plant, benötigt sorgfältige Strukturierung, um die beiden Finanzierungsanteile klar voneinander zu trennen.

Finanz­verwaltung noch nicht reagiert: Ein offizielles BMF-Schreiben zur Umsetzung des Urteils liegt Stand April 2026 noch nicht vor. Die Finanz­verwaltung wendet das Urteil nach aktuellem Stand noch nicht flächendeckend an. Von Buddenbrock empfiehlt, neue Entgeltumwandlungs-Pensionszusagen gemeinsam mit dem Steuerberater zu dokumentieren und für die Betriebsprüfung vorzubereiten.

BFH I R 50/22:Was bedeutet das für Ihre Versorgungsstruktur?

Das Urteil eröffnet neue Gestaltungsspielräume bei Pensionszusagen — doch ein fehlendes BMF-Schreiben bedeutet weiterhin Rechtsunsicherheit. Unsere Experten begleiten Sie bei der versorgungsrechtlichen Einrichtung einer Entgeltumwandlungs-Pensionszusage und koordinieren die steuerliche Umsetzung mit Ihrem Steuerberater.

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Wie die GmbH von der Pensionszusage steuerlich profitiert

Die GmbH darf für jede zugesagte Pensionsverpflichtung eine Rückstellung nach § 6a EStG bilden. Diese Rückstellung ist eine Betriebsausgabe — sie mindert den steuerlichen Gewinn sofort im Jahr der Zuführung (Quelle: § 6a EStG).

Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge in der Steuer

Bei einer effektiven Gesamtsteuerbelastung der GmbH von rund 28 bis 33 Prozent (Körperschaftsteuer 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 Prozent) spart die GmbH auf jeden Euro Rückstellungszuführung rund 30 Cent Steuern — sofort und liquide. Das akkumulierte Versorgungskapital wächst aus unversteuerten Mitteln.

Praxisbeispiel 1 — Geschäftsführer, 45 Jahre, Jahresgehalt 150.000 Euro: Die GmbH erteilt eine Pensionszusage auf 75 Prozent der Aktivbezüge (112.500 Euro/Jahr). Die jährliche Rückstellungszuführung beträgt in den ersten Jahren orientierend rund 37.500 Euro. Die GmbH spart darauf rund 10.875 Euro Steuern pro Jahr — ohne dass ein Cent die GmbH verlässt. Das Kapital bleibt im Unternehmen und steht als Rückdeckungs­versicherung gebunden.

Praxisbeispiel 2 — Geschäftsführer, 50 Jahre, Jahresgehalt 300.000 Euro: Maximale Versorgung: 225.000 Euro pro Jahr (18.750 Euro pro Monat). Die § 6a-Rückstellung kann in diesem Profil auf rund 121.000 Euro pro Jahr anwachsen. Die jährliche Steuerersparnis der GmbH bewegt sich in einer Größenordnung von 35.000 bis 39.000 Euro. Für solche Volumina ist die Unterstützungs­kasse als bilanzneutrale Alternative oft die bessere Wahl.

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Die Auszahlungsphase

In der Rentenphase unterliegen Leistungen aus der Direktzusage und der Unterstützungs­kasse der Lohnsteuer nach § 19 EStG (Quelle: § 19 EStG) — typischerweise zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz als in der Ansparphase. Für Geschäftsführer in der privaten Kranken­versicherung (PKV) fällt kein gesetzlicher Kranken­versicherungsbeitrag auf die Betriebsrente an, was die Nettoauszahlung weiter verbessert.

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Achtung — Fünftelungsregelung

Der Bundesfinanzhof hat am 30. Oktober 2025 in den Urteilen X R 25/23 und X R 28/23 klargestellt, dass die steuerliche Fünftelungsregelung nach § 34 EStG nur bei erzwungenen Einmalzahlungen gilt — nicht bei frei gewähltem Kapitalwahlrecht. Wer eine Kapitalabfindung steuergünstig gestalten möchte, muss die Zusage entsprechend strukturieren.


Insolvenzschutz ohne PSVaG: Warum eine ungesicherte Pensionszusage wertlos ist

Der PSVaG sichert in Deutschland rund 504 Insolvenzfälle pro Jahr ab (Quelle: PSVaG Geschäftsbericht 2024) — für Arbeitnehmer mit Direktzusagen. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind von diesem Schutz ausdrücklich ausgeschlossen. Dabei erreichten die GmbH-Insolvenzen in Deutschland 2025 einen neuen Höchststand: 24.064 Fälle, ein Anstieg von 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. (Quelle: Destatis — Insolvenzen März 2026)

Was bedeutet das konkret? Geht die GmbH insolvent und besteht keine privatrechtliche Absicherung, ist die Pensionszusage eine einfache Insolvenzforderung. Der Insolvenzverwalter verwertet alle Vermögenswerte — und der Geschäftsführer erhält allenfalls eine Insolvenzquote, die in der Praxis oft im einstelligen Prozentbereich liegt. Jahrelange Rückstellungen sind dann nahezu wertlos.

Was eine Pensionszusage auf dem Papier wert ist und was im Insolvenzfall davon übrigbleibt, sind zwei sehr unterschiedliche Fragen. Die folgenden Abschnitte erklären, warum das so ist — und was Sie dagegen tun können.

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Die einzige wirksame Absicherung: Rückdeckungs­versicherung plus Verpfändung

Die GmbH schließt eine Rückdeckungs­versicherung auf das Leben des Geschäftsführers ab — deren Leistung entspricht der Pensionsverpflichtung. Allein reicht das nicht. Entscheidend ist die Verpfändung dieser Versicherung nach § 1280 BGB (Quelle: § 1280 BGB): Die GmbH zeigt dem Versicherer schriftlich an, dass die Versicherungsansprüche an den Geschäftsführer verpfändet sind. Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter auf das verpfändete Vermögen nicht zugreifen — der Geschäftsführer erhält die Versicherungsleistung direkt.

Experten-Tipp:
Eine Rückdeckungs­versicherung ohne Verpfändung ist im Insolvenzfall wertlos

„Die Rückdeckungs­versicherung schützt nur dann, wenn die Verpfändungsanzeige nach § 1280 BGB korrekt und nachweislich beim Versicherer eingegangen ist. In der Praxis fehlt diese Anzeige bei einem erheblichen Teil der abgeschlossenen Verträge — die Schutzlücke bleibt jahrelang unsichtbar. Fordern Sie jetzt die schriftliche Bestätigung des Versicherers an, dass die Verpfändung wirksam angezeigt wurde. Fehlt sie, ist nachzuholen.“

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Entscheidend: Die Verpfändung muss proaktiv und schriftlich vor dem Insolvenzfall eingerichtet werden. Sie entsteht nicht automatisch mit dem Abschluss der Rückdeckungs­versicherung. In der Beratungspraxis von von Buddenbrock zeigen regelmäßige Bestandsprüfungen, dass Rückdeckungs­versicherungen häufig bestehen — aber die Verpfändungsanzeige fehlt.

Die höhere Sicherheitsstufe: CTA (Contractual Trust Arrangement)

Ein Contractual Trust Arrangement (CTA) trennt das Versorgungsvermögen vollständig vom GmbH-Vermögen durch eine Treuhandlösung. Damit ist das Versorgungskapital selbst bei Insolvenz nicht Teil der Insolvenzmasse. Das CTA ist aufwendiger und kostenintensiver als die Verpfändung — für Geschäftsführer mit sehr hohen Versorgungsansprüchen oder erhöhtem Unternehmensrisiko aber die sicherste Lösung.

Sonderfall Unternehmensverkauf: Bei einem Share Deal übernimmt der Käufer die GmbH inklusive der Pensionsverpflichtung — das mindert den Kaufpreis. Bei einem Asset Deal bleibt die Pensionszusage in der Mantelgesellschaft zurück, während das operative Geschäft übertragen wird. Eine durchdachte Exit-Strategie bezieht die Pensionszusage deshalb von Anfang an ein. Von Buddenbrock begleitet auch M&A-spezifische Versorgungsanalysen.

Ihre Pension: Sicher — oder nur auf dem Papier?

Eine Pensionszusage ohne Insolvenzschutz ist im schlimmsten Fall eine Forderung gegen ein insolventes Unternehmen. Lassen Sie jetzt prüfen, ob Ihre Rückdeckung und Verpfändung wirklich greifen würden.

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Wann ist der richtige Zeitpunkt — und was ist mit 55 noch möglich?

Der Zeitpunkt der Pensionszusage entscheidet über ihre steuerliche Wirksamkeit, ihre Höhe und ihren Insolvenzschutz. Die einfache Regel lautet: Je früher, desto besser — weil niedrigere Monatsbeiträge zur Rückdeckungs­versicherung nötig sind und der Zinseszinseffekt länger wirkt.

AlterEmpfehlungBesonderheiten
30 bis 40 JahreSofort einrichten — maximaler ZeitvorteilNiedrige Beiträge, langer Anlagehorizont
40 bis 50 JahreOptimales Fenster für die PensionszusageBalance aus Beitragshöhe und Steuereffekt
50 bis 55 JahreNoch möglich, sorgfältige Planung nötigHöhere Beiträge, aber volle Steuerersparnis
55 bis 60 JahreGrenzbereich für arbeitgeberfinanzierte ZusageErdienbarkeit individuell berechnen; Direkt­versicherung weiterhin uneingeschränkt
Über 60 JahreNur noch Entgeltumwandlungs-Pensionszusage (BFH I R 50/22)Arbeitgeberfinanzierte Zusage birgt vGA-Risiko

Experten-Tipp:
Die Altersgrenze 60 ist kein Gesetz — sie ist Verwaltungspraxis

„Wer als GGF mit 57 oder 58 Jahren keine Pensionszusage mehr für möglich hält, gibt zu früh auf. Die sogenannte Altersgrenze 60 stammt aus BMF-Schreiben und Verwaltungspraxis — nicht aus dem Gesetz. Entscheidend ist die ­versicherungsmathematische Erdienbarkeit im Einzelfall: Vertragsstruktur, Renteneintrittsalter und Unternehmenszugehörigkeit bestimmen gemeinsam, was noch möglich ist. Lassen Sie das konkret durchrechnen — pauschal aufzugeben ist kein Plan.“

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Was für einen 58-jährigen Geschäftsführer noch möglich ist

Ein Geschäftsführer, der mit 58 Jahren erstmals über seine Altersvorsorge nachdenkt, hat drei konkrete Handlungsoptionen. Erstens: Die Direkt­versicherung nach § 3 Nr. 63 EStG — sofort, ohne Altersgrenzen, bis zu 8.112 Euro pro Jahr steuerfrei. Zweitens: Eine Entgeltumwandlungs-Pensionszusage nach BFH I R 50/22 — ebenfalls ohne Erdienbarkeitsgrenze, sofern ausschließlich der Geschäftsführer die Beiträge trägt. Drittens: Die Unterstützungs­kasse — je nach Alters- und Gehaltsstruktur als weitere Ergänzung. Die Kombination aller drei Wege ermöglicht auch mit 58 Jahren noch eine substanzielle steueroptimierte Altersvorsorge.

Praxisbeispiel — Geschäftsführer, 58 Jahre, 200.000 Euro Jahresgehalt: Direkt­versicherung: 676 Euro pro Monat steuerfrei (8.112 Euro pro Jahr). Entgeltumwandlungs-Pensionszusage (BFH I R 50/22): je nach Ausgestaltung mehrere tausend Euro monatlich aus dem Bruttolohn. Die arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage ist wegen der Erdienbarkeit kritisch — hier ist eine individuelle Berechnung mit dem Steuerberater zwingend. (Quelle: BFH I R 50/22)


Unsere Empfehlungen für verschiedene Geschäftsführer-Profile

Kein Geschäftsführer ist wie der andere. Die optimale Versorgungsstrategie hängt von Alter, Beteiligungsquote, Gehalt, GmbH-Liquidität und Exit-Planung ab. Von Buddenbrock, Spezialist für betriebliche Vorsorge, entwickelt für jeden GGF ein individuelles Konzept — keine Schablone.

  • Profil: Junger Geschäftsführer (30 bis 40 Jahre) Der Einstieg in die Pensionszusage lohnt jetzt am meisten. Niedrige ­versicherungsmathematische Beiträge zur Rückdeckungs­versicherung, 25 bis 30 Jahre Zinseszinseffekt und maximaler Steuerhebel für die GmbH. Empfehlung: Pensionszusage mit beitragsorientierter Leistungszusage (BOLZ) und fondsgebundener Rückdeckungs­versicherung — ETF-basierte Modelle haben bei diesem Anlagehorizont Kostenvorteile von 0,5 bis 1,0 Prozent pro Jahr gegenüber klassischen Versicherungstarifen. Außerdem: Sofortige Einrichtung der § 181 BGB-Befreiung und Verpfändung.
  • Profil: Geschäftsführer mittleren Alters (40 bis 52 Jahre) Das optimale Fenster für die Pensionszusage. Die GmbH hat typischerweise ausreichend Bonität und Liquidität; der Geschäftsführer hat zehn oder mehr Jahre bis zum frühestmöglichen Renteneintritt. Empfehlung: Pensionszusage als Hauptweg, ergänzt durch Direkt­versicherung für sofortigen Liquiditätsabfluss aus der GmbH. Bei Gehältern über 200.000 Euro: Unterstützungs­kasse als bilanzneutrale Ergänzung. Zweistufiges Rückdeckungskonzept: Wachstumsphase (fondsgebunden) bis 55 Jahre, dann Konsolidierung.
  • Profil: Geschäftsführer 55 Plus Arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen sind ab 55 Jahren nur noch mit präziser Erdienbarkeitsprüfung möglich. Direkt­versicherung bleibt uneingeschränkt nutzbar. Entgeltumwandlungs-Pensionszusage nach BFH I R 50/22 ist ohne Altersgrenzen möglich. Empfehlung: Sofortige Einrichtung der Direkt­versicherung (676 Euro pro Monat), parallele Prüfung der Entgeltumwandlungs-Pensionszusage. Bei geplanter Unternehmensübergabe in den nächsten zehn Jahren: Versorgungsgestaltung und Exit-Strategie gemeinsam planen.

Häufige Fragen

Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer überhaupt betriebliche Altersvorsorge nutzen?

Ja — alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge stehen Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich offen. Entscheidend ist Ihre Beteiligungsquote: Halten Sie mindestens 50 Prozent der Stimmrechte, gelten Sie als beherrschender GGF. Das Betriebsrentengesetz findet dann keine Anwendung, der PSVaG schützt Sie nicht — dafür profitieren Sie vollständig von den steuerlichen Vorteilen über Paragraf 6a EStG und Paragraf 3 Nr. 63 EStG. Liegt Ihre Beteiligung unter 50 Prozent, empfiehlt sich zunächst eine Statusfeststellung bei der Deutschen Renten­versicherung.

Was bedeutet „beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer“ genau — und warum ist das entscheidend?

Beherrschend sind Sie, wenn Sie mindestens 50 Prozent der Stimmrechte halten oder durch Sonderrechte faktisch die Entscheidungen der Gesellschaft kontrollieren. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass auch ein 50/50-Gesellschafter als beherrschend gilt. Die Klassifizierung bestimmt sämtliche Regeln Ihrer betrieblichen Altersvorsorge: Formvoraussetzungen, steuerliche Anerkennung, Insolvenzschutz und die Frage, ob das Betriebsrentengesetz überhaupt gilt. Sie ist damit der erste Schritt jeder korrekten Versorgungsplanung (Quelle: BGH II ZR 386/17 | Bundesgerichtshof).

Ab wann ist eine Pensionszusage steuerlich anerkannt — und was ist die Erdienbarkeit?

Steuerlich anerkannt ist eine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage nur, wenn zwischen Zusageerteilung und frühestmöglichem Rentenbeginn mindestens zehn Jahre liegen. Die Finanz­verwaltung setzt das Grenzalter auf 60 Jahre; Sie müssen bei Zusageerteilung außerdem mindestens 25 Jahre alt sein. Eine wichtige Ausnahme gilt seit dem BFH-Urteil vom November 2025: Reine Entgeltumwandlungs-Pensionszusagen, bei denen Sie vollständig auf eigene Bezüge verzichten, sind ohne Probezeit und ohne Altersgrenze steuerlich wirksam — auch wenn Sie bereits über 60 Jahre alt sind (Quelle: BFH I R 50/22; § 6a EStG).

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Pensionszusage — und was droht mir?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht, wenn die Pensionszusage Formfehler aufweist: fehlender Gesellschafterbeschluss, fehlende Befreiung von Paragraf 181 BGB im Handelsregister oder eine unangemessen hohe Versorgungshöhe. Die Folge ist gravierend: Das Finanzamt qualifiziert alle gebildeten Rückstellungen rückwirkend als verdeckte Gewinnausschüttung um — mit Körperschaftsteuer-Nachzahlungen und Zinsen. Es handelt sich nicht um einen Verfahrensfehler, den Sie nachträglich korrigieren können, sondern um einen Totalverlust der steuerlichen Wirkung (Quelle: § 8 Abs. 3 KStG | Körperschaftsteuergesetz).

Brauche ich für die Pensionszusage zwingend einen Gesellschafterbeschluss?

Ja, der Gesellschafterbeschluss ist keine Formsache, sondern zwingende Voraussetzung. Der Beschluss muss das vollständige Zusagedokument genehmigen — nicht lediglich die grundsätzliche Absicht einer Versorgungsregelung. Jede spätere substanzielle Änderung, insbesondere eine Erhöhung der Versorgungshöhe, erfordert einen neuen Beschluss. Fehlt der Beschluss oder ist er inhaltlich unvollständig, werden sämtliche Rückstellungen rückwirkend als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Gleiches gilt, wenn die Befreiung von Paragraf 181 BGB nicht im Handelsregister eingetragen ist (Quelle: § 181 BGB | Bürgerliches Gesetzbuch; § 8 Abs. 3 KStG | Körperschaftsteuergesetz).

Wie schütze ich meine Pensionszusage im Fall einer GmbH-Insolvenz?

Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie vom Pensions-Sicherungs-Verein ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Rückdeckungs­versicherung allein reicht nicht aus — entscheidend ist die Verpfändung der Versicherungsansprüche nach Paragraf 1280 BGB durch schriftliche Anzeige an den Versicherer. Nur mit dieser Verpfändung haben Sie im Insolvenzfall einen direkten, insolvenzfesten Anspruch gegen den Versicherer. Die höchste Sicherungsstufe bietet ein Contractual Trust Arrangement. Angesichts von über 24.000 GmbH-Insolvenzen allein im Jahr 2025 ist diese Absicherung keine Kür, sondern Pflicht (Quelle: § 1280 BGB | Bürgerliches Gesetzbuch; § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG | Betriebsrentengesetz).

Wie hoch darf meine Pensionszusage maximal sein?

Die steuerlich anerkannte Obergrenze liegt bei 75 Prozent Ihrer letzten Aktivbezüge als Gesamtversorgung. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer werden dabei keine fiktiven gesetzlichen Renten­versicherungsansprüche angerechnet, da Sie in der Regel nicht renten­versicherungspflichtig sind. Bei einem Jahresgehalt von 180.000 Euro wäre eine Jahresrente von bis zu 135.000 Euro steuerlich darstellbar. Entscheidend ist, dass die Versorgung von Anfang an dokumentiert angemessen ist — jede spätere Erhöhung löst eine neue Erdienbarkeitsprüfung aus (Quelle: § 6a EStG | Einkommensteuergesetz).

Was passiert mit meiner Pensionszusage, wenn ich die GmbH verkaufe?

Das hängt von der Transaktionsstruktur ab. Bei einem Share Deal übernimmt der Käufer die GmbH einschließlich der Pensionsverpflichtung — das mindert regelmäßig den Kaufpreis. Bei einem Asset Deal verbleibt die Pensionszusage in der Mantelgesellschaft und ist vom Erwerber nicht zu übernehmen. In beiden Fällen ist eine frühzeitige Exit-Planung zwingend erforderlich: Eine nicht abgestimmte Pensionszusage kann den Verkaufsprozess erheblich erschweren oder den erzielbaren Preis deutlich reduzieren. Die Planung sollte idealerweise fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Verkauf beginnen.

Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer auch die Direkt­versicherung nutzen?

Ja, die Direkt­versicherung steht Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer uneingeschränkt offen. Das BMF-Schreiben vom 12. August 2021 hat die Anwendbarkeit des Paragrafen 3 Nr. 63 EStG für Gesellschafter-Geschäftsführer ausdrücklich klargestellt. Im Jahr 2026 können bis zu 8.112 Euro pro Jahr steuerfrei eingezahlt werden. Die Direkt­versicherung ist einfach zu administrieren, birgt kein Erdienbarkeitsrisiko und eignet sich besonders dann, wenn Sie eine unkomplizierte, bilanzunabhängige Lösung bevorzugen (Quelle: § 3 Nr. 63 EStG | Einkommensteuergesetz).

Lohnt sich die Pensionszusage noch, wenn ich bereits 55 oder 60 Jahre alt bin?

Das kommt auf die Art der Zusage an. Eine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage ist ab einem Alter von etwa 55 bis 58 Jahren wegen der Erdienbarkeitsfrist kritisch. Eine reine Entgeltumwandlungs-Pensionszusage — bei der Sie vollständig auf eigene Bezüge verzichten — unterliegt seit dem BFH-Urteil I R 50/22 keiner Altersgrenze mehr. Die Direkt­versicherung ist ohnehin ohne Altersbeschränkung nutzbar. Selbst sieben bis zehn Jahre steueroptimierter Vorsorge sind bei entsprechenden Bezügen substanziell — ein später Start ist besser als kein Start. (Quelle: BFH I R 50/22 | Bundesfinanzhof; § 3 Nr. 63 EStG | Einkommensteuergesetz)

Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Zinseszinseffekt Auf bereits verdiente Zinsen werden neue Zinsen berechnet. Dies führt zu einem exponentiellen Wachstum des investierten Kapitals über die Zeit.
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