von Buddenbrock - Wie überzeuge ich meinen Chef von betrieblicher Altersvorsorge? 3 Tipps
Stephan Seidenfad

Wie überzeuge ich meinen Chef von betrieblicher Altersvorsorge (bAV)? 3 Tipps

Flexible Arbeitszeiten, ein attraktives Gehalt und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten: Wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer an ihr Unternehmen binden möchten, fallen verschiedene Begriffe. In vielen Unternehmen wird allerdings auch heute noch richtungsweisende Maßnahmen vergessen: Vorsorge-Modelle. Dazu gehört neben der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung und der betrieblichen Krankenversicherung auch die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV).

Warum viele Arbeitgeber die Zusatzrente als Benefit außer Acht lassen, welche Vorurteile herrschen und mit welchen Tipps Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber doch noch überzeugen können, die bAV einzuführen, erklärt Stephan Seidenfad, Geschäftsführer und bAV-Experte der von Buddenbrock Unternehmensgruppe, in unserem Interview.

Tipp 1: Rechtsprechungen zur bAV & die aktuelle Lage des Arbeitsmarkts

Gibt es irgendwelche Gesetze, um den Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge zu überzeugen?

„Es gibt Rechtsprechungen zur bAV: Arbeitnehmer haben mit dem BetrAVG, dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) haben sie seit 2019, beziehungsweise für Altverträge seit 2022, zudem ein Recht auf Förderung dieser Geldumwandlung. Ein Hinweis des Arbeitnehmers auf das Vorhandensein dieser Rechtsprechungen kann dabei helfen, auf diese Thematik aufmerksam zu machen.“

Können Arbeitnehmer aus der aktuellen Lage des Arbeitsmarkts Kapital schlagen?

„Wir haben heute einen Arbeitnehmermarkt, bei dem Firmen zumindest die Mindeststandards bei Benefits erfüllen müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Hat ein Arbeitgeber das verstanden, können Arbeitnehmer aus der aktuellen Lage Kapital schlagen. Falls nicht, lohnt es sich, sie aktiv darauf hinzuweisen. Gerade Arbeitnehmer, die über eine bestimmte Qualifikation verfügen, haben eine gute Ausgangslage, um auf bestimmte Anforderungen hinzuweisen. Das können zum Beispiel Handwerker, Facharbeiter, Ingenieure oder Jobs im Management sein. Wenn Arbeitgeber Benefits clever einsetzen, sind sie nicht teuer und effektiv.“

Tipp 2: soziale Hebel für die bAV

Die wichtigste Frage: Wie motiviere ich meinen Chef dazu, betriebliche Vorsorgemodelle einzuführen?

„Sind Arbeitnehmer in einer sozialen Firma angestellt, in der sich einfach noch niemand mit der Thematik bAV beschäftigt hat, funktioniert der soziale Hebel. Herrscht zwischen dem Betriebsrat und der Unternehmensführung ein guter Draht, dann ist auch das ein Hebel. Vielleicht haben Arbeitnehmer sogar das Glück, dass der Tarifvertrag flankiert, dass etwas passieren muss. Gerade bei mittelständischen Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern rentiert es sich, dem Arbeitgeber einen Anreiz zu geben, Benefits einzuführen. Gerade wenn man ein gutes Gehör beim Chef hat, sollte man den Versuch nicht außer Acht lassen.“

Können auch Arbeitgeber von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren?

„Ein Beispiel: Ein Arbeitgeber ist privat krankenversichert, mit Selbstbehalt. Durch einen zusätzlichen Budgettarif der betrieblichen Krankenversicherung würde er sich zum einen das Auslasten der PKV sparen. Zum andern bekäme er Beitragsrückerstattungen. Ein weiteres Beispiel: Kann ein Arbeitgeber beispielsweise aufgrund seines Gesundheitszustandes keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, hat er dennoch die Chance, im Kollektiv, also über die Versorgung für die Belegschaft, in diese Versicherung einzutreten. Schon bei kleinen Firmen ist hier ohne Gesundheitsfragen vieles möglich.“

Wie funktioniert der Eigennutz-Gedanke als Hebel?

„Beschäftigt sich ein Arbeitgeber mit seiner privaten Altersvorsorge nicht, wird es schwer, diesen Hebel gezielt einzusetzen. Wenn nicht, können Arbeitnehmer von diesem Eigennutz-Gedanken Gebrauch machen. Gerade im Mittelstand sind viele Unternehmensentscheider – das liegt vielleicht auch in der menschlichen Natur – motivierbar, wenn sie nicht nur das Interesse der Mitarbeiter lösen, sondern selbst noch einen Nutzen aus Vorsorgemodellen ziehen.“

Tipp 3: die richtige bAV-Beratung

Was sind die schlimmsten Vorurteile gegenüber der betrieblichen Altersvorsorge?

„Es gibt einen ganzen Sumpf an Vorurteilen, die in Hinblick auf das Vorsorge-Modell bestehen. Die schlimmsten Vorurteile sind und bleiben: Meine Mitarbeiter haben eh keine Lust auf die bAV oder interessieren sich nicht für private Vorsorge-Modelle, die bAV ist ein Verwaltungs- und Haftungsmonster oder die Rendite stimmt nicht. Viele Arbeitgeber haben zudem die Sorge, dass sie oder ihre Lohnbuchhaltung keine Unterstützung bei der Thematik erhalten.“

Wie kommt es zu diesen Vorurteilen?

„In diesen Fällen war ein falscher Berater am Werk. Wenn Unternehmen einen guten Berater haben, dann entstehen diese Baustellen schlicht nicht. Mit richtiger Beratung ist die Zusatzrente digital, effektiv und rechtlich sauber. Auch die Kommunikation ins Unternehmen ist kein Hexenwerk. Sobald Vorurteile bezüglich der bAV herrschen, ist der Berater entweder nicht motiviert, die Betriebsrente im Unternehmen anzubringen oder kennt sich nicht zielführend mit dem Modell aus.“

Sie haben Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge? Unsere Experten beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin. Weitere Informationen zur bAV erhalten Sie auf unserer Webseite.

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

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