bAV-Experte und Geschäftsführung

Firmenvermögen in ETFs investieren: alle Vorteile im Überblick

Geschäftsführer können über die betriebliche Altersvorsorge Firmenvermögen in ETFs umwandeln. Unsere Experten beraten Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen.

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Das erwartet Sie hier

So können Geschäftsführer über die betriebliche Altersvorsorge Firmenvermögen in ETFs investieren, geeignete Durchführungswege, Auszahlungsformen, steuerliche Behandlung und mehr.

Inhalt dieser Seite
  1. Firmenvermögen in ETFs investieren: So geht´s
  2. Diese bAV Durchführungswege ermöglichen ETF-Investments aus Betriebsvermögen
  3. Auszahlungsformen und ihre steuerlichen Auswirkungen
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • GmbH-Geschäftsführer können über eine Direkt­versicherung jährlich bis zu 8.450 Euro steuerfrei aus dem Firmenvermögen in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) überführen und investmentorientiert (zum Beispiel in ETFs) anlegen – vorausgesetzt, die Finanzierung ist darstellbar.
  • Über eine Unterstützungs­kasse oder Pensionszusage sind – bei Zustimmung der Gesellschaft und im Rahmen der Regeln zur Geschäftsführerversorgung – deutlich höhere Beiträge möglich.
  • Der Übergang von Firmenvermögen in ETF-Investments innerhalb der bAV erfolgt vollständig steuerfrei. Gleichzeitig mindert die GmbH ihre Steuerlast, da die Beiträge als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
  • Die Steuerbelastung entsteht erst bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung. Dies kann durch eine effiziente Auszahlungsgestaltung (Füntelregelung, Ratenzahlung, Teilkapital- und Teilverrentung) optimiert werden.

Firmenvermögen in ETFs investieren: So geht´s

  • Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, Firmen- und Privatvermögen konsequent voneinander zu trennen.
  • Möchte ein Geschäftsführer Betriebsvermögen in privates Vermögen überführen, sind traditionelle Wege wie Gehaltserhöhungen oder Gewinnausschüttungen zwar zulässig, aber aufgrund ihrer hohen steuerlichen Belastung nicht immer der effektivste Lösungsweg. Das gilt vor allem dann, wenn die Gelder nicht unmittelbar gebraucht werden.
  • Eine steueroptimierte und rechtssichere Alternative bietet die betriebliche Altersvorsorge, über die Betriebsvermögen steuerbegünstigt in eine private Versorgungszusage fließt. Je nach Durchführungsweg kann der Geschäftsführer über die bAV Betriebsvermögen in ETFs investieren.  

Die Vorteile für Geschäftsführer

  • Einzahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge sind Betriebsausgaben. Die GmbH senkt dadurch ihren steuerpflichtigen Gewinn.
  • Da das Geld brutto, ohne direkte Steuerabzüge, in die Altersvorsorge fließt, entsteht beim Geschäftsführer keine sofortige Steuerbelastung.
  • Durch die Versorgungszusage entsteht ein gesicherter Anspruch des Geschäftsführers.
  • Bei einer Ausschüttung oder Gehaltserhöhung bleiben oft nur 50 bis 60 Prozent fürs private Depot übrig. Über die bAV stehen hingegen 100 Prozent der Einzahlung zur Verfügung.
  • Der begünstigte Geschäftsführer zahlt erst Steuern, wenn er die Renten- oder Kapitalleistung bei Renteneintritt erhält. Dann aber meist mit einem niedrigeren persönlichen Steuersatz und mit breiter steuerlicher Gestaltung.

Mit uns die ideale GF-Versorgung finden

Viele Geschäftsführer sind im Alter schlechter abgesichert als ihre Angestellten – dabei gibt es clevere Wege, die eigene Versorgung steuerlich optimiert und rechtssicher aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

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Geschäftsführung und bAV-Experte

Diese bAV-Durchführungswege ermöglichen ETF-Investments aus Betriebsvermögen

Drei Durchführungswege der bAV eignen sich für ETF-Investments:

  • Investmentorientierte Direkt­versicherung
  • Rückgedeckte Unterstützungs­kasse
  • Wertpapiergebundene Pensionszusage (Direktzusage)

Die investmentorientierte Direkt­versicherung

Vorteile

  • Für Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine Lösung ohne bilanzielle Auswirkungen und ohne komplexe Betriebsausgabenstrukturen bevorzugen, bietet sich die investmentorientierte Direkt­versicherung als einfachster Weg an.
  • Mit fachlicher Unterstützung – etwa durch Steuerberater, bAV-Spezialisten und Rechtsanwälte – ist es möglich, ein garantiefreies oder garantiereduziertes Direkt­versicherungsprodukt zu erwerben. Dadurch steigert sich bei einem guten Produkt die Investmentquote – als den Teil, der im Kapitalmarkt/ ETFs ankommt – auf bis zu 100 Prozent (abzüglich laufender Kosten).

Nachteile

  • Im Jahr 2026 können monatlich maximal 676 Euro steuerfrei in eine Direkt­versicherung eingebracht werden. Diese Beiträge gelten als Betriebsausgaben der Gesellschaft, ohne dass die steuerlichen Vorteile der Direkt­versicherung verloren gehen.

Rückgedeckte Unterstützungs­kasse

Die Unterstützungs­kasse ist flexibel und ermöglicht einen größeren wirtschaftlichem Spielraum. Bei diesem Durchführungsweg der bAV werden Rückdeckungs­versicherungen hinterlegt, die nach einer vergleichbaren Logik wie die investmentorientierte Direkt­versicherung funktionieren.

Vorteile

  • Im Rahmen einer Unterstützungs­kasse können wesentlich größere Beträge steuerfrei eingebracht werden, was sie insbesondere für Geschäftsführer mit höheren Versorgungsansprüchen attraktiv macht.
  • Moderne Unterstützungs­kassenmodelle sehen nicht nur eine Rentenleistung oder das klassische Kapitalwahlrecht vor; bei vielen Versicherer hat der Geschäftsführer zusätzlich die Möglichkeit, die Leistung in Ratenzahlungen von bis zu fünfzehn Jahresraten auszahlen zu lassen. Diese Auszahlungsform eröffnet steuerliche Gestaltungsspielräume in der Versorgungsphase.
  • Moderne Unterstützungs­kassen sind mittlerweile auch starke Investmentprodukte mit Kapitalmarktinvestition von bis zu 90 Prozent.

Wertpapiergebunden Pensions- oder Direktzusage

Für Geschäftsführer, die bewusst auf einen Versicherungsmantel verzichten möchten und weder Rückdeckungs­versicherungen noch deren Kostenstrukturen wünschen, bietet die wertpapiergebundene Pensionszusage die größtmögliche Freiheit.

Achtung: Trotzdem kann eine Rückdeckungs­versicherung hier ein sehr attraktives Modell sein – insbesondere, wenn sie ohne oder nur mit reduzierten Garantien auskommt und als investmentorientiertes Vehikel mit hoher Kapitalmarktquote sowie guten Auswahlmöglichkeiten dient. Der Vorteil: In der Praxis bietet sie häufig spürbare Handlingvorteile gegenüber einem klassischen Depot, vor allem bei der Besicherung und in jedem Fall bei Verwaltung und laufendem Management.

In diesem Modell sagt die Gesellschaft dem Geschäftsführer verbindlich zu, jährlich eine feste oder variable Summe – beispielsweise aus Boni oder Tantiemen – in eine Versorgung einzuzahlen.

Vorteile

  • Die wertpapiergebundene Pensionszusage/Direktzusage bietet eine deutlich höhere Flexibilität hinsichtlich der Beitragshöhe und eröffnet einen größeren Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Versorgung.
  • Freie Auswahl der Finanzprodukte: Immobilien, Edelmetalle, ETC oder Einzelaktien

Nachteile

  • Fällt der Depotwert unter die zugesagte Versorgungsleistung, entsteht im schlimmsten Fall eine Unterfinanzierung. Dann schuldet die Gesellschaft dem Geschäftsführer mehr Kapital, als tatsächlich im Investmentdepot vorhanden ist.
  • Die Höhe dieser Rückstellungen wird von einem ­versicherungsmathematischen Gutachter ermittelt, der jährlich berechnet, welcher Betrag aufgrund der zugesagten Leistungen bilanziell anzusetzen ist. Je nach Art der Rechnungslegung (zum Beispiel IFRS, IAS oder HGB und der Ausgestaltung der Besicherung) kann das Matching von Verpflichtung (Schulden) und Guthaben auseinanderfallen und die Bilanz belasten.
  • Idealerweise stehen die Rückstellungen durch die richtige Gestaltung der Besicherung (Verpfändung, CTA-Modell) in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich vorhandenen Vermögenswerten im Investmentdepot, um eine ausgeglichene Bilanzsituation sicherzustellen. Dieses Gleichgewicht lässt sich durch den Einsatz von Bürgschaften oder Treuhandmodellen stabilisieren.

Treuhandmodell

Vereinfacht dargestellt werden bei einem Treuhandmodell die für die Pensionszusage vorgesehenen Vermögenswerte (beispielsweise das ETF-Investmentdepot) in die Hände eines unabhängigen Treuhänders gelegt. Dieser verwaltet das Vermögen streng zweckgebunden und ausschließlich zugunsten des Pensionsanspruchs des Geschäftsführers.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft funktioniert wie ein Sicherheitsnetz für die Pensionszusage. Ein externer Bürge (meist eine Bank oder ein Finanzdienstleister) garantiert, im Ernstfall die zugesagte Versorgung zu erfüllen, falls die Gesellschaft die Leistung selbst nicht mehr erbringen kann.

Experten-Tipp:
Unterstützungs­kasse und Pensionszusage kombinieren

„Soll die gesamte Vorsorge über die Betriebsrente abgebildet werden, bietet sich eine Sockelversorgung über eine Unterstützungs­kasse als stabiler und bilanzschonender Grundbaustein an. Darauf aufbauend kann eine Pensionszusage zur Erweiterung des Gestaltungsspielraums sinnvoll ergänzt werden. Von der Integration einer klassischen Rentenlogik innerhalb der Pensionszusage ist jedoch abzuraten, da diese bilanziellen Risiken verstärken kann.“

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Auszahlungsformen und ihre steuerlichen Auswirkungen

Unterstützungs­kasse und Pensionszusage

Begünstigte können sich das angesparte Kapital zu Rentenbeginn entweder als Einmalbetrag, als Teilkapitalisierung oder als Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum auszahlen lassen. Die Entscheidung für die Art der Auszahlung ist steuerlich und sozialabgabenrechtlich relevant:

  • Bekäme der Begünstigte zum Beispiel 500.000 Euro als Einmalzahlung, würde im Auszahlungsjahr ein hoher zu versteuernder Betrag entstehen. Das würde zu einer hohen Einkommenssteuer führen, da der gesamte Betrag dem Spitzensteuersatz unterliegen würde sowie zu vollen Kranken­versicherungs- und Pflege­versicherungsbeiträgen, sofern der Betriebsrentner gesetzlich krankenversichert wäre.
  • Würde sich der Begünstigte entscheiden, sich die 500.000 Euro über einen längeren Zeitraum, beispielsweise innerhalb von zehn Jahren (50.000 Euro pro Jahr) auszahlen zu lassen, würde die jährliche Steuerlast sinken.

Experten-Tipp 2:
Private Kranken­versicherung

„Die Betriebsrente wirkt für Gesellschafter-Geschäftsführer besonders vorteilhaft, wenn sie privat krankenversichert sind, da dann keine einkommensabhängigen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung anfallen.“

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Mit uns die ideale GF-Versorgung finden

Viele Geschäftsführer sind im Alter schlechter abgesichert als ihre Angestellten – dabei gibt es clevere Wege, die eigene Versorgung steuerlich optimiert und rechtssicher aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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