Stephan Seidenfad
bAV-Experte und Geschäftsführung

Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge: Was bleibt übrig?

Wer die Stellschrauben kennt, sorgt dafür, dass die bAV für Mitarbeiter am Ende wirklich ankommt — steuerlich und sozialversicherungsrechtlich optimal gestaltet.

Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.

Das erwartet Sie hier

Sie erfahren, was bei der bAV-Auszahlung passiert, welche Formen es gibt, welche Abzüge anfallen — und was Sie dabei gestalten können.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?
  2. Welche Auszahlungsmöglichkeiten gibt es?
  3. Welche Abzüge gibt es bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge?
  4. Was müssen Arbeitgeber bei der bAV-Auszahlung beachten?
  5. Wird die Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?
  6. Unsere Empfehlungen
  7. Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der bAV
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Von Maureen Menger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird bei Renteneintritt ausgezahlt — wahlweise als monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Teilkapitalisierung (Kombination aus beidem).
  • Frühestens ab dem 62. Lebensjahr ist eine vorzeitige Auszahlung möglich (für Verträge ab 01.01.2012); für ältere Altverträge gilt das 60. Lebensjahr.
  • Auf die Betriebsrente fallen Einkommensteuer und Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an — der Freibetrag für Kranken­versicherungsbeiträge liegt 2026 bei 197,75 Euro monatlich (Quelle: § 226 Abs. 2 SGB V).
  • Betriebsrenten werden seit dem 01.01.2021 nur noch teilweise auf die Grundsicherung angerechnet — der erste feste Freibetrag beträgt 100 Euro, darüber hinaus bleiben weitere 30 Prozent anrechnungsfrei (Quelle: § 82a SGB XII).
  • Arbeitgeber können beim Einrichten der bAV mitentscheiden, welche Auszahlungsoptionen für ihre Mitarbeiter offenstehen — diese Entscheidung hat langfristige Konsequenzen für die Nettoauszahlung.

Die bAV-Auszahlung ist der Moment der Wahrheit …

… was jahrelang angespart wurde, kommt nun bei Ihren Mitarbeitern an — oder wird durch schlecht gestaltete Vertragsstrukturen unnötig geschmälert. In unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass viele Arbeitgeber die Auszahlungsphase bei der Vertragsgestaltung unterschätzen. Dabei entscheidet genau hier, wie attraktiv die bAV für Ihre Belegschaft tatsächlich ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Auszahlungsformen es gibt, was steuerlich und sozial­versicherungsrechtlich zu beachten ist — und welche Gestaltungsentscheidungen auf Arbeitgeberseite den Unterschied machen. Sie möchten das nicht allein angehen? Wir begleiten Sie von der Analyse bis zur Umsetzung.


Das ist neu in 2026

  • Der Freibetrag für Kranken­versicherungsbeiträge auf Betriebsrenten beträgt ab 01.01.2026 bundeseinheitlich 197,75 Euro monatlich — ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr. → Mehr dazu im Abschnitt „Welche Abzüge gibt es bei der Auszahlung?“
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Wann wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt?

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt des regulären Renteneintrittsalters — also gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente. Für Personen, die ab 1964 geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter standardmäßig bei 67 Jahren. Für vor 1964 Geborene bewegt es sich zwischen 65 und 67 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr (Quelle: § 35 SGB VI).

Versicherungen und Versorgungswerke bieten oft einen gewissen Spielraum, innerhalb dessen die versicherte Person den Beginn der Auszahlung verschieben kann. Die Auszahlung einer Betriebsrente ist jedoch frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich — so gilt es für alle Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2012 erteilt wurden. Für ältere Altverträge (Zusagen vor dem 01.01.2012) gilt weiterhin das vollendete 60. Lebensjahr als frühestmöglicher Auszahlungsbeginn (Quelle: BMF-Lohnsteuerhandbuch 2026, Anhang 2 III.).

Experten-Tipp:
Wer mit 67 auszahlt, verschenkt Steueroptimierung

„Die Auszahlung zum regulären Renteneintritt ist der Standardfall — aber nicht immer der klügste. Wer ein bis zwei Jahre länger wartet, profitiert von einem niedrigeren Grenzsteuersatz, sobald andere Einkünfte wegfallen. In unserer Beratungspraxis sehen wir selten, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf diesen Spielraum hinweisen. Dabei kann eine gezielte Verschiebung des Auszahlungsbeginns die Nettobetriebsrente spürbar verbessern — ohne einen Cent mehr einzuzahlen.“

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Kann die bAV auch vorzeitig ausgezahlt werden?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich die Betriebsrente vorzeitig auszahlen zu lassen. Die betriebliche Altersvorsorge ist darauf ausgerichtet, die gesetzliche Rente aufzubessern und damit im Alter für ein besseres finanzielles Auskommen zu sorgen. Eine frühzeitige Auszahlung widerspricht dem gesetzlichen Zweck der Betriebsrente (Quelle: § 6 BetrAVG).

Lediglich unter sehr speziellen Bedingungen — beispielsweise bei sehr geringen angesparten Ansprüchen unterhalb der Bagatellgrenze (bis 59,33 Euro monatliche Rente kann der Arbeitgeber einseitig eine Kapitalabfindung vornehmen) — kommt eine abweichende Abwicklung in Betracht. Doch selbst in solchen Fällen sind die damit verbundenen Nachteile umfangreich und sollten sorgfältig abgewogen werden.

Mehr zur Kündigung der bAV

Wann und wie muss die Auszahlung beantragt werden?

Arbeitnehmer sollten die Auszahlung der Betriebsrente rechtzeitig beantragen — empfohlen werden mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Die Betriebsrente kann im Nachhinein bis zu zwei Jahre rückwirkend ausgezahlt werden; wird der Antrag jedoch später gestellt, verfällt der Anspruch auf zwischenzeitliche Leistungen.

Für die Beantragung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Rentenantrag bei der Deutschen Renten­versicherung beziehungsweise Rentenbescheid
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Bankverbindung (IBAN)
  • Bei Direkt­versicherung oder Pensionskasse: Versicherungsschein beziehungsweise Versicherungsnummer

Zuständig für den Antragsprozess ist je nach Durchführungsweg entweder der Versorgungsträger (Versicherungsgesellschaft, Pensionskasse, Pensionsfonds) oder der Arbeitgeber direkt (bei Direktzusage und Unterstützungs­kasse). Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter rechtzeitig auf die Fristen und den Antragsprozess hinweisen.

Die bAV-Gestaltung entscheidet — nicht erst bei der Auszahlung

Welche Auszahlungsoptionen Ihre Mitarbeiter im Ruhestand haben, bestimmen Sie beim Einrichten der bAV — nicht im Nachhinein. Unsere Experten analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Durchführungswege und Vertragsstrukturen für Ihr Unternehmen die besten Ergebnisse liefern.

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Welche Auszahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Auszahlungsform der betrieblichen Altersvorsorge ist abhängig vom gewählten Durchführungsweg (Direkt­versicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungs­kasse — die fünf gesetzlich definierten Formen nach dem Betriebsrentengesetz, BetrAVG) und den spezifischen Vereinbarungen des individuellen Vertrags. Üblicherweise stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Auszahlung als monatliche Altersrente

Die Auszahlung einer monatlichen Rentenleistung ist der gängigste Weg. Rentner erhalten am Ende ihres Arbeitslebens jeden Monat einen bestimmten Betrag, abhängig vom angesparten Kapital. Sowohl bei der gesetzlichen Rente als auch bei der Betriebsrente werden Steuern fällig — die Besteuerung erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 EStG (Quelle: § 22 EStG).

In unserer Beratungspraxis zeigt sich: Die monatliche Rente ist in der Regel vorteilhafter als eine Einmalzahlung, wenn das sonstige Einkommen im Rentenalter gering ist — weil die Steuerprogression dann nicht so stark zuschlägt. Bei höheren gesetzlichen Renten kann die Einmalzahlung unter Umständen günstiger sein.

Experten-Tipp:
Monatliche Rente ist nicht automatisch die sichere Wahl

„Die Empfehlung ‚monatliche Rente ist sicherer‘ gilt pauschal nicht. Wer eine hohe gesetzliche Rente bezieht, fährt mit der Einmalzahlung oft besser — weil der Grenzsteuersatz auf die laufende Betriebsrente höher ausfällt als der Steuersatz auf eine optimal strukturierte Kapitalauszahlung. Für Versicherte mit kurzer Lebenserwartung oder konkretem Kapitalbedarf ist die Einmalzahlung ohnehin überlegen. Entscheidend ist die individuelle Einkommensplanung — nicht die Faustregel.“

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Einmalige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn

Bei der vollständigen Kapitalauszahlung erhält der Bezieher der Betriebsrente das gesamte angesparte Kapital als Einmalzahlung. Bei dieser ebenfalls gängigen bAV-Auszahlung gelten dieselben Grundregeln wie bei der monatlichen Rentenleistung. Es ändern sich jedoch zwei zentrale Faktoren: Je höher die ausgezahlte Summe ist, desto höher fällt die Steuerprogression aus. Mit Überschreitung des Freibetrags von 197,75 Euro monatlich werden zudem Kranken­versicherungsbeiträge fällig.

Wichtiger Hinweis zur Fünftelregelung: Seit dem 01.01.2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerverfahren anwenden. Die steuerliche Ermäßigung greift bei Einmalzahlungen aus Direktzusagen und Unterstützungs­kassen erst im Rahmen der individuellen Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers (Quelle: § 34 EStG).

Teilauszahlung kombiniert mit Rente

Die Teilkapitalisierung wird in der Praxis seltener genutzt. Bei dieser bAV-Auszahlung erhalten Bezieher einen Teil des Kapitals — vertraglich individuell vereinbart, häufig bis zu 30 Prozent. Der Rest wird als monatliche Rente geleistet.

Da das Kapital bei dieser Variante deutlich niedriger ist als bei der vollständigen Kapitalauszahlung, schlägt die Steuerprogression nicht so stark zu. Trotzdem fallen auch Kranken­versicherungs- und Pflegebeiträge an. Diese Auszahlungsform eignet sich insbesondere für größere angesparte Summen. Bei der Direktzusage als Durchführungsweg oder speziellen Lösungen der Unterstützungs­kasse wird zudem eine Ratenauszahlung mit konstanten oder variablen Raten angeboten.

Mehr zu den Durchführungswegen der bAV im Vergleich


Welche Abzüge gibt es bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge?

Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge fallen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben an, ähnlich wie auf das Arbeitseinkommen zuvor. Im Ruhestand sind die Steuersätze in der Regel niedriger, bedingt durch das meist geringere Einkommen. Allerdings tragen gesetzlich pflichtversicherte Rentner in der Kranken­versicherung der Rentner (KVdR) den vollen Beitragssatz auf ihre Betriebsrente allein — ohne Arbeitgeberbeteiligung (Quelle: § 249a SGB V; § 229 SGB V).

Seit dem 01.01.2020 gibt es einen Freibetrag, der für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse gilt. Für das Jahr 2026 ist dieser Freibetrag bundeseinheitlich auf 197,75 Euro monatlich festgelegt. Liegt die Betriebsrente unter diesem Betrag, muss der Betriebsrentner keine Kranken­versicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen (Quelle: § 226 Abs. 2 SGB V).

Wichtiger Unterschied: KV-Freibetrag versus PV-Freigrenze

  • Für die Kranken­versicherung gilt ein echter Freibetrag: Nur der Betrag über 197,75 Euro ist beitragspflichtig — der darunter liegende Anteil bleibt beitragsfrei.
  • Für die Pflege­versicherung gilt hingegen eine Freigrenze: Wenn die Betriebsrente den Betrag von 197,75 Euro überschreitet, wird die gesamte Betriebsrente für die Pflege­versicherung beitragspflichtig — nicht nur der übersteigende Teil.
  • Privatversicherte zahlen keinen Abschlag für die gesetzlichen Versicherungen.

Den Pflege­versicherungsbeitrag von 3,60 Prozent (kinderlos: 4,20 Prozent, Stand 2026) muss der Betriebsrentner ohne Freibetrag begleichen (Quelle: GKV-Spitzenverband, Beitragssatz PV 2026).

Experten-Tipp:
Der KV-Freibetrag schützt nur, wenn der Vertrag ihn erlaubt

„Viele Betriebsrentner vertrauen darauf, dass der KV-Freibetrag von 197,75 Euro sie schützt — und zahlen trotzdem mehr Kranken­versicherung als nötig. Der Grund: Die Vertragsstruktur beim Arbeitgeber wurde nie auf die Auszahlungsphase ausgerichtet. Wer mehrere kleine bAV-Bausteine hat, die zusammen den Freibetrag überschreiten, zahlt auf den gesamten übersteigenden Betrag. Eine zusammengeführte Vertragsgestaltung schon in der Aufbauphase kann das verhindern.“

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Geschäftsführung und bAV-Experte

Rechenbeispiel: monatliche Betriebsrente

Das folgende Beispiel zeigt, wie sich eine Betriebsrente von 400 Euro monatlich auf die Nettosituation eines Rentners mit einer gesetzlichen Rente von 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) auswirkt. Zugrunde gelegt: Besteuerungsanteil 2026 (83,5 Prozent für Renten mit Rentenbeginn 2026 nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG), allgemeiner KV-Beitragssatz, PV-Beitrag 3,60 Prozent.

PositionBetrag
Brutto-Jahresrente (gesetzlich)24.000 €
Gesetzlicher Rentenanspruch monatlich2.000 €
Zu versteuernder Anteil (Stand 2026, 83,5 %)ca. 20.040 €
Nettorente (abzüglich KV- und PV-Beiträge)ca. 1.630 €

Hinweis zur Betriebsrente von 400 Euro monatlich (4.800 Euro jährlich): Die Betriebsrente erhöht das zu versteuernde Jahreseinkommen. Da die Betriebsrente den KV-Freibetrag von 197,75 Euro monatlich überschreitet, wird der übersteigende Betrag (400 − 197,75 = 202,25 Euro) für die Kranken­versicherung beitragspflichtig. Da die Betriebsrente die Freigrenze für die Pflege­versicherung überschreitet, wird der gesamte Betriebsrentenbetrag (400 Euro) für die PV beitragspflichtig. Durch das höhere Gesamteinkommen steigt der persönliche Steuersatz, sodass nach Steuern und Sozialabgaben rund 250 Euro netto aus der Betriebsrente verbleiben.

PositionBetrag
Netto-Betriebsrente (nach Steuer und Abgaben)ca. 250 €
Gesamtbetrag aus gesetzlicher Rente und bAVca. 1.880 € netto

Hinweis: Bei einer niedrigeren gesetzlichen Rente — was dem Durchschnitt entspricht — fallen geringere Steuern auf die bAV an, und es bleibt prozentual mehr von der Betriebsrente übrig.

Rechenbeispiel: einmalige Kapitalauszahlung

PositionBetrag
Betrag gesetzliche Jahresrente24.000 €
Betrag Betriebsrente (Einmalauszahlung)40.000 €
Gesamtbetrag nach Abzug der Einkommensteuerca. 60.000 €
Betriebsrente nach Abzug der Sozial­versicherungsbeiträgeca. 22.000 €

Der Betriebsrentner zahlt für zehn Jahre den vollen Kranken­versicherungsbeitrag auf die aufgeteilte Einmalauszahlung (40.000 Euro aufgeteilt auf 120 Monate = 333,33 Euro monatlich), abzüglich des monatlichen KV-Freibetrags von 197,75 Euro — sofern der Betreffende pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist. Freiwillig gesetzlich Versicherte und Privatversicherte sind von dieser Regelung nicht betroffen. Den Pflege­versicherungsbeitrag von 3,60 Prozent (kinderlos: 4,20 Prozent) zahlt der Betriebsrentner auf den gesamten aufgeteilten Betrag, da für die PV die Freigrenze gilt.

Was kommt bei Ihren Mitarbeitern von der Betriebsrente netto an?

Steuer, Kranken­versicherung, Pflege­versicherung — die Abzüge auf die Betriebsrente sind komplex und hängen stark von der individuellen Einkommenssituation ab. Wir rechnen es für Ihre Belegschaft durch und zeigen Ihnen, wie sich die Nettosituation Ihrer Mitarbeiter verbessern lässt.

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Was müssen Arbeitgeber bei der bAV-Auszahlung beachten?

Die Auszahlungsphase betrifft nicht nur die Mitarbeiter — Arbeitgeber haben in dieser Phase konkrete administrative und rechtliche Pflichten. Wie aufwendig das ist, hängt maßgeblich vom gewählten Durchführungsweg ab.

Administrative Pflichten und Koordination mit der Lohnbuchhaltung

Arbeitgeber müssen den Versorgungsträger rechtzeitig informieren, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht. Bei Direkt­versicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds informiert der Arbeitgeber den Versorgungsträger, der dann die Auszahlung selbst abwickelt. Der Arbeitgeber stellt eine Lohnsteuerbescheinigung aus und koordiniert mit der Lohnbuchhaltung die korrekte Erfassung der Rentenleistung.

Bei Direktzusagen und Unterstützungs­kassen ist der Arbeitgeber selbst für die laufende Auszahlung der Betriebsrente zuständig. Das umfasst die monatliche Zahlung an den Rentner, die Abführung der Lohnsteuer, die Melde­pflichten an das Finanzamt sowie — bei Rentnern, die ins Ausland ziehen — die Prüfung der steuerlichen Zuständigkeit und gegebenenfalls aufwendige Verifikationsprozesse der Rentenberechtigung.

Besonderheit Direktzusage: Auflösung der Pensionsrückstellungen

Bei der Direktzusage als Durchführungsweg hat der Arbeitgeber die Versorgungsverpflichtung in der Bilanz als Pensionsrückstellung ausgewiesen. Mit Beginn der Auszahlung löst sich diese Rückstellung schrittweise auf — was die Bilanz und die steuerliche Situation des Unternehmens beeinflusst. Die steuerlichen Folgen der Auflösung und die korrekte ­versicherungsmathematische Bewertung der verbleibenden Verpflichtungen sind komplex. Für eine individuelle steuerrechtliche Einordnung arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern aus unserem Experten-Netzwerk zusammen.

Hinzu kommt: Solange der Rentner lebt, trägt der Arbeitgeber das Langlebigkeitsrisiko — er muss die Betriebsrente lebenslang auszahlen, unabhängig davon, wie lange das angehäufte Kapital reicht. Gerade für mittelständische Unternehmen kann das eine erhebliche finanzielle und administrative Dauerbelastung sein.

Experten-Tipp:
Die Direktzusage wird zur Dauerlast — wenn man nicht vorsorgt

„Die Direktzusage ist ein leistungsstarkes Instrument — solange das Unternehmen läuft. Was viele KMU-Inhaber unterschätzen: Mit Rentenbeginn eines Mitarbeiters beginnt die Pensionsrückstellung sich aufzulösen, und das Langlebigkeitsrisiko bleibt vollständig beim Arbeitgeber. Wer keine Rückdeckungs­versicherung oder Auslagerungslösung eingerichtet hat, kann das finanziell und administrativ über Jahrzehnte belasten. Die Weichen dafür müssen lange vor der Auszahlungsphase gestellt werden.“

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Vorteil Auslagerung: Pensionsfonds und Direkt­versicherung

Wer die Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert hat, profitiert in der Auszahlungsphase von deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Der Versorgungsträger übernimmt die laufende Abwicklung, die Steuermeldungen und die Kommunikation mit dem Rentner. Arbeitgeber werden in der Auszahlungsphase weitgehend entlastet.

In unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass Unternehmen, die frühzeitig auf externe Durchführungswege gesetzt haben, die Auszahlungsphase mit erheblich geringerem personellen und administrativen Aufwand bewältigen als Arbeitgeber mit offenen Direktzusagen.

Beratungshinweis: Wenn Sie als Arbeitgeber bestehende Direktzusagen optimieren oder auslagern möchten, beraten wir Sie — von der Versorgungsanalyse bis zur Umsetzung.

Mehr zu unserer bAV-Beratung


Wird die Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Bis Ende 2020 wurden Betriebsrenten vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Das bedeutete, dass Personen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen waren, unter Umständen keinen finanziellen Vorteil aus ihrer angesparten betrieblichen Altersvorsorge ziehen konnten. Diese Regelung machte die bAV für Geringverdiener relativ unattraktiv.

Mit dem Grundrentengesetz trat ab dem 01.01.2021 eine grundlegende Neuregelung in Kraft: Seitdem wird die Betriebsrente zumindest teilweise nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet (Quelle: § 82a SGB XII).

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Die Regelung

  • Der Freibetrag von 100 Euro kann niemals angerechnet werden.
  • Darüber hinausgehende Beiträge werden nur zu 70 Prozent angerechnet, 30 Prozent bleiben anrechnungsfrei.
  • Insgesamt darf der Freibetrag nicht höher sein als 50 Prozent des Regelsatzes für Grundsicherung. Dieser beträgt im Jahr 2026 für Alleinstehende 563 Euro, das heißt, es sind maximal 281,50 Euro anrechnungsfrei (Quelle: Bundesregierung, Regelbedarfe 2026).
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Achtung

Der Freibetrag gilt nur einmal für alle Arten der privaten Altersvorsorge. Besteht ein Anspruch auf weitere Renten — beispielsweise aus Riester- oder Rürup-Verträgen — dann werden alle Renten zu einer Summe zusammengezählt.

Rechenbeispiel: Freibetrag in der Grundsicherung

Eine Rentnerin erhält 250 Euro Betriebsrente. Davon sind 100 Euro anrechnungsfrei; das bedeutet, 150 Euro bleiben. Von diesen 150 Euro werden weitere 30 Prozent nicht angerechnet, das entspricht einem Betrag von 45 Euro. Insgesamt sind damit 145 Euro anrechnungsfrei. Die übrigen 105 Euro werden auf die Grundsicherung angerechnet.

Mehr zur bAV in der Steuer


Unsere Empfehlungen

Die Nettoauszahlung der Betriebsrente hängt nicht allein von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab — sie wird maßgeblich durch die Wahl des Durchführungswegs, die Auszahlungsform und die individuelle Einkommenssituation des Mitarbeiters im Ruhestand beeinflusst. Arbeitgeber, die beim Einrichten der bAV auf externe Durchführungswege setzen und die Auszahlungsoptionen vertraglich klar regeln, entlasten sich selbst und sorgen dafür, dass Mitarbeiter im Ruhestand mehr Planungssicherheit haben.

Unsere Empfehlung aus der Beratungspraxis: Für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Direkt­versicherung in der Auszahlungsphase die unkomplizierteste Lösung — der Versorgungsträger übernimmt die Abwicklung, und der Arbeitgeber wird weitgehend entlastet. Bei größeren Belegschaften oder Führungskräfteversorgungen lohnt sich die differenzierte Betrachtung, ob eine Direktzusage oder Unterstützungs­kasse mit Fünftelregelungsoption für die betroffenen Mitarbeiter günstiger ist — besonders wenn hohe Einmalauszahlungen geplant sind.

Für die steuerrechtliche Einordnung der individuellen Situation arbeiten wir mit spezialisierten Steuerberatern aus unserem Experten-Netzwerk zusammen.

Wie gut eine bAV für Ihre Mitarbeiter im Ruhestand ankommt, entscheidet sich zu einem großen Teil bereits beim Abschluss. Die Wahl des Durchführungswegs, die vertragliche Gestaltung der Auszahlungsoptionen und eine vorausschauende Planung der Sozial­versicherungssituation können den Nettobetrag erheblich beeinflussen.

Die betriebliche Altersvorsorge, die bei Ihren Mitarbeitern wirklich ankommt

Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung dafür, dass die bAV für Ihre Mitarbeiter mehr ist als ein Versprechen auf dem Papier. Wir begleiten Sie von der Konzeption bis zur Auszahlungsphase — mit klaren Empfehlungen, die Ihre Interessen und die Ihrer Belegschaft in Einklang bringen.

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Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der bAV

Was versteht man unter der Auszahlungsphase der betrieblichen Altersvorsorge?

Die Auszahlungsphase ist der Zeitraum, in dem ein Mitarbeiter nach dem Ende des Erwerbslebens die angesparten bAV-Leistungen erhält. Sie beginnt frühestens mit dem 62. Lebensjahr — bei Verträgen ab dem 01.01.2012 — und läuft je nach Auszahlungsform als lebenslange monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beiden. Steuern und Sozialabgaben fallen erst in dieser Phase an.

Wie hoch ist die Steuer auf die bAV-Auszahlung?

Die Betriebsrente wird nachgelagert besteuert: Maßgeblich ist der persönliche Einkommensteuersatz im Rentenalter, der in der Regel niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens. Für Renten mit Rentenbeginn 2026 sind 83,5 Prozent der Auszahlung steuerpflichtig. Bei einer Einmalauszahlung schlägt die Steuerprogression stärker zu — die Fünftelregelung kann seit Januar 2025 nur noch im Rahmen der privaten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Wann lohnt sich die Kapitalauszahlung mehr als die monatliche Rente?

Eine Einmalauszahlung ist dann vorteilhafter, wenn ein konkreter Kapitalbedarf besteht, wenn eine geringere Lebenserwartung vorliegt oder wenn die Steuerprogression im Vergleich zur laufenden Rente günstiger ausfällt. Die monatliche Rente sichert hingegen das Langlebigkeitsrisiko ab und ist bei niedrigem Gesamteinkommen im Rentenalter steuerlich oft günstiger. Eine pauschale Antwort gibt es nicht — entscheidend sind Durchführungsweg, Kranken­versicherungsstatus und Gesamteinkommen.

Welche Rolle spielt der Durchführungsweg bei der Auszahlungsform?

Der Durchführungsweg bestimmt maßgeblich, welche Auszahlungsoptionen überhaupt offenstehen. Bei der Direkt­versicherung, Pensionskasse und dem Pensionsfonds übernimmt der externe Versorgungsträger die Abwicklung. Bei der Direktzusage und Unterstützungs­kasse zahlt der Arbeitgeber selbst aus — mit mehr Gestaltungsspielraum (zum Beispiel Ratenzahlung), aber auch deutlich mehr Verwaltungsaufwand und dem verbleibenden Langlebigkeitsrisiko auf Unternehmensseite.

Was passiert mit der bAV bei Berufs­unfähigkeit?

Bei Berufs­unfähigkeit vor dem regulären Renteneintritt hängt die Leistung davon ab, ob eine entsprechende Berufs­unfähigkeitsklausel im bAV-Vertrag vereinbart wurde. Ist eine solche Klausel enthalten, werden je nach Vertrag Rentenzahlungen ausgelöst oder die Beitragspflicht wird ausgesetzt. Ohne entsprechende Vereinbarung ruht der Vertrag bis zum Renteneintritt.

Wie wird die bAV an Hinterbliebene ausgezahlt?

Hinterbliebenenleistungen sind möglich, wenn sie im Versorgungsplan oder Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Berücksichtigt werden in der Regel der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder. Art und Höhe der Leistung — zum Beispiel als Hinterbliebenenrente oder als einmalige Kapitalauszahlung — sind vertraglich geregelt und unterscheiden sich je nach Durchführungsweg.

Was passiert mit der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel?

Die angesparten Ansprüche bleiben erhalten — eine Auszahlung erfolgt in der Regel nicht. Der bestehende bAV-Vertrag kann beim neuen Arbeitgeber weitergeführt oder privat fortgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Übertragung auf den neuen Versorgungsträger möglich. Maßgeblich ist dabei § 4 BetrAVG. Mehr dazu auf unserer Seite zum Arbeitgeberwechsel mit bAV.

Was müssen Arbeitgeber bei der bAV-Auszahlung im Ausland beachten?

Bei Direktzusagen und Unterstützungs­kassen entsteht bei Rentnern im Ausland erheblicher administrativer Aufwand: Dokumente müssen übersetzt, die Rentenberechtigung regelmäßig nachgewiesen und steuerliche Zuständigkeiten geprüft werden. Ausländische Rentner behalten ihren Anspruch auf die Betriebsrente; die deutsche Steuerpflicht gilt in der Regel weiterhin. Wer diesen Aufwand vermeiden möchte, lagert die Versorgungsverpflichtungen auf einen externen Träger aus.

Wie wird die Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Seit dem 01.01.2021 gilt eine Freibetragsregelung nach § 82a SGB XII: Die ersten 100 Euro der Betriebsrente bleiben anrechnungsfrei, darüber hinaus weitere 30 Prozent des übersteigenden Betrags. Insgesamt darf der Freibetrag 50 Prozent des Grundsicherungs-Regelsatzes nicht überschreiten — 2026 sind das maximal 281,50 Euro. Der Freibetrag gilt einmal für alle privaten Altersvorsorgeformen zusammen.

Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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