Drei Klötze mit den Buchstaben E,T und F
Maureen Stum

Betriebliche Altersvorsorge mit ETF: eine sinnvolle Kombination

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Exchange Traded Funds (ETFs) zu integrieren.
  • Diese Form der Anlage ist eine attraktive Option für Arbeitnehmer, die von der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte zu profitieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen möchten.
  • Das Kapital wird dann mit Renteneintritt ausgezahlt.
  • ETFs können zum Beispiel mit der Direktversicherung, der Unterstützungskasse oder der Pensionszusage kombiniert werden. Ein Experte kann bei der Wahl der richtigen Kombination unterstützen.

ETF als Altersvorsorge

Exchange Traded Funds (ETFs) sind Indexfonds, die an der Börse gehandelt werden. Sie bilden die Wertentwicklung bekannter Börsenindizes nach. Das kann zum Beispiel der Deutsche Aktienindex (Dax) oder der globale MSCI World sein. Diese Anlageform erfreut sich großer Beliebtheit, insbesondere aufgrund ihrer niedrigen Kosten und der einfachen Handhabung. ETFs können sowohl privat erworben als auch in die betriebliche Altersvorsorge integriert werden.

Kombinationsmöglichkeiten

Viele Unternehmen bieten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Anlageoptionen an, die auch ETFs umfassen. Dabei leistet der Arbeitnehmer Beiträge, die direkt in den ETF investiert werden, oft ergänzt durch Zuschüsse des Arbeitgebers.

  • Dies geschieht in der Regel über investment-orientierte Direktversicherungen, kann aber auch über ein Direktinvestment in der Pensionszusage gelöst werden.
  • Unternehmen, die eine weniger komplexe Lösung bevorzugen, können ähnliche Modelle über Unterstützungskassen mit investment-lastigen Rückdeckungs-Versicherungen realisieren. Diese Optionen sind zwar einfacher in der Handhabung und beinhalten keine Bilanzrisiken, erreichen jedoch nicht die Flexibilität einer Direktzusage.
  • Bei der Einbindung eines ETF in eine Direktversicherung oder Unterstützungskasse haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Stabilität von Beitragsgarantien mit den Chancen eines freien Investments zu verbinden. Die Kombination erlaubt eine offensivere Anlagestrategie im Vergleich zu traditionellen Pensionszusagen oder privaten ETF-Sparplänen.

Betriebliche Altersvorsorge mit ETF: die Vorteile

Reduziertes Verlustrisiko: Der richtige ETF-Sparplan bietet zwar die Chance auf hohe Renditechancen, dafür nimmt der Anleger aber das Kapitalmarktrisiko (oder besser Verlustrisiko) in Kauf. Dieses besteht bei jeder Art von Investment und folgt den natürlichen Schwankungen des Aktienmarkts. Durch die Kombination von ETFs und der betrieblichen Altersvorsorge kann das Risiko reduziert und die Performance gegenüber einem privaten ETF-Sparplan erhöht werden. Das ist vor allem in Zeiten hoher Inflation ein wichtiges Mittel, um dennoch eine positive Rendite zu erwirtschaften.

Produkte mit hohem Investmentanteil: Es gibt transparente bAV-Produkte mit einem großen Investmentanteil zwischen 40 und 100 Prozent. Auch Versicherer werben mit dem freien Investment im Kapitalmarkt. Bei der nachhaltigen Variante investieren Anleger in sinnstiftende Investments. Dazu profitieren Anleger durch die Förderanteile der Zusatzrente.

Steuerersparnis: Während der Sparphase fällt weder eine Kapitalertragssteuer noch eine Abgeltungssteuer an. Selbst bei Veränderung der ETFs müssen Anleger keinen steuerlichen Effekt befürchten. Anders sieht es im ETF-Sparplan aus. Kein Gewinn bedeutet keine Steuern. Wird ein Gewinn erzielt, hat das auch immer einen steuerlichen Impact.

Erhöhte Sicherheit: ETFs können beispielsweise aus Aktien und Anleihen bestehen. Durch Diversifikation senken sie zwar das Verlustrisiko, trotz dessen kann je nach Marktlage auch ein breit gestreuter ETF einen gewissen Prozentsatz an Wert verlieren. Bei der betrieblichen Altersvorsorge hingegen garantiert der Arbeitgeber, dass mindestens der Anteil, der gespart wurde, auch wieder bei dem Sparer ankommt. Das Risiko eines großen Verlustes ist bei den meisten Betriebsrenten-Produkten minimal.

Neben dem Arbeitgeber gewährleistet der Versicherer die Sicherheit der bAV. Ein guter Versicherer hat die Absicht, möglichst viel ins Investment fließen zu lassen und so wenig wie möglich dafür aufzuwenden, Garantien abzubilden. Das ist eine Frage der intelligenten Gestaltung. Das Endprodukt hat einen nennenswerten Investment-Anteil und einen Teil, der besichert ist.

bAV und ETF: Das müssen Anleger beachten

Nicht kurzfristig abrufbar: Einen Mangel hat die bAV jedoch für denjenigen, der sein Kapital jederzeit abrufbereit wissen möchte. Die Zusatzrente zielt darauf ab, dass Anleger ihr Geld langfristig für den eigenen Renteneintritt sparen. Während Anleger über das Geld aus einem ETF-Sparplan jeden Tag verfügen können, wird das Kapital der bAV erst mit Renteneintritt ausgezahlt, entweder in Form einer monatlichen Rentenleistung, einer vollständigen Kapitalauszahlung oder einer Teilkapitalisierung.

Abzüge bei Kapitalauszahlung: Bei der Kapitalauszahlung müssen Betriebsrentner beachten, dass einige Abzüge in Form von Steuern und Sozialabgaben das Kapital beachtlich schmälern. Bei der Kapitalwahl sollten Betriebsrentner mithilfe eines Profis genau kalkulieren, ob sich diese bAV-Auszahlung lohnt.

Betriebliche Altersvorsorge mit ETFs: eine gute Kombination für die Altersvorsorge

Die bAV schließt nicht die Investition in einen ETF aus. Die Investition in einen ETF schließt nicht die Vorteile und Möglichkeiten der bAV aus. Anleger können die bAV mit einem ETF kombinieren. Dabei geht es in erster Linie nicht um spannende Renditen oder verfügbares Kapital für Zwischeninvestitionen. Die Kombination aus bAV und ETF eignet sich vor allem für den Aufbau einer Sicherung für das Rentenalter – inklusive Performance und Sicherheit.

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

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