Stephan Seidenfad
bAV-Experte und Geschäftsführung

Beitragsgarantie in der bAV

Mit der richtigen bAV-Gestaltung landen bis zu 80 % der Beiträge im Investment – wir zeigen Ihnen, wie Sie als Arbeitgeber Sicherheit und Rendite für Ihre Mitarbeiter verbinden.

Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beitragsgarantie ist die vertragliche Zusicherung, dass eingezahlte Beiträge zum Rentenbeginn mindestens zu einem festgelegten Prozentsatz zur Verfügung stehen — heute in der Regel 80 Prozent. Wie hoch die Garantie ausfällt, hängt von der Zusageform und dem gewählten Produkt ab.
  • In der bAV sind Beitragsgarantien durch die Einstandspflicht des Arbeitgebers (BetrAVG) vorgeschrieben. Arbeitnehmer müssen zum Rentenbeginn mindestens den garantierten Betrag zurückerhalten — unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung.
  • Je höher der Garantieanteil, desto defensiver muss der Anbieter investieren — und desto geringer fällt die Rendite aus. Bei klassischen 100-Prozent-Produkten fließen mitunter nur 50 bis 60 Prozent der Beiträge in renditebringende Anlagen.
  • Bei transparent gestalteten Produkten mit 80-Prozent-Garantieniveau können bis zu 80 Prozent der Beiträge in ETFs oder Fonds fließen — bei gleichen oder sogar niedrigeren Monatsbeiträgen.

In meiner täglichen Beratungspraxis sehe ich immer wieder dasselbe Problem

… Arbeitgeber haben bAV-Verträge im Bestand, bei denen ein Großteil der eingezahlten Beiträge nicht im Investment landet — sondern für eine Garantiestruktur gebunden ist, die der Markt 2022 längst hinter sich gelassen hat. Die Folge: Mitarbeiter zahlen ein, aber ihre Betriebsrente wächst weit unter dem, was heute möglich wäre. Das ist kein Einzelfall — das ist in vielen Unternehmen der Normalzustand. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre bAV-Produkte wirklich aufgestellt sind, spreche ich das gerne mit Ihnen durch.


Das ist neu in 2026

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Wie viel Ihres bAV-Beitrags wirklich im Investment landet

Eine Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die gesetzlich verankerte Zusicherung, dass eingezahlte Beiträge zum Rentenbeginn mindestens zu einem bestimmten Prozentsatz — heute in der Regel 80 Prozent — als Mindestleistung zur Verfügung stehen. Die eigentliche Frage für Arbeitgeber lautet aber: Wie viel des eingezahlten Beitrags landet nach Abzug der Garantiekosten noch im Investment?

Geld mit abfallendem Pfeil

Klassisch gestaltete Produkte

Bei klassisch gestalteten Produkten kann dieser Anteil erschreckend niedrig sein. Bei Tarifen, die ihre Garantie vollständig aus dem Deckungsstock des Versicherers erfüllen, fließen mitunter nur 50 bis 60 Prozent des Beitrags in renditebringende Anlagen. Der Rest wird defensiv investiert, um die zugesagte Mindestleistung abzusichern.

Geld mit aufsteigendem Pfeil

Moderne Produkte

Transparente, modern gestaltete Produkte zeigen dem Arbeitnehmer klar auf, wie sein Beitrag aufgeteilt wird: welcher Anteil in ETFs oder Fonds fließt und welcher für die Garantieabsicherung genutzt wird. Bei diesen Tarifen können bis zu 80 Prozent gesichert im Investment landen.

Wir analysieren kostenlos, wie viel Ihres bAV-Beitrags wirklich im Investment landet

Bei vielen Bestandsverträgen liegt die Investmentquote weit unter dem, was heute möglich ist. Wir prüfen Ihre Produkte auf die tatsächliche Aufteilung zwischen Garantieabsicherung und Investment — und zeigen Ihnen konkret, wo Optimierungspotenzial besteht.

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Was die Beitragsgarantie in der bAV gesetzlich bedeutet

Eine Beitragsgarantie ist eine vertragliche Zusicherung, dass der eingezahlte Beitrag zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig oder zu einem Mindestprozentsatz als Mindestleistung zur Verfügung steht (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 2). Der Anbieter verpflichtet sich, das eingezahlte Kapital sowie erzielte Erträge auszuzahlen — unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung.

In der betrieblichen Altersversorgung sind Beitragsgarantien aufgrund der gesetzlichen Einstandspflicht des Arbeitgebers strukturell notwendig (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3). Das unterscheidet die bAV grundlegend von privaten Geldanlagen: Hier entscheidet nicht allein der Arbeitnehmer über sein Risikoprofil — der Arbeitgeber haftet mit. Für Entgeltumwandlung gilt daher: Was der Arbeitnehmer einzahlt, muss mindestens in der garantierten Höhe wieder herauskommen.

Hinweis zur Riester-Rente: Bis Ende 2026 galt bei Riester-Verträgen ebenfalls eine 100-Prozent-Beitragsgarantie. Das Altersvorsorge-Reformgesetz (Bundesratsbeschluss 08.05.2026) schafft ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot ein — ohne Beitragsgarantie. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. In der bAV bleibt die Garantiepflicht davon unberührt (Quelle: Bundesfinanzministerium).


Warum die 100-Prozent-Garantie vom Markt verschwunden ist

Die 100-Prozent-Beitragsgarantie ist im Neugeschäft der bAV seit 2022 de facto nicht mehr erhältlich — und das hat einen klaren rechnerischen Grund. Der Höchstrechnungszins in der Deckungsrückstellungsverordnung (§ 2 DeckRV) wurde zum 01.01.2022 auf 0,25 Prozent abgesenkt. Bei diesem Zinsniveau können Lebens­versicherer die vollständige Garantie auf alle eingezahlten Beiträge rechnerisch nicht mehr darstellen, ohne den Investmentanteil auf ein unattraktives Niveau zu drücken. Zum 01.01.2025 wurde der Höchstrechnungszins auf 1,0 Prozent angehoben — die Marktstruktur mit 80-Prozent-Garantien als Standard hat sich seither nicht grundlegend verändert (Quelle: wtw)

Die Allianz stieg im Juli 2021 als erster Groß­versicherer aus dem Neugeschäft für Beitragszusagen mit Mindestleistung (BZML) aus — der Markt folgte sukzessive. Seitdem dominieren Produkte mit 80-Prozent-Garantieniveau oder beitragsorientierte Leistungszusagen (BOLZ) das Neugeschäft (Quelle: Versicherungswirtschaft-heute).

BOLZ und BZML: die zwei zentralen Zusageformen

Arbeitgeber, die bAV-Verträge im Bestand haben oder neu abschließen, begegnen zwei Zusageformen:

  • Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML): Der Versicherer garantiert die vollständigen eingezahlten Beiträge (100 Prozent) zum Rentenbeginn. Im Neugeschäft seit 2022 kaum noch erhältlich. Wer noch BZML-Altverträge im Bestand hat, sollte prüfen, ob eine Umstellung auf BOLZ wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ): Der Arbeitgeber sagt eine bestimmte Leistung zu, die sich aus den eingezahlten Beiträgen ergibt — ohne 100-Prozent-Garantie auf die Beitragssumme. Flexible Garantieniveaus, zum Beispiel 80 Prozent, sind möglich. Heute der Marktstandard für Neuverträge (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 1).

In unseren Beratungsgesprächen begegnet uns regelmäßig ein Missverständnis: Viele Arbeitgeber halten eine möglichst hohe Garantie automatisch für das sicherste Produkt. Das stimmt nicht zwingend — denn eine 100-prozentige Garantie bei niedrigem Investmentanteil kann langfristig für den Arbeitnehmer nachteiliger sein als ein gut strukturiertes Produkt mit 80-Prozent-Garantie und hohem Fondsanteil.

Haben Ihre bAV-Verträge noch BZML-Struktur? Wir prüfen das für Sie

Wer noch Altverträge mit 100-Prozent-Beitragsgarantie im Bestand hat, zahlt jeden Monat für eine Garantiestruktur, die der Markt 2022 verlassen hat. Eine Umstellung auf BOLZ-Tarifwerk kann die Investmentquote Ihrer Belegschaft deutlich verbessern — bei unverändertem Monatsbeitrag. Wir analysieren Ihren Bestand und zeigen Ihnen, ob und wo sich eine Umstellung lohnt.

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Rendite versus Sicherheit: das Dilemma der Beitragsgarantie

Die Beitragsgarantie bietet Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Sicherheit, da sie Verluste aufgrund von Marktschwankungen verhindert. Für sicherheitsorientierte Sparer und für Arbeitgeber, die ihrer Belegschaft Planbarkeit bieten wollen, ist diese Absicherung wertvoll.

Der Preis dafür ist jedoch real: Je nach Produktgestaltung müssen Anbieter defensiver investieren, sodass Beitragsgarantien in der Regel mit niedrigeren Renditen einhergehen. Darüber hinaus können Kosten für die Aufrechterhaltung der Garantie anfallen, die die Rendite weiter schmälern.

Gerade in der Ansparphase, wenn der Anlagehorizont noch 20 oder 30 Jahre beträgt, ist ein zu hoher Garantieanteil teuer erkauft: Der Arbeitnehmer verzichtet auf erhebliche Renditechancen, obwohl Kursschwankungen bei langem Anlagehorizont statistisch ausgleichbar wären.

Ein weiteres Risiko, das in der Praxis häufig übersehen wird, ist der sogenannte Cash-Lock: Wenn der Garantiemechanismus den Versicherer bei gefallenen Märkten zwingt, in sichere Anlagen umzuschichten, kann er bei steigenden Märkten oft nicht mehr in riskantere Anlagen zurückkehren. Das Ergebnis ist ein dauerhaft niedriger Investmentanteil — und eine strukturell schlechtere Ablaufleistung.

Experten-Tipp:
Der Cash-Lock kostet mehr als Marktschwankungen

„Der Cash-Lock ist das versteckteste Renditerisiko in der bAV — und kaum ein Arbeitgeber kennt ihn. Sobald der Garantiemechanismus den Versicherer in sichere Anlagen zwingt, kommt er bei steigenden Märkten nicht mehr heraus. Das Ergebnis: dauerhaft niedriger Investmentanteil, strukturell schlechtere Ablaufleistung. Mein Rat: Prüfen Sie gezielt, ob das gewählte Produkt einen derivatebasierten Garantieschutz nutzt — der schützt vor genau diesem Mechanismus.“

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Warum die Einstandspflicht des Arbeitgebers zentral ist

Die Einstandspflicht des Arbeitgebers im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) besagt, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einsteht — unabhängig davon, ob das Kapital in einem Investmenttopf liegt oder in eine Versicherung fließt (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3).

Das bedeutet in der Praxis: Wenn der gewählte Versicherer oder Pensionsfonds die zugesagten Leistungen nicht vollständig erfüllen kann, springt der Arbeitgeber ein und muss die Differenz selbst nachschießen. Diese Haftung ist der Grund, warum Arbeitgeber bei der Produktauswahl nicht allein auf das Rendite­versprechen schauen sollten — sondern auch auf die Solidität des Garantiekonzepts.

Welche Konsequenzen hat die Einstandspflicht konkret?

Bei bestimmten Durchführungswegen — insbesondere Direktzusage und teilweise Pensionskasse — entstehen durch die Einstandspflicht bilanzielle Rückstellungen. Bei einer GmbH kann die Einstandspflicht im Extremfall auch die persönliche Haftung des Geschäftsführers berühren, wenn die Gesellschaft die Versorgungsleistungen nicht mehr erbringen kann. Versicherungsförmige Durchführungswege wie die Direkt­versicherung reduzieren dieses Residualrisiko für den Arbeitgeber erheblich — weil der Versicherer die Garantie trägt und der Arbeitgeber nur noch für die korrekte Einrichtung und Beitragszahlung haftet.

Da Arbeitgeber die Garantie selten selbst erbringen wollen, ergibt sich die zweite Garantieebene der betrieblichen Altersversorgung über die Einbindung eines Versicherers. Dieser baut, um die Haftung abzubilden, ein Garantiekonzept ein. Nur so kann das Versicherungs­unternehmen das, was der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung einzahlt, in der Auszahlung garantieren.

Die Rolle des PSVaG als dritte Sicherheitsebene

Neben der Beitragsgarantie des Versicherers und der Einstandspflicht des Arbeitgebers gibt es eine dritte Sicherheitsebene: den Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG). Der PSVaG sichert Betriebsrenten bei Insolvenz des Arbeitgebers ab — und schließt damit eine Lücke, die weder Garantie noch Einstandspflicht allein abdecken können (Quelle: BetrAVG § 7 ff.). Die Garantie des Versicherers schützt vor Marktrisiken; der PSVaG schützt vor dem Insolvenzrisiko des Arbeitgebers. Beides zusammen ergibt das vollständige Sicherheitsnetz der bAV.

PSVaG-pflichtig sind:

  • Direktzusagen
  • Unterstützungs­kassen
  • Pensionsfonds
  • Pensionskassen
  • Direkt­versicherungen, wenn das Bezugsrecht widerruflich ist.

  • Direkt­versicherungen mit unwiderruflichem Bezugsrecht sind von der PSVaG-Pflicht befreit.

Experten-Tipp:
Die Einstandspflicht wird als abstrakte Pflicht unterschätzt — bis sie konkret wird

„Viele Arbeitgeber sehen die Einstandspflicht als theoretisches Konstrukt. In meiner Praxis habe ich erlebt, wie Unternehmen bei einer insolventen Pensionskasse tatsächlich nachschießen mussten. Das ist keine Theorie — das ist Bilanzrisiko. Wer auf ­versicherungsförmige Durchführungswege wie die Direkt­versicherung setzt und den Garantievertrag sauber strukturiert, überträgt dieses Residualrisiko auf den Versicherer — und schützt die eigene Unternehmensbilanz.“

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Wie moderne bAV-Produkte Sicherheit und Rendite verbinden

Es gibt Produkte, bei denen bei intelligenter Gestaltung die positiven Auswirkungen der Beitragsgarantie überwiegen. Der Schlüssel liegt in der Trennung von Garantieabsicherung und Investmentanteil.

Ein modernes bAV-Produkt nutzt dafür zwei Wege: Der Versicherer sichert die Garantie entweder über Derivate ab oder hält einen Teil der Beiträge im Deckungsstock. Der verbleibende Anteil — und das ist der entscheidende Unterschied zu klassischen Produkten — fließt vollständig in renditebringende Anlagen wie ETFs oder aktiv gemanagte Fonds.

Bei einem transparenten, qualitativ hochwertigen Produkt landen je nach Gestaltung bis zu 80 Prozent der Beiträge im Investment. Weil die Garantie extern abgesichert ist, kann dieser Anteil zudem riskanter — und damit renditeträchtiger — investiert werden als bei einem Produkt, das die Sicherheit komplett aus Wertpapieren erarbeiten muss.

Was der Unterschied in Euro bedeutet: ein Rechenbeispiel

Um den Unterschied greifbar zu machen, vergleichen wir zwei Szenarien mit einem Monatsbeitrag von 200 Euro, einer Laufzeit von 30 Jahren und einer angenommenen ETF-Rendite von fünf Prozent pro Jahr:

Klassisches Produkt (100 % Garantie, 55 % Investmentanteil)Modernes Produkt (80 % Garantie, 80 % Investmentanteil)
Monatlicher Investmentanteilca. 110 €ca. 160 €
Ablaufleistung (Modellrechnung)ca. 91.000 €ca. 133.000 €
Garantierter Mindestbetrag72.000 € (100 %)57.600 € (80 %)
Annahmen: Monatsbeitrag 200 Euro, Laufzeit 30 Jahre, angenommene ETF-Rendite 5 % p. a. Modellrechnung ohne Garantie auf tatsächliche Ergebnisse.

Das moderne Produkt liefert in diesem Modell trotz niedrigerer Garantiequote eine um rund 46.000 Euro höhere Ablaufleistung. Diese Zahlen sind Modellrechnungen ohne Garantie auf tatsächliche Ergebnisse — sie illustrieren jedoch, warum die Garantiehöhe allein kein taugliches Qualitätsmerkmal ist.

Experten-Tipp:
Beitragsgarantien als Teil der intelligenten Produktgestaltung

„Bei einem guten bAV-Produkt weiß der Betriebsrentner zum einen, welcher Teil des eingezahlten Beitrages wirklich im Sparanteil des Produkts landet, zum Beispiel in einem ETF, einem Fonds oder einem Mix aus beidem. Zum anderen erfährt er, welchen Teil der Versicherer benötigt, um über Derivate, über seinen Deckungsstock oder über einen Mix aus beidem die eingezahlten Beiträge abzusichern. Bei einem transparenten, qualitativ hochwertigen Produkt landen je nach Gestaltung bis zu 80 Prozent gesichert im Investment.“

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Was ein gutes bAV-Produkt von einem schlechten unterscheidet

In unseren Beratungsgesprächen zeigt sich immer wieder dasselbe Muster: Arbeitgeber wählen bAV-Produkte nach dem Kriterium „möglichst hohe Garantie“ — und übersehen dabei, dass eine 100-Prozent-Beitragsgarantie in einem niedrigen Zinsumfeld die Rendite faktisch auf null drücken kann.

Ein gutes Produkt zeichnet sich durch drei Merkmale aus:

  • Transparenz: Der Arbeitnehmer sieht klar, wie sein Beitrag aufgeteilt wird.
  • Flexibilität: Die Garantiehöhe lässt sich je nach Lebensphase anpassen — mehr Rendite in der Ansparphase, mehr Sicherheit kurz vor Renteneintritt.
  • Dynamik: Durch einen hohen Investmentanteil besteht eine echte Renditechance, besonders für jüngere und mittelalte Arbeitnehmer.
Zwei Pfeile bilden einen Kreis

Praxisbeispiel 1: Produktwechsel in einem Handwerksunternehmen

Ein Handwerksbetrieb mit 35 Mitarbeitern hatte seit 2015 eine Gruppenvereinbarung mit klassischen BZML-Tarifen im Bestand. Bei einer Versorgungsanalyse zeigte sich: Der durchschnittliche Investmentanteil lag bei nur 52 Prozent. Wir begleiteten die Umstellung auf ein BOLZ-Konzept mit 80-Prozent-Garantie und einem Investmentanteil von 78 Prozent. Für einen 35-jährigen Mitarbeiter mit 30 Jahren Restlaufzeit ergab die Modellrechnung eine deutlich verbesserte prognostizierte Ablaufleistung — bei unverändertem Monatsbeitrag.

Icon Block und Stift

Praxisbeispiel 2: Kostspielige Altverträge in einem Dienstleistungsunternehmen

Ein mittelständisches Dienstleistungsunternehmen mit 80 Mitarbeitern unterhielt eine Mischstruktur aus Direkt­versicherungen unterschiedlicher Jahrgänge. Die älteren Verträge mit 100-Prozent-Garantie wiesen Investmentquoten von unter 50 Prozent auf — bei gleichzeitig hohen Verwaltungskosten. Für jüngere Mitarbeiter mit mehr als 25 Jahren Anlagehorizont bedeutete das: Ein erheblicher Teil der eingezahlten Beiträge arbeitete nicht für die Rendite, sondern für die Garantieabsicherung. Die Neukonzeption mit BOLZ-Tarifen und modernem Garantiemechanismus führte in der Projektion zu einer deutlich verbesserten Versorgungsleistung.

Kauft ein Anleger gerade in einer Hochphase der Inflation zu teuer ein, riskiert er, dass die Entwertung des Geldes schneller zuschlägt, als Rendite erzeugt werden kann. Deshalb sollte bei der Produktgestaltung sichergestellt werden, dass über einen hohen Investmentanteil eine echte Renditechance für den Betriebsrentner besteht.

Experten-Tipp:
Eine Garantie für alle Altersgruppen ist kein Qualitätsmerkmal — sie ist ein Kompromiss

„Wenn ein 30-Jähriger dieselbe Garantiehöhe bekommt wie ein 58-Jähriger, verschenkt er zwanzig Jahre Rendite. Sicherheit kurz vor Renteneintritt macht Sinn — in der Ansparphase ist sie teuer erkauft. Gute Produkte erlauben eine dynamische Anpassung: hoher Fondsanteil bei langer Restlaufzeit, steigender Garantieanteil ab zehn Jahren vor Rentenbeginn. Das nennt sich Lifecycle-Modell — und es sollte Standard sein.“

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Drei Fragen, die jeder Arbeitgeber seinem bAV-Anbieter stellen sollte

  1. Wie hoch ist der tatsächliche Investmentanteil meiner Verträge — nach Garantiekosten?
  2. Welcher Garantiemechanismus kommt zum Einsatz — Deckungsstock, Derivate oder ein Mix?
  3. Gibt es einen Cash-Lock-Schutz, und wenn ja, wie ist er konstruiert?

Wenn Ihr Anbieter diese Fragen nicht klar beantworten kann oder will, ist das ein Zeichen, dass eine Vertragsüberprüfung überfällig ist. Wir helfen Ihnen, die richtigen Antworten einzufordern.

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Unsere Empfehlung: So gestalten Sie die Beitragsgarantie optimal

Beitragsgarantien in der bAV sind kein notwendiges Übel — sie sind ein Werkzeug. Richtig eingesetzt, verbindet die bAV Sicherheit durch die Einstandspflicht des Arbeitgebers mit echten Rendite- und Performancechancen.

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Unsere Empfehlung für Arbeitgeber

Wählen Sie Produkte, die transparent aufzeigen, wie Garantie und Investment aufgeteilt werden. Verlangen Sie vom Anbieter eine klare Darstellung der Garantiekosten — und meiden Sie Produkte, bei denen diese Aufteilung intransparent bleibt. In unserer Beratungspraxis sehen wir, dass Arbeitgeber, die auf transparente Produktgestaltung setzen, ihrer Belegschaft deutlich bessere Versorgungsleistungen bieten können.

Als Spezialist für betriebliche Vorsorge begleitet von Buddenbrock Arbeitgeber von der Versorgungsanalyse bis zur laufenden Verwaltung. Wir analysieren bestehende Verträge auf Optimierungspotenzial — gerade beim Durchführungsweg Direkt­versicherung, der heute für die meisten Unternehmen die beste Kombination aus Verwaltungseinfachheit und Garantiesicherheit bietet.

Experten-Tipp:
Wer nur den Garantieprozentsatz vergleicht, vergleicht das Falsche

„In Ausschreibungen sehe ich Arbeitgeber regelmäßig Produkte nach Garantiehöhe sortieren — und dabei übersehen, wie hoch der eigentliche Kostenanteil für die Garantieabsicherung ist. Zwei Produkte mit 80-Prozent-Garantie können Investmentquoten von 55 und 80 Prozent haben. Der Unterschied über 30 Jahre ist erheblich. Verlangen Sie vom Anbieter eine schriftliche Aufschlüsselung, wie sich der Beitrag aufteilt — alles andere ist Intransparenz.“

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Das können wir für Sie tun

Schlechte Beitragsgarantiestrukturen kosten Ihre Mitarbeiter Rendite — jeden Monat, in dem sie unentdeckt bleiben. Als Spezialist für betriebliche Altersvorsorge überprüfen wir Ihre bestehenden Verträge auf ihre Garantie- und Investmentstruktur. Sie erfahren konkret, ob Ihre Belegschaft das bekommt, was moderne bAV-Produkte heute leisten können. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Mehr zu unserer bAV-Beratung

Ihre Versorgungsanalyse: Garantie und Rendite optimal in Balance bringen

Als Spezialist für betriebliche Altersvorsorge und mit unserem Spezialisten-Netzwerk verbinden wir Finanz-, Rechts- und Steuerkompetenz in einer Beratung. Wir analysieren Ihre bestehenden Verträge, identifizieren Schwachstellen bei der Garantiegestaltung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Versorgungskonzept, das zu Ihrer Belegschaftsstruktur passt — rechtssicher, renditestark und digital verwaltbar.

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Häufige Fragen zu Beitragsgarantien in der bAV

Was ist eine Beitragsgarantie in der bAV?

Eine Beitragsgarantie in der betrieblichen Altersversorgung ist die vertragliche Zusicherung, dass der Arbeitnehmer zum Renteneintritt mindestens die eingezahlten Beiträge zurückerhält — unabhängig davon, wie sich die Kapitalmärkte entwickelt haben. In der bAV sind solche Garantien aufgrund der gesetzlichen Einstandspflicht des Arbeitgebers strukturell notwendig (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3). Die Garantiehöhe beträgt je nach Produktgestaltung 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Der Anbieter — in der Regel ein Lebens­versicherer — sichert diese Mindestleistung ab, indem er einen Teil der Beiträge konservativ anlegt oder über Derivate absichert.

Warum wurde die 100-prozentige Beitragsgarantie abgeschafft?

Die 100-Prozent-Beitragsgarantie ist im Neugeschäft der bAV seit 2022 de facto nicht mehr erhältlich. Der Grund ist rechnerischer Natur: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) senkte den Höchstrechnungszins zum 01.01.2022 auf 0,25 Prozent. Bei diesem Zinsniveau können Lebens­versicherer eine vollständige Garantie auf alle eingezahlten Beiträge nicht mehr darstellen, ohne den Investmentanteil auf ein wirtschaftlich unattraktives Niveau zu drücken. Die Allianz stieg im Juli 2021 als erster Groß­versicherer aus dem Neugeschäft für Beitragszusagen mit Mindestleistung (BZML) aus — der übrige Markt folgte sukzessive. Seitdem dominieren Produkte mit 80-Prozent-Garantieniveau das Neugeschäft.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei der Beitragsgarantie in der bAV?

Der Arbeitgeber haftet nach dem Betriebsrentengesetz für die Erfüllung der zugesagten Versorgungsleistungen — die sogenannte Einstandspflicht (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 3). Das bedeutet: Wenn der Versicherer oder Pensionsfonds die garantierten Leistungen nicht vollständig erbringen kann, muss der Arbeitgeber die Differenz selbst nachschießen. Diese Haftung gilt unabhängig davon, welchen Durchführungsweg der Arbeitgeber gewählt hat. Bei ­versicherungsförmigen Durchführungswegen wie der Direkt­versicherung wird dieses Residualrisiko erheblich reduziert, weil der Versicherer die Garantie trägt. Dennoch bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht, die korrekte Einrichtung des Vertrags sicherzustellen und Beiträge ordnungsgemäß abzuführen.

Was ist der Unterschied zwischen BOLZ und BZML?

Beide Begriffe beschreiben unterschiedliche Zusageformen in der bAV, die sich vor allem in ihrer Garantiehöhe unterscheiden. Die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) verpflichtet den Versicherer, die vollständig eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn zu garantieren — also 100 Prozent. Im Neugeschäft ist diese Form seit 2022 kaum noch erhältlich. Die beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ist heute der Marktstandard: Hier sagt der Arbeitgeber eine Leistung zu, die sich aus den eingezahlten Beiträgen ergibt — ohne eine 100-prozentige Garantie auf die Beitragssumme (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 1). Die BOLZ ermöglicht flexible Garantieniveaus von zum Beispiel 80 Prozent und damit einen höheren Investmentanteil — was für Arbeitnehmer mit langem Anlagehorizont oft vorteilhafter ist.

Kann der Arbeitgeber eine bAV ohne Beitragsgarantie anbieten?

Für den Regelfall des Marktes gilt: Nein. Die gesetzliche Einstandspflicht des Arbeitgebers nach BetrAVG macht Beitragsgarantien strukturell notwendig. Eine Ausnahme existiert seit dem Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG) 2018: Im Rahmen von Tarifverträgen können Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam ein sogenanntes Sozialpartnermodell vereinbaren, das eine reine Beitragszusage ohne Garantien vorsieht (Quelle: BetrAVG § 1 Abs. 2a). Dieses Modell ist bislang jedoch kaum verbreitet und steht ausschließlich tarifgebundenen Unternehmen offen. Für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und den Großteil des Marktes bleibt die Garantiepflicht uneingeschränkt bestehen.

Was ist ein Cash-Lock in der bAV?

Als Cash-Lock bezeichnet man ein strukturelles Renditeproblem bei bestimmten Garantieprodukten in der bAV. Es entsteht, wenn der Garantiemechanismus den Versicherer bei fallenden Märkten zwingt, das Kapital in sichere, niedrig verzinste Anlagen umzuschichten — um die zugesagte Mindestleistung abzusichern. Das Problem: Erholen sich die Märkte anschließend, kann der Versicherer das Kapital oft nicht mehr in renditestärkere Anlagen zurückführen, weil die Garantie weiterhin vollständig gedeckt sein muss. Das Ergebnis ist ein dauerhaft niedriger Investmentanteil und eine strukturell schlechtere Ablaufleistung — obwohl der Arbeitnehmer weiter Beiträge einzahlt. Modernes Produktdesign versucht, diesen Effekt durch transparente Trennung von Garantie- und Investmentanteil zu vermeiden.

Was passiert mit der Beitragsgarantie, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt?

Die Beitragsgarantie gilt für den bestehenden Vertrag und bleibt an den bisher eingezahlten Beiträgen hängen. Bei einem Arbeitgeberwechsel greifen die Übertragungsregelungen des BetrAVG (Quelle: BetrAVG § 4). Bei Direkt­versicherungen kann der Arbeitnehmer den Vertrag entweder privat mit eigenen Beiträgen fortführen oder — mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers — auf diesen übertragen lassen. Eine Übertragung ist innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber möglich, wenn das auf die Direkt­versicherung übertragene Kapital vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt; bei höheren Beträgen bedarf es der Zustimmung des neuen Arbeitgebers. Die garantierten Leistungen auf bereits eingezahlte Beiträge bleiben bei einer Übertragung in der Regel erhalten, können jedoch von der Produktgestaltung beim neuen Anbieter abweichen.

Wie schützt der PSVaG Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG) ist die dritte Sicherheitsebene der betrieblichen Altersversorgung. Er sichert Betriebsrenten ab, wenn der Arbeitgeber insolvent wird und die zugesagten Leistungen nicht mehr erfüllen kann (Quelle: BetrAVG § 7 ff.). Der PSVaG deckt damit eine Lücke, die weder die Beitragsgarantie des Versicherers noch die Einstandspflicht des Arbeitgebers allein schließen können: Die Garantie des Versicherers schützt vor Marktrisiken; der PSVaG schützt vor dem Insolvenzrisiko des Arbeitgebers. PSVaG-pflichtig sind Direktzusagen, Unterstützungs­kassen, Pensionsfonds sowie Pensionskassen und Direkt­versicherungen mit widerruflichem Bezugsrecht. Direkt­versicherungen mit unwiderruflichem Bezugsrecht sind von der PSVaG-Pflicht befreit, weil das Vermögen in diesem Fall bereits rechtlich dem Arbeitnehmer gehört.

Wie wirkt sich die Höhe der Beitragsgarantie auf die Renditechancen aus?

Je höher der Garantieanteil, desto mehr Kapital muss der Versicherer konservativ anlegen — und desto weniger fließt in renditestärkere Investments wie ETFs oder Fonds. Bei klassischen Tarifen mit 100-Prozent-Garantie können nur 50 bis 60 % des Beitrags in renditeorientierte Anlagen fließen. Moderne, transparent gestaltete Produkte mit 80-Prozent-Garantie erreichen hingegen Investmentquoten von bis zu 80 Prozent. Für Arbeitnehmer mit langem Anlagehorizont — zum Beispiel 25 bis 30 Jahre bis zum Renteneintritt — kann ein niedrigerer Garantieanteil in Verbindung mit einem hohen Investmentanteil deutlich attraktivere Versorgungsleistungen liefern, weil Kursschwankungen über einen langen Zeitraum statistisch ausgleichbar sind.

Wie erkennt ein Arbeitgeber ein transparent gestaltetes bAV-Produkt?

Ein transparent gestaltetes bAV-Produkt zeigt klar auf, wie sich der eingezahlte Beitrag aufteilt: welcher Anteil in den Investmenttopf fließt und welcher für die Garantieabsicherung genutzt wird — zum Beispiel über Derivate oder den Deckungsstock des Versicherers. Anbieter, die diese Aufschlüsselung nicht freiwillig dokumentieren, sollten gezielt danach gefragt werden. Als Orientierung gilt: Wenn mehr als 40 Prozent des Beitrags dauerhaft für Garantiekosten gebunden sind, lohnt ein Produktvergleich. Darüber hinaus sollte ein gutes Produkt Flexibilität bieten — also die Möglichkeit, den Garantieanteil je nach Lebensphase des Arbeitnehmers anzupassen: mehr Rendite in der langen Ansparphase, mehr Sicherheit kurz vor dem Renteneintritt.

Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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