von Buddenbrock - Warum bAV Beratung unverzichtbar ist: 5 Gründe
Stephan Seidenfad

Warum bAV Beratung unverzichtbar ist: 5 Gründe

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steigert die Attraktivität des Arbeitgebers. Gerade in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels ist dieser Vorteil wichtiger denn je. Damit aber nicht genug: Unternehmen können in der Ansparphase von verringerten Steuern und Sozialabgaben profitieren. Klingt erstmal nach einem enormen Potenzial. Dennoch hapert es in vielen Unternehmen an der richtigen Umsetzung der Zusatzrente. An welchen fünf Gründen Unternehmen erkennen können, dass sie eine professionelle bAV Beratung benötigen, lesen Sie im Folgenden.

Deswegen benötigen Unternehmen bAV Beratung: Grund 1

Der Arbeitgeber, respektive die Personalabteilung, nimmt jeden bestehenden bAV-Vertrag von neuen Arbeitnehmern an.

Kommen neue Arbeitnehmer mit bestehenden bAV-Verträgen in Unternehmen, ist in der Regel die Personalabteilung am Zug. Dabei ist häufig ein typischer Fehler zu beobachten: Unternehmen übernehmen die Verträge von neuen Arbeitnehmern zu schnell. Zu empfehlen ist diese Handhabung aus drei Gründen nicht:

  • Arbeitgeber holen sich dadurch einen neuen Versicherer ins Haus, das bedeutet: neuer Ansprechpartner, neue Regelungen.
  • Es ist möglich, dass sich der Vertrag nicht mit dem eigenen Versorgungswerk deckt (bei einigen Verträgen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt, bei anderen wiederum nicht).
  • Haben neue Arbeitnehmer andere Leistungen als die bestehende Belegschaft, ist dies ein potenzieller Diskriminierungstatbestand.

„Der geeignete Weg ist es, den Vertrag vorab zu prüfen und erst danach über eine mögliche Übernahme nachzudenken. Nur so setzen sich Unternehmen keiner erhöhten Haftung aus und schaden ihren Arbeitnehmern nicht“, weiß Stephan Seidenfad, Geschäftsführer und bAV-Experte der von Buddenbrock Unternehmensgruppe.

Es kann auch zum umgekehrten Fall kommen: „Angenommen, ein Arbeitnehmer, der bereits seit 15 Jahren eine Entgeltumwandlung in Anspruch nimmt, wechselt den Arbeitgeber. Er wird wahrscheinlich eine hohe Zinsgarantie in seiner Versicherung haben. Übernimmt der neue Arbeitgeber unter den Bedingungen des eigenen Versorgungswerkes den Vertrag, dann verliert der besagte Arbeitnehmer seinen Zinsanspruch. Er bekommt in der Regel einen neuen Vertrag zu den heutigen Konditionen.“

In diesem Fall hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aktiv geschadet. Würde dieser Fall vor Gericht kommen, ist es wahrscheinlich, dass die Schuld zulasten des Arbeitgebers fällt. Arbeitgeber fahren bei dieser Problematik gut damit, einen Experten zurate zu ziehen. Mit der passenden bAV-Beratung kann er entscheiden, ob er den Vertrag in Ausnahmefällen übernimmt oder der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiterführen soll.

Deswegen benötigen Unternehmen bAV Beratung: Grund 2

Die Betriebsrente wird nicht von einem Experten fortwährend angepasst.

Die bAV ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Erfolgsmodell: Mitarbeiter profitieren von einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente. Arbeitgeber haben durch Steuervorteile und reduzierte Sozialabgaben Vorteile. Win-Win. „Umso ärgerlicher ist es, wenn Hürden durch eine fehlende nachhaltige Betreuung oder durch die fehlende Anpassung der Betriebsrente entstehen.“

Vor allem bei den stetigen Marktbewegungen und der fortschreitenden Digitalisierung müssen Unternehmen flexibel bleiben und sich anpassen können.

Deswegen benötigen Unternehmen bAV Beratung: Grund 3

In einer Firma gibt es weder eine Versorgungsordnung noch eine Betriebsvereinbarung, in denen geregelt ist, wie die Betriebsrente oder betriebliche Benefits funktionieren.

Eine Versorgungsordnung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, in der er schriftlich die Spielregeln zur betrieblichen Altersvorsorge und gegebenenfalls auch weiteren betrieblichen Benefits wie betrieblicher Krankenversicherung oder betrieblicher Berufsunfähigkeitsversicherung regelt. Alternativ findet in Unternehmen mit Betriebsrat häufig auch die gemeinsame Regelung über eine Betriebsvereinbarung statt.

Entgegen abweichenden Diskussionen gibt es keine Pflicht zur Versorgungsordnung. Das wurde unter anderem durch das Nachweisgesetz und die EU-Richtlinie 2019/1152 belegt (weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie hier). „Dennoch ist die Einführung einer Versorgungsordnung für komplexe bAV-Systeme und Firmen ab zehn sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen sinnvoll, um einheitliche Standards zu schaffen und den Überblick zu behalten“, weiß der Experte.

 In der Versorgungsordnung sollten Arbeitgeber mindestens folgende Sachverhalte festlegen:

  • den Durchführungsweg der bAV,
  • den/die Produktanbieter,
  • die Förderung zur bAV,
  • die Nutzungsberechtigten,
  • den Beratungs- und Informationsweg,
  • die Kommunikation ins Unternehmen und
  • die Berater.

Deswegen benötigen Unternehmen bAV Beratung: Grund 4

Weniger als 50 Prozent der Angestellten in einem Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Entgeltumwandlung.

In vielen Unternehmen ist nicht die Existenz von Benefits das Problem, sondern die Kommunikation zu den Arbeitnehmern. Während Benefits wie E-Bike, Tankgutscheine oder Rabattkarten selbsterklärend sind, müssen Arbeitgeber sinnvolle Benefits wie bAV, bBU oder bKV erklären, damit sie ihre volle Wirkung entfalten. Dabei ist eine gute Kommunikationsstrategie entscheidend, wird aber viel zu selten mitgedacht. Sind weniger als 50 Prozent der Mitarbeiter an einer Entgeltumwandlung interessiert, kann das ein Indiz dafür sein, dass Unternehmen nicht professionell beraten sind.

Deswegen benötigen Unternehmen bAV Beratung: Grund 5

Der Arbeitgeber fördert nur nach gesetzlichem Mindeststandard.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen. Unter anderem dadurch, dass Arbeitgeber die Betriebsrente ihrer Arbeitnehmer teilweise mitfinanzieren müssen, wenn sie durch die Entgeltumwandlung ihrer Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Konkret bedeutet das, dass Arbeitgeber seit 2022 verpflichtet sind, einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu leisten. Für neu abgeschlossene Verträge gilt diese Pflicht bereits seit 2019. Haben Arbeitgeber die Verpflichtungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes erfolgreich umgesetzt, erfüllen sie den gesetzlichen Mindeststandard. „Allerdings ist die Förderung nach dem Mindeststandard kein Benefit. Es ist das Unterste dessen, was Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer tun können. An dieser Stelle bestehen ein dringender Handlungsbedarf und die Beratung durch einen Experten.“

Fazit

Die hohe Komplexität und Haftungsrisiken der betrieblichen Altersvorsorge machen eine bAV-Beratung zu nahezu unverzichtbar. In vielen Unternehmen ist nicht die Existenz von Benefits das Problem, sondern die Kommunikation zu den Arbeitnehmern, die richtige Umsetzung oder die nachhaltige Überprüfung. Ein Experte kann dabei unterstützen, die bAV richtig anzugehen.

Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie auf unserer Webseite oder auf unserem YouTube-Kanal. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür einfach einen unverbindlichen Beratungstermin

Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

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