Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsvorsorge als Corporate Benefit

Weniger Fehlzeiten, stärkere Arbeitgebermarke – wir zeigen Ihnen, welche Gesundheitsmaßnahmen für Ihr Unternehmen steuerlich und strategisch den größten Hebel haben.

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Das erwartet Sie hier

Welche Vorteile Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Ihrem Unternehmen bringen, wie konkrete Gesundheits­maßnahmen aussehen sowie deren steuerliche Behandlung.

Inhalt dieser Seite
  1. Die Relevanz der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz
  2. Betriebliches Gesundheits­­management (BGM)
  3. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
  4. Deshalb lohnen sich betriebliche Gesundheits­maßnahmen für Unternehmen
  5. Steuerliche Behandlung von Gesundheits­maßnahmen
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz stärkt die Gesundheit der Mitarbeitenden, reduziert Fehlzeiten, steigert die Produktivität und fördert die langfristige Bindung von Fachkräften.
  • Im betrieblichen Gesundheits­management (BGM) werden verschiedene Aufgaben des Unternehmens nachhaltig verankert. Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein Teilbereich des BGM.
  • Zu den Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung im Unternehmen zählen unter anderem die betriebliche Kranken­versicherung, Präventionsprogramme oder die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Arbeitgeber durch die betrieblichen Gesundheits­maßnahmen Steuern einsparen können.

Die Relevanz der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz

Die betriebliche Gesundheitsvorsorge spielt in einer Arbeitswelt, die von steigenden gesundheitlichen Herausforderungen und zunehmendem Arbeitsstress geprägt ist, eine immer wichtigere Rolle. Besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der dazu führt, dass immer mehr Menschen länger im Berufsleben stehen, gewinnt ein gesundheitsorientiertes Arbeitsumfeld an Bedeutung. Es schafft eine Balance zwischen den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden und den betrieblichen Anforderungen und trägt so nachhaltig zu einem leistungsfähigen und motivierten Team bei.

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Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Betriebliches Gesundheits­management (BGM)

Das betriebliche Gesundheits­management (BGM) umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, eine nachhaltige Gesundheitskultur im Unternehmen zu etablieren. Es geht dabei um den Aufbau von Strukturen und Prozessen, die Gesundheit als festen Bestandteil der Unternehmensstrategie verankern.

  • Ein zentraler Ansatz des BGM ist die Verknüpfung verschiedener betrieblicher Aufgaben wie Arbeitsschutz, betriebliches Eingliederungs­management (BEM) und präventive medizinische Leistungen.
  • Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bildet einen Teilbereich des BGM und umfasst konkrete Maßnahmen, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeitenden direkt fördern.
Arbeitsschutz-Sicherheit und Gesundheit

Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte verbindlich. Diese Pflichten sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie in den Landespersonalvertretungsgesetzen festgelegt.

Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Das betriebliche Eingliederungs­management ist seit 2004 eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, während die Teilnahme für Beschäftigte freiwillig ist. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 167 Abs. 2 SGB IX. Ziel des BEM ist es, Mitarbeiter nach längerer Krankheit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen, erneuten Ausfallzeiten vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu sichern (Quelle).

Medizinische Präventivleistungen für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte

Medizinische Präventionsleistungen für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte freiwillig. Sie dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) VI.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer freiwillig. Krankenkassen unterstützen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20 b Sozialgesetzbuch (SGB) V.

Arbeitssicherheit: Welche Maßnahmen sind ver­pflichtend für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeit in ihrem Unternehmen sicher zu gestalten. Das betriebliche Gesundheits­management umfasst verschiedene Aspekte der Gesundheit, die für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer teilweise ver­pflichtend und teilweise freiwillig sind. Die Regelungen basieren auf unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen.


Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken, Belastungen im Arbeitsalltag zu reduzieren und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern. Im Fokus dieses Corporate Benefits stehen präventive Maßnahmen, die sowohl das Verhalten der Mitarbeiter als auch die Arbeitsbedingungen betreffen.

  • Verhaltensorientierte Maßnahmen fördern ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Mitarbeitenden. Dazu zählen Angebote wie Sportkurse, Seminare zum Stress­management oder Ernährungsberatung.
  • Verhältnispräventive Maßnahmen setzen direkt an den Arbeitsbedingungen an. Beispiele sind ergonomische Arbeitsplätze, die Rückenschmerzen vorbeugen, oder gesunde Kantinenoptionen, die eine ausgewogene Ernährung unterstützen.

Die Kombination aus verhaltens- und verhältnispräventiven Ansätzen macht die BGF besonders wirkungsvoll.

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Unternehmen

  • Betriebliche Kranken­versicherung (bKV): Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Kranken­versicherung anbieten, die den Zugang zu besseren medizinischen Leistungen ermöglicht. Die bKV inkludiert beispielsweise Zahnzusatz­versicherungen oder Zuschüsse zu Brillen und alternativen Heilmethoden.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Flexible Arbeitszeiten, Gleitzeitmodelle, Möglichkeiten zum Homeoffice oder Sabbaticals fördern die Work-Life-Balance und reduzieren stressbedingte Erkrankungen.
  • Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit: Zu den Maßnahmen der Förderung der psychischen Gesundheit zählen unter anderem Workshops zur Stressbewältigung, Coaching und Mentoring oder anonyme Beratungsdienst zur Unterstützung bei psychischen oder privaten Herausforderungen.
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Beispiele ergonomischer Maßnahmen: höhenverstellbare Schreibtische und ergonomische Stühle, Zuschüsse für Bildschirmbrillen, regelmäßige Pausen zur Bewegung und Dehnung.
  • Gesundheitsaktionen und Events: Beispielsweise Gesundheitstage mit Check-ups und Informationsständen, Workshops zu Themen wie Schlafhygiene, Resilienz oder Ernährung oder Teilnahme an Firmenläufen oder Sportturnieren.
  • Präventionsprogramme: Impfkampagnen (z. B. Grippeimpfungen), Raucherentwöhnungsprogramme.
  • Finanzielle Anreize und Benefits: Gutscheine für Gesundheitskurse oder Massagen, Zuschüsse für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnessstudios, Vergünstigungen für Gesundheitsdienstleistungen.

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Deshalb lohnen sich betriebliche Gesundheits­maßnahmen für Unternehmen

  • Reduktion von Fehlzeiten: Durch präventive Gesundheits­maßnahmen sinken krankheitsbedingte Ausfälle.
  • Steigerung der Mitarbeiter­zufriedenheit: Gesundheitsfördernde Maßnahmen verbessern das Wohlbefinden und die Motivation der Mitarbeiter.
  • Erhöhung der Produktivität: Gesunde Mitarbeitende sind leistungsfähiger, konzentrierter und weniger stressanfällig.
  • War for Talents: Attraktive Gesundheitsangebote können die Bindung von Fachkräften stärken und die Arbeitgebermarke verbessern.
  • Kostenersparnis: Langfristig senken Arbeitgeber durch weniger Krankheits­tage und geringere Gesundheitskosten die finanziellen Belastungen des Unternehmens.
  • Positives Unternehmensimage: Arbeitgeber, die sich um das Wohl ihrer Mitarbeitenden kümmern, genießen ein gutes Image und werden als verantwortungsbewusst wahrgenommen.
  • Steuerersparnis: Arbeitgeber können durch die Bereitstellung von Gesundheitsvorsorgeleistungen steuerliche Vorteile nutzen.

Steuerliche Behandlung von Gesundheits­maßnahmen

Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich unterstützt. Grundlage dafür bildet § 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Demnach können Arbeitgeber pro Jahr und Mitarbeiter bis zu 600 Euro steuerfrei für Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit aufwenden.

  • Diese Regelung gilt für Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.
  • Ziel ist es, die Verhinderung und Verminderung von Krankheits­risiken zu unterstützen und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern.

Arbeitgeber können steuerbefreite Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ergreifen, wenn sie in Bezug auf Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V entsprechen. Dazu zählen:

  • Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (zertifizierte Präventionskurse)
  • Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen
  • Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“

Wichtige Hinweise

Ausschließungen aus der Steuerbefreiung

Von der Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 34 EStG gemäß dem Leitfaden Prävention ausgeschlossen sind unter anderem Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios etc., Trainingsprogramme unter einseitiger körperlicher Belastung, Maßnahmen zum Erlernen einer Sportart sowie Massagen und physiotherapeutische Behandlungen oder Screenings (Gesundheits-, Vorsorgeuntersuchungen), die nicht mit weiteren gesundheitsfördernden Interventionen aus den Handlungsfeldern der betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen verknüpft sind.

Eigenbetriebliches Interesse

Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zählen nicht als Arbeitslohn, wenn sie hauptsächlich im Interesse des Unternehmens erbracht werden und nicht im Rahmen der Regelung von § 3 Nummer 34 EStG.

(Quelle)

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.
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