Achim Wehrmann
Experte für Einkommensabsicherung

Einkommenssicherung als Corporate Benefit

Ihre Mitarbeiter fallen aus – Sie tragen die Kosten: Mit betrieblicher Einkommenssicherung schützen Sie Ihre Belegschaft und Ihren Betrieb.

Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie Ihre Mitarbeiter bei Invalidität oder Berufs­unfähigkeit absichern, wie Sie dies in betriebliche Vorsorgemodelle integrieren und welche günstigen Gruppenkonditionen sowie vereinfachte Gesundheitsprüfungen es gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Warum ist die Sicherung des Einkommens wichtig?
  2. Gängige Maßnahmen zur Einkommenssicherung über den Arbeitgeber
  3. Vorteile der betrieblichen Einkommenssicherung
  4. Das können wir für Sie tun
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Achim Wehrmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einkommenssicherung ist entscheidend, um das finanzielle Wohlergehen zu schützen, insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen.
  • Eine Einkommenssicherung über den Arbeitgeber gewährleistet finanzielle Stabilität bei Krankheit, Unfall oder Arbeitsunfähigkeit und ergänzt die private Vorsorge sinnvoll.
  • Arbeitgeber können die potenziellen Risiken ihrer Mitarbeiter über eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung (Bbu), eine Kombination aus Bbu und betrieblicher Altersvorsorge oder einer Arbeitgeberabsicherung für Invalidität minimieren.
  • Mit einem Abschluss über den Arbeitgeber profitieren Arbeitnehmer unter anderem von vergünstigten Tarifen und vereinfachten Gesundheitsfragen.

Warum ist die Sicherung des Einkommens wichtig?

Grundsätzlich ist die Einkommenssicherung für jeden wichtig, der auf sein Einkommen angewiesen ist und seinen gewohnten Lebensstandard fortführen möchte. Denn: Im Ernstfall erhalten Arbeitnehmer zwar vom Staat zwar eine Erwerbsminderungs­rente. Allerdings ist diese in den meisten Fällen nicht ausreichend und an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen für den Erwerb einer Erwerbsminderungs­rente

Solange Versicherte die Regelaltersgrenze für eine Altersrente noch nicht erreicht haben, wird geprüft, ob sie ihren Lebensunterhalt eigenständig wieder bestreiten können. Dabei kommen vorrangig Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zum Einsatz, wie eine medizinische Rehabilitation oder eine berufliche Rehabilitation zur beruflichen Orientierung.

Ist die Durchführung dieser Maßnahmen nicht möglich, erfolgt eine Beurteilung des Arbeitspensums. Diese ist ausschlaggebend dafür, ob der Versicherte eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält.

Weitere Voraussetzungen

  • Versicherte müssen die allgemeine Wartezeit erfüllen und mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Renten­versicherung versichert gewesen sein.
  • Versicherte müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Renten­versicherung geleistet haben, beispielsweise durch eine sozial­versicherungspflichtige Beschäftigung.
  • Versicherte erhalten eine volle Erwerbsminderungs­rente nur, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Diese Beurteilung bezieht sich nicht nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern auf jede Art von Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Versicherte erhalten eine teilweise Erwerbsminderungs­rente, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Wieder bezieht sich die Beurteilung nicht nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern auf jede Art von Tätigkeit.

Quelle

Ein Beispiel

Ein Maurer, der zwar seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber beispielsweise für eine Tätigkeit als Call-Center-Mitarbeiter geeignet wäre, hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungs­rente.

Wer sich gezielt gegen den Verlust der Arbeitsfähigkeit absichern möchte, sollte private Möglichkeiten der Sicherung des Einkommens in Betracht ziehen. Besonders attraktiv kann der Abschluss einer Versicherung über den Arbeitgeber sein.

Wir freuen uns auf Sie

Gute Beratung muss nicht kompliziert sein. Bei uns bekommen Sie klare Antworten auf Ihre Fragen – von Experten, die Ihr Thema wirklich vertehen und Ihnen auf Augenhöhe begegnen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, der Rest ist unsere Aufgabe.

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Gängige Maßnahmen zur Einkommenssicherung über den Arbeitgeber

Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung (bBU)

Im Rahmen der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung (bBU) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den Zugang zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung erleichtern, häufig zu vergünstigten Konditionen und ohne aufwendige Gesundheitsprüfungen.

In der Regel schließt der Arbeitgeber die betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung (bBU) ab und agiert als Vertragspartner des Versicherers, während die versicherte Person der Arbeitnehmer ist. Alternativ kann der Arbeitgeber die Rahmenbedingungen festlegen und die Konditionen verhandeln. Bei dieser Variante ist der Arbeitnehmer selbst Vertragspartner der Versicherung.

Für die Umsetzung stehen zwei Arten der betrieblichen Berufs­unfähigkeits­versicherung zur Auswahl:

  • Die selbstständige Berufs­unfähigkeits­versicherung (SBU) ist unabhängig von anderen Versicherungen. Der Arbeitgeber agiert hierbei nur als „Rabattverein“ und tritt bei gewissen Größen für vereinfachte Gesundheitsfragen ein. Der Arbeitnehmer ist der direkte Vertragspartner des Versicherers, wodurch der Arbeitgeber keine Haftung übernimmt.
  • Die Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) wird als Zusatz­versicherung in bestehende Vorsorgemodelle integriert, häufig als Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Rahmen einer Direkt­versicherung.

Arbeitgeberabsicherung für Invalidität

Eine Arbeitgeberabsicherung für Invalidität wird vom Arbeitgeber bereitgestellt, um seine Mitarbeiter im Falle einer Invalidität finanziell abzusichern. Diese Absicherung kann durch eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung (bBU) oder eine Invaliditäts­versicherung erfolgen, die den Arbeitnehmer bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit unterstützt. In der Regel kauf der Arbeitgeber einen Invaliditätsschutz für die gesamte Belegschaft zu einer festen Prämie.


Vorteile der betrieblichen Einkommenssicherung

Für den Arbeitgeber

  • Sinkende Kosten für Krankheits­ausfälle
  • Attraktive Positionierung im Wettbewerb um neue Talente
  • Erhöhte Mitarbeiterbindung
  • Übernahme sozialer Verantwortung für die eigene Belegschaft

Für den Arbeitnehmer

  • Kosteneinsparungen durch günstige Konditionen der Gruppentarife
  • Vereinfachte oder keine Gesundheitsprüfung
  • Monetärer Ersatz bei Einkommensverlust
  • Absicherung der persönlichen Arbeitskraft

Das können wir für Sie tun

Unsere Experten entwickeln für Ihre Mitarbeiter ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept, das ihnen im Falle gesundheitlicher Rückschläge eine finanzielle Sicherheit bietet. Dabei gibt es keine Standardlösung. Welches Versicherungsmodell am besten zu Ihnen und Ihren Mitarbeitern passt, ermitteln wir unter Berücksichtigung verschiedener individueller Faktoren.

Wir freuen uns auf Sie

Gute Beratung muss nicht kompliziert sein. Bei uns bekommen Sie klare Antworten auf Ihre Fragen – von Experten, die Ihr Thema wirklich vertehen und Ihnen auf Augenhöhe begegnen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, der Rest ist unsere Aufgabe.

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Geschäftsführung und bAV-Experte
Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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