Sollten vermögenswirksame Leistungen in die bAV?

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Veröffentlicht am

Das erwartet Sie hier

Was sind vermögenswirksame Leistungen, was sind die Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitgeber, vermögenswirksame Leistungen in der Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge und mehr.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sind vermögenswirksame Leistungen?
  2. Was sind die Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitgeber?
  3. Vermögenswirksame Leistungen in der Altersvorsorge
  4. Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge: eine sinnvolle Kombination
  5. Sind altersvermögenswirksame Leistungen sinnvoll?

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen (VWL) unterliegen im Regelfall der vollen Steuer- und Sozialabgabenpflicht, werden sie hingegen als sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) in die bAV umgewandelt, fließt der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge.
  • Langfristig profitieren Arbeitnehmer durch die Kombination von steuerlicher Förderung und gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent deutlich stärker als bei einer klassischen VWL-Anlage etwa in Fonds oder Bausparverträge.
  • Bei der Umwandlung in eine bAV entfällt die Arbeitnehmersparzulage, und das angesparte Kapital ist bis zum Renteneintritt gebunden.
  • Die sinnvollste Verwendung der VWL hängt von individuellen Faktoren wie Einkommenshöhe, Steuerklasse, Sparziel und Anlagehorizont ab.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind in Deutschland eine Form der finanziellen Unterstützung, die Arbeitnehmern ermöglicht, mithilfe ihres Arbeitgebers und staatlicher Förderung Vermögen aufzubauen. Diese Leistungen sind zusätzliche Zahlungen, die über das reguläre Gehalt hinaus vom Arbeitgeber an die Angestellten geleistet werden können. Sie sind grundsätzlich freiwillig und in der Regel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt.

Erhält ein Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen, zahlt sein Arbeitgeber diese in eine bestimmte Sparform ein. Sowohl Arbeitnehmer und Auszubildende als auch Beamte, Richter oder Soldaten können von den zusätzlichen Zahlungen durch den Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn profitieren.


Was sind die Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitgeber?

Positive Arbeitgebermarke: Vermögenswirksame Leistungen steigern als Zusatzleistung die Attraktivität des Unternehmens.

Mitarbeiterbindung: Vermögenswirksame Leistungen stärken die Mitarbeiterbindung, da sich diese vom Unternehmen in ihren Belangen wertgeschätzt fühlen. Von den freiwilligen Zusatzleistungen profitieren hauptsächlich Personen mit geringen Einkommen, welche sonst nicht aus eigener Kraft Ersparnisse bilden können.

Recruiting: In einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt kann das Angebot von VL ein entscheidender Faktor sein, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.

Geringe Kosten: Die Kosten für vermögenswirksame Leistungen sind für den Arbeitgeber relativ gering und steuerlich absetzbar. Gleichzeitig können Arbeitgeber durch VL zusätzliche Anreize schaffen, ohne direkt das Grundgehalt anzuheben.


Vermögenswirksame Leistungen in der Altersvorsorge

Die Unterschiede zwischen vermögenswirksamen Leistungen und altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) liegen hauptsächlich in ihrem Verwendungszweck und der Art der Anlage.

  • Während typische Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen Bausparverträge, Fonds oder Banksparpläne sind, werden altersvermögenswirksame Leistungen als spezielle Form der VL ausschließlich für die Altersvorsorge genutzt.
  • Altersvorsorgewirksame Leistungen sind also zweckgebunden und müssen in Altersvorsorgeprodukte fließen, wie zum Beispiel in eine Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge.

Vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge: eine sinnvolle Kombination

Vor allem die Kombination von vermögenswirksamen Leistungen und der betrieblichen Altersvorsorge bietet steuerlichen Vorteile, einen langfristigen Vermögensaufbau und finanzielle Sicherheit im Alter. Das macht sie zu einer attraktiven Option für Arbeitnehmer, die auf eine effiziente und sichere Altersvorsorge abzielen. Langfristig hat ein Arbeitnehmer mehr von altersvermögenswirksamen Leistungen, anstatt vermögenswirksame Leistungen in einen ETF, einen Fonds oder Bausparvertrag zu investieren.

Die Vorteile von altersvorsorgewirksamen Leistungen in der bAV

Staatliche Förderung von AVWL: Im Regelfall unterliegen die vermögenswirksamen Leistungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, der regulären Besteuerung und Sozialabgaben. Auf diese zusätzlichen Leistungen werden Steuern und Sozial­versicherungsbeiträge wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen­versicherung in gleicher Weise wie auf das übrige Einkommen abgeführt. Erhält der Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen im Wert von 26,59 Euro, bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben nur rund 13 Euro übrig.

Wandelt der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen in altersvorsorgewirksame Leistungen um, laufen diese in der Ansparphase ohne den Abzug von Steuern und Sozialabgaben in die betriebliche Altersvorsorge. Zwar fallen im Rentenbezug teilweise Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge sowie Steuern an, allerdings haben Rentner in der Regel eine deutlich geringere Rentenleistung als erwerbstätige Personen.

Investment-lastige Produkte: Diese Art der Vorsorge ist auch über ein Investmentprodukt möglich. Ein investment-lastiges Direkt­versicherungs-Produkt performt nicht wie ein guter ETF. Allerdings kommt ein großer Anteil des Investments inklusive vermögenswirksamer Leistungen im ETF an. Auch hier spart der Arbeitnehmer idealerweise Steuern und Sozialabgaben.

Wie lange wird angespart?

Die Laufzeit von vermögenswirksamen Leistungen setzt sich im Regelfall aus sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr zusammen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann der Arbeitnehmer über das angesparte Kapital verfügen. Er hat auch die Möglichkeit, die VL in einen neuen Vertrag einzuzahlen und so den Vermögensaufbau fortzusetzen.

Anders als bei den VL handelt es sich bei den altersvorsorgewirksamen Leistungen um einen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge. Aus diesem Grund müssen Arbeitnehmer bis zum Eintritt in den Ruhestand in den Vertrag einzahlen. Da Arbeitnehmer die Zuwendung zweckgebunden für die Versorgung im Ruhestand einsetzen müssen, ist eine vorzeitige Auszahlung ausgeschlossen.


Sind altersvermögenswirksame Leistungen sinnvoll?

Altersvorsorgewirksame Leistungen sind insbesondere für folgende Personengruppen sinnvoll:

Junge Berufseinsteiger: Für junge Menschen, die gerade ins Berufsleben starten, sind AWL eine gute Möglichkeit, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen. Da sie noch viele Berufsjahre vor sich haben, profitieren sie besonders von der langfristigen Wirkung der Einzahlungen und den Zinseffekten.

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen: Personen mit einem geringeren Einkommen können durch AWL zusätzliche finanzielle Sicherheit für das Alter aufbauen. Da die Einzahlungen häufig durch den Arbeitgeber übernommen werden, stellt dies eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar.

Arbeitnehmer, die eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen möchten: Auch für Menschen, die bereits über die gesetzliche Rente hinaus vorsorgen möchten, sind AWL sinnvoll. Sie können helfen, die Rentenlücke zu schließen und den Lebensstandard im Alter zu sichern.

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Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte
Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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