Eine Hand blättert den Kalender ein Blatt weiter, auf dem 2024 steht.
Maureen Stum

Änderungen 2024: Diese Neuerungen und Trends betreffen die bAV

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Mit dem Jahreswechsel ergeben sich neue Möglichkeiten und Veränderungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Welche Änderungen 2024 auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen und welche Trends sie nicht verpassen sollten, lesen Sie hier.

Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Auch Anfang 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung bereits in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres abschließend zugestimmt. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ab 1. Januar 2024 von 7.100 Euro (2023) auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern von 7.300 Euro (2023) auf 7.550 Euro im Monat. (Quelle)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bemisst sich in der Entgeltumwandlung an dieser Beitragsbemessungsgrenze. Die Maximalbeträge, die ein Arbeitnehmer im Monat steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln kann, begrenzen sich auf vier Prozent dieses Höchstsatzes inklusive dem, was sie zusätzlich steuerfrei umsetzen können. Auch bei den Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse begrenzen sich die Maximalbeträge auf vier Prozent inklusive vier Prozent von der BBG.

„Im Jahr 2023 durften Arbeitnehmer maximal 292 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei sowie zusätzlich 292 Euro steuerfrei umwandeln. Ab 2024 erhöht sich der Beitrag auf 302 Euro sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei sowie zusätzlich 302 Euro steuerfrei. Das führt dazu, dass sich die Arbeitgeberförderung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf diese neue Summe bezieht und 302 Euro der neue Spitzenwert ist“, konkretisiert bAV-Experte Stephan Seidenfad.

Der CSR-Report und die Änderungen 2024

Eine weitere wichtige Änderung 2024 ergibt sich für die CSR-pflichtigen Unternehmen. Ab 2024 erweitert die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die bisherige Berichterstattung und verlangt von diesen Unternehmen, künftig umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben zu berichten. Die Reportingpflicht soll stufenweise für immer mehr Firmen gelten. Spätestens 2028 sind alle Firmen betroffen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • eine Bilanzsumme von > 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von > 40 Millionen Euro
  • mehr als 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

„Die CSRD gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere für Investoren, Kunden, Unternehmen und Mitarbeiter, da sie eine transparente und verantwortungsvolle Berichterstattung über Nachhaltigkeitspraktiken fördert. Für alle Unternehmen empfiehlt es sich, sukzessive Vorbereitungen zu treffen und sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.“ (Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema)

Die Zukunft der bAV: Änderungen 2024 und aufkommende Trends

Im Jahr 2024 warten auf die betriebliche Altersvorsorge nicht nur Änderungen. Bereits jetzt zeichnen sich auch Trends ab, die die Zukunft dieser wichtigen Säule der Alterssicherung prägen werden:

Lohngestaltung & soziale Verantwortung

Lohngestaltung ist ein entscheidender Aspekt in der Unternehmensführung, da sie weit mehr umfasst als nur die Festlegung von Gehältern. Sie beeinflusst maßgeblich die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter, indem sie ein Gefühl der Wertschätzung und Anerkennung vermittelt. Gleichzeitig spielt sie eine zentrale Rolle bei der Anziehung und Bindung von Talenten, was in einem konkurrenzreichen Arbeitsmarkt besonders wichtig ist. „Seit dem Ukrainekrieg und bedingt durch die Inflation sind viele hohe Tarifabschlüsse erfolgt. Viele große Unternehmen und Mittelständler sind unter Druck geraten, Bindungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu schaffen.“

Für jedes profitorientierte Unternehmen stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von nachhaltiger Versorgung und Geldersparnis. „Das geht, indem Arbeitgeber Lohnerhöhungsbausteine bauen, die sozialversicherungsfrei sind, zum Beispiel die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, Sachbezüge oder die betriebliche Krankenversicherung. Der Arbeitgeber ist gefragt, kreative Lösungen zu finden und spürbare Benefits zu schaffen.“

Digitalisierung

Die Digitalisierung ist schon lange kein Trend mehr. Sie ist ein entscheidender Treiber für Wachstum, Innovation und Fortschritt in fast allen Wirtschaftsbereichen und stellt eine Grundvoraussetzung für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit dar. „Digitalisierungs- und Automatisierungsprozesse tangieren auch die Bereiche Benefits und bAV. Es gibt mittlerweile innovative Softwarelösungen, die Schnittstellen mit einer anderen Verwaltungssoftware zulassen.“

Die Digitalisierung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ermöglicht eine effizientere und transparentere Verwaltung, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für die HR-Abteilung und Lohnbuchhaltung im täglichen Handling von großem Vorteil ist.

Transparenz, Performance & Flexibilität

Garantie-Produkte, langweilige Produkte, intransparente Blackbox-Produkte war gestern. Heute möchten Arbeitnehmer am Kapitalmarkt mitwirken und die Lücken der gesetzlichen Rente mit Rendite-Chancen bestmöglich kompensieren. Das gelingt mit investmentstarken und transparenten Produkten. Eine nachhaltige Geldanlage gewährleistet daneben eine ESG-Konformität – ohne dabei auf Performance zu verzichten. „Der Arbeitgeber entscheidet, wie er das bAV-Modell gestaltet. Er hat jedoch die Möglichkeit, Nachhaltigkeit und Rente miteinander zu verbinden. Dieses Mindset wird vor allem unter Bewerbern und Mitarbeitern der Generation Z immer bedeutsamer.“

Auch flexible Auszahlungsoptionen können den individuellen finanziellen Bedürfnissen im Ruhestand besser entsprechen. Flexibilität bedeutet, dass der Arbeitgeber das Modell so baut, dass dem Arbeitnehmer neben der monatlichen Rentenzahlung oder der einmaligen Kapitalauszahlung auch die Möglichkeit der Ratenzahlung offensteht. „Das ist deutlich steuereffizienter und leistet trotzdem einen nachhaltigen Beitrag zur flexiblen Versorgung.“

Bei von Buddenbrock sind Experten aus verschiedenen Fachgebieten für Sie da! Sie benötigen Unterstützung? Melden Sie sich einfach und schnell über das Kontaktformular.

Kontakt aufnehmen
vonBuddenbrock - Mann liest Vertrag

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt:

vonBuddenbrock - individuelle Beratung
Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

Stephan Seidenfad | von Buddenbrock

Das könnte Sie auch interessieren