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Dienst­unfähigkeits­versicherung

So sichern Sie als Beamter Ihre Arbeitskraft ab

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Inhaltsverzeichnis

Die Dienst­unfähigkeits­versicherung

Beamte gelten im Volksmund als besonders gut abgesichert. „Sicherer Job, gute Bezüge, komfortable Versorgung im Alter“, so der allgemeine Glaube. Wenn man genau hinschaut, zeigen sich aber auch bei Beamten teils existenzielle Versorgungslücken. Vor allem am Anfang ihrer Laufbahn sind Beamte nicht oder nur unzureichend über Ihren Dienstherrn abgesichert und sollten sich deshalb möglichst frühzeitig um eine private Vorsorge kümmern. Was dabei zu beachten ist, was eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte kostet und warum sie wichtig ist, lest Ihr hier.

Was versteht man unter Dienst­unfähigkeit?

Seit der Föderalismusreform 2005 liegt die Gestaltung der Beamtenversorgungsgesetze in den Händen der jeweiligen Dienstherren, also bei Bund, Ländern oder Kommunen. Dadurch haben sich über die Jahre einige Unterschiede ergeben. Beispielhaft hier auszugsweise die Regelungen für Bundesbeamte:
  • 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz: „Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. […]“

  • 44 Bundesbeamtengesetz: „Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“

Hier gilt also die sogenannte 6-3-6 Regelung: Wer als Bundesbeamter in 6 Monaten mehr als 3 Monate nicht arbeiten konnte und keine Aussicht besteht, innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeiten zu können, gilt als dienstunfähig.

Was ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Eine “Dienstunfähigkeitsversicherung” gibt es streng genommen gar nicht. Es handelt sich immer um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die um beamtenspezifische Klauseln, sogenannte Dienstunfähigkeitsklauseln, erweitert wurde. Sie garantiert ein monatliches Einkommen für den Fall, dass aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, zeitweise oder dauerhaft der Dienst als Beamter nicht mehr ausgeübt werden kann. So schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklauseln davor, unverschuldet in die soziale Armut abzurutschen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit gehen aus der folgenden Übersicht hervor:
Berufsunfähigkeit
Dienstunfähigkeit
Grundlage
Bedingungen des Versicherungsvertrages, damit unveränderlich während der gesamten Vertragslaufzeit
Gesetzliche Regelungen in den Beamtenversorgungsgesetzen; bedeutet, dass der Gesetzgeber während der Dienstzeit Änderungen vornehmen kann
Leistungsauslöser
Leistung ab bedingungsgemäßer Einschränkung der Berufsunfähigkeit, i. d. R. 50 Prozent
Versetzung in den Ruhestand aus medizinischen Gründen
Wer stellt fest?
Behandelnder Arzt oder ein vom Versicherer beauftragter Arzt
Entscheidung des Dienstherrn aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens
Prognosezeitraum
Abhängig von den Versicherungsbedingungen, i.d.R. sechs Monate
Kein fester Prognosezeitraum definiert
Quelle: VEMA

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Warum reicht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung allein für Beamte nicht aus?

Anders als Angestellte können Beamte nicht nur berufsunfähig, sondern auch dienstunfähig werden. Können Sie nicht mehr in gewohntem Umfang arbeiten, kann Sie Ihr Dienstherr in den Ruhestand schicken. Eine Berufsunfähigkeit wird dabei vom Versicherer festgestellt, auf der Grundlage ärztlicher Unterlagen. Als berufsunfähig gilt man, wenn man mindestens 50 Prozent seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Als (teilweise) dienstunfähig können Beamte aber schon gelten, wenn sie noch zu 80 Prozent ihrer Arbeit nachgehen können. In diesem Fall würde Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ohne (Teil-)Dienstunfähigkeitsklausel also noch nicht zahlen, mit (Teil-)Dienstunfähigkeitsklausel hingegen schon. Eine Dienstunfähigkeit wird zudem allein vom Amtsarzt festgestellt und nicht vom Versicherer. So kommen Sie im Versicherungsfall schneller und unkomplizierter an Ihr Geld.

Für wen ist eine Dienst­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Empfehlenswert ist diese Form der Arbeitskraftabsicherung grundsätzlich für alle Beamten, Soldaten und beamtenähnlich Beschäftigte (z. B. Richter). Die Versorgung eines Beamten durch seinen Dienstherrn ist im Wesentlichen statusabhängig. Es kommt also darauf an, ob Sie Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit sind und worauf die Dienstunfähigkeit zurückzuführen ist.
Bei einer Dienstunfähigkeit durch einen Freizeitunfall oder eine Krankheit, die in keinem Zusammenhang zur Tätigkeit steht, droht die Entlassung. Das bedeutet, dass der Beamte tatsächlich aus dem Dienst ausscheiden muss und keinerlei versorgungsrechtliche Ansprüche genießt. Er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert für die Zeit, die der Beamte seinen Dienst geleistet hat und hat eventuell Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hier muss jedoch eine Wartezeit erfüllt sein (in den letzten fünf Jahren müssen vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein oder man muss mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein). Die Nachversicherungszeit wird zwar angerechnet, genügt aber gerade bei Beamten auf Widerruf, die über den ersten Bildungsweg kommen, oftmals nicht, um Ansprüche auszulösen.

Checkliste: Brauche ich eine Dienst­unfähigkeits­versicherung? Diese Fragen sollte ich mir stellen:

  • Habe ich schon Anspruch auf ein Ruhegehalt, bin also bereits fünf Jahre Beamter auf Lebenszeit?

  • Wenn nein: Ich sollte mich tiefergehend mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung beschäftigen. Buchen Sie hier einen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Experten.

  • Wenn ja: Wie hoch fällt mein Ruhegehalt gegebenenfalls aus?

  • Kann ich mit meinem Ruhegehalt meinen Lebensstandard beibehalten oder entsteht eine Versorgungslücke? Bitte beachten Sie: Das Ruhegehalt unterliegt grundsätzlich der Besteuerung. Zudem ist weiterhin der (private) Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten.

  • Wie hoch ist mein Risiko, von heute auf morgen nicht mehr voll dienstfähig zu sein?

  • Bei Unsicherheit: Ein Beratungsgespräch mit einem Experten lohnt sich auf jeden Fall.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um eine Dienst­unfähigkeits­versicherung abzuschließen?

Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder Sie bei Antragstellung sind, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag über die gesamte Laufzeit. Zudem entscheidet allein der Versicherer, ob und zu welchen Konditionen er Versicherungsschutz anbietet. Es gibt daher kein zu früh, sich um eine Dienstunfähigkeitsabsicherung zu kümmern, im Zweifel nur ein zu spät. Vor dem Hintergrund der fehlenden oder unzureichenden Absicherung über den Dienstherrn, insbesondere zu Beginn der Beamtenlaufbahn, empfehlen wir eine Dienstunfähigkeitsversicherung direkt zur Verbeamtung auf Widerruf.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Dienst­unfähigkeitsklausel: Auf diese Details müssen Sie achten

In Ihrem Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie als Beamter nicht nur unbedingt auf die Dienstunfähigkeitsklauseln achten, sondern auch darauf, wie diese genau formuliert sind.

Die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel:

Achten Sie darauf, dass es sich um eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel So sind Sie sowohl abgesichert, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden, als auch wenn Sie wegen einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden. Achten Sie außerdem darauf, dass der Versicherer auf ein Recht auf Nachprüfung verzichtet. Das stellt sicher, dass sich der Versicherer auf die Expertise des Amtsarztes verlässt und keine weiteren ärztlichen Nachweise oder Untersuchungen verlangen kann.

Die „vollständige“ Dienstunfähigkeitsklausel

Achten Sie darauf, dass es sich um eine „vollständige“ Dienstunfähigkeitsklausel handelt. Nur so sind Sie auch als dienstjunger Beamter ohne fünfjährige Wartezeiterfüllung, Beamter auf Probe oder Beamter auf Widerruf abgesichert. Mit einer „unvollständigen“ Dienstunfähigkeitsklausel sind Sie als dienstjunger Beamter ohne fünfjährige Wartezeiterfüllung, Beamter auf Probe oder Beamter auf Widerruf nur dann abgesichert, wenn Sie nicht nur dienstunfähig, sondern gleichzeitig auch berufsunfähig eingestuft werden.

Besonders gefährdete Beamte sollten eine Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit haben.

Beamte, die in ihrem Dienst einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind, i.d.R. uniformierte Beamte wie Polizisten oder Justizvollzugsbeamte, brauchen eine noch speziellere Klausel im Vertrag ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit. Kann ein Polizist zum Beispiel durch eine Handverletzung nicht mehr in seiner eigentlichen Tätigkeit eingesetzt werden, muss er nicht zwingend in den Ruhestand versetzt werden, sondern kann beispielsweise noch in der Verwaltung arbeiten. Mit der Vollzugsdienstunfähigkeits-Klausel zahlt die Versicherung trotzdem und kann so ein möglicherweise geringeres Gehalt in einer anderen Tätigkeit aus- oder zumindest angleichen.
Über die wichtigen Details des Vertrages sprechen Sie am besten mit unserem Experten. Er kennt alle nötigen Schritte und Formulierungen die nötig sind, um Sie bestmöglich abzusichern.
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Mann liest Informationen über bAV

Was kostet eine Dienst­unfähigkeits­versicherung?

Wie bei den meisten Versicherungen sind die Kosten auch für eine Dienstunfähigkeitsversicherung individuell und stark abhängig von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, riskanten Hobbys und gegebenenfalls Risiken im Beruf sowie der Laufzeit und der Höhe der festgelegten Auszahlungen im Versicherungsfall.
Es empfiehlt sich zudem, die Versicherungszeit in zwei Phasen aufzuteilen. In der ersten Phase wird eine höchstmögliche Dienstunfähigkeitsrente in Abhängigkeit von der individuellen Besoldungsgruppe benötigt. In der zweiten Phase, ab Begründung des Mindestversorgungsanspruchs durch den Dienstherrn, kann die Dienstunfähigkeitsrente absinken. Wie lange die jeweiligen Phasen laufen sollten und wie die einzelnen Beiträge und Summen aussehen, sollten Sie mit unserem Experten Sascha Kwiatkowski besprechen. Je nach Festlegung der einzelnen Parameter liegt ein Großteil der Monatsbeiträge zwischen 50 und 80 Euro.

Fazit

Obwohl Beamte über ihren Dienstherren grundsätzlich gut abgesichert sind, empfiehlt sich in den meisten Fällen eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Dabei lässt sich pauschal sagen, dass eine Versicherung umso wichtiger ist, je jünger der Beamte ist. Zum einen ist das Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit in jungen Jahren geringer als später, zum anderen haben Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit mit weniger als fünf Jahren Wartezeiterfüllung noch gar keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Aber selbst bei maximalem Ruhegehalt nach 40 Jahren Dienstzeit entsteht bei Dienstunfähigkeit noch eine Versorgungslücke, die sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel verringern oder ganz schließen lässt.
Da es bei Beamten viele Besonderheiten zu beachten gilt, lassen Sie sich am besten individuell von unserem Experten Sascha Kwiatkowski beraten und finden Sie gemeinsam die perfekte Lösung für Sie.

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Wann haben Sie das letzte Mal gemeinsam mit Ihrem Finanzexperten, Banker, Steuerberater und vielleicht auch Rechtsberater an einem Tisch gesessen, um Ihre unternehmerische oder private Finanzstrategie abzustimmen? Vermutlich noch nie. Dabei ist kein Finanzthema eine Insellösung. Es besteht immer eine direkte Wechselwirkung zu anderen Themengebieten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern. Diese Art von Beratung nennen wir Kontextberatung.