Stephan Seidenfad
bAV-Experte und Geschäftsführung

So wird der Arbeitgeberzuschuss zum Wettbewerbsvorteil

15 % Zuschuss sind gesetzliches Minimum – kein Benefit. Wer mehr gibt, bindet Mitarbeiter stärker als jeder Obstkorb. Wir zeigen Ihnen, wie das ohne Mehrkosten geht.

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Das erwartet Sie hier

Höhe und Berechnung des Arbeitgeberzuschusses, welche Voraussetzungen es bei der Entgeltumwandlung gibt, welche gesetzliche Pflichten Sie als Arbeitgeber haben und wie Sie den Zuschuss strategisch als Benefit nutzen.

Inhalt dieser Seite
  1. Die gesetzlichen Grundlagen zum Arbeitgeberzuschuss in der bAV
  2. Wie hoch darf der Arbeitgeberzuschuss in der bAV maximal sein?
  3. Wie wird die bAV Förderung über den erhöhten Arbeitgeberzuschuss finanziert?
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer dynamischen Arbeitswelt sind Förder­maßnahmen des Arbeitgebers der Schlüssel zur Mitarbeiterbindung und einem echten Wettbewerbsvorteil.
  • Arbeitgeber müssen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit 15 Prozent fördern, sobald sie durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialabgaben einsparen.
  • Eine Förderung von 15 Prozent ist ver­pflichtend und kein Benefit.
  • Eine Förderung über diesem Mindeststandard hat viele Vorteile und kann als Teil der Gehaltsdynamik gestaltet werden.

Die gesetzlichen Grundlagen zum Arbeitgeberzuschuss in der bAV

Der sogenannte Arbeitgeberzuschuss ist ein finanzieller Zusatzbeitrag, den der Arbeitgeber in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers einzahlt und der zur Erhöhung des Kapitals für die spätere Rente dient. Der Arbeitgeber muss den Arbeitgeberzuschuss dann leisten, wenn er durch die Entgeltumwandlung seines Arbeitnehmers Sozialabgaben einspart. Die gesetzliche Grundlage für diese Arbeitgeberförderung liefert das Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG) (Quelle).

Der Arbeitgeberzuschuss ist seit 2019 ver­pflichtend

Für lange Zeit konnten Arbeitgeber selbstständig entscheiden, ob sie die Betriebsrente ihrer Arbeitnehmer unterstützen möchten. Seit dem 1. Januar 2019 müssen sie bei neu abgeschlossenen bAV-Verträgen einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent leisten, wenn sich ihr Arbeitnehmer für die Entgeltumwandlung entscheidet. Für bestehende bAV-Verträge gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2022.

Der Arbeitgeberzuschuss gilt nur für bestimmte Durchführungswege der bAV

Der Arbeitgeberzuschuss wird nur fällig, wenn die bAV über eine Direkt­versicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder das Sozialpartnermodell gestaltet wird. Er entfällt ebenfalls, wenn ein Tarifvertrag die Förderung ausschließt oder der Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Renten­versicherung West verdient und der Arbeitgeber dadurch keine Sozialabgaben spart. Wenn der Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung verdient, kann die Förderung geringer ausfallen.

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Weniger Verwaltungsaufwand, zufriedenere Mitarbeiter, steuerlich optimiert – die bAV ist einer der wirkungsvollsten Benefits, die Sie Ihrem Team bieten können. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.

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Geschäftsführung und bAV-Experte

Wie hoch darf der Arbeitgeberzuschuss in der bAV maximal sein?

Dieser Pflichtzuschuss zur bAV stellt keine zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber dar, da er als Ausgleich für seine eingesparten Sozial­versicherungsbeiträge durch die Entgeltumwandlung dient. Bei der Gehaltsumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge, wodurch innerhalb der Höchstgrenze keine zusätzlichen Sozial­versicherungsbeiträge anfallen. Dennoch ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent kein Benefit, sondern entspricht lediglich dem gesetzlichen Minimum.

  • Um Arbeitnehmer zur Eigenverantwortung in der Altersvorsorge zu ermutigen, kann der Arbeitgeber seinen Förderbeitrag beispielsweise verdoppeln.
  • Die Integration von vermögenswirksamen Leistungen als altersvorsorgewirksame Leistungen kann sogar zu Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben führen.

Experten-Tipp 1:
Arbeitgeber-Festzuschuss oder korrelierende Lösung

„Die Förderung von speziellen Arbeitnehmergruppen ist auch über einen Arbeitgeber-Festzuschuss möglich. Dieser Benefit kann zu einer Verbesserung der Mitarbeiterbindung führen. Der Arbeitgeber schafft Betriebsausgaben und kann auf diese Weise das Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei erhöhen. Gerade in Zeiten erhöhter Inflation bietet sich auch eine korrelierende Lösung an, deren Gestaltung über einen Festzuschuss und einem inkludierten (prozentual erhöhten) Zuschuss durch die BRSG-Förderung erfolgt. Die Vorteile: eine erhöhte Eigendynamik, ein Anreiz für Arbeitnehmer, in die Eigenverantwortung zu gehen, die Erzeugung eines Sockels für die private Altersvorsorge.“

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Wie wird die bAV-Förderung über den erhöhten Arbeitgeberzuschuss finanziert?

Die Arbeitgeberförderung, die sich aus dem erhöhten Arbeitgeberzuschuss ergibt, kann Teil der festen Lohndynamik werden. Erhöht der Arbeitgeber die (individuellen) Gehälter, definiert er einen Teil dieser Gehaltserhöhung für die (Alters-)Vorsorge, die Einkommenssicherung oder die Hinterbliebenenvorsorge.

Ein Beispiel:

Bei einer Lohnerhöhung von 3,5 Prozent, wovon 0,5 Prozent in die bAV fließen, entstehen die gleichen Ausgaben wie bei einer Erhöhung um 3 Prozent. Denn, auf die 0,5 Prozent zahlt der Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Diese Gehaltsgestaltung kann der Arbeitgeber dynamisch fortsetzen und damit einen sozialabgabenfreien Fördertopf schaffen.

Die Vorteile dieser Lohngestaltung

  • Die Lohnkostenentwicklung bleibt gleich. Dadurch, dass ein Teil des Lohns sozial­versicherungsfrei investiert wird, werden Sozialabgaben eingespart.
  • Die Arbeitgeberförderung bindet Arbeitnehmer und ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
  • Arbeitnehmer gehen unabhängig von der Entwicklung der gesetzlichen Rente in einen würdevollen Ruhestand.
  • Bausteine der Gesundheitsförderung oder Einkommenssicherung sowie ein Hinterbliebenenschutz können sinnvoll integriert werden.

Experten-Tipp 2:
Durch den erhöhten Arbeitgeberzuschuss zum Wettbewerbsvorteil

„Über den ver­pflichtenden Arbeitgeberzuschuss bekommen Arbeitgeber finanzielle Mittel frei, ohne zusätzliches Geld einsetzen zu müssen. Ein Zuschuss über den Mindeststandard von 15 Prozent hinaus kann im Kampf um Fachkräfte oder hinsichtlich der Mitarbeiterbindung ein entscheidendes Argument für vorhandene und neue Arbeitnehmer sein. Über die betriebliche Altersvorsorge sorgen Arbeitgeber dafür, dass ihre Arbeitnehmer kein Geld aus ihrem Netto für die Absicherung im Alter aufwenden müssen. Deshalb ist die Zusatzrente bindender als jeder Obstkorb oder jede flexible Arbeitszeit.”

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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