Stephan Seidenfad
bAV-Experte und Geschäftsführung

Betriebliche Altersvorsorge: Kosten für den Arbeitgeber

bAV-Kosten falsch kalkuliert? Das kostet Sie mehr als gedacht. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie Haftungsrisiken minimieren und steuerliche Vorteile voll ausschöpfen.

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Das erwartet Sie hier

Die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge, Rechenbeispiele, sowie die Risiken bei der Finanzierung der bAV für den Arbeitgeber.

Inhalt dieser Seite
  1. Die Kostenfaktoren der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick
  2. Die Risiken bei der Finanzierung der bAV
Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Stephan Seidenfad
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Corporate Benefits verursachen für Arbeitgeber Kosten; gleichzeitig bieten sie jedoch – bei richtiger Anwendung – einen großen Mehrwert für die Mitarbeiterbindung und im Recruiting.
  • Die Finanzierungsart hat Auswirkungen auf die Kosten der bAV.
  • Neben den Beiträgen zur bAV können Kosten durch die Beratung und Verwaltung der Betriebsrente sowie den ver­pflichtenden Arbeitgeberzuschuss entstehen.
  • Der Arbeitgeber haftet für die zugesagten Leistungen der bAV (Einstandspflicht). Je nach Durchführungsweg kann es zudem zu ungünstigen Bilanzberührungen kommen.
  • Bei richtiger Ausgestaltung sind die Aufwendungen für bAV und Benefits Betriebsausgaben. Sie reduzieren als Teil der Vergütung die Sozialabgaben.

Die Kostenfaktoren der betrieblichen Altersvorsorge im Überblick

Die Finanzierungsart der betrieblichen Altersvorsorge hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Kosten, die für den Arbeitgeber entstehen:

Mischfinanzierung über Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung fallen primär nur indirekte Kosten wie der gesetzliche Arbeitgeberanteil von 15 Prozent, Verwaltungskosten und ggf. Beratungskosten an. Es kann jedoch auch Unterschiede geben, je nach Vereinbarung oder Tarifvertrag, die die Kostenstruktur beeinflussen.

Wichtiger Hinweis: Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent gemäß Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG) ist für den Arbeitgeber faktisch eine Ersparnis, solange der Verdienst des Arbeitnehmers unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt. Bei der Entgelt­umwandlung spart der Arbeitgeber rund 20 Prozent Sozial­versicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag, gibt davon allerdings nur 15 Prozent weiter. Anders sieht es bei Beschäftigten aus, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze umwandeln: Dort führt ein Zuschuss von etwa 15 Prozent tatsächlich zu echten Mehrkosten.

Kostenbeispiel Entgeltumwandlung

  • Mitarbeiterin (Gehalt unter Beitragsbemessungsgrenze)
  • Bruttogehalt: 4.000 €
  • Gewünschte Entgeltumwandlung: 150 €
  • Ihr Arbeitgeberanteil zur Sozial­versicherung: ca. 20 %
PositionOhne bAVMit bAV (150 Euro Umwandlung)Effekt für den Arbeitgeber
Zu versteuerndes Bruttogehalt4.000 €3.850 €
AG*-Anteil SV* (ca. 20 Prozent)ca. 800 €ca. 770 €Ersparnis: 30 €
Pflichtzuschuss (15 Prozent von 150 Euro)0 €22,50 €Kosten: 22,50 €
Netto-Effekt pro MonatErsparnis: 7,50 €
*AG=Arbeitgeber, SV=Spzial­versicherung

Arbeitgeberfinanzierte bAV

Die Arbeitgeberkosten bei der bAV sind grundsätzlich höher, wenn die Vorsorge vollständig arbeitgeberfinanziert ist, da er die Beiträge allein trägt. Hinzukommen Verwaltungs- und gegebenenfalls Beratungskosten.

PositionBetragErläuterung
AG*-Beitrag zur bAV (Bruttoaufwand)+ 100 EuroDies ist der direkte monatliche Aufwand des Arbeitgebers und gleichzeitig der volle Betrag, der dem Mitarbeiter zugutekommt.
Status als Betriebsausgabe(voll absetzbar)Der gesamte Beitrag mindert den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens.
Steuerersparnis– 30 EuroBei einem angenommenen kombinierten Steuersatz (Körperschafts- & Gewerbesteuer) von ca. 30 Prozent spart der Arbeitgeber durch die Betriebsausgabe 30 Euro an Steuern.
Tatsächliche Nettobelastung= 70 EuroFür einen Nettoaufwand von 70 Euro generiert der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen Wert von 100 Euro.
*AG=Arbeitgeber

Beratungskosten in der bAV

Ein Berater kann durch seine Fachkompetenz, individuelle Beratung, administrative Unterstützung und regelmäßige Anpassungen zur optimalen Verwaltung und Nutzung der bAV beitragen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber zwischen zwei Beratungsformen wählen:

Die Honorarberatung: Bei der Beratung auf Honorarbasis beauftragt er einen bAV-Profi, der in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und gegebenenfalls einem Steuerberater eine Kommunikationsstrecke baut und sich um die Verwaltung sowie der zugehörigen Technik kümmert. Die Leistung wird in der Honorarberatung in Tagessätzen abgerechnet.

In der Regel betragen die Beratungskosten zwischen 150 und 300 Euro pro Stunde. Die reine Beratung ist günstiger als die Erstellung eines Konzepts.

Die erfolgs- bzw. provisionsbasierte Beratung: Die erfolgs- oder provisionsbasierte Beratung ist die gängigste Variante in Deutschland. Viele Firmen greifen auf diese Beratungsform zurück, um den Großteil der anfallenden Kosten nicht unmittelbar in Form einer Rechnung begleichen zu müssen und das Erfolgsrisiko der Maßnahme beim Vermittler/ Berater zu belassen. Dazu kommt, dass die erfolgs- oder provisionsbasierte Beratung je nach Firmengröße aufgrund von Kollektivrabatten günstig ist. Provisionen fließen bei Erfolg trotzdem. Es können zudem Pauschalen für gewisse Analyse-Bausteine oder Schritte in der Vorarbeit anfallen. Das ist insbesondere für sehr große Firmen relevant.

Im Verhältnis ist die erfolgs- oder provisionsbasierte Beratung (aus der Perspektive des Arbeitgebers) günstiger als die Honorarberatung. Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Beratungsformen erhalten Sie hier: Honorarberatung als Alternative zur Provisionsberatung?

Rechts- und Steuerberatung: Aufgrund des deutschen Standesrechts und zur Enthaftung des Arbeitgebers ist eine separate Beauftragung der hauseigenen Partner oder der Netzwerkpartner eines Beraters erforderlich. In der Regel sparen Arbeitgeber durch diese Zuarbeit erhebliche Honorare ein, da die Abstimmung mit den Standesträgern so sehr vereinfacht werden kann.

Verwaltungskosten der bAV

Bei der betrieblichen Altersvorsorge können verschiedene Verwaltungskosten anfallen, die von der Art des Produkts und der Verwaltung durch den Anbieter abhängen. Zu den typischen Verwaltungskosten zählen:

  • Die Verwaltungsgebühren decken die allgemeinen Kosten für die Verwaltung des bAV-Vertrags ab, wie beispielsweise die Buchhaltung und die Pflege der Verträge.
  • Zu den Kosten für die Vertragsführung gehören Gebühren für die Erstellung und Pflege der Verträge sowie die Kosten für die regelmäßige Kommunikation und Information der Versicherten.
  • Wenn die bAV mit fondsgebundenen Produkten kombiniert wird, fallen Verwaltungskosten für das Fonds­management an. Auch diese sind in der Regel In den Gesamt­verwaltungskosten des Versicherungsanbieters ausgewiesen.
  • Bei der Auszahlung der bAV als Renten oder Kapitalleistung können ebenfalls Verwaltungskosten entstehen, zum Beispiel für die Berechnung und Auszahlung der Rentenbeträge. Dies betrifft vor allem Pensionszusagen.
  • Die Verwaltung kann bei besonderen Anforderungen an Datenpflege, Digitalisierung, Automatisierung oder Zusatzleistungen auch zusätzliche Gebühren auslösen. Dies sollte im Vorfeld einer Umsetzung zwischen Arbeitgeber und Berater besprochen sein.

Wichtiger Hinweis: Die Pensionszusage, die Unterstützungs­kasse und der Pensionsfonds lösen neben den allgemeinen im Produkt eingepreisten Kosten zusätzliche Kosten für Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSV) aus.

Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden

Weniger Verwaltungsaufwand, zufriedenere Mitarbeiter, steuerlich optimiert – die bAV ist einer der wirkungsvollsten Benefits, die Sie Ihrem Team bieten können. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Die Risiken bei der Finanzierung der bAV

Die Einstandspflicht des Arbeitgebers in der bAV

Die Einstandspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge besagt, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen gegenüber den Arbeitnehmern haftet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass die vereinbarten Altersversorgungsleistungen tatsächlich erbracht werden. Am sichersten ist es, die bAV über einen Versicherer abzuwickeln. Er gewährleistet die Garantien. Die Einstandspflicht kann dann zum Verhängnis werden, wenn der Arbeitgeber zu viel verspricht oder ein zu hohes Risiko im Investment eingeht. Daher ist es wichtig, den passenden Durchführungsweg und die optimale Form der Zusage zu wählen – und sich hierfür fachkundig beraten zu lassen.

Bilanzberührungen

Je nach Art der bAV, beispielsweise bei Pensionszusagen, kann es zu einer ungünstigen Bilanzberührung kommen, bei der die Rückstellungen des Arbeitgebers nicht mehr den tatsächlichen Verpflichtungen entsprechen. Zwar lassen sich diese Risiken durch Gestaltungs­maßnahmen mindern, aber nicht vollständig eliminieren.

Insolvenzschutz

Das Risiko der Insolvenz ist in den meisten Fällen abgedeckt durch einen Pensions-Sicherungs-Verein oder durch den Protektor in der Direkt­versicherung. Beide Einrichtungen gewähren die Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.

Mehr zum Thema: Ist die Betriebsrente vor Insolvenz geschützt?

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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