bAV-Experte und Geschäftsführung

Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer

Die Hinterbliebenenversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer. Unsere Experten beraten Sie zu Gestaltungsoptionen und Absicherungsmöglichkeiten.

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Das erwartet Sie hier

Möglichkeiten zur Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer, Begünstigtenregelungen, steuerliche Behandlung sowie Insolvenzsicherung von Hinterbliebenenversorgungen und mehr.

Inhalt dieser Seite
  1. Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer im Rahmen der bAV
  2. Todesfall vor oder nach Rentenbeginn: Leistungsunterschiede
  3. Absicherung der Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer bei Insolvenz
  4. Begünstigtenregelungen und Bezugsrechte
  5. Steuerliche Behandlung der Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer
  6. Weitere Absicherungsformen für den Todesfall
  7. Häufige Fragen zur Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können neben der Altersrente auch Leistungen zur Hinterbliebenenversorgung für den Todesfall des Geschäftsführers vorsehen.
  • Der Zeitpunkt des Versterbens beeinflusst maßgeblich Art und Höhe der Hinterbliebenenleistungen.
  • Die Insolvenzsicherung der Hinterbliebenenversorgung hängt vom Durchführungsweg und vom Status des Geschäftsführers ab.
  • Hinterbliebenenleistungen sind bei Auszahlung einkommensteuerpflichtig.

Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer im Rahmen der bAV

Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer sehen neben der Altersrente auch Leistungen für die Hinterbliebenen im Todesfall des Geschäftsführers vor.

Direkt­versicherung

Der Versicherungsvertrag einer Direkt­versicherung sieht ein Bezugsrecht für Ehepartner und Kinder vor. Im Todesfall vor Rentenbeginn fließt das angesparte Kapital an die vorab definierten Begünstigten.
Verstirbt ein Geschäftsführer nach Rentenbeginn, hängt die Zahlung an die Hinterbliebenen von den Vertragsvereinbarungen ab.

Direktzusage (Pensionszusage)

Neben den Altersrenten oder Kapitalleistungen können Geschäftsführern im Rahmen einer Pensions- oder Direktzusage Hinterbliebenenleistungen zugesagt werden. Abhängig von der Vereinbarung kann die Hinterbliebenenversorgung zum Beispiel eine Witwenrente oder eine Waisenrente für kindergeldberechtigte Kinder umfassen.

Unterstützungs­kasse

Der Geschäftsführer kann im Rahmen der Unterstützungs­kasse in der Regel folgende Leistungen vereinbaren.

  • Witwenrente
  • Kapitalabfindungen für die Hinterbliebenen

Pensionsfonds

In dem Vertrag des Pensionsfonds können Hinterbliebenenleistungen für Ehepartner und Kinder vorgesehen sein.

Die genaue Summe richtet sich nach den Regelungen des Versorgungsvertrags.

Mit uns die ideale GF-Versorgung finden

Viele Geschäftsführer sind im Alter schlechter abgesichert als ihre Angestellten – dabei gibt es clevere Wege, die eigene Versorgung steuerlich optimiert und rechtssicher aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Todesfall vor oder nach Rentenbeginn: Leistungsunterschiede

Der Zeitpunkt des Versterbens hat Auswirkungen auf die Art und Höhe der Hinterbliebenenleistung.

Todesfall vor Rentenbeginn

Verstirbt der Geschäftsführer während seiner aktiven Dienstzeit und noch vor Rentenbeginn, entsteht für die Hinterbliebenen häufig ein sofortiger Leistungsanspruch.

Bei Durchführungswegen wie der Direkt­versicherung oder der Unterstützungs­kasse erhält der Begünstigte in der Regel das bis dahin angesparte Kapital – entweder in Höhe des Vertragswerts/Rückkaufswerts oder als Summe der eingezahlten Beiträge. In manchen Verträgen wird das vereinbarte „Todesfallkapital“ zudem nicht als Einmalzahlung geleistet, sondern in Form einer Hinterbliebenenrente verrentet.

Bei der Pensionszusage ist ein sofortiger Bezug der Witwenrente, ohne bis zum Rentenalter des Verstorbenen warten zu müssen, möglich. Die Versorgungsvereinbarung entscheidet über die Handhabe und Leistungshöhe.

Unverfallbarkeitsfrist

Bei Betriebsrenten gilt eine gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist von drei Jahren Betriebszugehörigkeit und ein Mindestalter von 21 Jahren. Ist ein Fremd- oder Minderheits-Geschäftsführer noch keine drei Jahre im Unternehmen, bestünde im Todesfall (sofern keine anderen vertraglichen Regelungen bestehen) nach BetrAVG kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung durch die Betriebsrente. Bei beherrschenden Geschäftsführern oder Gesellschafter-Geschäftsführern greift das BetrAVG ohnehin nicht. In der Versorgungszusage dieser Geschäftsführer-Typen ist die Handhabe der Hinterbliebenenversorgung meist vertraglich festgelegt.

Todesfall nach Rentenbeginn

Der bezugsberechtigte Hinterbliebene erhält eine lebenslange Rente in der vertraglich festgelegten Höhe. Umfang und Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Versorgungszusage. Möglich sind sowohl feste Rentenhöhen als auch Rentengarantiezeiten.

Rentengarantiezeit

Die Rückdeckungsverträge der bAV sehen oft eine Rentengarantiezeit von bis zu 20 Jahren vor. Stirbt der Geschäftsführer innerhalb dieser Frist nach Rentenbeginn, wird die Rente für den Rest dieser Rentengarantiezeit an die Begünstigten weitergezahlt. Nach Ablauf fällt die Rente im Todesfall ohne Hinterbliebenenregelung ersatzlos weg. Bei dem Erhalt einer Kapitalauszahlung anstatt laufender Rentenleistung entfällt die laufende Hinterbliebenenrente. Das Kapital gehört zum Privatvermögen des Geschäftsführers.


Absicherung der Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer bei Insolvenz

Ob die Hinterbliebenenversorgung bei Insolvenz des Unternehmens abgesichert ist, hängt vom gewählten Durchführungsweg der bAV und dem Status des Geschäftsführers ab.

DurchführungswegFremd- und Minderheits-GF (ohne beherrschenden Einfluss)Beherrschender GF (>50 Prozent oder Sperrminorität)Gesellschafter-GF
Direkt­versicherungInsolvenzgeschützt durch unwiderrufliches BezugsrechtInsolvenzgeschützt durch unwiderrufliches BezugsrechtInsolvenzgeschützt durch unwiderrufliches Bezugsrecht
PensionsfondsInsolvenzsicherung durch externen TrägerKein PSV-Schutz, verpfändete Rückdeckungs­versicherung notwendigWie bei Direkt­versicherung, abhängig vom Status des GF
Unterstützungs­kasseInsolvenzsicherung durch PSVKein PSV-Schutz, verpfändete Rückdeckungs­versicherung notwendigPSV-Schutz für nicht beherrschende GF, ansonsten individuelle Sicherung notwendig
Direktzusage (Pensionszusage)Insolvenzsicherung durch PSVKein PSV-Schutz, verpfändete Rückdeckungs­versicherung notwendigAbsicherung abhängig vom Status des GF
PensionskasseBei regulierten Pensionskassen: Insolvenzsicherung durch PSV
Bei deregulierten Pensionskassen: Insolvenzgeschützt durch unwiderrufliches Bezugsrecht
Kein PSV-Schutz, verpfändete Rückdeckungs­versicherung notwendigBei regulierten Pensionskassen: Insolvenzsicherung durch PSV
Bei deregulierten Pensionskassen: Insolvenzgeschützt durch unwiderrufliches Bezugsrecht

Mit uns die ideale GF-Versorgung finden

Viele Geschäftsführer sind im Alter schlechter abgesichert als ihre Angestellten – dabei gibt es clevere Wege, die eigene Versorgung steuerlich optimiert und rechtssicher aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

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Begünstigtenregelungen und Bezugsrechte

Wer im Todesfall die Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge erhält, ist abhängig von den Begünstigtenregelungen in den Versorgungsverträgen.  

Der enge Hinterbliebenenbegriff in der bAV

In der betrieblichen Altersvorsorge sind in erster Linie Ehe- oder eigetragene Lebenspartner des Verstorbenen sowie dessen Kinder (bis Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, maximal bis zur Vollendung des 25. oder 27. Lebensjahrs) bezugsberechtigt.  In der Regel kann der Betriebsrentner seinen Lebenspartner als Bezugsberechtigten benennen; andernfalls greift die gesetzliche Logik.


Steuerliche Behandlung der Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer

Laufende Rentenzahlungen

Hinterbliebenenleistungen unterliegen bei Auszahlung der Einkommenssteuer. Laufende Witwen- oder Waisenrenten sind nach Paragraf 19 des EStG* lohnsteuerpflichtige Versorgungsbezüge. Die Renten werden abhängig vom persönlichen Steuersatz voll versteuert, jedoch greift der Versorgungsfreibetrag.

Einmalige Kapitalleistungen

Einmalige Kapitalleistungen sind ebenfalls steuerpflichtig (nach § 22 EstG), wenn die Beiträge in der Ansparphase steuerbegünstigt waren.

Die Auszahlung per Kapitalauszahlung erfolgt nur, wenn eine Rentengarantiezeit oder ein Todesfallbaustein vereinbart wurden.

Erbschaftssteuer

Ob die Hinterbliebenenleistungen der Erbschaftssteuer unterliegen, hängt von verschiedenen Umständen ab.

Betriebsrenten in Form von Witwenrenten werden meist nicht als erbschaftsteuerlicher Erwerb gewertet, sondern als Versorgungsbezug laufend besteuert.

*EStG=Einkommensteuergesetz


Weitere Absicherungsformen für den Todesfall

Risikolebens­versicherung für Geschäftsführer

Die Risikolebens­versicherung leistet im Todesfall eines Geschäftsführers eine vertraglich vereinbarte Kapitalsumme an die Begünstigten (zum Beispiel Ehepartner). Die Auszahlung erfolgt unabhängig von betrieblichen Leistungen und ist insbesondere dann wichtig, wenn betriebliche Versorgungszusagen noch nicht lange bestehen oder nicht ausreichend hoch sind.

Private Renten­versicherung oder Basisrente für Geschäftsführer

Da Gesellschafter-Geschäftsführer und beherrschende Geschäftsführer in der Regel nicht oder nur ungenügend gesetzlich rentenversichert sind, kann für diese Zielgruppe die Basisrente (Rürup-Rente) eine geeignete private Altersvorsorgeoption sein. Sie können im Vertrag der Rürup-Rente eine Hinterbliebenenrente in Form einer lebenslangen Rente für den Ehepartner vereinbaren. Einmalige Kapitalauszahlungen sind im Rahmen der Rürup-Rente nicht zulässig. Die Rentenleistungen an den Ehepartner sind steuerbegünstigt. Bei der privaten Renten­versicherung vereinbart der Geschäftsführer eine Rentengarantiezeit oder eine Rentenübertragung auf den Partner. Im Todesfall erfolgt eine Rentenzahlung an den Begünstigten.


Häufige Fragen zur Hinterbliebenenversorgung für Geschäftsführer

Kann ein Lebensgefährte anstatt des Ehepartners bezugsberechtigt sein?

Ein Lebensgefährte kann mit klarer vertraglicher Regel bezugsberechtigt sein. Besondere Vorsicht gilt bei beherrschenden Geschäftsführern oder Gesellschafter-Geschäftsführern, damit die Bezüge nicht als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

Kann ein Lebensgefährte anstatt des Ehepartners bezugsberechtigt sein?

Ein Lebensgefährte kann mit klarer vertraglicher Regel bezugsberechtigt sein. Besondere Vorsicht gilt bei beherrschenden Geschäftsführern oder Gesellschafter-Geschäftsführern, damit die Bezüge nicht als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

Greift der gesetzliche Insolvenzschutz auch bei der Hinterbliebenenvorsorge, wenn der Geschäftsführer verstirbt?

Der gesetzliche Insolvenzschutz greift für die Hinterbliebenenversorgung nur bei Fremd- oder Minderheits-Geschäftsführen. Beherrschende oder Gesellschafter-Geschäftsführer (je nach Status) haben keinen PSV-Schutz.

Mit uns die ideale GF-Versorgung finden

Viele Geschäftsführer sind im Alter schlechter abgesichert als ihre Angestellten – dabei gibt es clevere Wege, die eigene Versorgung steuerlich optimiert und rechtssicher aufzubauen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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