von Buddenbrock Corporate Building

Einfluss moderner Arbeitsformen auf die bAV

Das Wichtigste in Kürze

  • Moderne Arbeitsformen wie Remote Work und flexible Arbeitszeiten erfordern von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit.
  • Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, ihre Vorsorgeangebote an veränderte Bedingungen anzupassen und digitaler zu gestalten.
  • Dies beinhaltet unter anderem die flexible Beitragsgestaltung, Anpassungen der Portabilität oder den Anpassungsbedarf der bAV-Verwaltung.
  • Zudem erweitert sich das Themenspektrum der bAV-Beratung um neue Sonderfälle.

Veränderungen in Verwaltung und Administration der bAV-Modelle

Flexiblere Beitragsgestaltung

Flexible Arbeitszeiten verändern Erwerbsbiografien – und damit auch die Anforderungen an die betriebliche Altersvorsorge. Teilzeitmodelle, Gleitzeitregelungen oder Auszeiten wie Sabbaticals führen zu individuelleren Erwerbsverläufen. Das wirkt sich auf die gesetzliche Rentenversicherung ebenso aus wie auf die Anwartschaften in der bAV.

Weniger Arbeitszeit bedeutet in der Regel geringere Rentenansprüche. Umso wichtiger wird eine betriebliche Altersversorgung, die sich an veränderte Lebensphasen anpassen lässt, etwa durch flexible Beitragsanpassungen. Dynamische Beitragsmodelle, bei denen Beiträge prozentual vom aktuellen Gehalt oder Arbeitsumfang abhängen, werden dieser Flexibilität gerecht.

Portabilität und Mobilität

In modernen Erwerbsverläufen ist der lebenslange Verbleib bei einem Arbeitgeber zur Ausnahme geworden.  Damit die bAV auch unter diesen Bedingungen attraktiv bleibt, sollten Mitarbeiter ihre Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel möglichst unkompliziert mitnehmen oder privat fortführen können.

Automatisierung und Verwaltung

Mehr Teilzeitphasen, häufige Wechsel und flexible Arbeitsmodelle sorgen für einen stetigen Anpassungsbedarf in der bAV-Verwaltung. Um die Administration der betrieblichen Altersversorgung digital und effizient abzuwickeln, sind Schnittstellen unverzichtbar. Sie ermöglichen es Personal-Verantwortlichen, Prozesse wie Ein- und Austritte, Beitragsanpassungen oder Adressänderungen automatisiert zu steuern.

Angebot an Durchführungswegen

Viele Unternehmen setzen bei flexiblen und mobilen Arbeitsmodellen auf die Direktversicherung. Sie ist einfach zu verwalten, portabel und eignet sich besonders für wechselnde Beschäftigungsverhältnisse. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurden außerdem neue Modelle wie die Zielrente im Sozialpartnermodell eingeführt. Sie sollen mehr Flexibilität schaffen und das Risiko ausgeglichen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verteilen.

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Anforderungen an die bAV-Beratung im digitalen Zeitalter

Digitale Beratungskanäle: Damit auch Mitarbeiter im Homeoffice Informationsgespräche wahrnehmen können, verlagert sich die bAV-Beratung vermehrt auf flexible Beratungskonzepte: persönliche Videocalls für komplexe Fragen, Chatbots oder Hotlines für schnelle Informationen. Gerade bei einem vielschichtigen Thema wie der bAV bieten solche Hybrid-Modelle eine gute Kombination aus Effizienz und menschlichem Know-how.

Individuelle Self-Service-Informationen: Im digitalen Zeitalter erwarten Arbeitnehmer, jederzeit Zugang zu Informationen zu haben. Mit Online-Rechnern und Simulationstools können sie ihre Betriebsrente selbst kalkulieren und verschiedene Szenarien testen.

Multi-Channel-Kommunikation: Moderne Beratung heißt, Mitarbeiter über verschiedene Kanäle zu erreichen. E-Mail-Newsletter, Intranet-Artikel, Podcasts und Chats ergänzen die klassischen Infobroschüren.

Kenntnis neuer Rahmenbedingungen: Im digitalen Zeitalter erweitert sich das Themenspektrum der bAV-Beratung um neue Sonderfälle. Berater müssen zusätzliche Fragestellungen kennen, etwa wie sich Remote-Arbeit im Ausland auf die bAV auswirkt. Um korrekte Auskünfte zu geben, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, bAV-Beratern und Juristen notwendig.

Rechtliche und regulatorische Anpassungen im Zuge moderner Arbeitsformen

  • Sozialpartnermodell (Target Benefit): Das BRSG hat die Einführung reiner Beitragszusagen im Sozialpartnermodell („Zielrente“) ermöglicht. Obwohl sich dieses Modell bislang nur langsam durchsetzt, soll es flexiblere Strukturen und eine kollektive Risikoteilung in der bAV fördern. Besonders für Branchen mit hoher Fluktuation oder projektbasierten Beschäftigten könnten solche Modelle künftig interessant werden, da sie Anpassungen an wechselnde Belegschaften erleichtern.
  • Gesetz zur Mobilität von Betriebsrenten: Um der zunehmenden Mobilität von Arbeitnehmern gerecht zu werden, wurden EU-Vorgaben zur Portabilität von Rentenansprüchen in deutsches Recht übernommen (EU-Mobilitätsrichtlinie 2018). Dadurch haben sich die Vesting-Fristen (Unverfallbarkeitsfristen) verkürzt: Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar, bei rein arbeitgeberfinanzierten Zusagen sind Ansprüche bereits nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 21. Lebensjahres gesichert. Diese Anpassungen stellen sicher, dass auch Arbeitnehmer mit kürzeren Verweildauern Ansprüche aus der bAV behalten.
  • Die digitale Rentenübersicht ist ein vom Gesetzgeber initiiertes Portal, das allen Bürgern einen Überblick über ihre Altersvorsorgeansprüche gibt. Arbeitgeber und Versorgungsträger müssen relevante Daten an eine zentrale Stelle melden, damit Arbeitnehmer alle Informationen gebündelt und auch remote abrufen können. Diese Transparenzoffensive reagiert auf die fragmentierte Vorsorge in modernen Erwerbsbiografien und nutzt digitale Technik, um Altersvorsorge verständlicher und zugänglicher zu machen.
  • Arbeitsschutz und Homeoffice-Regelungen: In den letzten Jahren wurden arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen fürs Homeoffice geschaffen, etwa durch Anpassungen im Arbeitsschutzgesetz und Pläne für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“. Diese Regelungen betreffen vor allem Arbeitszeit, Unfallversicherungsschutz und Ausstattung, beeinflussen aber auch mittelbar die bAV. Klare Vorgaben, dass Homeoffice-Mitarbeiter als gleichwertige Arbeitnehmer gelten, sichern ihren Anspruch auf freiwillige betriebliche Leistungen wie die bAV.
  • Versicherungsvertragsrecht und Digitalisierung: Früher verlangte § 4a BetrAVG in bestimmten Fällen die Schriftform auf Papier für Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung; heute sind oft digitale Signaturen oder elektronische Formate zulässig. Das erleichtert Abschlüsse im Remote-Umfeld erheblich. Auch die Insurance Distribution Directive (IDD) stellt Anforderungen an Beratung und Dokumentation, die nun auch bei Online-Beratungen erfüllt werden müssen, etwa durch die Protokollierung von Video-Beratungsdialogen. Regulierungsbehörden achten darauf, dass digitale Prozesse keine Beratungslücken verursachen und Informationspflichten weiterhin eingehalten werden.
  • Sicherheit und Datenschutz: Um einen hohen Sicherheitsstandard der sensiblen Daten zu gewährleisten, sind Online-Portale in der Regel mit Zwei-Faktor-Authentifizierung und moderner Verschlüsselung ausgestattet. Arbeitgeber müssen darauf achten, dass auch Zugriffe aus dem Homeoffice geschützt erfolgen, zum Beispiel durch klare Regeln zur Nutzung sicherer Netzwerke. Nur so können sie Datenschutzvorgaben wie die DSGVO einhalten und Sicherheitsrisiken vermeiden.

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