Weniger Fehlzeiten, stärkere Arbeitgebermarke – wir zeigen Ihnen, welche Gesundheitsmaßnahmen für Ihr Unternehmen steuerlich und strategisch den größten Hebel haben.
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Welche Vorteile Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Ihrem Unternehmen bringen, wie konkrete Gesundheitsmaßnahmen aussehen sowie deren steuerliche Behandlung.
Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz stärkt die Gesundheit der Mitarbeitenden, reduziert Fehlzeiten, steigert die Produktivität und fördert die langfristige Bindung von Fachkräften.
Im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) werden verschiedene Aufgaben des Unternehmens nachhaltig verankert. Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein Teilbereich des BGM.
Zu den Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung im Unternehmen zählen unter anderem die betriebliche Krankenversicherung, Präventionsprogramme oder die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Arbeitgeber durch die betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen Steuern einsparen können.
Die Relevanz der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz
Die betriebliche Gesundheitsvorsorge spielt in einer Arbeitswelt, die von steigenden gesundheitlichen Herausforderungen und zunehmendem Arbeitsstress geprägt ist, eine immer wichtigere Rolle. Besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der dazu führt, dass immer mehr Menschen länger im Berufsleben stehen, gewinnt ein gesundheitsorientiertes Arbeitsumfeld an Bedeutung. Es schafft eine Balance zwischen den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden und den betrieblichen Anforderungen und trägt so nachhaltig zu einem leistungsfähigen und motivierten Team bei.
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Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, eine nachhaltige Gesundheitskultur im Unternehmen zu etablieren. Es geht dabei um den Aufbau von Strukturen und Prozessen, die Gesundheit als festen Bestandteil der Unternehmensstrategie verankern.
Ein zentraler Ansatz des BGM ist die Verknüpfung verschiedener betrieblicher Aufgaben wie Arbeitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und präventive medizinische Leistungen.
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bildet einen Teilbereich des BGM und umfasst konkrete Maßnahmen, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeitenden direkt fördern.
Arbeitsschutz-Sicherheit und Gesundheit
Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte verbindlich. Diese Pflichten sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie in den Landespersonalvertretungsgesetzen festgelegt.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist seit 2004 eine gesetzliche Verpflichtungfür Arbeitgeber, während die Teilnahme für Beschäftigte freiwillig ist. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 167 Abs. 2 SGB IX. Ziel des BEM ist es, Mitarbeiter nach längerer Krankheit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen, erneuten Ausfallzeiten vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu sichern (Quelle).
Medizinische Präventivleistungen für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte
Medizinische Präventionsleistungen für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte freiwillig. Sie dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) VI.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer freiwillig. Krankenkassen unterstützen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20 b Sozialgesetzbuch (SGB) V.
Arbeitssicherheit: Welche Maßnahmen sind verpflichtend für Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeit in ihrem Unternehmen sicher zu gestalten. Das betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst verschiedene Aspekte der Gesundheit, die für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer teilweise verpflichtend und teilweise freiwillig sind. Die Regelungen basieren auf unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken, Belastungen im Arbeitsalltag zu reduzieren und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern. Im Fokus dieses Corporate Benefits stehen präventive Maßnahmen, die sowohl das Verhalten der Mitarbeiter als auch die Arbeitsbedingungen betreffen.
Verhaltensorientierte Maßnahmen fördern ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Mitarbeitenden. Dazu zählen Angebote wie Sportkurse, Seminare zum Stressmanagement oder Ernährungsberatung.
Verhältnispräventive Maßnahmen setzen direkt an den Arbeitsbedingungen an. Beispiele sind ergonomische Arbeitsplätze, die Rückenschmerzen vorbeugen, oder gesunde Kantinenoptionen, die eine ausgewogene Ernährung unterstützen.
Die Kombination aus verhaltens- und verhältnispräventiven Ansätzen macht die BGF besonders wirkungsvoll.
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Unternehmen
Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Krankenversicherung anbieten, die den Zugang zu besseren medizinischen Leistungen ermöglicht. Die bKV inkludiert beispielsweise Zahnzusatzversicherungen oder Zuschüsse zu Brillen und alternativen Heilmethoden.
Flexible Arbeitszeitmodelle: Flexible Arbeitszeiten, Gleitzeitmodelle, Möglichkeiten zum Homeoffice oder Sabbaticals fördern die Work-Life-Balance und reduzieren stressbedingte Erkrankungen.
Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit: Zu den Maßnahmen der Förderung der psychischen Gesundheit zählen unter anderem Workshops zur Stressbewältigung, Coaching und Mentoring oder anonyme Beratungsdienst zur Unterstützung bei psychischen oder privaten Herausforderungen.
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Beispiele ergonomischer Maßnahmen: höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Stühle, Zuschüsse für Bildschirmbrillen, regelmäßige Pausen zur Bewegung und Dehnung.
Gesundheitsaktionen und Events: Beispielsweise Gesundheitstage mit Check-ups und Informationsständen, Workshops zu Themen wie Schlafhygiene, Resilienz oder Ernährung oder Teilnahme an Firmenläufen oder Sportturnieren.
Präventionsprogramme: Impfkampagnen (z. B. Grippeimpfungen), Raucherentwöhnungsprogramme.
Finanzielle Anreize und Benefits: Gutscheine für Gesundheitskurse oder Massagen, Zuschüsse für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnessstudios, Vergünstigungen für Gesundheitsdienstleistungen.
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Deshalb lohnen sich betriebliche Gesundheitsmaßnahmen für Unternehmen
Reduktion von Fehlzeiten: Durch präventive Gesundheitsmaßnahmen sinken krankheitsbedingte Ausfälle.
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit: Gesundheitsfördernde Maßnahmen verbessern das Wohlbefinden und die Motivation der Mitarbeiter.
Erhöhung der Produktivität: Gesunde Mitarbeitende sind leistungsfähiger, konzentrierter und weniger stressanfällig.
War for Talents: Attraktive Gesundheitsangebote können die Bindung von Fachkräften stärken und die Arbeitgebermarke verbessern.
Kostenersparnis: Langfristig senken Arbeitgeber durch weniger Krankheitstage und geringere Gesundheitskosten die finanziellen Belastungen des Unternehmens.
Positives Unternehmensimage: Arbeitgeber, die sich um das Wohl ihrer Mitarbeitenden kümmern, genießen ein gutes Image und werden als verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Steuerersparnis: Arbeitgeber können durch die Bereitstellung von Gesundheitsvorsorgeleistungen steuerliche Vorteile nutzen.
Steuerliche Behandlung von Gesundheitsmaßnahmen
Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich unterstützt. Grundlage dafür bildet § 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Demnach können Arbeitgeber pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 600 Euro steuerfrei für Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit aufwenden.
Diese Regelung gilt für Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.
Ziel ist es, die Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken zu unterstützen und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern.
Arbeitgeber können steuerbefreite Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ergreifen, wenn sie in Bezug auf Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Dazu zählen:
Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (zertifizierte Präventionskurse)
Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen
Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“
Wichtige Hinweise
Ausschließungen aus der Steuerbefreiung
Von der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 34 EStG gemäß dem Leitfaden Prävention ausgeschlossen sind unter anderem Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios etc., Trainingsprogramme unter einseitiger körperlicher Belastung, Maßnahmen zum Erlernen einer Sportart sowie Massagen und physiotherapeutische Behandlungen oder Screenings (Gesundheits-, Vorsorgeuntersuchungen), die nicht mit weiteren gesundheitsfördernden Interventionen aus den Handlungsfeldern der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen verknüpft sind.
Eigenbetriebliches Interesse
Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen nicht als Arbeitslohn, wenn sie hauptsächlich im Interesse des Unternehmens erbracht werden und nicht im Rahmen der Regelung von § 3 Nummer 34 EStG.
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RegelaltersgrenzeDas gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.EntgeltumwandlungBei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.
Unsere Experten von transparent-beraten.de bewerten den Versicherer und die Tarife in den Kriterien „Preis, „Leistung“ und „Schadensfallabwicklung“ anhand ihrer langjährigen Erfahrung im Versicherungswesen.
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