Vor einer Person steht ein Glas, das bis zur Hälfte mit Geldmünzen gefüllt ist. Auf dem Glas steht "Pension".
Maureen Stum

Weniger Rente durch betriebliche Altersvorsorge?

Weniger gesetzliche Rente durch die betriebliche Altersvorsorge (bAV): Diese Aussage hört man oft von Verbraucherschutzorganisationen und Kundenverbänden. Doch wie gravierend ist dieses Problem tatsächlich und welche Faktoren sollten dabei berücksichtigt werden?

Altersvorsorge in Deutschland

In Deutschland basiert die Altersvorsorge auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell. Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die erste und wichtigste Säule der Altersvorsorge. Sie wird durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und beruht auf dem Umlageverfahren, bei dem die eingezahlten Beiträge direkt für die aktuellen Rentenzahlungen verwendet werden. Durch die Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erwirbt der Arbeitnehmer jedoch Rentenpunkte. Die Höhe der Rentenpunkte hängt von verschiedenen Faktoren ab: wesentlich sind vor allem Einkommen und Beitragszeiten.

Ein Beispiel für die Berechnung von Rentenpunkten:

Gehalt: 3.595 Euro brutto (Durchschnittsgehalt Deutschland Stand 2023)

Beitragszeit: 45 Jahre (bei gleichbleibendem Gehalt)

Rentenpunkte: 45

Voraussichtliche Rente: Jeder Rentenpunkt entspricht einer Rente von 37,60 Euro (Stand 2023)

*In Folge einer kürzeren Beitragszeit erhält der Einzahler weniger Rentenpunkte. Je höher das Einkommen, desto mehr Rentenpunkte werden erworben – bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Als zweite Säule bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Arbeitnehmern die Möglichkeit, über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Die dritte Säule umfasst individuelle Spar- und Anlageformen, wie beispielsweise private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Riester-Rente oder die Rürup-Rente.

Die Säulen der Altersvorsorge in Deutschland sind so konzipiert, dass sie miteinander kombiniert werden können und sollen. Die gesetzliche Rentenversicherung bildet dabei die Grundlage, während die betriebliche und private Altersvorsorge als Ergänzung dienen, um individuelle Vorsorgelücken zu schließen und eine umfassendere Absicherung im Alter zu erreichen.

„Trotz der guten Kombinationsmöglichkeiten ist eine verbreitete Annahme, dass Betriebsrentner weniger Rente durch die betriebliche Altersvorsorge bekommen würden“, weiß bAV-Experte Stephan Seidenfad. Die Frage, ob die betriebliche Altersvorsorge zu weniger gesetzlicher Rente führt, ist relevant und bedarf einer differenzierten Betrachtung mit Beispielrechnung.

Weniger gesetzliche Rente durch die betriebliche Altersvorsorge?

Beispielrechnung ohne Entgeltumwandlung

Alter Arbeitnehmer: 37 Jahre

Steuerklasse: 3

Beitragszeit: 30 Jahre

Gehalt: 5.000 Euro brutto, ca. 3.490 Euro netto

Voraussichtliche gesetzliche Rente: 1.670 Euro Nettorente

*bei gleichbleibendem Gehalt und einem Renteneinstieg mit 67 Jahren

Beispielrechnung mit Entgeltumwandlung

Alter Arbeitnehmer: 37 Jahre

Steuerklasse: 3

Beitragszeit: 30 Jahre

Gehalt brutto: 5.000 Euro (vor Entgeltumwandlung)

Betrag (Arbeitnehmer) Entgeltumwandlung: 250 Euro pro Monat aus dem Bruttoeinkommen (entspricht rund 145 Euro aus dem Nettoeinkommen)

Durchführungsweg bAV: Direktversicherung

Arbeitgeberzuschuss: 15 Prozent (Mindestförderung nach BRSG)

Gesamtbetrag bAV: 287,50 Euro (inkl. Arbeitgeberzuschuss)

Gehalt nach Entgeltumwandlung: 4.750 Euro brutto, 3.340 Euro netto

Voraussichtliche gesetzliche Rente: 1.600 Euro

*es handelt sich hierbei um prognostizierte Werte, die sich aus einer Software ergeben. Abweichungen sind möglich.

Zwischenfazit: Wandelt unser Muster-Arbeitnehmer Entgelt im Wert von 250 Euro pro Monat (Eigenanteil) um, reduziert sich seine gesetzliche Rente um 70 Euro netto. Die Aussage „weniger Rente durch betriebliche Altersvorsorge“ verifiziert sich damit zunächst.

Weniger Rente durch bAV: eignet sich die Zusatzrente trotzdem?

Trotz der Reduzierung der gesetzlichen Rente hat die Entgeltumwandlung für den Muster-Arbeitnehmer einen positiven Effekt. „Gerade in den letzten Jahren haben sich moderne bAV-Produkte etabliert, beispielsweise die Direktversicherung mit transparentem Investment und geringem Anteil Beitragsgarantie.“ (Ab 2039 sind nur noch 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert. Der Rest muss durch die Rendite generiert werden). Wird ein solches investment-lastiges bAV-Produkt vorausgesetzt, ergibt sich folgende Berechnung:

Anteil Entgeltumwandlung: 287,50 Euro

Durchführungsweg bAV: Direktversicherung mit 4 Prozent Rendite

Bruttobetrag aus der bAV: 450 Euro

Abzüglich: Steuern, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge (Freibetrag Krankenversicherung für Pflichtversicherte)

Nettobetrag aus der bAV: ca. 300 Euro

*greift der Freibetrag der Krankenversicherung nicht, reduziert sich der Nettobetrag aus der bAV auf ca. 250 Euro.

Fazit: weniger Rente durch betriebliche Altersvorsorge, ABER …

Wandelt ein Arbeitnehmer sein Entgelt um, reduziert sich seine Leistung der gesetzlichen Rente. Allerdings lohnt sich die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge trotzdem. In dem oben aufgeführten Beispiel verliert der Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung zwar 70 Euro Rente, allerdings erhält er in dem gleichen Zuge ca. 300 Euro Betriebsrente. Diese zusätzliche Nettorente beruht auf 145 Euro zusätzlichem Sparbeitrag.

Es gibt heute zudem eine Vielzahl spannender bAV-Produkte, die eine gute Performance erzielen können. Weiterhin gilt: „Das frühzeitige Besparen der betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich, da sie durch den Zinseszinseffekt, steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschüsse langfristig zu einer höheren Rentenauszahlung führen kann.“

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

Stephan Seidenfad | von Buddenbrock

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