
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026 und die Auswirkungen auf bAV-Beiträge
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) stellt den Höchstbetrag des Arbeitsentgelts dar, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden.
- Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
- Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Bestimmung des maximal möglichen steuer- und sozialversicherungsfreien Beitrags zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
- Im Jahr 2026 beträgt die BBG bundeseinheitlich 101.400 Euro jährlich und 8.450 Euro monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026: Kennzahlen
Für das Kalenderjahr 2026 wurden die folgenden Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung festgelegt:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die BBG steigt bundesweit einheitlich auf 101.400 Euro jährlich, was einem monatlichen Betrag von 8.450 Euro entspricht.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Im Jahr 2026 liegt die BBG bei 69.750 Euro jährlich, bzw. 5.812,50 Euro monatlich.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze: Diese Grenze bestimmt, ab welchem regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelt sich Beschäftigte freiwillig krankenversichern können. Die allgemeine JAEG beträgt 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich). Für Personen, die bereits vor 2003 privat krankenversichert waren, gilt eine besondere JAEG von 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich).
- Bezugsgröße: Dieser Wert dient als Basis für verschiedene Berechnungen, zum Beispiel die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillig Versicherte. Für 2026 beträgt der Monatswert bundeseinheitlich 3.955 Euro für alle Sozialversicherungszweige.
- Freibetrag für Versorgungsbezüge (KV/PV): Ab 2026 gilt ein monatlicher Freibetrag von 197,75 Euro für Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge.
Hinweis: Diese Anpassungen der BBG sind wichtig, um die finanzielle Stabilität des Sozialversicherungssystems zu gewährleisten. Sie stellen sicher, dass auch höhere Einkommen weiterhin einen angemessenen Beitrag zur sozialen Sicherung leisten und somit die Finanzierung der Rentenversicherung fair bleibt.
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BBG 2026 im Vergleich
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Auswirkungen der neuen Beitragsbemessungsgrenze auf die bAV
Die Beitragsbemessungsgrenze dient als Referenzpunkt für die Berechnung der maximalen steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Sozialversicherungsfreie Beiträge
Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV sind bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für das Jahr 2026 entspricht dies einem Betrag von 4.056 Euro jährlich (338 Euro monatlich) (4 Prozent von 101.400 Euro). Diese Regelung gilt für Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds sowie für Entgeltumwandlungen bei Unterstützungskassen und Direktzusagen.
Steuerfreie Beiträge
Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers zur bAV (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) beträgt acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Im Jahr 2026 liegt der steuerfreie Höchstbetrag somit bei 8.112 Euro jährlich (676 Euro monatlich).
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge
Für rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu Unterstützungskassen und Direktzusagen besteht weiterhin eine unbegrenzte Sozialversicherungsfreiheit.
Empfehlungen für Unternehmen (insbesondere KMU) im Jahr 2026
Die Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2026 erfordern von KMU eine proaktive Herangehensweise an ihre betriebliche Altersvorsorge. Ein strategischer Aktionsplan kann dabei helfen, die Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Schritte zur Überprüfung und Anpassung bestehender bAV-Regelungen
- Audit bestehender Verträge: Es ist unerlässlich, alle bestehenden bAV-Verträge zu überprüfen, insbesondere solche, die dynamisch sind oder deren Entgeltumwandlung über 4 Prozent der alten BBG lag. Diese Verträge sind direkt von der BBG-Erhöhung betroffen.
- Anpassung der Arbeitgeberzuschüsse: Arbeitgeber von KMU müssen sicherstellen, dass sie den gesetzlich verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent korrekt auf Basis der neuen BBG für alle berechtigten Verträge berechnen und angewenden. Es sollte geprüft werden, ob die vorhandene Lohnbuchhaltungssoftware diese Anpassungen automatisch vornehmen kann, um manuelle Fehler zu vermeiden.
- Kommunikation an Mitarbeiter: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter proaktiv über die erhöhten steuer- und sozialversicherungsfreien Beitragsgrenzen informieren und die Vorteile hervorheben.
Ausführliche Informationen zur bAV in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Das können wir für Sie tun
Die bAV-Landschaft ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht. Unsere Experten bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und die Vorteile der bAV optimal zu nutzen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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