Stephan Seidenfad
bAV-Experte und Geschäftsführung

BAV-Förderung für Arbeitgeber

Staatliche Zuschüsse, weniger Lohnnebenkosten, zufriedene Mitarbeiter – wir zeigen Ihnen, wie Ihr Unternehmen alle bAV-Förderungen optimal nutzt.

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Das erwartet Sie hier

Die staatliche Förderung der bAV für Arbeitgeber, wie hoch der Förderbetrag für Geringverdiener ist und welche zusätzliche Unterstützung es für KMU gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Staatliche Zuschüsse zur betriebliche Altersvorsorge für Firmen
  2. Weitere staatliche Zuschüsse und Förderprogramme für Arbeitgeber zur bAV
  3. Das können wir für Sie tun
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatliche Förderungen und Zuschüsse machen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitgeber attraktiv.
  • Durch die Umwandlung von Teilen des Mitarbeitergehalts in einen bAV-Vertrag reduzieren Arbeitgeber und bei Entgeltumwandlung auch Beschäftigte ihre Lohnnebenkosten.
  • Arbeitgeber, die einen Zuschuss zur bAV für Geringverdiener leisten, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen dafür eine direkte staatliche Förderung.
  • Zusätzlich zu den bekannten Finanzvorteilen unterstützt der Staat vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weiteren Hilfen zur bAV.

Staatliche Zuschüsse zur betriebliche Altersvorsorge für Firmen

Ersparnis bei den Lohnnebenkosten

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über eine Entgeltumwandlung oder eine Arbeitgeberförderung ist nicht nur für Arbeitnehmer ein attraktives Modell zum Sparen von Steuern und Sozialabgaben. Auch für Arbeitgeber ergeben sich daraus finanzielle Vorteile.

Wenn Mitarbeiter Teile ihres Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag umwandeln, reduziert dies das sozial­versicherungspflichtige Entgelt. Infolgedessen sinken für den Arbeitgeber die Lohnnebenkosten, da seine Anteile zur Sozial­versicherung auf einer geringeren Bemessungsgrundlage berechnet werden. Diese Ersparnis kann, je nach Gehaltshöhe und Beitragsbemessungsgrenzen (BBG), rund 20 Prozent des umgewandelten Betrags ausmachen.

Wichtiger Hinweis: Fördert der Arbeitgeber Lohnbestandtteile im Rahmen von beispielsweise Gehaltserhöhungen und Gehaltstrends in eine bAV, sind dies zum einen sozial­versicherungsfreie Betriebsausgaben und zum anderen ein effektives Bindungsmoment.

Der bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG

Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener wurde 2018 mit dem Betriebsrenten­stärkungsgesetz eingeführt. Er richtet sich gezielt an Arbeitgeber, die zusätzlich zum regulären Gehalt Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen leisten.

Der Staat unterstützt dieses Engagement mit einem steuerlichen Zuschuss. Dieser wird direkt mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet – und zwar in dem Zeitraum, in dem der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Altersvorsorge leistet. Der finanzielle Aufwand reduziert sich sofort und spürbar, ohne dass ein zusätzlicher Antrag nötig ist.

Entwicklung und Höhe der Förderung

Seit seiner Einführung im Jahr 2018 wurde der bAV-Förderbetrag mehrfach angepasst, um die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener noch attraktiver zu gestalten:

2018: Der bAV-Förderbetrag startet mit einer Einkommensgrenze von 2.200 Euro monatlich (brutto) und einem maximalen Förderbetrag von 144 Euro pro Jahr.

2020: Mit dem Grundrentengesetz wird die Einkommensgrenze auf 2.575 Euro angehoben. Gleichzeitig steigt der maximale Förderbetrag auf 288 Euro jährlich.

2025 und 2026: Die Einkommensgrenze wurde im Jahr 2025 auf 2.575 Euro erhöht und bleibt auch für 2026 bestehen. Der Maximalzuschuss beträgt 960 Euro.

Einkommensgrenzen: Wer kann vom bAV-Förderbetrag profitieren?

Eine zentrale Voraussetzung für den bAV-Förderbetrag ist das Einkommen der Mitarbeiter: Nur Beschäftigte mit einem bestimmten monatlichen Bruttoeinkommen können über ihren Arbeitgeber gefördert werden.

  • 2024 lag die Einkommensgrenze bei 2.575 Euro pro Monat (bzw. 30.900 Euro jährlich).
  • Ab 2025: Die Grenze wird dynamisch angepasst – sie orientiert sich künftig an 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Renten­versicherung.
  • Für das Jahr 2025 ergibt sich daraus ein voraussichtliches Limit von 2.898 Euro brutto monatlich.
Voraussetzungen für den Arbeitgeber

Damit der Arbeitgeber den bAV-Förderbetrag erhält, muss er bestimmte Beitragshöhen einhalten. Die Förderung orientiert sich an dem jährlichen Beitrag, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt:

  • Mindestbeitrag: Der Arbeitgeber muss mindestens 240 Euro pro Jahr leisten.
  • Maximal geförderter Beitrag: bis Ende 2024: maximal 960 Euro jährlich, ab 2025: Anhebung auf 1.200 Euro jährlich
  • Förderquote: Der Staat bezuschusst den Arbeitgeberbeitrag mit 30 Prozent.
Beispielhafte Förderung
  • Bei einem Arbeitgeberbeitrag von 960 Euro pro Jahr (Stand 2020) erhält der Arbeitgeber 288 Euro Förderbetrag vom Staat.
  • Ab 2025 steigt dieser Zuschuss auf bis zu 360 Euro jährlich, wenn der volle Betrag von 1.200 Euro ausgeschöpft wird.
Weitere Bedingungen

Damit der bAV-Förderbetrag tatsächlich gewährt wird, müssen Arbeitgeber neben Einkommens- und Beitragshöhe noch weitere Bedingungen erfüllen:

  • Die Förderung gilt nur, wenn es sich um das steuerlich erste Arbeitsverhältnis handelt – also bei den Steuerklassen I bis V.
  • Der Beitrag zur Altersvorsorge muss ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert werden. Eine Beteiligung der Mitarbeitenden schließt die Förderung aus.
  • Nur bestimmte kapitalgedeckte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind förderfähig – zum Beispiel Direkt­versicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.
  • Die spätere Auszahlung an die Mitarbeiter muss in Form einer laufenden Rente oder eines Auszahlungsplans erfolgen; eine Einmalzahlung reicht nicht aus.

Diese Vorgaben sichern die langfristige Wirkung der Förderung und stellen sicher, dass sie gezielt für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge eingesetzt wird.

Diese Zahlungen sind nicht förderfähig
  • Arbeitnehmerbeteiligungen an Zusatzversorgungskassenbeiträgen
  • Vom Arbeitgeber gewährte vermögenswirksame Leistungen
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Weniger Verwaltungsaufwand, zufriedenere Mitarbeiter, steuerlich optimiert – die bAV ist einer der wirkungsvollsten Benefits, die Sie Ihrem Team bieten können. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Weitere staatliche Zuschüsse und Förderprogramme für Arbeitgeber zur bAV

Neben den finanziellen Vorteilen wie der Steuerfreiheit von bAV-Beiträgen und dem § 100 EStG-Förderbetrag stellt der Staat noch weitere Hilfen zur Verfügung – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Im Mittelpunkt stehen dabei keine direkten Zuschüsse, sondern strukturelle Erleichterungen und Beratungsangebote, die den Einstieg in die betriebliche Altersversorgung erleichtern.

Beratungsförderung für KMU: Staatliche Hilfe bei der Einführung der bAV

Zwar gibt es kein spezielles Bundesprogramm zur finanziellen Förderung der bAV-Einrichtung – dennoch können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf allgemeine Beratungsförderungen zurückgreifen, um sich professionell beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung begleiten zu lassen.

BAFA-Förderung: Zuschuss zu externen Beratungsleistungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt KMU im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ mit einem Zuschuss zu externen Beraterkosten. Während der Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31. Dezember 2026 kann jedes förderberechtigte Unternehmen insgesamt höchstens fünf abgeschlossene Beratungen fördern lassen – jedoch maximal zwei pro Kalenderjahr (Quelle).

Firmenspezifische, branchenspezifische und regionale Kollektivlösungen

Firmenspezifische Lösungen, individuelle Produktgestaltung und Sonderregelungen zeigen ihre volle Wirkung vor allem bei Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern. Für kleinere Firmen sind regionale und branchenspezifische Initiativen eine Erleichterung beim kostengünstigen Zugang zur bAV. Dazu haben viele Branchenverbände und Versicherungsanbieter spezielle Kollektivmodelle entwickelt, häufig in Form von Branchen-Pensionskassen, Versorgungswerken oder Rahmenverträgen mit vereinfachter Administration.

Diese Lösungen bieten: einen geringeren Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, attraktive Konditionen durch gebündeltes Risiko und größere Versichertengruppen oder teilweise standardisierte Prozesse, die die Umsetzung im Betrieb erleichtern.

Auch wenn solche Modelle nicht direkt staatlich bezuschusst werden, entstehen sie oft in Kooperation mit politischen Akteuren und Verbänden. Ziel ist es, die Verbreitung der bAV gezielt in strukturschwächeren Regionen oder unterversorgten Branchen zu fördern – etwa im Handwerk, in der Pflege oder im Gastgewerbe.


Das können wir für Sie tun

Unsere bAV-Spezialisten können vergleichbare Modelle aber bereits auf individueller Basis für Unternehmen ab 25 Beschäftigten sicherstellen. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen, desto individueller lassen sich Konzept und Produkt ausformen. Gerne informieren wir Sie dazu in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Weniger Verwaltungsaufwand, zufriedenere Mitarbeiter, steuerlich optimiert – die bAV ist einer der wirkungsvollsten Benefits, die Sie Ihrem Team bieten können. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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