
Der Einfluss von Inflation und Zinsentwicklung auf bAV-Modelle
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2022 hat sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa und damit auch Deutschland grundlegend verändert: Nach über einem Jahrzehnt historisch niedriger Zinsen bestimmen seit dem Ukrainekrieg steigende Inflationsraten und Zinserhöhungen das Marktgeschehen.
- Diese Zinswende markiert einen tiefgreifenden Umbruch – mit direkten Auswirkungen auf Kapitalanlage, Altersvorsorge und die Ausgestaltung betrieblicher Versorgungsmodelle.
- In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und bei Garantieprodukten gilt: Höhere Garantien senken die Chancen auf inflationsausgleichende Renditen.
- Produkte mit einer reduzierten Garantie zwischen 60–80 Prozent und einer transparenten, kapitalmarktorientierten Anlagestruktur (mindestens 50 Prozent Kapitalmarktquote) bieten gute Chancen, die Inflation zu kompensieren.
Zinsentwicklung in Deutschland
Nach vielen Jahren mit niedriger Inflation und einem historisch niedrigen Zinsniveau hat sich das wirtschaftliche Umfeld seit dem Jahr 2022 grundlegend verändert. Die Inflationsrate stieg infolge globaler Lieferengpässe, gestiegener Energiepreise und geopolitischer Spannungen sprunghaft an.
Im Jahr 2022 erreichte die Teuerung zeitweise zweistellige Werte. Besonders im September 2022 war mit einer Inflationsrate von rund 10 Prozent der höchste Stand seit Jahrzehnten erreicht. Auch im Jahr 2023 blieb die Inflationsrate auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Zwar ging der Wert gegenüber dem Vorjahr zurück, lag im September aber immer noch bei 4,3 Prozent. Erst 2024 zeigte sich eine deutliche Entspannung: Die Inflationsrate fiel im Jahresdurchschnitt auf 2,2 Prozent – deutlich geringer als in den drei vorangegangenen Jahren (Quelle).
Parallel zur Inflationsentwicklung vollzog sich eine Zinswende. Die Europäische Zentralbank (EZB) reagierte ab 2022 mit einer Serie von Zinserhöhungen. Ende 2023 lag der maßgebliche Einlagenzins der EZB bei 4,0 Prozent – dem höchsten Niveau seit Einführung des Euro im Jahr 1999. Im Jahr 2024 fiel die Inflationsrate deutlich geringer aus als in den drei vorangegangenen Jahren (Quelle).
Für die kommenden Jahre rechnen Experten mit einer nachhaltigen Normalisierung. Verantwortliche der Deutschen Bundesbank prognostizieren einen langsamen Rückgang der Inflation auf 2 Prozent ab spätestens 2026 (Quelle).
Auswirkungen auf die bAV-Durchführungswege
Die anhaltend hohe Inflation hinterlässt deutliche Spuren bei Altersvorsorgeprodukten. Besonders in der betrieblichen Altersvorsorge und bei Garantieprodukten zeigt sich ein grundlegendes Dilemma: Je höher die Garantien, desto geringer die Chancen auf eine Rendite, die langfristig mit der Inflation Schritt hält. Das erschwert eine ertragsorientierte Kapitalanlage und stellt etablierte Strategien vor neue Herausforderungen.
Zudem reagieren die verschiedenen Durchführungswege der bAV unterschiedlich sensibel auf Veränderungen. Umso wichtiger ist es, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die bAV regelmäßig überprüfen und an aktuelle Gehaltsentwicklungen und die Inflation anpassen.
Weshalb von Buddenbrock bereits seit 20 Jahren jeweils auf die investmentorientierten Varianten der betrieblichen Altersvorsorge setzt:
Direktversicherung
Zinsentwicklung: Direktversicherungen, die auf eine starke Garantie und eine klassische altmodische Überschussbeteiligung setzen, reagieren empfindlich auf das vorherrschende Zinsumfeld. In einer andauernden Niedrigzinsphase sinken die laufenden Erträge, was die Finanzierung garantierter Leistungen erschwert und dadurch chancenreichere Kapitalanlagen blockiert. Lebensversicherungsunternehmen sind in diesem Fall verpflichtet, zusätzliche Sicherungsrücklagen wie die Zinszusatzreserve zu bilden, um die vertraglich zugesagten Garantien abzusichern. Steigende Zinsen wirken sich hingegen positiv aus: Sie ermöglichen bei Neuverträgen wieder höhere Garantieverzinsungen und verbessern damit die Attraktivität des Produkts.
Inflation: Direktversicherungen haben in der Regel keine vertragliche Inflationsanpassung. Dadurch besteht bei anhaltend hoher Inflation das Risiko schleichender Rentenkürzungen, da die ausgezahlten Leistungen inflationsbereinigt an Wert verlieren. Dem begegnet man in der Regel mit der Auswahl einer dynamischen oder zumindest teildynamischen Rentenleistung. Zwar fließen überschüssige Erträge in der Regel in Rentenerhöhungen, diese unterliegen jedoch der Überschussbeteiligung und sind nicht garantiert. Eine vollständige Kompensation inflationsbedingter Kaufkraftverluste kann daher nicht sichergestellt werden.
Experten-Tipp:
„Produkte mit einer reduzierten Garantie zwischen 60–80 Prozent und einer transparenten, kapitalmarktorientierten Anlagestruktur (mindestens 50 Prozent Kapitalmarktquote) bieten deutlich bessere Chancen, die Inflation zu übertreffen. Moderne, ETF-basierte Konzepte ermöglichen langfristige Renditen, die sich spürbar oberhalb der Inflationsrate bewegen – und stehen damit privatem Investmentsparen in nichts nach. Besonders attraktiv werden solche Lösungen, wenn eine angemessene Arbeitgeberförderung hinzukommt.
Der zweite Schlüssel liegt in der regelmäßigen Anpassung bestehender Direktversicherungen – insbesondere bei misch- und arbeitnehmerfinanzierten Modellen. Steigen Gehälter und die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung, sollte auch die Entgeltumwandlung (EGU) mitwachsen. Nur so bleibt die bAV ein wirksamer Schutz vor Kaufkraftverlust durch Inflation.“
Stephan Seidenfad, bAV-Experte
Pensionskasse
Zinsentwicklung: Die langjährige Niedrigzinsphase hat Pensionskassen stark belastet. Viele mussten ihre Rechnungszinsen senken und teils Sanierungsmaßnahmen einleiten, um Leistungszusagen zu sichern. Der Zinsanstieg bringt nun Entlastung und ermöglicht den Pensionskassen, Abschiebungsbedarfe durch Reserveentnahmen auszugleichen (Quelle).
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 18. September 2024 schafft die Bundesregierung zusätzlich neue Perspektiven. Pensionskassen erhalten mehr Spielraum in der Kapitalanlage, um höhere Renditen zu erzielen (Quelle).
Ursprünglich als bevorzugter Durchführungsweg in der Entgeltumwandlung vorgesehen, haben versicherungsgebundene Pensionskassen durch die gesetzlich veranlassten Änderungen zur Direktversicherung zum 01. Januar 2005 deutlich an Bedeutung verloren.
Insbesondere zwischen 2002 und 2004 gesetzlich etablierte Pensionskassen wurden dadurch im Neugeschäft stark zurückgedrängt. In der Folge unterblieb die Weiterentwicklung der Produkte – viele verharren auf dem Stand von Ende 2004. Das Ergebnis: Die Produkte sind stark auf Garantien ausgerichtet, was die Renditechancen erheblich einschränkt.
Inflation: (siehe Direktversicherung). Bei Pensionskassen besteht eine automatische Inflationsbindung in der Regel nicht. Rentenerhöhungen erfolgen meist ausschließlich aus Überschüssen. Erfüllt eine Pensionskasse die zugesagten Leistungen nicht, haften Arbeitgeber behelfsmäßig. Das gilt aber nicht für Kaufkraftverluste. Klassische Pensionskassen bieten nur einen begrenzten Inflationsschutz: Reichen die Überschüsse nicht aus, um die Teuerung auszugleichen, sinkt die reale Rentenhöhe.
Problematik: Gerade ältere oder unregulierte Pensionskassen können kaum flexibel auf das veränderte Marktumfeld reagieren. Sie sind häufig durch starre Garantiezusagen, enge regulatorische Vorgaben und – im Fall vieler Versicherungspensionskassen – durch ausbleibendes Neugeschäft in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Pensionsfonds
Zinsentwicklung: Die Inflation wirkt auf (kapitalmarktorientierte) Pensionsfonds vor allem indirekt. In Phasen volatiler Kapitalmärkte geraten die freien Kapitalanlagen stärker in Bewegung. Das kann – bedingt durch gesetzliche Anforderungen – zu Nachschussrisiken führen, etwa wenn die Mindestbedeckung nicht mehr gewährleistet ist.
Zudem orientieren sich viele Pensionsfonds an der gesetzlichen Mindestvorgabe zur Rentendynamik: Eine Erhöhung um 1 Prozent pro Jahr (auf Basis des Gesetzes) gilt als ausreichend. In Zeiten hoher Inflation reicht diese Anpassung jedoch kaum aus, um die reale Kaufkraft im Rentenbezug zu sichern.
Inflation: Im Rahmen einer Beitragszusage (nur im Sozialpartnermodell vorhanden) – trägt der Arbeitnehmer das Kapitalmarkt- und Inflationsrisiko. Der Arbeitgeber garantiert lediglich, dass die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn vollständig zur Verfügung stehen – etwaige Lücken muss er bis dahin ausgleichen.
Unterstützungskasse
Zinsentwicklung: Versicherungsrückgedeckte Unterstützungskassen reagieren (ähnlich wie Direktversicherungen) nur bedingt direkt auf Kapitalmarktzinsen, da die Kapitalanlage meist über Rückdeckungsversicherungen erfolgt. Die Zinsentwicklung wirkt sich daher primär über die Konditionen und Rahmenbedingungen der Rückdeckungsprodukte sowie der Gestaltung des Leistungsplans der Unterstützungskasse aus.
Inflation: Für versicherungsrückgedeckte Unterstützungskassen gilt: Die Inflation wird in der Regel durch die Wahl eines dynamischen oder teildynamischen Rententarifs in der Rückdeckungsversicherung berücksichtigt. Dieser sieht jährliche Rentenanpassungen vor und ermöglicht so zumindest einen teilweisen Inflationsausgleich im Leistungsfall (wie bei der Direktversicherung). Auch bei Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse ist es wichtig, laufend auf Gehalts- und Inflationstrends zu reagieren.
Direktzusage (Pensionszusage)
Zinsentwicklung: Das Zinsniveau hat direkten Einfluss auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der Bilanz. Die anhaltenden Zinsrückgänge der vergangenen Jahre führten zu einem deutlichen Anstieg der Pensionsrückstellungen – mit spürbaren, vorwiegend negativen Effekten auf die Unternehmensbilanz.
Die gestiegenen Rechnungszinsen in den Jahren 2022 und 2023 führten zu sinkenden Pensionsverpflichtungen. In den internationalen Bilanzen nach International Financial Reporting Standards (IFRS) führt dies zu einem schnellen und positiven Effekt auf die zu zeigenden Pensionsrückstellungen für sogenannte Defined Benefit Obligation (DBO).
In der handelsbilanziellen Darstellung werden diese Effekte aufgrund der gesetzlichen Gestaltung nur verzögert abgebildet, da die bilanziellen Bewertungsvorschriften eine sofortige Anpassung bremsen. Dennoch bedeutet das für viele Unternehmen eine spürbare bilanzielle Entlastung.
Inflation: Direktzusagen reagieren sensibel auf Zins- und Inflationsveränderungen. Steigende Inflation führt zu höheren Anforderungen bei der gesetzlichen Rentenanpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG, der alle Arbeitgeber mit Direktzusagen unterliegen. Arbeitgeber müssen regelmäßig prüfen, ob eine Rentenanpassung erforderlich ist. Zwar erlaubt das Gesetz aus wirtschaftlichen Gründen eine pauschale Anpassung von mindestens 1 % jährlich, doch bei hoher Inflation reicht das häufig nicht aus. Die Folge: reale Kaufkraftverluste für Versorgungsempfänger.
- Niedrigzinsen belasten die Bilanzen und erhöhen den Rückstellungsbedarf.
- Hohe Zinsen reduzieren die Last und führen teilweise zu Auflösungsgewinnen.
- Eine hohe Inflation kann zu einer Teuerung der laufenden Leistungen führen, insofern der Arbeitgeber einen Inflationsausgleich zugesagt hat oder dieser politisch gewährt wird.
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Wie wirkt sich die Zinsentwicklungen auf Kapitalanlagen und Deckungsrückstellungen aus?
Unabhängig vom Durchführungsweg hat die Zinsentwicklung direkte Auswirkungen auf die Kapitalanlagen und Deckungsrückstellungen der Versorgungsträger (Versicherer, Pensionskassen, Pensionsfonds etc.).
Lebensversicherer & Pensionskassen: Erholung durch Zinswende
Lebensversicherer und Pensionskassen arbeiten (vor allem bei alten Vertragswerken) mit langfristigen Garantiezusagen. In der Niedrigzinsphase mussten sie erhebliche Zusatzreserven – insbesondere die Zinszusatzreserve (ZZR) – aufbauen, um frühere Garantien abzusichern. Das führte über Jahre zu einem enormen Kapitalbedarf und geringer Überschussbeteiligung.
Mit dem rasanten Zinsanstieg 2022/23 hat sich die Lage spürbar entspannt: Laut BaFin hat sich die wirtschaftliche Situation der Anbieter sowohl kurz- als auch langfristig verbessert. Kurzfristig konnten Verluste durch die Auflösung von ZZR-Reserven und außerordentliche Erträge kompensiert werden. Mittelfristig eröffnen sich wieder tragfähige Renditechancen für Neuanlagen (Quelle).
Allerdings haben die gestiegenen Zinsen auch zu Buchwertverlusten bei älteren Anleiheportfolios geführt. Dennoch überwiegt der positive Effekt: Viele Lebensversicherer haben ihre Überschussbeteiligungen 2024 erstmals wieder spürbar angehoben – ein wichtiges Signal für die betriebliche Altersversorgung, deren Überschüsse teils jahrelang auf niedrigem Niveau verharrten.
Wichtiger Hinweis: Moderne Versorgungslösungen – unabhängig vom Durchführungsweg – haben in vielen Fällen von der langanhaltenden Niedrigzinsphase und der einsetzenden Inflation profitiert. Insbesondere kapitalmarktorientierte Investments entwickelten sich seit 2009 im Durchschnitt ausgesprochen positiv. In welchem Maß Versorgungsberechtigte davon profitieren konnten, hing dabei vor allem von zwei Faktoren ab: der vom Arbeitgeber gewählten Produktlandschaft und der Qualität sowie Nachhaltigkeit der Beratung.
Deckungsrückstellungen entlastet: Höchstrechnungszins steigt
Die Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung wird auf Basis eines festgelegten Rechnungszinses kalkuliert. In den vergangenen Jahren wurde dieser Höchstrechnungszins mehrfach gesenkt – zuletzt auf historisch niedrige 0,25 Prozent.
Zum 1. Januar 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Höchstrechnungszins nun auf 1,0 Prozent angehoben. Grund sind das veränderte Zinsumfeld und die langfristig höheren Inflationserwartungen, die ein höheres Garantieniveau wieder wirtschaftlich vertretbar machen (Quelle).
Für alle Durchführungswege gilt: Neuverträge, die auch eine Garantie einschließen, können wieder attraktivere garantierte Leistungen bieten. Auch bestehende Verträge profitieren indirekt – etwa durch steigende Überschussbeteiligungen, ohne die Solvenz oder Garantiesicherheit zu gefährden.
Inflationsauswirkungen auf bestehende Betriebsrenten und Anwartschaften
Bestehende Betriebsrentner
Laufenden Betriebsrenten, zum Beispiel aus Direktzusagen, sind in der Regel gegen Inflation abgesichert. Arbeitgeber sind verpflichtet, spätestens alle drei Jahre zu prüfen, ob eine Anpassung der laufenden Renten angemessen ist (siehe oben). Diese Anpassungsprüfung entfällt, wenn die Renten bereits an den Verbraucherpreisindex (VPI) oder an die Nettolohnentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmergruppen im Unternehmen gekoppelt sind. Bei Direktversicherungen, rückgedeckten Unterstützungskassen, Pensionskassen und Pensionsfonds – sofern sie für die Entgeltumwandlung genutzt werden – sind häufig Tarife mit dynamischen oder teildynamischen Rentenzusagen vereinbart. Dadurch ist ein (teilweiser) Inflationsausgleich bereits systemisch in die Rentenleistung integriert.
Bei Versorgungszusagen, die nach dem 1. Januar 1999 erteilt wurden, kann der Arbeitgeber die gesetzliche Prüfungspflicht durch eine pauschale jährliche Rentenerhöhung von mindestens 1 Prozent umgehen.
Anwärter (künftige Betriebsrentner)
Anderes sieht es für Anwärter – also die heutigen Beschäftigten mit späterem Rentenanspruch – aus. Klassische endgehaltsabhängige Zusagen, die durch Entgeltdynamik einen gewissen Inflationsschutz boten, sind weitgehend verschwunden. Stattdessen dominieren beitragsorientierte Leistungszusagen (BoLZ), bei denen der Arbeitgeber den Arbeitgeberbeitrag zwar meist gehaltsabhängig festlegt, die aber lediglich einen begrenzten Inflationsschutz über die Gehaltsentwicklung bieten. Und dieser wirkt ausschließlich auf zukünftige Anwartschaftszuwächse – nicht auf bereits erworbene Anwartschaften.
Die Folge: Bleibt das bAV-Budget des einzelnen Beschäftigten über Jahre hinweg unverändert, sinkt durch die Inflation der reale Wert der zugesagten Betriebsrenten. Besonders für jüngere Beschäftigte kann das langfristig zu spürbaren Kaufkraftverlusten führen – vor allem dann, wenn Anpassungen an Gehaltstrends ausbleiben oder das im Unternehmen angebotene Produkt nur geringe Leistungen bietet.
Experten-Tipp: Durch eine regelmäßige Anpassung der Entgeltumwandlung (auch bei mischfinanzierten Lösungen) an positive Gehaltsentwicklungen (Gehaltstrend und Karrieresprünge) lässt sich der Inflation wirksam begegnen. Kombiniert mit modernen, investmentorientierten Produkten kann so eine deutlich bessere Performance erzielt werden. Diesen Vorteil können klassische Modelle mit hohen Garantien in der Regel nicht bieten.
Stephan Seidenfad, bAV-Experte
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Veränderung der Produktlandschaft
Die veränderte wirtschaftliche Lage – insbesondere das gestiegene Zinsniveau und die anhaltend hohe Inflation – führt zu einer spürbaren Neuausrichtung in der bAV-Produktlandschaft.
Rückkehr zu klassischen Garantieprodukten?
Der Zinsanstieg signalisiert keine Rückkehr zu den alten Zeiten mit hohen, starren Garantien. Vielmehr vollzieht sich eine Neuausrichtung hin zu einer ausgewogenen Balance zwischen Sicherheit und Renditechancen. Moderne, chancenorientierte bAV-Produkte mit hoher Kapitalmarktpartizipation haben sich in den vergangenen Jahren fest etabliert. Sie bieten langfristig oft bessere Ertragsaussichten als klassische, rein garantiebasierte Modelle.
Reine Rentenversicherungen ohne Aktienanteil sind bei Neuabschlüssen heute die Ausnahme. Während diese Produkte in den 1990er-Jahren – mit Garantiezinsen von bis zu 4 Prozent – noch hochattraktiv waren, sank der Höchstrechnungszins zwischenzeitlich auf nur noch 0,25 Prozent. Damit verloren klassische Modelle zunehmend an Wirtschaftlichkeit und Relevanz.
Hybride und chancenorientierte Modelle
Die neue Generation bAV-Produkte setzt zunehmend auf fonds- und ETF-basierte Anlagen. Ein größerer Anteil der Beiträge fließt gezielt in chancenorientierte Investments – etwa in freie Fonds oder kosteneffiziente ETFs. Ziel ist es, langfristig höhere Renditen zu erzielen und den Auswirkungen von Inflation und dauerhaft niedrigen Zinsen entgegenzuwirken.
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