Stephan Seidenfad Geschäftsführung und bAV-Experte
Mehr Netto vom Brutto: für Gesellschafter-Geschäftsführer und Belegschaft
Mehr Netto aus dem Brutto. Steuerlich anerkannt, insolvenzgeschützt, mit einer Auszahlung nach Ihrem Plan. Für Gesellschafter-Geschäftsführer und ihre Belegschaft.
Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt, heute und in zehn Jahren.
Das erwartet Sie hier
Wie Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer mehr aus Ihrem Gewinn entnehmen und Ihrer Belegschaft mehr Netto bieten, mit Rechnungen für 2026.
Mehr Netto aus dem Brutto entsteht, wenn Geld vor Lohnsteuer und Sozialabgaben in eine steuerlich anerkannte Struktur fließt statt als Gehalt oder Gewinnausschüttung.
Aus 100.000 € GmbH-Gewinn werden nach rund 30 % Unternehmenssteuern 70.000 € und nach gut 26 % Abgeltungsteuer privat rund 51.000 €. Als Betriebsausgabe in der Geschäftsführerversorgung kommen 100.000 € an, versteuert wird erst bei der Auszahlung.
Eine Gehaltserhöhung um 200 € brutto kostet den Arbeitgeber 2026 rund 242 € und bringt einem ledigen, kinderlosen Beschäftigten mit 4.000 € Monatsgehalt in Steuerklasse I rund 107 € netto.
Fließt dasselbe Budget in einen Mix aus Gehaltsextras (100 € Erhöhung, 50 € Sachbezug, 70 € arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung), erhält derselbe Beschäftigte rund 174 € Gegenwert im Monat.
Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung fließen 2026 bis 676 € im Monat ohne Lohnsteuer und bis 338 € auch ohne Sozialabgaben in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Stephan Seidenfad Mitgründer und Geschäftsführer
Jeder Euro kommt an, statt rund die Hälfte
Firmenvermögen wird Privatvermögen. Dieser Satz trägt die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern, und dasselbe Prinzip gilt für jeden Euro, den Sie Ihrer Belegschaft zahlen. Über Ausschüttung oder Gehalt kommt oft nur rund die Hälfte an, den Rest behalten Finanzamt und Sozialversicherung. Diese Seite rechnet beide Wege mit Werten für 2026 durch: zuerst Ihre eigene Entnahme, dann das Gehaltsextra für Ihre Mitarbeiter. Sie möchten wissen, was davon in Ihrem Unternehmen trägt? Wir prüfen es mit Ihren echten Zahlen.
Das ist neu in 2026
Höhere Grenzen für die betriebliche Altersversorgung: Mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 8.450 Euro im Monat fließen Arbeitgeberbeiträge bis 676 Euro monatlich ohne Lohnsteuer und bis 338 Euro auch ohne Sozialabgaben in die betriebliche Altersversorgung. Mehr dazu im Abschnitt „Derselbe Betrag als Gehaltsextra“.
Zusatzbeitrag 2,9 Prozent: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 2,9 Prozent, entsprechend hoch fallen die Abzüge auf jede Gehaltserhöhung aus. Mehr dazu im Abschnitt „Gehaltserhöhung 2026“.
Die Rechnung für Gesellschafter-Geschäftsführer: 100.000, 70.000, rund 51.000 Euro
Aus 100.000 Euro Gewinn werden privat rund 51.000. Oder 100.000. Der Unterschied liegt allein im Weg, den das Geld von Ihrem Firmenkonto in Ihr Privatvermögen nimmt. Als Gewinnausschüttung wird es zweimal belastet, als Betriebsausgabe in Ihre Versorgung kommt jeder Euro an. Versteuert wird dann später.
Auf der ersten Stufe zahlt Ihre GmbH rund 30 Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Je nach Hebesatz der Gemeinde ist es etwas mehr oder weniger. Die Körperschaftsteuer allein beträgt nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) 15 Prozent (Quelle: § 23 KStG). Von 100.000 Euro bleiben so 70.000 Euro in der GmbH.
Schüttet die GmbH diese 70.000 Euro an Sie aus, fallen auf der zweiten Stufe 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, zusammen gut 26 Prozent (Quelle: § 32d EStG). Privat kommen rund 51.000 Euro an. Fließt derselbe Gewinn dagegen als Betriebsausgabe in Ihre Geschäftsführerversorgung, wird er weder in der GmbH noch bei Ihnen sofort besteuert.
Weg des Geldes
Betrag
Gewinn der GmbH vor Steuern
100.000 €
Nach Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (rund 30 %)
70.000 €
Privat nach Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag (26,375 %)
rund 51.000 €
Als Betriebsausgabe in die Geschäftsführerversorgung
100.000 €
Steuerliche Angaben Stand 2026. Die Versorgung wird bei der Auszahlung versteuert.
Gehalt und Tantieme: bis 47,5 Prozent Belastung
Auch Gehalt und Tantieme sind keine günstigere Abkürzung. Im Spitzensteuersatz von 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag liegt die Belastung bei bis zu 47,5 Prozent (Quelle: § 32a EStG). Dieser Satz greift 2026 ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen, der Satz von 42 Prozent schon ab 69.879 Euro.
Für Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer stellt sich deshalb nicht die Frage, ob Sie Geld entnehmen, sondern auf welchem Weg. Die Geschäftsführerversorgung baut diesen Weg nach einem einfachen Grundsatz: Firmenvermögen wird Privatvermögen, vor der Steuer statt danach. Mehr Netto aus dem Brutto. Steuerlich anerkannt, insolvenzgeschützt, mit einer Auszahlung nach Ihrem Plan.
Ihre Entnahme auf dem Prüfstand: was von Ihrem Gewinn privat ankommt
Ob Ausschüttung, Tantieme oder Versorgung: Welcher Weg am meisten ins Private bringt, hängt von Gewinn, Amtszeit und einer bestehenden Zusage ab. Wir rechnen das mit Ihren echten Zahlen durch, Finanzen, Recht und Steuern aus einer Hand.
So bringt die Geschäftsführerversorgung Gewinn vor der Steuer ins Private
Die Geschäftsführerversorgung bringt Gewinn vor der Steuer ins Private, weil Ihre GmbH die Beiträge als Betriebsausgabe zahlt. Bei einer arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse fließt Ihnen dabei kein Lohn zu, der Brutto-Euro arbeitet voll (Quelle: § 4d EStG). Versteuert wird erst, wenn die Versorgung ausgezahlt wird.
Erst entnehmen. Dann optimieren. Dann absichern. Dann vermehren. In dieser Reihenfolge baut sich Ihre Versorgung auf. Zuerst geht es darum, wie viel Gewinn vor der Steuer aus der GmbH herauskommt. Danach folgen die steuerlich anerkannte Form und der Schutz des Kapitals. Die Rendite kommt zuletzt, als Folge der Struktur und nicht als Versprechen.
Experten-Tipp: Ihr größter Hebel ist nicht der Markt
„Im ersten Gespräch geht es oft zuerst um Fonds und Rendite. Ihr größter Hebel ist nicht der Markt, es ist die Struktur. Wer Gewinn ausschüttet, verliert auf dem Weg ins Private rund die Hälfte, bevor der erste Euro angelegt ist. Mein Rat: Klären Sie zuerst, wie viel Sie vor der Steuer entnehmen können. Die Fondsauswahl ist der letzte Schritt, nicht der erste.“
Das ist kein Trick, sondern eine Struktur, die es seit Jahrzehnten gibt. Beiträge sind Betriebsausgabe nach § 4d EStG, die Besteuerung ist nachgelagert: Sie zahlen nicht weniger Steuern, sondern später und meist zu einem günstigeren Satz, während Ihr Kapital in der Zwischenzeit voll arbeitet. Ob das bei Ihnen passt, hängt von Alter der GmbH, Amtszeit und Angemessenheit ab.
Das Konzept lohnt sich, sobald Ihre GmbH rund 500 Euro im Monat vor der Steuer in Ihre Versorgung geben kann. Als Faustregel gilt außerdem: Die GmbH besteht seit mindestens fünf Jahren, und Sie sind seit mindestens drei Jahren im Amt. Für die Erdienbarkeit bleiben bis zur Auszahlung rund zehn Jahre. Die Gesamtversorgung erreicht maximal rund 75 Prozent Ihrer letzten Aktivbezüge.
Die Direktversicherung ist der Einstieg mit Deckel
Die Direktversicherung ist der Einstieg mit Deckel: rund 8.000 Euro im Jahr, die Notfall-Lösung, wenn der Gewinn noch nicht reicht. Der Deckel liegt bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026 genau 8.112 Euro, Quelle: § 3 Nr. 63 EStG). Für höhere Beträge vor der Steuer ist die Unterstützungskasse der Weg ohne festen Deckel, begrenzt durch die Angemessenheit.
Insolvenzgeschützt durch die Struktur
Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer greift der gesetzliche Insolvenzschutz des Pensions-Sicherungs-Vereins nicht. Den Schutz liefert die Kette aus Versorgungszusage, Rückdeckung und Verpfändung mit Anzeige an den Versicherer (Quelle: § 1280 BGB). Insolvenzgeschützt ist Ihre Versorgung, wenn Gesellschafterbeschluss, Zusage und Verpfändung zusammenpassen. Diese Kette prüfen wir bei jedem Bestandscheck mit.
Was im Musterfall über 24 Jahre daraus wird
Im Musterfall gehen über 24 Jahre 287.600 Euro an Steuern nicht ans Finanzamt, sondern arbeiten in der Versorgung. Am Ende der Laufzeit liegt das Kapital im Musterfall um 665.000 Euro höher als in einem privaten ETF-Depot aus versteuertem Gehalt. Netto ausgezahlt bleiben im Musterfall 449.700 Euro mehr.
Diese Zahlen gelten nur unter sieben Prämissen, die zusammen den Musterfall bilden:
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, 43 Jahre
Bei Ihnen kann das Ergebnis je nach Situation höher oder niedriger ausfallen. Alter, Beitrag, Durchführungsweg und Krankenversicherungsstatus verschieben jede dieser Zahlen, ebenso die Frage, ob die Versorgung ETF-basiert angelegt ist. Die individuelle steuerliche Beurteilung bleibt bei Ihrem Steuerberater, wir liefern den Kontext und rechnen Ihren Fall durch.
Experten-Tipp: Ein Steuervorteil ist planbar, eine Rendite nicht
„Ein Steuervorteil ist planbar. Eine Rendite ist es nicht. Deshalb rechnen wir im Musterfall mit festen Prämissen statt mit Hoffnungswerten. Der Vorteil beim Einzahlen steht vom ersten Monat an fest, die Rendite kommt als Folge dazu. Mein Rat: Bewerten Sie jedes Angebot zuerst danach, wie viel Ihres Brutto-Euros tatsächlich in der Versorgung ankommt.“
Wir haben unsere 15 erfahrensten Berater gefragt, wie oft ein Gesellschafter-Geschäftsführer schon gut versorgt zu ihnen kam. Die Antwort: ein einziges Mal. Nicht weil jemand etwas falsch gemacht hat, sondern weil nach der Einrichtung niemand mehr draufgeschaut hat. (Interne Umfrage 2026)
01 Rendite. Liegt Ihre kalkulierte Rendite über 4 Prozent pro Jahr?
02 Auszahlung. Steht in Ihrer Zusage eine Ratenoption statt nur Einmalkapital?
03 Krankenversicherung. Wissen Sie, was Ihr KV-Status im Bezug kostet?
04 Insolvenz. Ist die Rückdeckung wirksam an Sie verpfändet und angezeigt?
05 Formalia. Hält Zusage plus Rückdeckung einer Betriebsprüfung stand?
Ein Nein bei einer dieser Fragen ist kein Vorwurf, sondern ein Befund mit Lösung. Ob es Ihre Zusage betrifft, zeigt ein Blick in Zusage und Rückdeckungsvertrag. Genau das leistet der Bestandscheck.
Sie haben schon eine Versorgungszusage? 30 Minuten. Fünf Antworten. Klartext.
Sie schicken uns Zusage und Rückdeckungsvertrag. Wir prüfen Rendite, Auszahloptionen, KV-Status, Insolvenzschutz und Formalia. Sie bekommen eine Einschätzung in Klartext, auf Basis Ihrer realen Zahlen.
Noch keine Zusage? Dann rechnen wir in 15 Minuten, ob das Konzept zu Ihrer GmbH passt.
Gehaltserhöhung 2026: Von 200 Euro brutto kommen rund 107 Euro an
Von einer Gehaltserhöhung um 200 Euro brutto kommen 2026 bei einem ledigen, kinderlosen Beschäftigten mit 4.000 Euro Monatsgehalt rund 107 Euro netto an. Ihr Unternehmen zahlt dafür rund 242 Euro, weil auf die Erhöhung auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung fällt. Damit erreicht weniger als die Hälfte Ihres Budgets den Mitarbeiter.
Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und jedes andere Gehaltsextra gilt deshalb unser Grundsatz: Erst Altlasten analysieren. Dann neu bauen. Bevor ein neues Extra dazukommt, prüfen wir, was in Ihrem Unternehmen schon besteht und was davon bei der Belegschaft ankommt.
1.000+ Firmenkunden beraten · 55.000 Mitarbeiter im größten Kundenunternehmen · Ø 80 Mitarbeiter je Kundenunternehmen · seit 2002 Finanzen, Recht und Steuern aus einer Hand
So setzt sich die Rechnung zusammen
Angenommen sind Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer und gesetzliche Krankenversicherung. Die Lohnsteuer steigt durch die Erhöhung von 6.294 auf 6.887 Euro im Jahr, das sind 49,42 Euro im Monat (Quelle: BMF-Lohnsteuerrechner 2026). Ein Solidaritätszuschlag fällt bei diesem Einkommen nicht an.
Die Beitragssätze 2026 betragen 18,6 Prozent zur Rentenversicherung und 2,6 Prozent zur Arbeitslosenversicherung. Zur Krankenversicherung sind es 14,6 Prozent, zur Pflegeversicherung 3,6 Prozent und für Kinderlose 4,2 Prozent (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026). Arbeitgeber und Beschäftigter tragen die Beiträge je zur Hälfte.
Für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung rechnen wir mit dem durchschnittlichen Satz von 2,9 Prozent, den das Bundesministerium für Gesundheit für 2026 bekanntgemacht hat (Quelle: Bundesanzeiger, BAnz AT 10.11.2025 B7). Ihre Krankenkasse kann davon abweichen.
Was von 200 Euro brutto übrig bleibt
Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozentpunkten in der Pflegeversicherung trägt der Beschäftigte allein (Quelle: § 58 SGB XI). Deshalb liegt sein Anteil bei 2,4 Prozent, der des Arbeitgebers bei 1,8 Prozent.
Position (monatlich, 2026)
Beschäftigter
Arbeitgeber
Gehaltserhöhung brutto
200,00 €
200,00 €
Lohnsteuer
−49,42 €
0,00 €
Rentenversicherung (je 9,3 %)
−18,60 €
18,60 €
Arbeitslosenversicherung (je 1,3 %)
−2,60 €
2,60 €
Krankenversicherung (je 7,3 % plus 1,45 % Zusatzbeitrag)
−17,50 €
17,50 €
Pflegeversicherung (2,4 % und 1,8 %)
−4,80 €
3,60 €
Ergebnis
107,08 € netto
242,30 € Kosten
Beispiel: 4.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 2,9 %. Lohnsteuer als Jahreswert geteilt durch zwölf. Ohne Umlagen und Unfallversicherung.
Umlagen und der Beitrag zur Unfallversicherung kommen beim Arbeitgeber noch dazu, die Erhöhung wird also eher teurer. Und sie wiederholt sich jeden Monat, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Derselbe Betrag als Gehaltsextra: rund 174 Euro Gegenwert
Setzen Sie dasselbe Budget von rund 242 Euro als Mix ein, erhält derselbe Beschäftigte rund 174 Euro Gegenwert im Monat. Der Mix besteht aus einer kleineren Erhöhung, Sachbezügen und arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung. Er nutzt zwei Grenzen, innerhalb derer weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben anfallen. Eine Übersicht weiterer Bausteine wie Jobticket oder Weiterbildung finden Sie bei den Corporate Benefits.
Annahmen wie bei der Gehaltserhöhung um 200 €. Der Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung wird bei der Auszahlung versteuert.
Auf die Erhöhung um 100 Euro steigt die Lohnsteuer von 6.294 auf 6.589 Euro im Jahr, also um 24,58 Euro im Monat (Quelle: BMF-Lohnsteuerrechner 2026). Nach 21,75 Euro Sozialabgaben bleiben 53,67 Euro netto. Die übrigen 120 Euro des Budgets kommen ohne Abzug beim Beschäftigten an.
Grenze 1: zusammen 50 Euro Sachbezug im Monat
Sachbezüge bleiben ohne Lohnsteuer, solange sie zusammen 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen (Quelle: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Die Grenze ist eine Freigrenze: Liegt der Wert auch nur einen Euro darüber, ist der gesamte Betrag zu versteuern. Gutscheine und Guthabenkarten zählen nur, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Auch die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Sachbezug, wenn Ihr Unternehmen den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt (Quelle: BMF-Schreiben vom 15.03.2022). Guthabenkarte und betriebliche Krankenversicherung teilen sich deshalb dieselben 50 Euro. Im Beispiel sind es 30 plus 20 Euro, mehr passt in diesen Rahmen nicht.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Ein Extra darf keine bereits vereinbarte Erhöhung ersetzen und nicht auf den Lohn angerechnet werden, so verlangt es § 8 Abs. 4 EStG. Planen Sie den Mix also, bevor die Erhöhung zugesagt ist. Was ohne Lohnsteuer bleibt, ist zugleich beitragsfrei in der Sozialversicherung (Quelle: § 1 SvEV).
Grenze 2: betriebliche Altersversorgung bis 338 Euro im Monat
Arbeitgeberbeiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben bis acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ohne Lohnsteuer. 2026 sind das 8.112 Euro im Jahr oder 676 Euro im Monat (Quelle: § 3 Nr. 63 EStG).
Ohne Sozialabgaben bleiben davon vier Prozent nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), 2026 also 338 Euro im Monat oder 4.056 Euro im Jahr. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 8.450 Euro im Monat (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026). Die 70 Euro im Beispiel liegen weit darunter.
Die betriebliche Altersversorgung ist kein Netto auf dem Konto, sondern Kapital für später. Versteuert wird bei der Auszahlung, und auf Betriebsrenten können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen (Quelle: § 229 SGB V). Gerade deshalb trägt der Mix: Ein Teil wirkt sofort im Geldbeutel, ein Teil baut Versorgung auf.
Experten-Tipp: Mehr Gehalt ist nicht automatisch mehr Netto
„Eine Gehaltserhöhung kommt bei Ihren Mitarbeitern nur zum kleineren Teil an. Mit dem gleichen Einsatz bewirken Sie deutlich mehr, wenn Sie Erhöhung und Gehaltsextras kombinieren. Das wirkt aber nur, wenn Ihre Belegschaft versteht, was sie bekommt. Mein Rat: Rechnen Sie jedem Mitarbeiter den Gegenwert in Euro vor, sonst verpufft der Vorteil.“
Welcher Mix in Ihrem Unternehmen trägt, hängt von Lohnstruktur, bestehenden Verträgen und Tarifbindung ab. Ein Extra, das die Freigrenze überschreitet oder eine zugesagte Erhöhung ersetzt, kostet im Nachhinein mehr, als es gebracht hat. Diese Punkte prüfen wir, bevor etwas eingeführt wird.
Gehaltsextras mit Plan: mehr Netto für Ihre Belegschaft
Welcher Mix aus Erhöhung, Sachbezug, bKV und bAV in Ihrem Unternehmen trägt, hängt von Lohnstruktur und bestehenden Verträgen ab. Wir prüfen zuerst, was schon besteht, und bauen dann neu: rechtssicher und für Ihre Belegschaft verständlich.
Welche Gehaltsextras Ihre Belegschaft langfristig binden
Für die langfristige Bindung zählt die betriebliche Altersversorgung mehr als jedes Alltagsextra, weil sie über das ganze Berufsleben wirkt. Ihr Unternehmen kann sie selbst finanzieren, wie im Beispiel oben, oder Ihre Mitarbeiter wandeln einen Teil ihres Gehalts per Entgeltumwandlung um. Beides lässt sich kombinieren.
Bei der Entgeltumwandlung zahlen Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit dadurch Sozialversicherungsbeiträge entfallen (Quelle: § 1a Abs. 1a BetrAVG). Wie Sie den Arbeitgeberzuschuss sauber berechnen und dokumentieren, entscheidet über Ihre Haftung.
Die nächste Gehaltsrunde als Baustein
Eine betriebliche Altersversorgung lässt sich ohne zusätzliches Budget aufbauen. Sie erhöhen das Gehalt in der nächsten Runde etwas weniger und lenken die Differenz in eine arbeitgeberfinanzierte Zusage. Weil auf diesen Teil weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben anfallen, fließt auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mit hinein. Ihre Kosten bleiben gleich, beim Mitarbeiter kommt mehr an.
Im Beispiel mit 4.000 Euro Monatsgehalt steigt das Gehalt um 3,5 statt um vier Prozent, also um 140 statt um 160 Euro brutto. Auf die fehlenden 20 Euro entfallen 5,00 Euro Lohnsteuer im Monat, die Jahreslohnsteuer liegt bei 6.708 statt 6.768 Euro (Quelle: BMF-Lohnsteuerrechner 2026). Mit 4,35 Euro Sozialabgaben hat der Mitarbeiter 10,65 Euro weniger netto.
Ihrem Unternehmen bleiben dafür 20 Euro Gehalt und 4,23 Euro Arbeitgeberanteil. Genau diese 24,23 Euro fließen jeden Monat in die betriebliche Altersversorgung, weit unter der Grenze von 338 Euro ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben. In jeder weiteren Gehaltsrunde wiederholt sich der Schritt, und der Beitrag wächst mit.
Ausgangsgehalt 4.000 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert, Zusatzbeitrag 2,9 %. Lohnsteuer 2026: 6.294 € (ohne Erhöhung), 6.708 € (plus 140 €), 6.768 € (plus 160 €) im Jahr. Ohne Umlagen und Unfallversicherung.
Warum das bindet
Der Mitarbeiter sieht in jeder Gehaltsrunde, dass Ihr Unternehmen in seine Versorgung investiert, und das über Jahre. Eine arbeitgeberfinanzierte Anwartschaft bleibt beim Ausscheiden erhalten, wenn die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat und der Mitarbeiter mindestens 21 Jahre alt ist (Quelle: § 1b BetrAVG). Wie die Vereinbarung arbeitsrechtlich sauber aussieht, klären wir deshalb vor der Gehaltsrunde.
Die bKV als Gesundheitsbudget
Die betriebliche Krankenversicherung ordnen wir als Gesundheitsbudget ein: eine spürbare Ergänzung, die Ihre Belegschaft im Alltag erlebt, etwa bei Zahnersatz oder Sehhilfen. Sie ersetzt keine Versorgung im Alter, sie ergänzt sie.
Erst verstanden, dann wirksam
Ein Gehaltsextra wirkt nur, wenn Ihre Mitarbeiter verstehen, was sie bekommen. Deshalb gehört die Mitarbeiterkommunikation zu jeder Einführung: Informationsveranstaltungen, verständliche Unterlagen und der Gegenwert in Euro. Hier sind wir in der Marktführung unterwegs.
Experten-Tipp: Erst den Bestand prüfen, dann Neues einführen
„Wer ein neues Extra auf einen ungeprüften Bestand setzt, baut auf Sand. Wir analysieren immer erst die Altlasten. Dann bauen wir neu. Nicht weil jemand etwas falsch gemacht hat, sondern weil nach der Einrichtung niemand mehr draufgeschaut hat. Mein Rat: Lassen Sie bestehende bAV-Verträge und Vereinbarungen prüfen, bevor Sie Neues einführen.“
Von Buddenbrock ist Experte für bAV, bKV und Geschäftsführerversorgung mit Sitz auf Schloss Schellenberg in Essen. In der Kontextberatung verbinden wir Finanzen, Recht und Steuern in einer Beratung, statt Steuerberater, Anwalt und Bank nebeneinander arbeiten zu lassen. Finanzen, Recht und Steuern aus einer Hand, seit 2002 unser Mantra.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer: der Bestandscheck
Für Gesellschafter-Geschäftsführer beginnt es mit dem Bestandscheck: In 30 Minuten prüfen wir Rendite, Auszahloptionen, Krankenversicherungsstatus, Insolvenzschutz und Formalia Ihrer bestehenden Zusage. Haben Sie noch keine Zusage, rechnen wir, ob das Konzept zu Ihrer GmbH passt.
Für Unternehmen: erst der Bestand, dann der Neubau
Für Unternehmen beginnt es mit der Bestandsaufnahme: bestehende Verträge, Versorgungsordnung, Zuschüsse und Sachbezüge. Danach bauen wir neu, von der Auswahl der Bausteine über die Einbindung in die Lohnabrechnung bis zur Mitarbeiterkommunikation. Sie haben einen festen Ansprechpartner, kein Callcenter.
Für die steuerrechtliche Einordnung Ihrer individuellen Situation arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern aus unserem Experten-Netzwerk zusammen.
Stephan Seidenfad · Mitgründer und Geschäftsführer
„Ich bin das Gesicht. Den Alleingang gibt es hier nicht. Was Sie auf YouTube von mir hören, mache ich seit 2008 selbst so. Und mein Team setzt es seit über 20 Jahren so um, dass es einer Betriebsprüfung standhält.“
Seit 2002 berät Stephan Seidenfad Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmen zu Versorgung und bAV, 2004 hat er von Buddenbrock mitgegründet. Seine eigene Unterstützungskasse läuft seit 2008. Wer bei uns anruft, spricht mit jemandem, der das Konzept bei ihm gelernt hat.
Mitgründer 2004 · Berater seit 2002 · Eigene U-Kasse seit 2008 · Schloss Schellenberg, Essen · YouTube: Klartext für Entscheider
Mehr Netto vom Brutto heißt, dass von einem Euro, den ein Unternehmen aufwendet, mehr beim Empfänger ankommt. Das gelingt, wenn Geld vor Lohnsteuer und Sozialabgaben in eine steuerlich anerkannte Struktur fließt, etwa in die betriebliche Altersversorgung, die Geschäftsführerversorgung oder einen Sachbezug. Bei Gehalt und Gewinnausschüttung kommt dagegen oft nur rund die Hälfte an.
Wie viel bleibt 2026 von 200 Euro Gehaltserhöhung netto übrig?
Bei einem ledigen, kinderlosen Beschäftigten mit 4.000 Euro Monatsgehalt in Steuerklasse I bleiben 2026 von 200 Euro brutto rund 107 Euro netto. Abgezogen werden 49,42 Euro Lohnsteuer laut Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums und 43,50 Euro Sozialabgaben. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 42,30 Euro Sozialversicherungsbeiträge, die Erhöhung kostet ihn also rund 242 Euro.
Welche Gehaltsextras bleiben 2026 ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben?
Sachbezüge wie Guthabenkarten oder eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung bleiben bis zusammen 50 Euro im Monat ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben, laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bleiben 2026 bis 338 Euro im Monat ohne beides und bis 676 Euro ohne Lohnsteuer. Weitere Bausteine folgen eigenen Regeln, eine Übersicht bieten die Corporate Benefits.
Was passiert, wenn Sachbezüge die 50-Euro-Grenze überschreiten?
Die 50 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Übersteigen die Sachbezüge eines Monats zusammen diese Grenze, wird der gesamte Betrag lohnsteuer- und beitragspflichtig, nicht nur der Teil darüber. Weil eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung nach dem BMF-Schreiben vom 15.03.2022 ebenfalls als Sachbezug gilt, müssen Guthabenkarte und bKV-Beitrag gemeinsam unter der Grenze bleiben.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Geschäftsführerversorgung?
Als Faustregel besteht die GmbH seit mindestens fünf Jahren, der Gesellschafter-Geschäftsführer ist seit mindestens drei Jahren im Amt, und bis zur Auszahlung bleiben rund zehn Jahre. Die Gesamtversorgung erreicht maximal rund 75 Prozent der letzten Aktivbezüge. Passen diese Punkte nicht, kann das Finanzamt die Zusage als verdeckte Gewinnausschüttung werten.
Wie wird die Geschäftsführerversorgung später versteuert?
Die Besteuerung ist nachgelagert: Versteuert wird die Auszahlung, nicht der Beitrag. Zeitpunkt, Form und damit die Progression lassen sich gestalten, etwa durch eine Auszahlung in Raten statt als Einmalkapital. Wer im Bezug freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, zahlt auf die Versorgung zusätzlich Beiträge nach § 229 SGB V, privat Krankenversicherte nicht.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung?
Wandeln Beschäftigte Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung um, muss der Arbeitgeber laut § 1a Abs. 1a BetrAVG15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Zuschuss fließt in Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. Ein höherer Zuschuss ist freiwillig möglich.
Ihr nächster Schritt
Sprechen wir über Ihr Vermögen.
Ein Gespräch, unverbindlich und auf Augenhöhe. Sie erfahren, wo Sie stehen und was sich für Sie und Ihr Unternehmen wirklich lohnt.
Pensionszusage Geschäftsführer: Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Das erwartet Sie hier Sie erfahren, welche steuerlichen Voraussetzungen die Pensionszusage für Geschäftsführer erfüllen muss, wie Wartezeiten, Erdienbarkeit und Angemessenheit […]
Die betriebliche Krankenversicherung in der Steuer
Die steuerliche Behandlung der bKV, die Bedeutung der 50-Euro-Freigrenze bei Sachbezügen und wie die Besteuerung bei Überschreitung dieser Grenze funktioniert. […]
BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.EntgeltumwandlungBei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.RegelaltersgrenzeDas gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
Mehr Netto vom Brutto: für Gesellschafter-Geschäftsführer und Belegschaft
Ihr nächster Schritt
Sprechen wir über Ihre Vorsorge.
Ein Erstgespräch, unverbindlich und auf Augenhöhe. Sie erfahren, wo Sie stehen und was sich für Sie und Ihr Unternehmen wirklich lohnt.