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Denkmalimmobilien als Kapitalanlage

Das Wichtigste in Kürze

  • Denkmalimmobilien sind historische Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und daher besonderen rechtlichen und baulichen Vorgaben unterliegen.
  • Durch ihre Investition in eine Denkmalimmobilie helfen Käufer dabei, wertvollen und häufig sehenswerten Wohnraum zu erhalten und profitieren im Gegenzug von erheblichen Steuervorteilen.
  • Der Erhalt des historischen Charakters erfordert jedoch höhere Instandhaltungskosten und genaue Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden.
  • Die Denkmalimmobilie ist vor allem für Besser- und Topverdiener interessant, die entsprechend hoch in der Steuerprogression angesiedelt sind.

Was ist eine Denkmalimmobilie?

Eine Denkmalimmobilie ist ein Gebäude oder Bauwerk, das aufgrund seiner historischen, kulturellen oder architektonischen Bedeutung unter Denkmalschutz steht. Denkmalimmobilien gibt es in verschiedenen Arten, etwa als historische Wohn- oder Geschäftshäuser, Villen, Fabrikgebäude oder Schlösser. Die Gebäude können unterschiedlichste Baustile repräsentieren, beispielsweise die Gründerzeit oder den Jugendstil, und besitzen oft noch originale Elemente wie Stuckverzierungen, Holzarbeiten oder kunstvolle Fassaden. Der Denkmalschutz soll diese Gebäude vor Veränderungen oder Abbrüchen schützen und dafür sorgen, dass ihr historischer Charakter bewahrt bleibt.

Wann steht eine Immobilie unter Denkmalschutz?

Eine Immobilie gilt als denkmalgeschützt, wenn sie von der zuständigen Denkmalschutzbehörde als besonders erhaltenswert eingestuft wird. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland, da der Denkmalschutz in Deutschland Ländersache ist. Es gibt jedoch einige allgemeine Kriterien, die für den Schutzstatus entscheidend sind, wie beispielsweise architektonische Besonderheiten, die historische Bedeutung, der künstlerische oder ästhetische Wert, die städtebauliche Bedeutung oder die wissenschaftliche oder technische Bedeutung.

  • In der Regel prüft die Behörde jedes Gebäude individuell und entscheidet, ob es die Anforderungen des Denkmalrechts erfüllt.
  • Sind die Voraussetzungen gegeben, nimmt das zuständige Amt für Denkmalschutz das Gebäude in die Liste der Baudenkmäler auf.
  • Um herauszufinden, ob eine Immobilie unter den Denkmalschutz fällt, können sich Interessenten an die Untere Denkmalschutzbehörde wenden.

Wichtiger Hinweis: Es ist nicht erforderlich, dass das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht. Möglich ist auch, dass lediglich die Fassade denkmalgeschützt ist.

(Quelle)

Vorteile beim Kauf einer Immobilie unter Denkmalschutz:

  • Gut erhaltene denkmalgeschützte Immobilien bieten langfristig betrachtet eine wertstabile Kapitalanlage.
  • Denkmalimmobilien bieten sowohl die Aussicht auf eine attraktive Rendite als auch einen gewissen Schutz vor Inflation.
  • Eigentümer einer Denkmalimmobilie können Sanierungs- und Verwaltungskosten von der Steuer abschreiben. Je höher der Sanierungsanteil, desto höher der Steuervorteil in den ersten zwölf Jahren.
  • Zusätzlich dürfen Vermieter den Kaufpreis des Hauses von der Steuer absetzen. Die Abschreibungsregeln variieren je nach Baujahr der Immobilie.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt Eigentümern von Denkmalgebäuden staatliche Förderungen in Form von zinsgünstigen Darlehen und oft auch zusätzlichen Tilgungszuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen.
  • Denkmalimmobilien in guter Lage sind attraktiv für Mieter.

Steuervorteile von Denkmalimmobilien

Die Denkmal AfA

Besitzer von Denkmalimmobilien profitieren von attraktiven steuerlichen Abschreibemöglichkeiten durch die Denkmal AfA. Die „Absetzung durch Abnutzung“ oder „Denkmalschutz Abschreibung“ ermöglicht es Eigentümern von Denkmalimmobilien, die Sanierungskosten Kosten für Modernisierung und Instandhaltung steuerlich geltend zu machen und hohe Kosten gleichmäßig über einen festgelegten Zeitraum abzusetzen (Quelle). 

Diese guten Konditionen zur Abschreibung von denkmalgeschützten Gebäuden umfassen unter anderem Kosten für Abnutzung, altersbedingte Reparaturen und Ausgaben zur Einsparung von Heiz- oder Stromkosten. Die AfA-Tabelle liefert Informationen darüber, bei welcher Investition Eigentümer über welchen Zeitraum wie viel abschreiben können (Quelle).

Anschaffungskosten und Baujahr entscheidend

Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie können des Weiteren die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Hierbei spielt das Baujahr der Immobilie eine wichtige Rolle:

  • Bei Altbau-Immobilien, die vor 1925 gebaut wurden, beträgt der AfA-Satz 2,5 Prozent über 40 Jahre.
  • Bei Immobilien, die nach 1925 gebaut wurden, beträgt der AfA-Satz 2 Prozent über 50 Jahre.
  • Für Neubauimmobilien betrug die lineare AfA bisher 3 Prozent über 33 Jahre.
  • Im April 2024 wurde die lineare Abschreibung von der degressiven AfA abgelöst. Käufer, die eine Immobilie zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 erwerben, können die Investitionssumme mit 5 Prozent degressiv abschreiben.

(Quelle)

Eigennutzung oder Vermietung: Das sind die Unterschiede

Die Denkmal Afa unterscheidet sich je nach Selbstnutzung oder Vermietung.

  • Vermietung: Vermieten Eigentümer ihre Denkmalimmobilie, können die vollständigen Sanierungskosten können über einen Zeitraum von 12 Jahren zu 100 Prozent abschreiben: acht Jahren zu jeweils neun Prozent und anschließend vier Jahre zu jeweils sieben Prozent steuerlich absetzen. Zudem können Vermieter nach der Sanierung der Immobilie die Darlehenszinsen der Finanzierungskosten zu 100 Prozent abschreiben.
  • Eigennutzung: Bei der Eigennutzung einer Denkmalimmobilie können Eigentümer 90 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren zu jeweils neun Prozent steuerlich geltend machen (Quelle).

Förderprogramme

Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen, die gezielt die Sanierung und Modernisierung von denkmalgeschützten Immobilien unterstützen. Einige der wichtigsten Geldgeber sind:

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Landesdenkmalämter
  • Örtliche Denkmalschutzbehörde

Wichtige KfW-Programme für Denkmalimmobilien

KfW-Förderkredite für Denkmalimmobilien sind besonders attraktiv, da sie zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bieten. Zu den wichtigsten KfW Denkmalschutz-Förderprogrammen zählt die KfW-Effizienzhaus Denkmalschutz Förderung.

Programm 261/262 – Kredit für energieeffiziente Sanierung: Die KfW fördert alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen (Quelle).

Das sollten Käufer einer Denkmalimmobilie beachten

  • Durch die Denkmalvorschriften sind die baulichen Rahmenbedingungen weniger frei als bei einem Neubau oder Bestandsobjekt. Es kann zu Bauverzögerungen und damit Verzögerungen in der Fertigstellung kommen.
  • Die Kosten für die Instandhaltung von Denkmalimmobilien sind häufig höher als bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden. Dies liegt an den speziellen Anforderungen und Auflagen, die Käufer bei der Renovierung und Pflege denkmalgeschützter Objekte beachten müssen sowie an der Notwendigkeit, originale Materialien und Techniken zu verwenden, um den historischen Charakter des Gebäudes zu bewahren.
  • Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind bei alten Gebäuden in der Regel aufwendiger, was zu höheren Kosten führen kann.
  • Bevor Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Objekt oder dessen geschützten Bereichen durchgeführt werden, ist eine Genehmigung durch die zuständige Denkmalbehörde Unterlassene Genehmigungen können zu erheblichen Bußgeldern führen.

Diese Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig

Welche Baumaßnahmen bei einer Denkmalimmobilie genehmigungspflichtig sind, ist in den Denkmalschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Diese Gesetze legen fest, dass alle Maßnahmen, die das Erscheinungsbild, die Substanz oder die historische Bedeutung des Denkmals verändern könnten, einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen. Zusätzlich enthalten die Landesbauordnungen ergänzende Regelungen zu Baumaßnahmen und Genehmigungspflichten.

Vor Beginn von Baumaßnahmen ist daher eine Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde ratsam, um sicherzustellen, dass alle genehmigungspflichtigen Arbeiten entsprechend beantragt und genehmigt sind.

Es gibt bestimmte Baumaßnahmen an Denkmalimmobilien, die grundsätzlich in allen Bundesländern genehmigungspflichtig sind. Dazu gehören:

  • Veränderungen an der Bausubstanz
  • Fassadenänderungen
  • Anbauten und Erweiterungen
  • Dachänderungen
  • Eingriffe in die Innenarchitektur (bei geschützten Innenräumen)

Wichtige Entscheidungspunkte beim Kauf einer Denkmalimmobilie

Zustand

Ein hoher Sanierungsanteil kann zu hohen steuerlichen Abschreibungen führen, da Eigentümer die Kosten für Sanierung und Instandhaltung steuerlich geltend machen können. Gleichzeitig erfordert ein hoher Sanierungsanteil auch einen hohen Kapitaleinsatz. Potenzielle Käufer sollten die finanziellen Belastungen durch umfangreiche Renovierung im Voraus gut kalkulieren.

Zusätzlich hat der Zustand der Immobilie einen direkten Einfluss auf die erreichbare Energieeffizienz. Ein schlecht erhaltenes Gebäude kann höhere Energieverluste aufweisen. Das wiederum führt zu höheren Betriebskosten und beeinflusst möglicherweise den Erfüllungsgrad aktueller Energieeffizienzstandards.

Gebäudewert

Bei der Abschreibung von Denkmalimmobilien, insbesondere bei der linearen Abschreibung, wird nur der Gebäudewert berücksichtigt. Der Bodenwert bleibt außen vor, da er nicht abgeschrieben werden kann. Deshalb ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass der Gebäudewert im Verhältnis zum Bodenwert möglichst hoch ist. Je höher der Gebäudewert, desto größer der Abschreibungsbetrag, den Eigentümer steuerlich geltend machen können.

Bei regulären Mietimmobilien beträgt die Abschreibung in der Regel 2 Prozent, während sie bei älteren Immobilien wie zum Beispiel Denkmalimmobilien unter bestimmten Voraussetzungen auch 2,5 Prozent oder mehr erreichen kann.

Wichtiger Hinweis: Ein hoher Grundstückspreis erhöht den Anteil des Bodenwerts am Gesamtkaufpreis und relativiert damit die steuerlichen Vorteile der Abschreibung auf den Gebäudewert. Deshalb ist der Erwerb einer Denkmalimmobilie in Städten mit hohen Bodenwerten weniger attraktiv.

Grundschuld

Ein gründlicher Blick ins Grundbuch hilft dabei, unliebsame Überraschungen wie mögliche Altlasten nach dem Kauf zu vermeiden.

Experten-Tipp:
Wie finde ich eine passende Denkmalimmobilie?

„Beim Kauf einer Denkmalimmobilie ist es entscheidend, einen passenden Bauträger zu finden, der auf die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden spezialisiert ist. Denkmalimmobilien erfordern nicht nur besonderes Fachwissen, sondern auch Erfahrung im Umgang mit den komplexen rechtlichen und baulichen Anforderungen, die den Denkmalschutz betreffen. Interessenten sollten bei der Auswahl eines Bauträgers darauf achten, dass dieser sowohl das nötige Know-how als auch ein Portfolio vergleichbarer Projekte vorweisen kann.”

Jasmin Demand, Immobilien-Expertin

So finanzieren Sie eine Denkmalimmobilie

Die Kombination aus KfW-Darlehen, staatlichen Förderungen und steuerlichen Vorteilen macht die Finanzierung einer Denkmalimmobilie möglich und auch finanziell attraktiv. Vorab ist eine detaillierte Planung ratsam, die sowohl die Finanzierungsstrategie als auch die Kosten der Sanierung und die steuerlichen Vorteile berücksichtigt.

Denkmalimmobilie als Kapitalanlage: Beispielrechnung

Angaben zur Person:

  • verheiratet
  • 130.000,00 Euro zu versteuerndes Einkommen
  • 9% Kirchensteuer
  • 20 Jahresbetrachtung
Kaufpreis
300.000 Euro
Grunderwerbsteuer 6,5%
19.500 Euro
Grundbuch und Notar 2%
6.000 Euro
Gesamtaufwand
325.500 Euro zzgl. Bauzeitzinsen
Eigenkapital
25.500 Euro zzgl. Bauzeitzinsen
Finanzierungssumme
300.000 Euro
Mieteinnahme
8.580 Euro
Steuererstattung
12.530 Euro
Zinsen (4,1%)
- 12.100 Euro
Verwaltung
- 720 Euro
Instandhaltungsrücklage
- 200 Euro
Netto Ertrag nach Steuer und vor Tilgung
8.000 Euro
Tilgung (1,5%)
- 4.700 Euro
Ergebnis
+ 3.400 Euro*
Rendite bezogen auf das Eigenkapital ohne Wertsteigerung
12,78% p.a.

*Beachten Sie: Das Rechenbeispiel ist stark vereinfacht und soll nur zur Orientierung dienen. Lassen Sie sich die Kosten eines Immobilienkaufs von unseren Experten für Ihren individuellen Fall durchrechnen.

Für wen lohnt sich der Kauf einer Denkmalimmobilie?

Steuerpflichtige mit hohem Einkommen

Um die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h und § 7i optimal zu nutzen, sollte das zu versteuernde Jahreseinkommen mindestens 80.000 Euro bei Alleinstehenden und 120.000 Euro bei Verheirateten betragen. Erst ab diesen Einkommensgrenzen entfalten die Denkmalabschreibungen ihre volle Wirkung und führen zu signifikanten Steuerersparnissen.

Kapitalanleger

Denkmalimmobilien bieten Kapitalanlegern hohe Steuervorteile und attraktive Wertsteigerungspotenziale. Denkmalimmobilien liegen häufig in attraktiven Stadtlagen oder sind historische Gebäude mit besonderem Charme. Daher eignen sie sich oft als langfristiges Investment.

Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich ist die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie nur für Kapitalanleger sinnvoll, die die Immobilie mindestens zwölf Jahre halten und nicht kurzfristig wieder verkaufen möchten. Wer einen früheren Verkauf anstrebt, muss finanzielle Einbußen hinnehmen.

Liebhaber von historischem Wohnambiente

Denkmalimmobilien bieten oft ein einzigartiges Wohnambiente mit historischen und architektonischen Besonderheiten. Käufer finden hier eine langfristig attraktive Wohnimmobilie.

Gerne beraten wir Sie auch zu anderen Immobilien

Sie sollten vor Kauf überlegen, in welche Art von Immobilie als Kapitalanlage Sie investieren möchten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Kriterien einzelner Immobilienarten:

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Wann haben Sie das letzte Mal gemeinsam mit Ihrem Finanzexperten, Banker, Steuerberater und vielleicht auch Rechtsberater an einem Tisch gesessen, um Ihre unternehmerische oder private Finanzstrategie abzustimmen? Vermutlich noch nie. Dabei ist kein Finanzthema eine Insellösung. Es besteht immer eine direkte Wechselwirkung zu anderen Themengebieten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern. Diese Art von Beratung nennen wir Kontextberatung.
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