Ein Mensch hält zwei Puzzlezeile in den Händen, die zusammengesteckt sind.
Maureen Stum

Sollten vermögenswirksame Leistungen in die bAV?

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind Zusatzzahlungen, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält und zum Vermögensaufbau nutzen sollte. Sinnvoll kann die Integration der vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) sein. Warum und was die Vorteile der Kombination sind, erfahren Sie hier.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind in Deutschland eine Form der finanziellen Unterstützung, die Arbeitnehmern ermöglicht, mithilfe ihres Arbeitgebers und staatlicher Förderung Vermögen aufzubauen. Diese Leistungen sind zusätzliche Zahlungen, die über das reguläre Gehalt hinaus vom Arbeitgeber an die Angestellten geleistet werden können. Sie grundsätzlich freiwillig und in der Regel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt.

Erhält ein Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen, zahlt sein Arbeitgeber diese in eine bestimmte Sparform ein. Sowohl Arbeitnehmer und Auszubildende als auch Beamte, Richter oder Soldaten können von den zusätzlichen Zahlungen durch den Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn profitieren. Sie haben für die Einzahlung die Auswahl zwischen verschiedenen Optionen wie Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Fondssparplänen oder die betriebliche Altersvorsorge.

Vermögenswirksame Leistungen & betriebliche Altersvorsorge: eine sinnvolle Kombination

Vor allem die Kombination von vermögenswirksamen Leistungen und der betrieblichen Altersvorsorge bietet steuerlichen Vorteile, einen langfristigen Vermögensaufbau und finanzielle Sicherheit im Alter. Das macht sie zu einer attraktiven Option für Arbeitnehmer, die auf eine effiziente und sichere Altersvorsorge abzielen. „Auf der langen Strecke hat ein Arbeitnehmer mehr davon, seine vermögenswirksamen Leistungen mit der betrieblichen Altersvorsorge zu kombinieren, anstatt sie in einen ETF, einen Fonds oder Bausparvertrag zu investieren“, weiß bAV-Experte Stephan Seidenfad.

Denn, im Regelfall unterliegen die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, der regulären Besteuerung und Sozialabgaben. Auf diese zusätzlichen Leistungen werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in gleicher Weise wie auf das übrige Einkommen abgeführt. „Erhält der Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen im Wert von 26,59 Euro, bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben nur rund 13 Euro übrig. Im Extremfall hat er einen nur geringfügig effektiven Sparplan, den er zusätzlich aus dem eigenen Netto unterstützt.“

Vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge integrieren: die Vorteile

Wandelt der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen in altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) um, laufen diese in der Ansparphase ohne den Abzug von Steuern und Sozialabgaben in die betriebliche Altersvorsorge. Diese Art der Vorsorge ist auch über ein Investmentprodukt möglich. „Ein investment-lastiges Direktversicherungs-Produkt performt nicht wie ein guter ETF. Allerdings kommt ein nennenswerter Anteil des Investments inklusive vermögenswirksamer Leistungen im ETF an. Auch hier spart der Arbeitnehmer idealerweise Steuern und Sozialabgaben.“

Zwar fallen im Rentenbezug teilweise Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern an, allerdings haben Rentner in der Regel eine deutlich geringere Rentenleistung als erwerbstätige Personen. „Die Rechnung geht für fast alle in den meisten Fällen trotzdem auf.“

Fazit: Vermögenswirksame Leistungen gehören in die betriebliche Altersvorsorge

Zusammenfassend dienen VL dem allgemeinen Vermögensaufbau und können für verschiedene Sparziele genutzt werden, während die bAV spezifisch auf die Altersvorsorge ausgerichtet ist und steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Vorteile bietet. In Kombination können sie Teil einer umfassenden finanziellen Planung für Arbeitnehmer sein. „Der Arbeitnehmer profitiert von der Integration der vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge. Auch für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, eine standardisierte Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in altersvorsorgewirksame Leistungen anzubieten. So erzielen sie das beste Ergebnis für alle Beteiligten.“

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

Stephan Seidenfad | von Buddenbrock

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