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Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

Arbeitskraft absichern: Das kann die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung leisten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die erste Wahl für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Kommt diese nicht in Frage oder ist zu teuer, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine geeignete Alternative
  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Versicherte plötzlich nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten. 
  • Die Kosten der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind individuell und richten sich unter anderem nach dem Alter, der beruflichen Tätigkeit und den besonders riskanten Hobbys des Versicherten. 

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert Versicherte ab, wenn sie plötzlich nicht mehr arbeiten können, zum Beispiel nach einem Unfall, durch eine Erkrankung oder andere Einschränkungen. Sie greift allerdings, anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, erst, wenn Versicherte nicht nur in ihrem aktuellen Beruf, sondern auch in keinem anderen mehr arbeitsfähig sind. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt dann eine monatliche Rente aus. Die Höhe dieser Zahlungen wird bei Vertragsabschluss festgelegt. 

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Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Erwerbs­unfähigkeits­versicherung?

Beide Versicherungen scheinen zunächst recht ähnlich: Sie sollen Versicherte absichern, wenn Sie plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sind, in bisherigem Umfang Geld zu verdienen. Deshalb werden die Begriffe „berufsunfähig“ und „erwerbsunfähig“ im Alltag schnell verwechselt oder von Laien falsch verwendet. Für den Versicherungsschutz ist es aber wichtig, den Unterschied zu kennen:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Versicherte nicht mehr dazu in der Lage sind, in ihrem bisherigen Beruf zu arbeiten. Per Definition gelten Versicherte als berufsunfähig, wenn sie ihre letzte berufliche Tätigkeit nicht mehr so ausüben können, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung durchzuführen wäre. Ursachen dafür können eine Krankheit, eine Verletzung oder ein Kräfteverfall sein, der über das gewöhnliche, altersbedingte Maß zu 50 Prozent hinaus geht. Dies muss für mindestens sechs Monate gelten.  

Ein Beispiel: Wenn ein Fliesenleger zum Beispiel wegen Problemen mit den Knien, die zu mehr als 50 Prozent über die altersüblichen Beschwerden hinausgehen, etwa durch Arthrose, länger als 6 Monate nicht mehr dazu in der Lage ist, als Fliesenleger zu arbeiten, gilt er als berufsunfähig. Dann würde eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen – sofern Ihr Versicherungsvertrag keine abstrakte Verweisung enthält. Das ist eine Vertragsklausel, die eine Zahlung der Versicherung ausschließt, wenn Sie theoretisch aufgrund Ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse in einem anderen Beruf arbeiten könnten, der Ihrer bisherigen Stellung entspricht.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift in Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung immer erst, wenn Versicherte nicht nur in ihrem bisherigen Beruf, sondern auch in anderen Berufen, die sie theoretisch ausführen könnten, nicht mehr arbeiten können.

Ein Beispiel zum Vergleich: Unser Fliesenleger würde also Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst bekommen, wenn er auch in keinem anderen Beruf, zum Beispiel in einem Büro, arbeiten könnte. Als voll erwerbsunfähig gilt er, wenn er weniger als drei Stunden täglich in der Lage ist, zu arbeiten. Wenn er noch mehr als drei aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber nicht mehr länger, gilt er als teilweise erwerbsunfähig. Dann bekommt er nur die Hälfte der Rente aus seiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Wenn eine Berufs­unfähigkeits­versicherung schneller greift – warum sollte ich dann eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

Manche Berufe, sogenannte Risikoberufe, lassen sich nicht ohne weiteres mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Einige Versicherer schließen zum Beispiel Berufe mit einem hohen Unfall- oder Erkrankungsrisiko von vornherein aus. Oder die Versicherungsbeiträge werden so hoch angesetzt, dass man sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlicht nicht leisten kann. Die Versicherungsbeiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung eines Maurers lagen zum Beispiel zuletzt bei über 300 Euro im Monat. Auch wer in der Vergangenheit bereits gesundheitliche Probleme hatte findet möglicherweise nur schwer oder gar keinen Versicherer, der ihm noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet.

Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, oder nur zu einem für ihn nicht darstellbaren Beitrag, sollte sich zumindest über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung Gedanken machen

Wann zahlt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung zahlt, wenn Versicherte für voraussichtlich mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können. Den Nachweis dafür erbringen sie mit einem ärztlichen Attest. Warum Sie nicht mehr oder nur noch wenig arbeiten können, und welchen Beruf Sie zu diesem Zeitpunkt ausüben, spielt dabei in der Regel keine Rolle. Den Versicherer interessiert nur, ob und in welchem Ausmaß sie noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Wenn ein Versicherter zum Beispiel als Dachdecker tätig war und das nach einem Unfall nicht mehr geht, ist er zwar berufsunfähig. Erwerbsunfähig und damit ein Fall für seine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist er aber nur, wenn er auch in keinem anderen Beruf mehr länger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Wie lange zahlt die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung?

Das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes legt der Versicherte, wie viele andere Parameter auch, selbst fest. In der Regel orientiert man sich dabei am regulären Renteneintrittsalter, für die meisten von uns also 67 Jahre. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit würden er also zunächst die Erwerbsunfähigkeitsrente aus seiner Versicherung beziehen und danach über die reguläre Rente versorgt sein.

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Was kostet mich eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung sollte so gut es geht auf die persönliche Situation zugeschnitten sein. Daher sind auch die Kosten individuell. Faktoren sind unter anderem das Alter, die berufliche Tätigkeit oder besonders riskante Hobbys. Entscheidend ist auch, wie hoch Versicherte ihre Rentenhöhe, also die Auszahlungen aus der Versicherung im Versicherungsfall, festsetzen. Je nach diesen Faktoren lassen sich grob diese Kosten abschätzen:
  • Ein gesunder 31-jähriger Angestellter kann sich schon ab 31 Euro im Monat absichern.
  • Menschen, die in ihrem Beruf überwiegend körperlich tätig sind, müssen mit Kosten von rund 50 Euro pro Monat rechnen.
  • Einsteigertarife oder eine Absicherung für Schüler gibt es schon ab 20 Euro im Monat.

Experten-Tipp:

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als günstigere Alternative

„Wer einen risikoreichen Beruf ausübt, muss in der Regel mit hohen Beiträgen rechnen, wenn er sich über eine Berufsunfähigkeits­versicherung absichern möchte. In einem solchen Fall stellt die Erwerbsunfähigkeits­versicherung eine günstige Alternative dar. Bei gleichen Voraussetzungen und gleicher versicherter Rentenhöhe sind die Beiträge der Erwerbsunfähigkeits­versicherung zum Teil bis zu 50 Prozent günstiger.“

 

Achim Wehrmann, Spezialist Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Häufige Fragen zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Für wen ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung ist besonders für Menschen geeignet, die einen risikoreichen, körperlich anstrengenden Beruf ausüben oder nur ein geringes Einkommen haben. Darunter fallen zum Beispiel viele Handwerks- oder Pflegeberufe. Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung ist dabei vor allem eine Alternative für alle, die keine Berufsunfähigkeits­versicherung bekommen oder für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer wäre.

Brauche ich eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

Wer erwerbsunfähig wird, aber keine entsprechende Versicherung hat, ist nur durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgesichert. Das bedeutet in der Regel große finanzielle Einbußen. Die monatliche Auszahlung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente lag zuletzt bei durchschnittlich rund 900 Euro im Monat. Außerdem besteht ein Anspruch erst nach fünf Beitragsjahren und wenn man in den letzten fünf Jahren vor Erwerbsminderung mindestens drei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. 

Kann ich zu meiner Erwerbs­unfähigkeitsrente etwas dazuverdienen?

Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schon greift, wenn Versicherte noch bis zu drei Stunden täglich arbeiten können, können sie diese drei Stunden am Tag auch weiter nutzen, um sich etwas hinzuzuverdienen. Dabei gelten allerdings Höchstgrenzen, die individuell berechnet werden und sich unter anderem nach ihrem bisherigen Verdienst richten. Wenn Versicherte über diese Höchstgrenzen hinaus Geld hinzuverdienen, wird dies auf ihre Rentenzahlungen angerechnet.

Welche Rentenhöhe empfiehlt sich bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Unsere Experten empfehlen Versicherten einen Betrag zwischen 1000 Euro im Monat und der gesetzlichen Höchstgrenze von 60 Prozent ihres Bruttolohns abzudecken. Welche Rentenhöhe für Sie persönlich ideal ist, besprechen Sie am besten direkt mit unseren Experten.

Das können wir für Sie tun

Da eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, lohnt es sich für meisten von uns, über eine private Absicherung nachzudenken. Die beste Option ist dabei in der Regel die Berufsunfähigkeits­versicherungSollte der Abschluss dieser Versicherung aber für Sie nicht möglich oder einfach zu teuer sein, ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung möglicherweise sinnvoll. Sie bringt zwar im Versicherungsfall weniger Geld, ist aber auch deutlich kostengünstiger.
 
Über Ihren individuellen Bedarf sprechen Sie am besten mit unserem Experten Achim Wehrmann. Er kann Ihnen im kostenlosen Beratungsgespräch genau aufzeigen, wie groß Ihre Versorgungslücke im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit ist und wie Sie sie am besten schließen.

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Wann haben Sie das letzte Mal gemeinsam mit Ihrem Finanzexperten, Banker, Steuerberater und vielleicht auch Rechtsberater an einem Tisch gesessen, um Ihre unternehmerische oder private Finanzstrategie abzustimmen? Vermutlich noch nie. Dabei ist kein Finanzthema eine Insellösung. Es besteht immer eine direkte Wechselwirkung zu anderen Themengebieten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern. Diese Art von Beratung nennen wir Kontextberatung.