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Stephan Seidenfad

Die Direktversicherung als Investment oder ETF-Sparplan

Neben den klassischen Anlageformen der Direktversicherung besteht die Möglichkeit, diesen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) mit den Chancen der Kapitalmärkte zu kombinieren – zum Beispiel mit Investments oder Exchange Traded Funds (kurz: ETFs). Wie die Direktversicherung auch als Investment oder ETF-Sparplan funktionieren kann und auf was Arbeitgeber bei der Auswahl eines Produkts aus dem Bereich Investmentsparen beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Kann die betriebliche Altersvorsorge ein richtiges Investment-Produkt sein?

Die Direktversicherung ist mittlerweile der häufigste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei einigt sich der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber auf einen Betrag, den er von einem Bruttoeinkommen einbehalten lässt – und das in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Kann dieser Durchführungsweg neben der klassischen Version auch ein Investment-Produkt sein?

„Jain. Es gibt Direktversicherungen, die heutzutage vollständig auf Garantien verzichten. Die meisten Direktversicherungen sind aber so konzipiert – und auch vom Gesetzgeber so gewünscht –, dass eine gewisse Garantie abgebildet wird“, weiß Stephan Seidenfad, bAV-Experte und Geschäftsführer der von Buddenbrock Unternehmensgruppe. „Der Arbeitgeber möchte keine Haftung für Investmentexperimente eingehen. Aufgrund der Einstandspflicht für Unternehmen gegenüber ihren Arbeitnehmern auch absolut richtig.“

Investmentpolicen und ETFs im Rahmen einer Direktversicherung

Wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Investmentpolice im Rahmen eine Direktversicherung anbieten, sollten sie auf verschiedene Faktoren achten: „Wie sieht das Investment-Portfolio aus? Besteht vom Versicherer eine feste Vorgabe, wie investiert wird? Es gibt Anbieter, die ein komplexes Fonds-Universum zur Verfügung stellen. Es gibt auch Anbieter, die eine große, sehr sortierte Auswahl und ein Höchstmaß an Transparenz anbieten.“

Die Direktversicherung bietet zudem die Möglichkeit, direkt in einen oder mehrere ETFs investieren. „Es ist spannend, die Chancen eines ETFs in Verbindung mit den Sicherheiten der Direktversicherung oder anderen Formen der Betriebsrente zu nutzen. Das haben mittlerweile viele Anbieter erkannt“, so der Experte.

Garantien in der Direktversicherung

Egal, ob Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern den klassischen Weg für die Entgeltumwandlung anbieten oder die Betriebsrente mit einem Investment kombinieren: Sie müssen die Einstandspflicht beachten. „Die Einstandspflicht besagt vereinfacht: Der Arbeitgeber garantiert, dass sein Arbeitnehmer seine Sparbeträge aus der Betriebsrente erhält. Der Nachteil: Arbeiten Arbeitgeber ohne Garantien, können Arbeitnehmer in ihrer Police ein volles Risiko fahren. Im Worstcase müssen Arbeitgeber für die Verluste einstehen. Die meisten Anbieter empfehlen deshalb eine Grundgarantie.“

Was bedeuten Garantien für die Anlage? „Selbst in einem starken Investmentprodukt landen 30 bis 40 Prozent der Anlage während der Ansparphase nicht im ETF-Sparplan oder im Fonds, sondern im Deckungsstock des Versicherers, um die vereinbarte (partielle) Beitragsgarantie abbilden zu können. Garantien sind in Investment-Kreisen als teuer verpönt. Das heißt, es wird bewusst auf Rendite verzichtet, um Sicherheiten zu erzielen. Das ist sehr deutsches Anlegertum. Aber das ist nicht das, worauf Anleger mit einem Investment abzielen.“

Fördermechanismen in der betrieblichen Altersvorsorge

Selbst wenn der Investmentanteil in einer ETF-Police innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge hoch genug ist, wird ein Prozentanteil konservativ angelegt.

Ein Beispiel: Bei einem Top-Produkt mit 60 bis 70 Prozent in der Ansparphase werden 30 Prozent konservativ angelegt.

Diese Form der Anlage kann sich für den Arbeitnehmer trotzdem spannend gestalten. „In der bAV spart der Arbeitnehmer in der Regel sozialabgaben- und steuerfrei an. Der Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet, die Entgeltumwandlung mit Minimum 15 Prozent zu fördern. Viele Arbeitgeber fördern heutzutage über dieses Minimum hinaus. So werden in 99 Prozent der Fälle 30 bis 40 Prozent, die sicher angelegt werden, durch die Fördermechanismen abgefedert.“

Für wen ist die Kombination aus Direktversicherung und Investment oder ETF ungeeignet?

Die Kombination aus Direktversicherung und Investment oder ETF ist nicht für jeden Arbeitnehmer geeignet. „Es ist schwierig, älteren Menschen oder Menschen, die den Kapitalmärkten ängstlich gegenüberstehen, ein gutes Gefühl bei der Kombination aus Direktversicherung und Investment oder ETF zu vermitteln. Auch bei einer konservativen Mitarbeiterstruktur würde ich darauf verzichten. Es ist besser, den Arbeitnehmern eine Auswahl aus zum Beispiel zwei Produkten anzubieten.“

Direktversicherung in Kombination mit Investment oder ETF: Darauf sollten Arbeitgeber achten

Damit die Kombination aus Direktversicherung und Investment oder ETF funktionieren kann, sollten Arbeitgeber auf Folgendes achten:

  1. Es muss eine Basisgarantie geben. Es sollte keine 100-Prozentige Garantie sein. Allerdings machen (bedingt durch die Einstandspflicht in der bAV) Garantien in Höhe von 70 bis 80 Sinn.
  2. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass Anbieter ihnen ein echtes Investment-Portfolio zeigen.
  3. Auch die genaue Anlagequote sollte erfragt werden. Das bedeutet: Welcher Anteil wird im Investment landen? Wie viel braucht der Versicherer, um den Deckungsstock mit den Garantien zu bestücken? Ist dieser Anteil zu hoch, fehlt die Investment-Komponente.
  4. Ein Universum an vielen Investment-Chancen und Auswahlmöglichkeiten führt in der Regel zu Problemen bei der Auswahl. Arbeitgeber sollten deswegen eine Vorauswahl treffen und zusammen mit einem Berater ein Portfolio bauen, das zu den Bedürfnissen der Arbeitnehmer passt.

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

Stephan Seidenfad | von Buddenbrock

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