Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Rechtliche und administrative Aspekte der bKV

DSGVO, AGG, Versorgungsordnung: Rechtssicher aufgestellt – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten beraten.

Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.

Das erwartet Sie hier

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie bei der bKV beachten müssen, welche Informations­pflichten Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern haben und welche Regelungen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen gelten.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtliche Rahmenbedingungen: DSGVO in der bKV, Gleichbehandlungsgrundsatz und arbeitsrechtliche Bedingungen
  2. Informations­­pflichten des Arbeitgebers bei der bKV
  3. Verwaltungsaufwand der bKV für HR
  4. Das können wir für Sie tun
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Rahmen der betrieblichen Kranken­versicherung (bKV) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten streng geregelt.
  • Arbeitgeber müssen bei der Ausgestaltung einer bKV das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
  • Der Arbeitgeber regelt die bKV entweder in einer Versorgungsordnung oder – besteht ein Betriebsrat – in einer Betriebsvereinbarung.
  • Abhängig vom Anbieter hat der Mitarbeiter bei Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis verschiedene Möglichkeiten.

Rechtliche Rahmenbedingungen: DSGVO in der bKV, Gleichbehandlungsgrundsatz und arbeitsrechtliche Bedingungen

Die Implementierung einer betrieblichen Kranken­versicherung ist an eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben gebunden, die Arbeitgeber umfassend berücksichtigen müssen. Dies betrifft insbesondere den Datenschutz, das Diskriminierungsverbot und arbeitsrechtliche Aspekte bei der Einführung und Beendigung.

Datenschutz (DSGVO) in der bKV

Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der bKV unterliegt strengen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG):

  • Arbeitgeber dürfen die persönlichen Daten der Mitarbeiter nicht automatisch nutzen. Denn die bKV ist kein Muss für den Arbeitsvertrag. Darum braucht der Arbeitgeber zuerst deine Zustimmung oder eine andere klare Rechtsgrundlage, bevor er die Daten der Mitarbeiter verarbeitet. Die primären Optionen hierfür sind entweder eine ausdrückliche und vorab eingeholte, schriftliche und freiwillige Einwilligung der betroffenen Beschäftigten gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO und § 26 Absatz 2 BDSG oder eine Betriebsvereinbarung nach Artikel 88 Absatz 1 DSGVO in Verbindung mit § 26 Absatz 4 BDSG.
  • Üblicherweise verlangt der Abschluss einer Kranken­versicherung die Offenlegung persönlicher Gesundheitsdaten. Da es sich nach DSGVO um Daten der besonderen Kategorie handelt, ergeben sich hohe Anforderungen an den Arbeitgeber, um die Gesundheitsdaten eines Mitarbeiters zu verarbeiten. Bei der bKV entfällt diese Hürde: Hier wird auf eine Gesundheitsprüfung und somit auf die Angabe von Gesundheitsdaten durch den Mitarbeiter verzichtet.
  • Bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, wie Versicherern oder digitalen Plattformanbietern, die Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, ist der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) gemäß Artikel 28 Absatz 3 DSGVO erforderlich.
  • Mitarbeiter haben umfassende Rechte bezüglich ihrer personenbezogenen Daten, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

Kernbausteine des betrieblichen Gesundheits­managements

Rechtsgrundlage (DSGVO)Beschreibung und Anwendungsfall in der bKVBemerkungen
Art. 6 Abs. 1 lit. aDie Einwilligung der betroffenen Person wird benötigt, da bKV-Datenverarbeitung nicht als „erforderlich“ für das Beschäftigungsverhältnis gilt. Muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein.Potenzielle Anfechtbarkeit der Freiwilligkeit im Arbeitsverhältnis.
Art. 88 Abs. 1 i.V.m. § 26 Abs. 4 BDSGBetriebsvereinbarung: Kann als kollektive Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung dienen.Betriebsvereinbarung muss selbst DSGVO-Standards erfüllen.
Art. 28 Abs. 3Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist zwingend erforderlich mit allen externen Dienstleistern (z.B. Versicherern, Plattformen), die personenbezogenen Daten im Auftrag des Arbeitgebers verarbeiten.Arbeitgeber bleibt Verantwortlicher, muss Dienstleister sorgfältig auswählen und überwachen.
Art. 9 Abs. 2 lit. aEinwilligung für Gesundheitsdaten: Spezifische Einwilligung notwendig, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsinformationen) verarbeitet werden.Ergänzt die allgemeine Einwilligung für sensible Daten.

Diskriminierungsverbot (AGG) und Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Bei der Gestaltung einer bKV müssen Arbeitgeber das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.
  • Bietet ein Arbeitgeber die bKV nicht allen Mitarbeitern an, sondern nur bestimmten Gruppen, müssen die Kriterien für diese Gruppenbildung objektiv und nachvollziehbar sein. Beispiele für zulässige objektive Kriterien sind die Betriebszugehörigkeit oder die Art der Tätigkeit. Eine willkürliche Benachteiligung einzelner Mitarbeiter ist unzulässig.

Arbeitsrechtliche Aspekte bei Einführung der bKV

Folgende Punkte müssen in einer arbeitsrechtlichen Regelung klar definiert werden:

  • Definition des versicherbaren Personenkreises: Der Arbeitgeber muss festlegen, welche Mitarbeiter eine bKV erhalten. Zugang zu dieser Zusatz­versicherung haben: sozial­versicherungspflichtige und gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder Mitglieder einer privaten Kranken­versicherung (für bestimmte Leistungen). Nicht versicherbar sind in der Regel Auszubildende, geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Kräfte), Zeitrentner wegen voller Erwerbsminderung, Werkstudenten und Praktikanten.

Arbeitsrechtliche Aspekte bei Beendigung der bKV

Der Entzug einer zugesagten Leistung bedarf einer klaren arbeitsrechtlichen Regelung:

  • Für die bKV kommen zwei Regelwerke in Frage: die Versorgungsordnung sowie – falls ein Betriebsrat besteht – die ver­pflichtende Betriebsvereinbarung. Eine Kündigung kann daher entweder gemäß der Betriebsvereinbarung oder der Versorgungsordnung erfolgen.
  • Die Beendigung des Gruppenvertrags durch den Arbeitgeber oder Versicherer kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, beispielsweise bei dauerhafter Unterschreitung der Mindestversichertenanzahl oder im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers. In solchen Fällen haben die Mitarbeiter in der Regel das Recht, die Versicherung auf eigene Kosten als Einzel­versicherung fortzuführen.

Mit uns die ideale betriebliche Kranken­versicherung finden

Weniger Krankentage, glücklichere Mitarbeiter, stärkeres Recruiting – und das Ganze steuerlich absetzbar. Klingt gut? Wir zeigen Ihnen, wie Sie das mit der richtigen bKV für Ihr Unternehmen umsetzen.

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge

Informations­pflichten des Arbeitgebers bei der bKV

  • Gesetzliche Grundlagen der Informations­pflichten: Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Arbeitgeber, alle wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten. Ob diese Pflicht zwingend auch die betriebliche Kranken­versicherung (bKV) erfasst, ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Um jede Unsicherheit auszuschließen, sollte die bKV deshalb in eine Versorgungsordnung oder – bei vorhandenem Betriebsrat – in eine Betriebsvereinbarung aufgenommen werden.
  • Inhalte der Mitarbeiterinformation: Die Mitarbeiterinformation sollte Details zum Leistungsumfang, der Kosten (wird die bKV vom Arbeitgeber finanziert, entfallen die Kosten für den Arbeitnehmer) und Finanzierungsart sowie Steuer- und Sozial­versicherungsaspekte enthalten.
  • Regelungen bei Ausscheiden: Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über ihre Mitnahmemöglichkeiten und die Bedingungen der Fortführung der bKV bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren.

Verwaltungsaufwand der bKV für HR

Wie bei jedem Benefit verursacht auch die bKV einen gewissen Verwaltungsaufwand. Im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist dieser jedoch deutlich geringer.

Vorteile digitaler Portallösungen für die bKV

  • Unternehmen gewinnen wertvolle Zeit und Ressourcen, indem administrative Tätigkeiten automatisiert und Prozesse optimiert werden.
  • Mitarbeiter erhalten einen Zugang zu Informationen, Dokumenten und Services rund um die Uhr. Das erhöht die Transparenz.
  • Durch die Implementierung von Schnittstellen zu Personal- und Gehaltsabrechnungssystemen können HR-Verantwortliche Daten effizient austauschen und synchronisieren. Dies gewährleistet eine nahtlose Integration der bKV-Verwaltung in bestehende Unternehmensprozesse.

Umgang mit Mitarbeiterkündigungen in der bKV

Je nach Anbieter hat der Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder bei Renteneintritt folgende Möglichkeiten:

Umwandlung in private Kranken­versicherung (Einzelvertragskonditionen): Die Fortführung der bKV nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erfolgt in der Regel durch die Umwandlung des Gruppenvertrages in einen Einzelvertrag mit dem jeweiligen Versicherungs­unternehmen. Der Mitarbeiter wird dann zum direkten Versicherungsnehmer und trägt die vollen Beiträge selbst.

Besonderheiten bei Renteneintritt oder Insolvenz des Arbeitgebers: Neben der regulären Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es weitere Szenarien, die den Umgang mit der bKV beeinflussen:

  • Renteneintritt: Mitarbeiter können ihren Versicherungsschutz bei Renteneintritt fortführen. Sie müssen dann aber die gesamten Beiträge selbst übernehmen.
  • Insolvenz des Arbeitgebers oder Kündigung des Gruppenvertrags durch den Versicherer: Sollte der Gruppenvertrag aufgrund einer Insolvenz des Arbeitgebers oder wegen dauerhafter Unterschreitung der Mindestversichertenanzahl gekündigt werden, haben die betroffenen Mitarbeiter ebenfalls das Recht, die Versicherung auf eigene Kosten als Einzel­versicherung fortzuführen.

Optionen für Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung durchMitnahmemöglichkeiten der bKVBedingungen
Reguläre Kündigung/ArbeitsplatzwechselFortführungsrecht als Einzel­versicherungInnerhalb von 2 Monaten nach Ausscheiden; ohne erneute Gesundheitsprüfung; Mitarbeiter trägt Beiträge selbst
RenteneintrittAltersabhängige IndividualbeiträgeDer Arbeitgeberanteil in der bKV entfällt; Arbeitnehmer müssen eventuell anfallende Sozial­versicherungsbeiträge beachten, diese entfallen jedoch im Ruhestand – dann ist ausschließlich die Versicherungsprämie zu zahlen.
Insolvenz des Arbeitgebers / Kündigung des Gruppenvertrags durch VersichererFortführungsrecht als Einzel­versicherungOhne erneute Gesundheitsprüfung; Mitarbeiter trägt Beiträge selbst

Das können wir für Sie tun

Sie benötigen Unterstützung bei der Administration der bKV? Sie Fragen zu rechtlichen Aspekten der bKV? Wir unterstützen Sie gerne. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Mit uns die ideale betriebliche Kranken­versicherung finden

Weniger Krankentage, glücklichere Mitarbeiter, stärkeres Recruiting – und das Ganze steuerlich absetzbar. Klingt gut? Wir zeigen Ihnen, wie Sie das mit der richtigen bKV für Ihr Unternehmen umsetzen.

Foto von Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge
Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
transparent-beraten.de GmbH 682 Bewertungen auf ProvenExpert.com