bAV-Experte und Geschäftsführung

Direkt­versicherung für Geschäftsführer

Jeder Durchführungsweg der bAV hat seine eigenen Vorteile. Die Direktversicherung eignet sich gut für Geschäftsführer. Wir beraten Sie gerne zu Gestaltungsmöglichkeiten.

Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direkt­versicherung für Geschäftsführer dient dem Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für den Ruhestand. Zu Rentenbeginn erhält der Berechtigte entweder eine monatliche Rentenleistung, eine vollständige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus Kapital und monatlicher Leistung. 
  • Für angestellte Geschäftsführer ohne oder mit geringer Beteiligung ist die Direkt­versicherung meist der einfachste, unbürokratischste Weg der bAV.
  • Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt, ob die Versorgungszusage erforderliche Kriterien wie die Angemessenheit, Wartezeiten etc. erfüllt.
  • Über eine fondsgebundene Direkt­versicherung haben Geschäftsführer die Möglichkeit, Firmenvermögen in ETFs umzuwandeln und hohe Renditen zu erzielen.

Unterschiede nach Geschäftsführer-Typ

Fremd-Geschäftsführer (kein Gesellschafter): Ein Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile gilt arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer. Er fällt unter das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Für ihn stehen alle Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge offen. Im Rahmen der Direkt­versicherung hat der externe Geschäftsführer einen gesetzlichen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Sowohl die Fördergrenzen (8 Prozent / 4 Prozent BBG) als auch der Insolvenzschutz greifen in vollem Umfang. Dies gilt, sofern der Arbeitgeber durch eine Entgeltumwandlung Sozial­versicherungsbeiträge einspart. Oftmals liegen die Gehälter von Geschäftsführern über dieser Einspargrenze.

Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer (geringe Beteiligung): Geschäftsführer mit geringem Anteil am Unternehmen (bis zu 25 Prozent) und ohne Sperrminorität können die Direkt­versicherung und auch sonstige Durchführungswege, die bei ihrem Arbeitgeber angeboten werden, im vollen Umfang nutzen. Bei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern, die keinen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, findet das Betriebsrentengesetz Anwendung. Sie profitieren von der steuerlichen Förderung der bAV.

Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität ( >25 Prozent Anteil): Betriebsrentenrechtlich fällt der Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität aus dem Schutz durch das BetrAVG raus. Die Direkt­versicherung für den Gesellschafter-Geschäftsführer muss einem Fremdvergleich standhalten, damit die Beiträge als Betriebsausgabe anerkannt werden.

Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer halten über 50 Prozent der Anteile am Unternehmen. Sie gelten nicht als Arbeitnehmer. Bei der Gestaltung einer Direkt­versicherung (oder anderer bAV-Durchführungswege) sind Geschäftsführer angehalten, bestimmte Regeln der Geschäftsführervorsorge wie die Angemessenheit, Wartezeiten etc. einzuhalten.

Wichtiger Hinweis: Bei Insolvenz des Unternehmens entfällt der PSV-Schutz für die bAV des beherrschenden Geschäftsführers, da diese nicht als Arbeitnehmer gilt.

Mehr zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der bAV für Geschäftsführer

Geschäftsführer in Personengesellschaften: Der Begriff „Geschäftsführer“ wird auch in Personengesellschaften gerne verwendet, ist aber formal nicht korrekt. Es handelt sich um Inhaber, die gegebenenfalls das Unternehmen auch operativ leiten. Sie gelten nicht als Arbeitnehmer. Eine Direkt­versicherung ist über die Personengesellschaft nicht möglich. Allerdings können die Beschäftigten einer solchen Personengesellschaft die bAV, einschließlich der Direkt­versicherung, ganz normal nutzen.

Geschäftsführer-TypArbeitnehmerstatusDirekt­versicherung möglich?
Fremd-Geschäftsführer (kein Gesellschafter)JaJa, uneingeschränkt
Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer (< 25 Prozent, keine Sperrminorität)JaJa, bei Angemessenheit
Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität (> 25 Prozent)EingeschränktJa, mit Sonderregeln für die Geschäftsführerversorgung
Beherrschender Gesellschafter (> 50 Prozent)NeinJa, mit Sonderregeln für die Geschäftsführerversorgung
GF in PersonengesellschaftNeinNein
Einzelunternehmer/ SelbstständigerNeinNein

Mit uns die ideale GF-Versorgung finden

Viele Geschäftsführer sind im Alter schlechter abgesichert als ihre Angestellten – dabei gibt es clevere Wege, die eigene Versorgung steuerlich optimiert und rechtssicher aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Vorteile der Direkt­versicherung für Geschäftsführer

  • Steuerbegünstigte Vorsorge: Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Renten­versicherung sind lohnsteuerfrei (§3 Nr. 63 EstG). Das entspricht im Jahr 2026 8.112 Euro jährlich (676 Euro monatlich). Zusätzlich sind 4 Prozent der BBG (im Jahr 2026 4.056 Euro jährlich und 338 Euro monatlich) sozialabgabenfrei. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Geschäftsführer. Eine Sozial­versicherungsersparnis entsteht jedoch nur, wenn der Geschäftsführer sozial­versicherungspflichtig ist – und auch dann häufig nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die steuerliche Förderung bleibt unabhängig davon bestehen und kann durch die Steuerprogression in Deutschland je nach persönlichem Steuersatz oft bis zu rund 45 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) betragen.
  • Keine Bilanzbelastung: Geschäftsführer können die Beiträge zur Direkt­versicherung als Betriebsausgabe absetzen. Da die Direkt­versicherung über einen externen Versicherer läuft, muss das Unternehmen keine Pensionsrückstellungen bilden.
  • Gestaltungsfreiheit: Bei ETF-gebundenen Direkt­versicherungen fließt das Kapital in eine renditestarke Anlage. Das kann langfristig zu höheren Renditen und Altersleistungen führen.
  • Insolvenzsicherung: Bei Insolvenz des Unternehmens bleibt das angesparte Kapital dem Arbeitnehmer (Geschäftsführer) zugeordnet. Der Versicherer haftet für die Leistungen der Direkt­versicherung.

Nachteile der Direkt­versicherung für Geschäftsführer

  • Nachgelagerte Besteuerung: Das Kapital aus einer Direkt­versicherung unterliegt bei Auszahlung der nachgelagerten Besteuerung. Allerdings profitieren viele Rentner von einem niedrigeren Steuersatz im Alter.
  • Zweckmäßigkeit: Das Kapital aus einer Direkt­versicherung ist an den Zweck der Altersvorsorge gebunden. Eine vorzeitige Auszahlung ist in der Regel nicht möglich.

Leistungen und Kombinations­möglichkeiten der Direkt­versicherung

Hinterbliebenenleistung in der bAV für Geschäftsführer

In der Direkt­versicherung ist häufig ein Todesfallschutz eingeschlossen. Verstirbt die versicherte Person vor Leistungseintritt, wird in der Regel das bis dahin gebildete Kapital an die Hinterbliebenen bzw. die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Verstirbt die versicherte Person während des Rentenbezugs, kommt es darauf an, ob eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Diese liegt je nach Vertrag häufig zwischen 0 und 30 Jahren. Beispiel: Bei 10 Jahren Rentengarantiezeit wird die Rente höchstens bis zum Ende des 10. Jahres an Hinterbliebene weitergezahlt. Verstirbt die versicherte Person im 11. Rentenjahr, besteht in diesem Fall kein weiterer Anspruch.

Zusätzlich können Geschäftsführer bei einigen Anbietern eine Hinterbliebenenleistung vereinbaren, bei der Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder im Todesfalle eine bestimmte Rentenleistung erhalten.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer

Geschäftsführer haben bei vielen Versicherern die Möglichkeit, eine Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) in ihre Direkt­versicherung zu integrieren. Bei Berufs­unfähigkeit erhält der Geschäftsführer eine BU-Rente. Da herrschende Geschäftsführer kein Anrecht auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente haben, kann die Absicherung des Einkommens durch die BUZ essenziell sein.

Aus steuerlichen Gründen ist es jedoch häufig sinnvoller, die Berufs­unfähigkeit separat über eine selbstständige BU-Versicherung abzusichern.


Investition von Firmenvermögen in ETFs über eine Direkt­versicherung

Insbesondere bei fondsgebundenen Direkt­versicherungen fließen die Beiträge nicht primär in Deckungsstöcke, sondern werden direkt in Investmentfonds oder ETFs angelegt. Gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer eröffnet die Möglichkeit eine attraktive Gestaltungsoption: Anstatt Gewinne direkt auszuschütten oder als Cash im Unternehmen zu halten, kann Vermögen steuerlich effizient und renditeorientiert in die private Altersvorsorge überführt werden.

Nicht jede Direkt­versicherung erlaubt ETF-Investments und hohe Aktienquoten. Geschäftsführer sollten bei der Auswahl des bAV-Produkts auf Transparenz, freue Fonds- beziehungsweise ETF-Auswahl und flexible Umschichtungsmöglichkeiten achten.

Mit uns die ideale GF-Versorgung finden

Viele Geschäftsführer sind im Alter schlechter abgesichert als ihre Angestellten – dabei gibt es clevere Wege, die eigene Versorgung steuerlich optimiert und rechtssicher aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

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Steuerliche Möglichkeiten der Direkt­versicherung für Geschäftsführer

Nach § 3 Nr. 63 EstG können Beiträge zur Direkt­versicherung bis zu 8 Prozent der der BBG lohnsteuerfrei erbracht werden. Ein großer Teil des Vergütungsvolumens kann so ohne sofortige Einkommenssteuerbelastung in eine Direkt­versicherung fließen. Zusätzlich sind im Rahmen der Entgeltumwandlung Beiträge bis zu 4 Prozent der BBG sozial­versicherungsfrei, was vor allem für sozial­versicherungspflichtige Fremd- und Minderheits-Geschäftsführer relevant ist.

Gestaltungsspielraum für Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer können Beiträge zur Direkt­versicherung aus laufenden Vergütungen, Tantiemen oder Sonderzahlungen leisten, sofern die Versorgung angemessen ist und weitere Regeln der Geschäftsführerversorgung eingehalten werden. Bei korrekter Ausgestaltung können Geschäftsführer Unternehmensgewinne steuerbegünstigt in privates Altersvermögen umwandeln, ohne dass eine sofortige Abgeltungssteuer oder Gewinnausschüttungsbesteuerung anfällt. Die sogenannte Vervielfältigungsregel erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Beiträge steuerfrei in die Direkt­versicherung einzuzahlen. Die Leistungen aus der Direkt­versicherung unterliegen bei Rentenbeginn der vollen Einkommenssteuer. Zu beachten ist, dass andere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung mit deutlich höheren Dotierungsmöglichkeiten steuerlich und wirtschaftlich oft attraktiver sein können.


Finanzierungsmöglichkeiten der Direkt­versicherung für Geschäftsführer

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Geschäftsführer auf einen Teil seines Bruttogehalts, seiner Tantieme oder eines Bonusanspruchs und lässt diesen Anteil stattdessen über den Arbeitgeber direkt in eine Direkt­versicherung einzahlen.

Arbeitgeberfinanziert

Bei der arbeitgeberfinanzierten Direkt­versicherung trägt der Arbeitgeber die Beiträge. Für Gesellschafter-Geschäftsführer ermöglicht dies, unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmensgewinne steuerlich effizient in die private Altersvorsorge zu verschieben.

Kombination

Bei Kombinationsmodellen erfolgt ein Teil der Beiträge zur Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung, ein weiterer Teil erfolgt arbeitgeberfinanziert. Gerade für Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer und Fremd-Geschäftsführer ist eine Kombination attraktiv, da sie den nettoaufwand minimiert und gleichzeitig den Arbeitgeber in die Finanzierung der Vorsorge einbezieht.

Experten-Tipp:
Gestaltungsspielräume für Geschäftsführer

„Die Vorteile der Direkt­versicherung (Steuer- und Sozial­versicherungsersparnis) können über die Unterstützungs­kasse nochmals genutzt werden. Geschäftsführer können kumuliert 8 Prozent Sozilabgaben auf die BBG sparen. Darüber hinaus bietet die Unterstützungs­kasse deutlich größere Gestaltungsspielräume: Im Rahmen der geltenden Spielregeln (unter anderem Angemessenheit, Finanzierbarkeit und Grenzen der Sittenwidrigkeit) können Geschäftsführer Beiträge steuerfrei in deutlich höherem Umfang leisten. Anders als bei der Direkt­versicherung besteht keine Begrenzung von 8 Prozent der BBG.“

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FinanzierungsartWer zahlt die Beiträge?Steuerliche WirkungSozial­versicherungGeeignet für
EntgeltumwandlungGeschäftsführer (Gehaltsverzicht)Steuerfrei bis 8 Prozent der BBGSV-frei bis 4 Prozent der BBGAlle GF-Typen
ArbeitgeberfinanziertGmbHSteuerfrei bis 8 Prozent der BBGMeist SV-pflichtigAlle GF-Typen
Kombination Entgeltumwandlung + arbeitgeberfinanzierte BeiträgeGeschäftsführer + GmbHOptimale Nutzung der SteuerfreigrenzenTeilweise SV-freiAlle GF-Typen
Sonder-/EinmalzahlungenGmbH oder GFSteuerfrei im Rahmen § 3 Nr. 63 EstGAbhängig von GestaltungAlle GF-Typen

Häufige Fragen zur Direkt­versicherung für Geschäftsführer

Ist eine Direkt­versicherung für jeden Geschäftsführer möglich?

Grundsätzlich ist eine Direkt­versicherung für jeden Geschäftsführer möglich, die konkrete Ausgestaltung hängt aber vom Status des Geschäftsführers ab. Fremd- und Minderheitsbeteiligte-Geschäftsführer können die Direkt­versicherung wie Arbeitnehmer nutzen. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine fremdübliche und steuerlich saubere Gestaltung notwendig.

Können Geschäftsführer über die Direkt­versicherung in ETFs investieren?

Geschäftsführer können über die fondsgebundene Direkt­versicherung die Beiträge teilweise oder ganz in ETFs investieren.

Was passiert mit der Direkt­versicherung bei Ausscheiden oder Unternehmensverkauf?

Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Geschäftsführer die Direkt­versicherung beitragsfrei stellen oder privat fortführen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber möglich, aber nicht in jedem Fall empfehlenswert.

Mit uns die ideale GF-Versorgung finden

Viele Geschäftsführer sind im Alter schlechter abgesichert als ihre Angestellten – dabei gibt es clevere Wege, die eigene Versorgung steuerlich optimiert und rechtssicher aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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