Firmenvermögen in ETFs investieren: drei bAV-Wege für Gesellschafter-Geschäftsführer
Wie Gesellschafter-Geschäftsführer mittelständischer GmbHs über drei bAV-Durchführungswege Firmenvermögen steueroptimiert in ETFs investieren und die hohe Belastung der klassischen Gewinnausschüttung vermeiden.
Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.
Das erwartet Sie hier
Sie erfahren, mit welchen drei bAV-Durchführungswegen Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Firmenvermögen steueroptimiert in ETFs überführen, welche bilanziellen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Spielregeln gelten und woran ein belastbares Versorgungskonzept zu erkennen ist.
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) investieren Firmenvermögen in ETFs, indem die GmbH Beiträge in eine investmentorientierte Direktversicherung, eine rückgedeckte Unterstützungskasse oder eine wertpapiergebundene Pensionszusage einzahlt – steuerfrei für den GGF, als Betriebsausgabe für die GmbH.
Über die Direktversicherung sind 2026 jährlich bis zu 8.112 Euro (676 Euro monatlich) nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei; Unterstützungskasse und Pensionszusage erlauben deutlich höhere Beiträge.
Bei der wertpapiergebundenen Pensionszusage gleicht § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB Pensionsverpflichtung und Deckungsvermögen bilanziell aus – damit entsteht kein dauerhafter Bilanz-Nachteil gegenüber Direktversicherung und Unterstützungskasse.
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ist nach dem BFH-Urteil X R 25/23 vom 30.10.2025 bei freiem Kapitalwahlrecht praktisch nicht mehr anwendbar; bei Lohnsteuerabzug wird sie seit dem Wachstumschancengesetz nur noch im Veranlagungsverfahren berücksichtigt.
Auf Kapitalauszahlungen aus der bAV fallen bei gesetzlich Krankenversicherten volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an – auf 120 Monate verteilt nach § 229 SGB V, abzüglich Freibetrag von 197,75 Euro monatlich in 2026.
Stephan Seidenfad Geschäftsführung und Experte für Geschäftsführerversorgung
Die meisten Geschäftsführer kennen den Weg über Gewinnausschüttung, aber nicht die drei bAV-Hebel …
… ,die das gleiche Kapital ohne sofortige Steuerlast in ETFs lenken. Als Experten für bAV, bKV und Geschäftsführerversorgung begleiten wir GmbH-Geschäftsführer seit über 20 Jahren bei der Frage, wie sie Firmenkapital steueroptimiert in die eigene Versorgung überführen. Wir analysieren mit Ihnen die Bilanzsituation, prüfen die passenden Durchführungswege und entwickeln ein Versorgungskonzept, das zu Ihrer Unternehmensstruktur passt.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil X R 25/23 vom 30.10.2025 entschieden: Die Fünftelregelung gilt bei freiem Kapitalwahlrecht in der bAV nicht mehr als außerordentliche Einkünfte. → Mehr dazu im Abschnitt „Wie wird die ETF-bAV bei der Auszahlung besteuert?“.
Warum kostet die klassische Entnahme Geschäftsführer Geld?
Bei der klassischen Gewinnausschüttung an einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer bleiben in der Regel 50 bis 60 Prozent netto übrig – der Rest geht in Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Unternehmensebene sowie in Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag auf Gesellschafterebene. Die betriebliche Altersvorsorge bietet hier eine steueroptimierte Alternative: Beiträge der GmbH fließen brutto in die Versorgung, ohne dass beim Geschäftsführer eine sofortige Steuerlast entsteht.
Konkret bedeutet die typische Belastung der Ausschüttung
Auf der GmbH-Ebene fallen rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer auf den Gewinn an. Auf der Gesellschafter-Ebene werden Ausschüttungen mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag belegt, sofern der GGF nicht das Teileinkünfteverfahren wählt. Selbst im günstigsten Fall bleiben damit von 100.000 Euro Brutto-Gewinn häufig nur 50.000 bis 55.000 Euro für das private Depot übrig.
Kapitalgesellschaften müssen Firmen- und Privatvermögen konsequent voneinander trennen. Gehaltserhöhung und Gewinnausschüttung sind zulässig, lösen aber genau diese Doppelbesteuerung aus. Über die bAV lässt sich Betriebsvermögen dagegen steuerbegünstigt in eine private Versorgungszusage überführen – je nach Durchführungsweg auch direkt in eine ETF-orientierte Anlage. Der Hebel ist die Umwandlung von Firmenvermögen in Privatvermögen über einen versorgungsrechtlich gesicherten Kanal.
Welche Vorteile bringt die bAV als Entnahme-Alternative?
Einzahlungen in die bAV sind nach § 4d EStG und § 6a EStG Betriebsausgaben der GmbH und senken den steuerpflichtigen Gewinn (Quelle: § 4d EStG; § 6a EStG).
Beim Geschäftsführer entsteht in der Ansparphase nach § 3 Nr. 63 EStG beziehungsweise § 19 EStG keine sofortige Einkommensteuer (Quelle: § 3 Nr. 63 EStG; § 19 EStG).
Durch die Versorgungszusage entsteht ein arbeitsrechtlich gesicherter Anspruch nach dem Betriebsrentengesetz (Quelle: BetrAVG).
Über die bAV stehen 100 Prozent des Brutto-Beitrags der Kapitalanlage zur Verfügung – nicht nur die 50 bis 60 Prozent nach einer Ausschüttung.
Steuern fallen erst bei Auszahlung an, meist mit niedrigerem persönlichen Steuersatz.
Experten-Tipp: Wer Gewinne ausschüttet, finanziert vor allem das Finanzamt
„Die Standardempfehlung ‚erst ausschütten, dann privat in ETFs sparen‘ kostet Sie als Geschäftsführer regelmäßig 40 bis 50 Prozent Substanz — schon bevor der erste Euro im Depot landet. Mein klarer Rat: Lenken Sie planbare Überschüsse über eine Versorgungszusage in die bAV. So bleiben 100 Prozent des Brutto-Betrags investiert, statt nur die Hälfte nach Doppelbesteuerung.“
Wie viel Substanz kostet Sie die Ausschüttung wirklich?
Wer 100.000 Euro über die Ausschüttung in den Kapitalmarkt lenkt, verliert in der Regel 40 bis 50 Prozent in Körperschaft-, Gewerbe- und Abgeltungsteuer. Wir rechnen Ihnen den Unterschied zwischen Ausschüttung und bAV-Hebel an Ihren realen Zahlen vor — Beitragshöhe, Steuersatz, Bilanzwirkung und Endkapital.
Welche bAV-Durchführungswege ermöglichen ETF-Investments?
Drei der fünf bAV-Durchführungswege erlauben heute echte ETF-Investments aus dem Firmenvermögen:
die investmentorientierte Direktversicherung,
die rückgedeckte Unterstützungskasse und
die wertpapiergebundene Pensionszusage.
Pensionskasse und Pensionsfonds spielen für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern dagegen kaum eine Rolle, weil sie entweder zu starre Kapitalanlagevorschriften haben oder bei höheren Versorgungszusagen ungeeignet sind.
Welcher Weg passt, hängt von Beitragshöhe, Bilanzstrategie und Risikoneigung ab
Durchführungsweg
Maximaler steuerfreier Beitrag 2026
Bilanzwirkung in der GmbH
Investmentquote
Insolvenzschutz für GGF
Investmentorientierte Direktversicherung
8.112 € jährlich (§ 3 Nr. 63 EStG)
Keine bilanzielle Auswirkung
Bis etwa 100 % bei garantiefreien Tarifen
Hoch (unwiderrufliches Bezugsrecht)
Rückgedeckte Unterstützungskasse
Wesentlich höher, abhängig von der Versorgungszusage
Bilanzneutral
Bis etwa 90 % je nach Rückdeckungsversicherer
Mittel (PSVaG nur für nicht-beherrschende GGF)
Wertpapiergebundene Pensionszusage
Frei wählbar, begrenzt durch Angemessenheit
Pensionsrückstellung, bei wertpapiergebundener Zusage Saldierung über § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB
Bis etwa 100 % bei freier Asset-Auswahl
Nur über Verpfändung oder Contractual Trust Arrangement (CTA)
Investmentorientierte Direktversicherung – Versicherungsmantel zwischen GmbH und Lebensversicherer; Beiträge der GmbH werden in Fonds und ETFs investiert; steuerfrei bis 8.112 Euro jährlich. Mehr zur Direktversicherung für Geschäftsführer
Rückgedeckte Unterstützungskasse – externer Versorgungsträger; die GmbH zahlt Beiträge an die Kasse, die das Geld über eine Rückdeckungsversicherung mit Fonds- und ETF-Komponente anlegt; deutlich höhere Beiträge möglich. Mehr zur Unterstützungskasse
Wertpapiergebundene Pensionszusage – die GmbH sagt dem Geschäftsführer eine Versorgung in Höhe eines Wertpapierdepots zu; das Depot kann ETFs, Einzelaktien oder strukturierte Produkte enthalten; höchste Freiheit, aber bilanzrelevant. Mehr zur Direktzusage
Für welche Geschäftsführer eignet sich der Weg über die bAV?
Die ETF-bAV richtet sich primär an Gesellschafter-Geschäftsführer mittelständischer GmbHs, die Firmenkapital langfristig in die eigene Versorgung überführen wollen. Für Fremd-Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile gelten teils andere Spielregeln – auch sie können profitieren, aber die Hebel sind andere.
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) – beherrschend und nicht-beherrschend
Ein GGF ist beherrschend, wenn er mehr als 50 Prozent der Stimmrechte hält oder gemeinsam mit gleichgerichteten Gesellschaftern eine Mehrheit bildet. Für beherrschende GGF (bGGF) gelten strengere Anforderungen an Erdienbarkeit, Schriftform und vGA-Vermeidung. Nicht-beherrschende GGF (nbGGF) haben dagegen mehr Spielraum, weil die Steuerverwaltung sie näher am klassischen Arbeitnehmer einordnet.
In unserer Beratungspraxis sehen wir, dass die Unterscheidung zwischen beherrschender und nicht-beherrschender Stellung oft unterschätzt wird – sie entscheidet nicht nur über die Erdienbarkeitsfrist, sondern auch über den Insolvenzschutz beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG).
Fremd-Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile
Der Fremd-Geschäftsführer hat nach § 1a BetrAVGAnspruch auf Entgeltumwandlung – die Versorgungszusage ist Teil seines Anstellungsvertrags und damit klassische Verhandlungsmasse. Die „Firmenvermögen in ETFs“-Logik trifft ihn nur indirekt: Er entscheidet nicht über die GmbH-Bilanz, kann aber von der gleichen Direktversicherung oder Unterstützungskasse profitieren, die der Gesellschafter aufsetzt. Für ihn entfallen die strengen Erdienbarkeits- und vGA-Hürden – stattdessen gilt § 1b BetrAVG mit gesetzlicher Unverfallbarkeit nach drei Jahren.
Experten-Tipp: Fremd-Geschäftsführer bekommen oft die schwächere bAV — zu Unrecht
„Fremd-Geschäftsführer ohne Anteile bekommen häufig die Standard-Direktversicherung — und sonst nichts. Dabei können sie die gleiche Unterstützungskasse nutzen wie der Gesellschafter, ohne Erdienbarkeits- oder vGA-Hürden. Verhandeln Sie eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage im Anstellungsvertrag — das ist bare Münze, nicht nur ein netter Zusatz.“
Wie funktioniert die investmentorientierte Direktversicherung?
Die investmentorientierte Direktversicherung ist der einfachste Einstieg in die ETF-bAV: Die GmbH schließt für den Geschäftsführer einen Versicherungsvertrag mit Fonds- und ETF-Anlage ab, zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe und der Geschäftsführer bleibt in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei – bis zur Grenze von 8.112 Euro jährlich nach § 3 Nr. 63 EStG (Quelle: § 3 Nr. 63 EStG).
Mit fachlicher Unterstützung durch Steuerberater und bAV-Experten lässt sich ein garantiefreies oder garantiereduziertes Direktversicherungsprodukt einrichten. Dadurch steigt die Investmentquote – also der Anteil, der tatsächlich im Kapitalmarkt ankommt – auf bis zu 100 Prozent abzüglich laufender Kosten.
Beitragszusage mit Mindestleistung versus beitragsorientierte Leistungszusage
Ein zentraler Unterschied bei der Direktversicherung ist die Zusage-Form.
Bei der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) schuldet die GmbH eine Leistung, die sich aus den Beiträgen und einem Versorgungsplan ergibt – fällt der Fonds- oder ETF-Wert, kann die GmbH in Nachschusspflicht geraten.
Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) garantiert die Versicherung die Summe der gezahlten Beiträge, was die Investmentquote senkt, aber die Nachschusspflicht ausschließt.
Rendite voll ausschöpfen
Für GGF, die ETF-Renditen voll ausschöpfen wollen, ist die garantiereduzierte BOLZ mit definierten Kapitalmarktquoten in der Regel der bessere Weg – aber nur, wenn die Versorgungsordnung sauber definiert, wer das Kapitalmarktrisiko trägt.
Experten-Tipp: Wer auf den Standardtarif setzt, verschenkt sechsstellige Beträge
„Die meisten Direktversicherungen werden noch immer mit klassischer Garantie verkauft — und kommen nie an der ETF-Rendite an. Achten Sie auf zwei harte Stellgrößen: garantiefreier Tarif mit klar definierter Beitragszusage und Rentenfaktor. Ein halber Punkt Unterschied im Rentenfaktor bedeutet über 20 Jahre Auszahlung schnell einen fünf- bis sechsstelligen Betrag. Das gehört auf den Tisch, nicht ins Kleingedruckte.“
Wann ist die rückgedeckte Unterstützungskasse die richtige Wahl?
Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist der zentrale Hebel für Geschäftsführer, die jährlich über 8.000 Euro in die eigene Versorgung lenken wollen. Sie kennt keine starre Höchstgrenze nach § 3 Nr. 63 EStG – die Obergrenze ergibt sich aus der Angemessenheit der Versorgungszusage, die der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen konkretisiert hat (Quelle: § 4d EStG).
Hinterlegt werden Rückdeckungsversicherungen, die nach einer ähnlichen Logik wie die investmentorientierte Direktversicherung funktionieren – allerdings auf Ebene der Unterstützungskasse als externem Versorgungsträger, nicht direkt zwischen GmbH und Versicherer.
Vorteile der rückgedeckten Unterstützungskasse
Wesentlich höhere Beiträge steuerfrei möglich – attraktiv für GGF mit Zielversorgungen oberhalb der gesetzlichen Rente.
Moderne Unterstützungskassen erlauben Rente, Kapital oder Ratenzahlung über bis zu fünfzehn Jahresraten.
Auszahlungsform eröffnet steuerliche Gestaltungsspielräume in der Versorgungsphase.
Kapitalmarktinvestition von bis zu 90 Prozent möglich – je nach Rückdeckungsversicherer.
Nachteile der rückgedeckten Unterstützungskasse
Höhere Komplexität in der Einrichtung – die Versorgungszusage muss zwischen GmbH, Unterstützungskasse und Geschäftsführer sauber dokumentiert werden.
Wahl des Rückdeckungsversicherers entscheidet über Kostenstruktur und Investmentquote.
Experten-Tipp: Die Unterstützungskasse allein reicht selten — die Pensionszusage gehört oft daneben
„Viele Geschäftsführer setzen auf eine einzelne Lösung — meist die Unterstützungskasse. Doch die Kombination aus rückgedeckter Unterstützungskasse als Sockel und wertpapiergebundener Pensionszusage für Tantiemen ist steuerlich und bilanziell überlegen. Die Unterstützungskasse liefert Planbarkeit, die Pensionszusage Flexibilität für Boni. Wer beides sauber verzahnt, holt aus dem gleichen Beitrag deutlich mehr Versorgung heraus.“
Den passenden Tarif für Ihre rückgedeckte Unterstützungskasse finden
Trägerkasse, Rückdeckungsversicherer, Investmentquote, Rentenfaktor — bei der Unterstützungskasse entscheidet jedes Detail über die spätere Auszahlung. Wir vergleichen die relevanten Anbieter am Markt nach Kostenstruktur, ETF-Auswahl und Versorgungszusage. Ein halber Prozentpunkt im Rentenfaktor wirkt über 20 Jahre wie ein fünfstelliger Mehrwert.
Wie sichert die wertpapiergebundene Pensionszusage die Bilanz ab?
Bei einer wertpapiergebundenen Pensionszusage sagt die GmbH dem Geschäftsführer eine Versorgung zu, deren Höhe sich an einem definierten Wertpapierdepot orientiert – einem ETF-Portfolio, einer Mischung aus Aktien und Anleihen oder einer breit gestreuten Vermögensverwaltung. Über § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB (Handelsgesetzbuch) wird die Pensionsverpflichtung in der Handelsbilanz mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens bewertet (Quelle: § 253 HGB). Damit laufen Verpflichtung und Deckung bilanziell synchron – der vermeintliche „Bilanz-Nachteil“ der Pensionszusage löst sich auf.
Konkret bedeutet das: Steigt das ETF-Depot, steigt parallel auch die Pensionsverpflichtung in der Bilanz – beides hebt sich gegenseitig auf. Fällt das Depot, sinkt die Verpflichtung in gleichem Umfang. Aus Sicht des Eigenkapitals und der Bilanzkennzahlen bleibt die wertpapiergebundene Pensionszusage damit neutral – ein Aspekt, der für mittelständische GmbHs mit Bankenrating und Eigenkapitalquote-Vorgaben entscheidend ist.
Voraussetzung ist eine wertpapiergebundene Zusage ohne garantierte Mindestleistung. Sobald die GmbH eine feste Mindestrente unabhängig vom Depotwert zusagt, gilt wieder die Bewertung mit dem versicherungsmathematischen Barwert nach § 6a EStG – und der scheinbare Bilanz-Nachteil ist zurück.
Wann passt die wertpapiergebundene Pensionszusage?
Sie eignet sich für GGF, die bewusst auf einen Versicherungsmantel verzichten und weder die Kosten einer Rückdeckungsversicherung noch deren Anlagebeschränkungen wollen. Die Asset-Auswahl ist breit – ETFs, Aktien, Anleihen, in begrenztem Umfang auch Investmentfonds-Lösungen – aber an die Treuepflicht und die steuerliche Anerkennung gebunden. Exotische Anlagen wie Edelmetalle oder Immobilien stoßen schnell an die Angemessenheits-Grenzen und werden vom Finanzamt regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.
Vorteile der wertgebundenen Pensionszusage
Maximale Flexibilität bei Beitragshöhe und Asset-Auswahl.
Direkte Übertragung von Boni oder Tantiemen in das Depot möglich.
Mit § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB bilanzneutrale Darstellung im Idealfall.
Nachteile und Risiken
Fällt der Depotwert unter die zugesagte Versorgungsleistung, droht eine Unterfinanzierung; ohne Saldierung über § 253 HGB schuldet die GmbH mehr Kapital, als im Depot steht.
Die Pensionsrückstellung ermittelt ein versicherungsmathematischer Gutachter nach § 6a EStG (Quelle: § 6a EStG); je nach Rechnungslegung (Handelsbilanz nach HGB oder internationale Standards wie IFRS und IAS) kann das Matching auseinanderfallen.
Insolvenzschutz nur über Verpfändung des Depots oder Contractual Trust Arrangement (CTA).
Experten-Tipp: Wertpapiergebundene Pensionszusage ohne Besicherung ist russisches Roulette
„Die wertpapiergebundene Pensionszusage wird oft als ‚freie ETF-Variante‘ verkauft — und genau das ist das Risiko. Ohne Verpfändung des Depots oder Contractual Trust Arrangement hängt Ihre Versorgung im Insolvenzfall am seidenen Faden. Mein Standard: Keine wertpapiergebundene Zusage ohne sauberes Besicherungskonzept und ohne § 253 HGB-Saldierung in der Handelsbilanz.“
Wie lassen sich Erdienbarkeit und vGA-Risiko vermeiden?
Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer wird steuerlich nur anerkannt, wenn der GGF die zugesagte Versorgung bis zum Eintritt in den Ruhestand noch erdienen kann. Verstößt die Zusage gegen die Erdienbarkeit, behandelt das Finanzamt die Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – mit voller Steuerlast auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene.
Die Bundesfinanzhof-Rechtsprechung und die Finanzverwaltung haben die folgenden Spielregeln entwickelt:
Beherrschende GGF (bGGF): Mindestens zehn Jahre zwischen Zusage und vorgesehenem Pensionsbeginn.
Nicht-beherrschende GGF (nbGGF): Mindestens zwölf Jahre Betriebszugehörigkeit und drei Jahre Erdienensdauer ab Zusage – die sogenannte 12-plus-3-Regel.
Höchstalter bei Zusage-Erteilung: 60 Jahre. Wer die Zusage erst nach dem 60. Lebensjahr erhält, hat ein erhöhtes vGA-Risiko.
Die Versorgungszusage muss vor Beginn der Erdienensphase schriftlich vorliegen.
Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 5 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist Pflicht (Quelle: § 46 GmbHG).
§ 181 BGB-Befreiung muss im Gesellschaftsvertrag verankert sein, wenn der GGF die Zusage faktisch mit sich selbst abschließt (Quelle: § 181 BGB).
Probezeit der GmbH: Das Unternehmen sollte vor Zusage-Erteilung mindestens fünf Jahre bestehen; bei jungen GmbHs prüft das Finanzamt besonders streng.
Diese Regeln gelten sinngemäß auch für die Unterstützungskasse, soweit der GGF dort Versorgungsberechtigter ist – nicht nur für die Pensionszusage. In unserer Beratungspraxis sind Erdienbarkeitsfehler einer der häufigsten Gründe, warum bestehende GGF-Versorgungen bei Betriebsprüfungen kassiert werden.
Wird die Versorgungszusage als verdeckte Gewinnausschüttung eingeordnet, behandelt das Finanzamt die zugeführte Pensionsrückstellung wie eine offene Ausschüttung an den Gesellschafter. Die Folge: Der zugeführte Betrag wird auf GmbH-Ebene nicht als Betriebsausgabe anerkannt und erhöht das zu versteuernde Einkommen der GmbH; auf Gesellschafter-Ebene wird der gleiche Betrag als Kapitalertrag besteuert. Aus einem geplanten Steuerhebel wird damit doppelte Steuerlast – exakt das Ergebnis, das die ETF-bAV eigentlich vermeiden soll. Eine sauber dokumentierte Versorgungsordnung mit Gesellschafterbeschluss und § 181 BGB-Befreiung ist deshalb keine Formalie, sondern die Absicherung der gesamten Steueroptimierung.
Wie ist das Firmenkapital bei einer GmbH-Insolvenz geschützt?
Bei einer GmbH-Insolvenz hängt der Schutz der bAV-Anwartschaft entscheidend vom Durchführungsweg und vom Status des Geschäftsführers ab. Der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) sichert die bAV gesetzlich – aber nicht für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.
Direktversicherung – durch unwiderrufliches Bezugsrecht insolvenzfest
Bei der Direktversicherung wird die Versorgung insolvenzfest, sobald die GmbH dem Geschäftsführer ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt hat. Der Versicherungsanspruch geht damit in das Vermögen des Geschäftsführers über und ist im Insolvenzfall der GmbH nicht zur Insolvenzmasse zu ziehen – auch beim beherrschenden GGF.
Pensionszusage – Verpfändung oder CTA-Modell als Schutz
Eine reine Pensionszusage ist ohne Sicherungsmaßnahmen nicht insolvenzfest für den beherrschenden GGF, weil der PSVaG nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Kriterien nur Versorgungsberechtigte in arbeitnehmerähnlicher Stellung schützt (Quelle: BetrAVG § 17). Insolvenzschutz entsteht erst durch:
Verpfändung des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung oder Depot) an den Geschäftsführer.
Contractual Trust Arrangement (CTA) – ein Treuhandmodell, bei dem die Vermögenswerte zweckgebunden auf einen externen Treuhänder übertragen werden.
Unterstützungskasse – PSVaG-pflichtig, aber für bGGF wirkungslos
Die Unterstützungskasse selbst ist PSVaG-pflichtig. Für den nicht-beherrschenden GGF entsteht damit ein gesetzlicher Insolvenzschutz. Der beherrschende GGF profitiert vom PSVaG dagegen nicht – sein Schutz hängt davon ab, ob die Unterstützungskasse selbst solvent bleibt und ob die Rückdeckungsversicherung an den GGF verpfändet wurde.
Experten-Tipp: Beherrschende GGF sind beim PSVaG außen vor — und merken es zu spät
„Die Annahme ‚meine bAV ist über den PSVaG geschützt‘ ist beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer schlicht falsch. Der gesetzliche Insolvenzschutz greift für Sie nicht. Setzen Sie auf unwiderrufliches Bezugsrecht bei der Direktversicherung und auf Verpfändung der Rückdeckung bei Unterstützungskasse und Pensionszusage. Das entscheidet darüber, ob Ihre 22 Jahre Aufbau im Ernstfall überhaupt etwas wert sind.“
Insolvenzschutz für Ihre GGF-Versorgung wirklich prüfen
Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer schützt Sie der PSVaG nicht — Ihre bAV-Anwartschaft hängt an Verpfändung, Treuhandmodell oder unwiderruflichem Bezugsrecht. Unsere Erfahrung zeigt: Die fehlende Verpfändung der Rückdeckungsversicherung ist einer der teuersten Mängel im Insolvenzfall. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge auf Lücken und entwickeln das passende Schutz-Konzept.
Treuhandmodell und Bürgschaft als Sicherheitsbausteine
Treuhandmodell (CTA)
Bei einem Treuhandmodell werden die für die Pensionszusage vorgesehenen Vermögenswerte – beispielsweise das ETF-Depot – auf einen externen Treuhänder übertragen. Dieser verwaltet das Vermögen streng zweckgebunden zugunsten des Pensionsanspruchs des Geschäftsführers. In der Praxis wird das Modell als Contractual Trust Arrangement (CTA) umgesetzt – ein anglo-amerikanisches Treuhand-Konstrukt, das sich auch im deutschen Mittelstand etabliert hat.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft funktioniert als Sicherheitsnetz für die Pensionszusage. Ein externer Bürge – meist eine Bank oder ein Finanzdienstleister – garantiert, die zugesagte Versorgung zu erfüllen, falls die GmbH die Leistung nicht mehr erbringen kann.
Wann ist welches Modell sinnvoll?
In der Praxis kommt das Treuhandmodell vor allem bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen mit größeren Depotvolumen zum Einsatz – insbesondere ab Versorgungsguthaben oberhalb von 250.000 Euro. Die Bürgschaft ist seltener und meist eine Zusatzlösung, wenn die GmbH bewusst ohne externes Treuhand-Konstrukt arbeitet, dem Geschäftsführer aber dennoch eine bankgesicherte Erfüllung zusagen will. Beide Modelle ersetzen den fehlenden PSVaG-Schutz für den beherrschenden GGF und sollten Teil jeder belastbaren GGF-Versorgungsplanung sein.
Rechenbeispiel: 22 Jahre Unterstützungskasse mit ETF-Rückdeckung
Das folgende Beispiel ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis typischer Annahmen aus unserer Beratungspraxis.
Ausgangslage
Gesellschafter-Geschäftsführer, 45 Jahre alt, beherrschend.
22 Jahre bis zur vorgesehenen Versorgungsleistung.
Jährlicher Beitrag der GmbH in eine rückgedeckte Unterstützungskasse mit ETF-orientierter Rückdeckung: 20.000 Euro.
Annahme Brutto-Rendite der ETF-Komponente: sechs Prozent pro Jahr.
Annahme: Beitrag wird über die gesamte Laufzeit konstant gehalten.
Ergebnis nach 22 Jahren (geschätztes Endkapital)
Variante
Eingezahlt
Endkapital (geschätzt)
Unterstützungskasse mit 6 % ETF-Rendite, 22 Jahre
440.000 €
ca. 870.000 €
Klassische Ausschüttung, danach privater ETF-Sparplan
ca. 250.000 € netto (50 bis 60 % von brutto 440.000 €)
ca. 490.000 €
Die Spreizung von rund 380.000 Euro entsteht, weil über die Unterstützungskasse 100 Prozent des Brutto-Betrags investiert werden, während bei der klassischen Ausschüttung 40 bis 50 Prozent durch Steuer- und Abgabenlast verloren gehen.
Wichtig: Auf das Endkapital fällt bei Auszahlung noch Einkommensteuer an. Das Vergleichsbeispiel zeigt nicht die Netto-Endrendite, sondern den Aufbau-Vorteil bis zum Auszahlungszeitpunkt. Die endgültige Vorteilhaftigkeit hängt von der Auszahlungsstrategie ab (siehe Abschnitt „Wie wird die ETF-bAV bei der Auszahlung besteuert?“).
Was bedeutet das für die GmbH-Liquidität?
Die Liquiditätsfrage der GmbH ist die zweite große Praxis-Hürde – neben Erdienbarkeit und Insolvenzschutz. Ein konstanter Jahresbeitrag von 20.000 Euro über 22 Jahre setzt voraus, dass das Unternehmen den Beitrag dauerhaft als Aufwand verkraftet, ohne in Liquiditätsengpässen die Versorgungszusage anpassen zu müssen. Bei jüngeren GmbHs mit volatilen Erträgen empfehlen wir deshalb eine Sockel-Plus-Bonus-Logik: ein verbindlicher Mindestbeitrag als Sockel und ergänzende variable Einzahlungen aus Tantiemen oder Sonderzahlungen, die nur bei entsprechender Ertragslage geleistet werden.
Wie wird die ETF-bAV bei der Auszahlung besteuert?
Bei Auszahlung der bAV greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 19 EStG: Die Leistung gehört zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und wird mit dem persönlichen Steuersatz des Geschäftsführers im Auszahlungsjahr versteuert (Quelle: § 19 EStG). Der Steuersatz im Ruhestand ist meist niedriger als in der aktiven Phase.
Begünstigte können sich das Kapital zu Rentenbeginn als Einmalbetrag, als Teilkapitalisierung oder als Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum auszahlen lassen. Die Entscheidung ist steuerlich und sozialabgabenrechtlich relevant.
Beispielrechnung: Auszahlung 500.000 Euro
Auszahlungsform
Auszahlungsbetrag pro Jahr
Steuerliche Wirkung
Einmalzahlung
500.000 €
Spitzensteuersatz von 42 bis 45 % im Auszahlungsjahr; volle KV- und PV-Beiträge bei GKV auf 120 Monate verteilt
Ratenzahlung über 10 Jahre
50.000 €
Deutlich niedrigere jährliche Steuerlast, planbare Liquidität, KV-/PV-Beiträge je Jahresrate
Fünftelregelung (§ 34 EStG) – nur bei strikt zwingender Kapitalleistung
Einmalig 500.000 €
Steuerprogression rechnerisch auf fünf Jahre verteilt; nach BFH X R 25/23 bei freiem Kapitalwahlrecht nicht mehr anwendbar
Was bedeutet das BFH-Urteil X R 25/23 für die Fünftelregelung?
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil X R 25/23 vom 30.10.2025 entschieden, dass Kapitalleistungen aus einer bAV, die auf einem von Anfang an vertraglich vereinbarten freien Kapitalwahlrecht beruhen, nicht als außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG begünstigt sind. Damit scheidet die Fünftelregelung für die meisten ETF-bAV-Konstellationen aus.
Zusätzlich gilt seit dem Wachstumschancengesetz: Die Fünftelregelung wird nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern nur noch auf Antrag im Veranlagungsverfahren. Wer auf die Fünftelregelung zielt, muss sie also aktiv in der Steuererklärung beantragen – und das nur, wenn die Anwendungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Wie wirken Kranken- und Pflegeversicherung in der Auszahlungsphase?
Bei gesetzlich Versicherten werden Kapitalauszahlungen aus der bAV nach § 229 SGB V auf 120 Monate verteilt; auf diese Monatsbeträge fallen der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag des allgemeinen Beitragssatzes an (Quelle: § 229 SGB V).
Es gilt ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich in 2026 nach § 226 Abs. 2 SGB V – auf den darüber liegenden Teil greift die volle Beitragspflicht (Quelle: § 226 SGB V). Bei einer Kapitalauszahlung von 500.000 Euro entsteht damit über zehn Jahre ein erheblicher Beitragsabfluss zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Privat Krankenversicherte zahlen dagegen keine einkommensabhängigen Beiträge auf Versorgungsbezüge. Für GGF, die langfristig in der privaten Krankenversicherung bleiben, verstärkt das den Netto-Vorteil der bAV in der Auszahlungsphase deutlich.
Experten-Tipp: Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, verliert in der Auszahlungsphase fünfstellig
„In Vergleichsrechnungen wird die Belastung der bAV-Auszahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung gerne ausgeblendet — sie kostet aber bei 500.000 Euro Kapital schnell einen fünfstelligen Betrag über zehn Jahre. Wer dauerhaft Geschäftsführer ist und die private Krankenversicherung prüft, hebt den Netto-Effekt der ETF-bAV in der Auszahlung deutlich. Diese Entscheidung gehört nicht ans Ende, sondern an den Anfang der Versorgungsplanung.“
Was passiert mit der Pensionszusage bei Unternehmensverkauf oder -übergabe?
Bei einem GmbH-Anteilsverkauf wird die bestehende Pensionszusage des bisherigen Gesellschafter-Geschäftsführers regelmäßig zum Deal-Breaker: Käufer wollen keine Altlast in der Bilanz übernehmen, und ein Rückkauf der Pensionsrückstellung ist häufig teurer als gedacht. Auch bei der familieninternen Übergabe stellt sich die Frage, wer die Versorgung künftig trägt.
Welche Auslagerungsmöglichkeiten gibt es?
Pensionsfonds-Übertragung: Die Pensionsverpflichtung wird auf einen Pensionsfonds übertragen, die GmbH ist die Rückstellung los und kann verkauft werden. Die Übertragung ist nach § 3 Nr. 66 EStG steuerlich begleitet.
Liquidationsdirektversicherung: Die GmbH wird liquidiert, die bestehende Versorgungszusage wird durch eine Einmalzahlung in eine Direktversicherung überführt – häufig kombiniert mit der Aufhebung der Pensionszusage und einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung.
Beendigung der Zusage: Möglich, aber nur mit klarer arbeitsrechtlicher Vereinbarung und unter Beachtung der unverfallbaren Anwartschaft.
Experten-Tipp: Pensionszusagen werden beim Unternehmensverkauf zum Preisdrücker — wenn man sie nicht räumt
„Käufer einer GmbH sehen eine bestehende Pensionszusage als Altlast — und drücken den Kaufpreis entsprechend. Wer das erst in der Verhandlungsphase angeht, verliert Geld. Mein Rat: Zwei bis fünf Jahre vor dem Verkauf die Auslagerung über Pensionsfonds oder Liquidationsdirektversicherung planen. So räumen Sie die Bilanz, sichern Ihre Versorgung und verhandeln aus einer Position der Stärke.“
Pensionszusage auslagern, bevor der Käufer den Preis drückt
Eine bestehende Pensionszusage wird beim GmbH-Verkauf regelmäßig zum Deal-Breaker oder Preis-Argument. Die saubere Lösung — Pensionsfonds-Übertragung oder Liquidationsdirektversicherung — braucht zwei bis fünf Jahre Vorlauf vor dem geplanten Verkauf. Wir analysieren Ihren Bestand, entwickeln ein Auslagerungs-Konzept und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Unsere Empfehlungen für die ETF-bAV des Gesellschafter-Geschäftsführers
Wir empfehlen je nach Lebensphase und Versorgungsziel folgende Kombinationen:
Junger GGF in der Aufbauphase (30 bis 45 Jahre, GmbH unter zehn Jahre alt)
Start mit investmentorientierter Direktversicherung bis 8.112 Euro jährlich, parallel Aufbau einer rückgedeckten Unterstützungskasse, sobald das Unternehmen die Fünf-Jahres-Schwelle und eine stabile Ertragslage erreicht.
Etablierter GGF (45 bis 55 Jahre)
Kombination Direktversicherung und Unterstützungskasse als Sockel, ergänzt durch eine wertpapiergebundene Pensionszusage mit § 253 HGB-Bilanzierung für variable Boni und Tantiemen.
GGF kurz vor Übergabe oder Verkauf
Auslagerung bestehender Pensionszusagen prüfen (Pensionsfonds oder Liquidationsdirektversicherung), neue Aufbauten nur noch mit klarer Übergabe-Strategie.
Wer die gesamte Vorsorge über die Geschäftsführerversorgung abbilden will, sollte nicht auf ein einzelnes Vehikel setzen – eine Sockelversorgung über die Unterstützungskasse ist stabil und bilanzschonend, eine ergänzende Pensionszusage erweitert den Gestaltungsspielraum.
Warum eine bAV-Einführung ohne Versorgungsanalyse für den GGF riskant ist
Jedes Unternehmen hat eine andere Ausgangslage: bestehende Zusagen, Tarifbindung, Bilanzstruktur, Altersstruktur, geplante Übergaben. Eine professionelle Versorgungsanalyse klärt, welcher Durchführungsweg tatsächlich passt, wo steuerliche Spielräume liegen und welche Altverträge optimiert werden können. Standardlösungen lassen diese Faktoren außen vor – mit der Folge, dass GGF entweder Steuervorteile verschenken oder die Erdienbarkeitsfrist verpassen. Diesen Abgleich bieten weder AI-Tools noch Vergleichsportale.
Was bei der Einführung einer GGF-Versorgung passiert
Eine GGF-Versorgung einzuführen bedeutet mehr als einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Es braucht eine saubere Versorgungsordnung, einen § 46 Nr. 5 GmbHG-Beschluss, eine § 181 BGB-Befreiung und die Integration in die Bilanz. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der Konzeption über die rechtssichere Dokumentation bis zur laufenden Verwaltung. In unserer Praxis dauert eine vollständige GGF-Versorgung mit Direktversicherung und rückgedeckter Unterstützungskasse von der Erstanalyse bis zum Vertragsabschluss typischerweise sechs bis zehn Wochen.
Den nächsten Schritt zur GGF-Versorgung gehen
Sie kennen jetzt die drei Wege, die bilanziellen Spielregeln und die typischen Haftungsfallen. Der nächste Schritt ist die Versorgungsanalyse an Ihrer konkreten Bilanz — mit Beitragshöhen, Steuersatz, vGA-Check und Insolvenzschutz. Wir entwickeln aus den drei bAV-Wegen die Kombination, die zu Ihrer GmbH passt.
Wie kann ein Geschäftsführer Firmenvermögen in ETFs umwandeln?
Über drei bAV-Durchführungswege fließt Firmenkapital steueroptimiert in ein ETF-Investment: investmentorientierte Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse und wertpapiergebundene Pensionszusage. Die GmbH zahlt Beiträge als Betriebsausgabe, der Geschäftsführer bleibt in der Ansparphase steuerfrei.
Welcher bAV-Durchführungsweg eignet sich für ETF-Investments?
Die investmentorientierte Direktversicherung passt bis 8.112 Euro jährlich, die rückgedeckte Unterstützungskasse für höhere Beiträge und die wertpapiergebundene Pensionszusage bei maximaler Asset-Freiheit. Pensionskasse und Pensionsfonds sind für Gesellschafter-Geschäftsführer wegen starrer Anlagevorschriften kaum geeignet. Die Auswahl hängt von Beitragshöhe, Bilanzstrategie und Risikoneigung ab.
Wie wird eine bAV mit ETF-Auszahlung besteuert?
Bei Auszahlung greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 19 EStG: Die Leistung gilt als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Hinzu kommen bei gesetzlich Versicherten volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 120 Monate verteilt nach § 229 SGB V.
Wie hoch ist der steuerfreie Höchstbeitrag zur Direktversicherung 2026?
2026 sind bis zu 8.112 Euro jährlich beziehungsweise 676 Euro monatlich steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Sozialversicherungsfrei bleiben Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West. Beiträge der GmbH werden als Betriebsausgabe behandelt; auf Geschäftsführer-Seite entsteht in der Ansparphase keine Lohnsteuer.
Was ist eine wertpapiergebundene Pensionszusage?
Eine wertpapiergebundene Pensionszusage ist eine Versorgungszusage der GmbH, deren Höhe an ein definiertes Wertpapierdepot gekoppelt ist – meist ein ETF-Portfolio. Nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB wird die Verpflichtung bilanziell mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens bewertet. Damit laufen Pensionsverpflichtung und Deckung bilanziell synchron.
Welche Vorteile hat die bAV-ETF gegenüber einem privaten ETF-Sparplan?
Beim privaten Sparplan stehen nach Ausschüttung und Abgeltungsteuer meist nur 50 bis 60 Prozent des Brutto-Gewinns zur Verfügung. Über die bAV fließen 100 Prozent des Brutto-Beitrags in die Anlage. Der Hebel wirkt über rund 20 Jahre durch den Zinseszinseffekt — die Auszahlung wird allerdings nachgelagert mit Einkommensteuer und Sozialabgaben belastet.
Was passiert mit der Pensionszusage beim Unternehmensverkauf?
Beim GmbH-Verkauf wird die Pensionszusage oft zum Deal-Breaker, weil Käufer keine Altlast übernehmen wollen. Die Auslagerung erfolgt durch Übertragung auf einen Pensionsfonds nach § 3 Nr. 66 EStG, Liquidationsdirektversicherung oder arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarung. Idealerweise zwei bis fünf Jahre vor dem Verkauf angegangen. Details im Abschnitt „Was passiert mit der Pensionszusage bei Unternehmensverkauf oder -übergabe?“.
Warum ist die private Krankenversicherung in der Auszahlungsphase ein Vorteil?
Auf Kapitalauszahlungen aus der bAV zahlen gesetzlich Versicherte volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 229 SGB V, abzüglich Freibetrag von 197,75 Euro monatlich in 2026. Privat Versicherte zahlen keine einkommensabhängigen Beiträge auf Versorgungsbezüge. Über zehn Jahre Auszahlung entsteht so ein erheblicher Netto-Vorteil.
Wie funktioniert ein Treuhandmodell (CTA) bei der Pensionszusage?
Beim Contractual Trust Arrangement (CTA) überträgt die GmbH die für die Pensionszusage vorgesehenen Vermögenswerte — etwa ein ETF-Depot — auf einen externen Treuhänder. Dieser verwaltet das Vermögen zweckgebunden zugunsten des Pensionsanspruchs. Im Insolvenzfall bleibt das Deckungsvermögen geschützt. CTA-Modelle kommen meist ab Versorgungsguthaben oberhalb von 250.000 Euro zum Einsatz.
Was bedeutet Erdienbarkeit bei der Pensionszusage?
Erdienbarkeit heißt: Der Gesellschafter-Geschäftsführer muss die zugesagte Versorgung bis zum Pensionsbeginn zeitlich noch erarbeiten können. Beherrschende GGF brauchen mindestens zehn Jahre zwischen Zusage und Pensionsbeginn, nicht-beherrschende GGF zwölf Jahre Betriebszugehörigkeit plus drei Jahre Erdienensdauer. Verstöße führen zur Einordnung als verdeckte Gewinnausschüttung mit doppelter Steuerlast.
EntgeltumwandlungBei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.Nachgelagerte BesteuerungRenten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.ZinseszinseffektAuf bereits verdiente Zinsen werden neue Zinsen berechnet. Dies führt zu einem exponentiellen Wachstum des investierten Kapitals über die Zeit.
Unsere Experten von transparent-beraten.de bewerten den Versicherer und die Tarife in den Kriterien „Preis, „Leistung“ und „Schadensfallabwicklung“ anhand ihrer langjährigen Erfahrung im Versicherungswesen.
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