
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Arbeitskraft absichern: Das kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leisten
JEtzt KontaktierenErwerbsunfähigkeitsversicherung - eine gute, zweite Wahl
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten. Die erste Wahl für eine solche Absicherung ist in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Kommt diese für Sie nicht in Frage oder ist zu teuer, können Sie sich stattdessen möglicherweise mit einer Erwerbunfähigkeitsversicherung absichern. Was das kostet, wann sie einspringt und für wen das eine gute Option ist, lesen Sie hier.
Kurz und knapp: Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert Sie ab, wenn Sie plötzlich nicht mehr arbeiten können, zum Beispiel nach einem Unfall, durch eine Erkrankung oder andere Einschränkungen. Sie greift allerdings, anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, erst, wenn Sie nicht nur in Ihrem aktuellen Beruf, sondern auch in keinem anderen mehr arbeitsfähig sind. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen dann eine monatliche Rente aus. Die Höhe dieser Zahlungen wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Unsere Experten empfehlen dabei einen Betrag zwischen 1000 Euro im Monat und der gesetzlichen Höchstgrenze von 60 Prozent Ihres Bruttolohns. Welche Rentenhöhe für Sie persönlich ideal ist, besprechen Sie am besten direkt mit unseren Experten.
Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Beide Versicherungen scheinen zunächst recht ähnlich: Sie sollen Sie absichern, wenn Sie plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sind, in bisherigem Umfang Geld zu verdienen. Deshalb werden die Begriffe „berufsunfähig“ und „erwerbsunfähig“ im Alltag schnell verwechselt oder von Laien falsch verwendet. Für den Versicherungsschutz ist es aber wichtig, den Unterschied zu kennen:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie vereinfacht ausgedrückt ab, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, in Ihrem bisherigen Beruf zu arbeiten. Per Definition gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihre letzte berufliche Tätigkeit nicht mehr so ausüben können, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung durchzuführen wäre. Ursachen dafür können eine Krankheit, eine Verletzung oder ein Kräfteverfall sein, der über das gewöhnliche, altersbedingte Maß zu 50 Prozent hinaus geht. Dies muss für mindestens 6 Monate gelten. Wenn ein Fliesenleger zum Beispiel wegen Problemen mit den Knien, die zu mehr als 50 Prozent über die altersüblichen Beschwerden hinausgehen, etwa durch Arthrose, länger als 6 Monate nicht mehr dazu in der Lage ist, als Fliesenleger zu arbeiten, gilt er als berufsunfähig. Dann würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen – sofern Ihr Versicherungsvertrag keine abstrakte Verweisung enthält. Das ist eine Vertragsklausel, die eine Zahlung der Versicherung ausschließt, wenn Sie theoretisch aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse in einem anderen Beruf arbeiten könnten, der Ihrer bisherigen Stellung entspricht.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift in Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung immer erst, wenn Sie nicht nur in Ihrem bisherigen Beruf, sondern auch in anderen Berufen, die Sie theoretisch ausführen könnten, nicht mehr arbeiten können. Unser Fliesenleger würde also Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst bekommen, wenn er auch in keinem anderen Beruf, zum Beispiel in einem Büro, arbeiten könnte. Als voll erwerbsunfähig gilt er, wenn er weniger als drei Stunden täglich in der Lage ist, zu arbeiten. Wenn er noch mehr als drei aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber nicht mehr länger, gilt er als teilweise erwerbsunfähig. Dann bekommt er nur die Hälfte der Rente aus seiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung schneller greift – warum sollte ich dann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Manche Berufe, sogenannte Risikoberufe, lassen sich nicht ohne weiteres mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Einige Versicherer schließen zum Beispiel Berufe mit einem hohen Unfall- oder Erkrankungsrisiko von vornherein aus. Oder die Versicherungsbeiträge werden so hoch angesetzt, dass man sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlicht nicht leisten kann. Die Versicherungsbeiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung eines Maurers lagen zum Beispiel zuletzt bei über 300 Euro im Monat. Auch wer in der Vergangenheit bereits gesundheitliche Probleme hatte findet möglicherweise nur schwer oder gar keinen Versicherer, der ihm noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet. Kurz gesagt: Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, oder nur zu einem für ihn nicht darstellbaren Beitrag, sollte sich zumindest über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung Gedanken machen. Unser Experte schaut sich gern gemeinsam mit Ihnen Ihre berufliche Situation an und berät Sie zu Ihren Versicherungsmöglichkeiten sowie deren Chancen und Risiken. Vereinbaren Sie gern hier ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Wann zahlt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können. Den Nachweis dafür erbringen Sie mit einem ärztlichen Attest. Warum Sie nicht mehr oder nur noch wenig arbeiten können, und welchen Beruf Sie zu diesem Zeitpunkt ausüben, spielt dabei in der Regel keine Rolle. Den Versicherer interessiert nur, ob und in welchem Ausmaß Sie noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Wenn Sie zum Beispiel als Dachdecker gearbeitet haben und das nach einem Unfall nicht mehr geht, sind Sie zwar berufsunfähig. Erwerbsunfähig und damit ein Fall für Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind Sie aber nur, wenn Sie auch in keinem anderen Beruf mehr länger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Wie lange zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes legen Sie, wie viele andere Parameter auch, selbst fest. In der Regel orientiert man sich dabei am regulären Renteneintrittsalter, für die meisten von uns also 67 Jahre. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit würden Sie also zunächst die Erwerbsunfähigkeitsrente aus Ihrer Versicherung beziehen und danach über die reguläre Rente versorgt sein.
Kann ich zu meiner Erwerbsunfähigkeitsrente etwas dazuverdienen?
Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schon greift, wenn Sie noch bis zu drei Stunden täglich arbeiten können, können Sie diese drei Stunden am Tag auch weiter nutzen, um sich etwas hinzuzuverdienen. Dabei gelten allerdings Höchstgrenzen, die individuell berechnet werden und sich unter anderem nach ihrem bisherigen Verdienst richten. Wenn Sie über diese Höchstgrenzen hinaus Geld hinzuverdienen, wird dies auf Ihre Rentenzahlungen angerechnet.
Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist besonders für Menschen geeignet, die einen risikoreichen, körperlich anstrengenden Beruf ausüben oder nur ein geringes Einkommen haben. Darunter fallen zum Beispiel viele Handwerks- oder Pflegeberufe. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist dabei vor allem eine Alternative für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer wäre.
Brauche ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Wer erwerbsunfähig wird, aber keine entsprechende Versicherung hat, ist nur durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgesichert. Das bedeutet in der Regel große finanzielle Einbußen. Die monatliche Auszahlung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente lag zuletzt bei durchschnittlich rund 900 Euro im Monat. Außerdem besteht ein Anspruch erst nach fünf Beitragsjahren und wenn man in den letzten fünf Jahren vor Erwerbsminderung mindestens drei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Über Ihren individuellen Bedarf sprechen Sie am besten mit unserem Experten Achim Wehrmann. Er kann Ihnen im kostenlosen Beratungsgespräch genau aufzeigen, wie groß Ihre Versorgungslücke im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit ist und wie Sie sie am besten schließen.
Was kostet mich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte so gut es geht auf die persönliche Situation zugeschnitten sein. Daher sind auch die Kosten individuell. Faktoren sind unter anderem Ihr Alter, Ihre berufliche Tätigkeit oder besonders riskante Hobbys. Entscheidend ist auch, wie hoch Sie Ihre Rentenhöhe, also die Auszahlungen aus der Versicherung im Versicherungsfall, festsetzen. Je nach diesen Faktoren lassen sich grob diese Kosten abschätzen:
Ein gesunder 31-jähriger Angestellter kann sich schon ab 31 Euro im Monat
Menschen, die in ihrem Beruf überwiegend körperlich tätig sind, müssen mit Kosten von rund 50 Euro pro Monat
Einsteigertarife oder eine Absicherung für Schüler gibt es schon ab 20 Euro im Monat.
Fazit: Dann sollten Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen
Eine Frage sollte man sich zu Beginn aller Überlegungen grundsätzlich stellen: Kann ich es mir langfristig leisten, plötzlich nicht mehr voll arbeiten und Geld verdienen zu können? Für viele von uns lautet die Antwort darauf „nein“. Denn neben Ausgaben, die wir durch Verzicht schnell selbst reduzieren können, also zum Beispiel für Luxusartikel oder teure Urlaube, haben viele von uns auch Fixkosten, die sich nicht so schnell reduzieren lassen. Dazu zählen zum Beispiel Miete und Nebenkosten oder die Versorgung von Angehörigen.
Da eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, lohnt es sich für meisten von uns, über eine private Absicherung nachzudenken. Die beste Option ist dabei in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollte der Abschluss dieser Versicherung aber für Sie nicht möglich oder einfach zu teuer sein, ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung möglicherweise sinnvoll. Sie bringt zwar im Versicherungsfall weniger Geld, ist aber auch deutlich kostengünstiger.
Wer kann mir bei Fragen helfen und mich weiter beraten?
Unser Fachmann im Bereich Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist Achim Wehrmann. Sein Tipp:
„Wer einen risikoreichen Beruf ausübt, muss in der Regel mit hohen Beiträgen rechnen, wenn er sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern möchte. In einem solchen Fall stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine günstige Alternative dar. Bei gleichen Voraussetzungen und gleicher versicherter Rentenhöhe sind die Beiträge der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zum Teil bis zu 50 Prozent günstiger.“
Achim Wehrmann berät Sie gern persönlich und bespricht mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten. Er kann für Sie auch eine anonyme Risikoanfrage bei Versicherern stellen, zum Beispiel wenn Sie bereits vorerkrankt sind oder schon mal erwerbsunfähig waren. So bekommen Sie eine Auskunft darüber, ob sich das auf die Versicherung und die Kosten auswirkt, ohne dass die Nachfrage unter Ihrem Namen im offiziellen Informationssystem der Versicherer gespeichert wird und sich negativ auf weitere Anfragen auswirkt.
JEtzt Kontaktieren„Wer einen risikoreichen Beruf ausübt, muss in der Regel mit hohen Beiträgen rechnen, wenn er sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern möchte. In einem solchen Fall stellt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine günstige Alternative dar. Bei gleichen Voraussetzungen und gleicher versicherter Rentenhöhe sind die Beiträge der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zum Teil bis zu 50 Prozent günstiger.“
Achim Wehrmann berät Sie gern persönlich und bespricht mit Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten. Er kann für Sie auch eine anonyme Risikoanfrage bei Versicherern stellen, zum Beispiel wenn Sie bereits vorerkrankt sind oder schon mal erwerbsunfähig waren. So bekommen Sie eine Auskunft darüber, ob sich das auf die Versicherung und die Kosten auswirkt, ohne dass die Nachfrage unter Ihrem Namen im offiziellen Informationssystem der Versicherer gespeichert wird und sich negativ auf weitere Anfragen auswirkt.


Wann haben Sie das letzte Mal gemeinsam mit Ihrem Finanzexperten, Banker, Steuerberater und vielleicht auch Rechtsberater an einem Tisch gesessen, um Ihre unternehmerische oder private Finanzstrategie abzustimmen? Vermutlich noch nie. Dabei ist kein Finanzthema eine Insellösung. Es besteht immer eine direkte Wechselwirkung zu anderen Themengebieten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern. Diese Art von Beratung nennen wir Kontextberatung.

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