von Buddenbrock Corporate Building

BAV-Förderung für Arbeitgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatliche Förderungen und Zuschüsse machen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Arbeitgeber zusätzlich attraktiv
  • Durch die Umwandlung von Teilen des Mitarbeitergehalts in einen bAV-Vertrag reduzieren Arbeitgeber ihre Lohnnebenkosten.
  • Arbeitgeber, die einen Zuschuss zur bAV für Geringverdiener leisten, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen dafür eine direkte staatliche Förderung.
  • Zusätzlich zu den bekannten Finanzvorteilen unterstützt der Staat vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weiteren Hilfen zur bAV.

Staatliche Zuschüsse zur betriebliche Altersvorsorge für Firmen

Ersparnis bei den Lohnnebenkosten

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über eine Entgeltumwandlung ist nicht nur für Arbeitnehmer ein attraktives Modell zum Sparen von Steuern und Sozialabgaben. Auch für Arbeitgeber ergeben sich daraus finanzielle Vorteile.

Wenn Mitarbeiter Teile ihres Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag umwandeln, reduziert dies das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Infolgedessen sinken für den Arbeitgeber die Lohnnebenkosten, da seine Anteile zur Sozialversicherung auf einer geringeren Bemessungsgrundlage berechnet werden. Diese Ersparnis kann, je nach Gehaltshöhe und Beitragsbemessungsgrenzen (BBG), rund 20 Prozent des umgewandelten Betrags ausmachen.

Der bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG

Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener wurde 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Er richtet sich gezielt an Arbeitgeber, die zusätzlich zum regulären Gehalt Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter mit niedrigem Einkommen leisten.

Der Staat unterstützt dieses Engagement mit einem steuerlichen Zuschuss. Dieser wird direkt mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet – und zwar in dem Zeitraum, in dem der Arbeitgeber seinen Beitrag zur Altersvorsorge leistet. Der finanzielle Aufwand reduziert sich sofort und spürbar, ohne dass ein zusätzlicher Antrag nötig ist.

Entwicklung und Höhe der Förderung

Seit seiner Einführung im Jahr 2018 wurde der bAV-Förderbetrag mehrfach angepasst, um die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener noch attraktiver zu gestalten:

  • 2018: Der bAV-Förderbetrag startet mit einer Einkommensgrenze von 2.200 Euro monatlich (brutto) und einem maximalen Förderbetrag von 144 Euro pro Jahr.
  • 2020: Mit dem Grundrentengesetz wird die Einkommensgrenze auf 2.575 Euro angehoben. Gleichzeitig steigt der maximale Förderbetrag auf 288 Euro jährlich.
  • Ab 1. Januar 2025: Der förderfähige Höchstbeitrag wird auf bis zu 1.200 Euro pro Jahr erhöht, was den möglichen Zuschuss weiter verbessert.

Einkommensgrenzen: Wer kann vom bAV-Förderbetrag profitieren?

Eine zentrale Voraussetzung für den bAV-Förderbetrag ist das Einkommen der Mitarbeiter: Nur Beschäftigte mit einem bestimmten monatlichen Bruttoeinkommen können über ihren Arbeitgeber gefördert werden.

  • 2024 lag die Einkommensgrenze bei 2.575 Euro pro Monat (bzw. 30.900 Euro jährlich).
  • Ab 2025: Die Grenze wird dynamisch angepasst – sie orientiert sich künftig an 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Für das Jahr 2025 ergibt sich daraus ein voraussichtliches Limit von 2.898 Euro brutto monatlich.

Voraussetzungen für den Arbeitgeber

Damit der Arbeitgeber den bAV-Förderbetrag erhält, muss er bestimmte Beitragshöhen einhalten. Die Förderung orientiert sich an dem jährlichen Beitrag, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt:

  • Mindestbeitrag: Der Arbeitgeber muss mindestens 240 Euro pro Jahr leisten.
  • Maximal geförderter Beitrag:
    • Bis Ende 2024: maximal 960 Euro jährlich
    • Ab 2025: Anhebung auf 1.200 Euro jährlich
  • Förderquote: Der Staat bezuschusst den Arbeitgeberbeitrag mit 30 Prozent.

Beispielhafte Förderung:

  • Bei einem Arbeitgeberbeitrag von 960 Euro pro Jahr (Stand 2024) erhält der Arbeitgeber 288 Euro Förderbetrag vom Staat.
  • Ab 2025 steigt dieser Zuschuss auf bis zu 360 Euro jährlich, wenn der volle Betrag von 1.200 Euro ausgeschöpft wird.

Weitere Bedingungen

Damit der bAV-Förderbetrag tatsächlich gewährt wird, müssen Arbeitgeber neben Einkommens- und Beitragshöhe noch weitere Bedingungen erfüllen:

  • Die Förderung gilt nur, wenn es sich um das steuerlich erste Arbeitsverhältnis handelt – also bei den Steuerklassen I bis V.
  • Der Beitrag zur Altersvorsorge muss ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert werden. Eine Beteiligung der Mitarbeitenden schließt die Förderung aus.
  • Nur bestimmte kapitalgedeckte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind förderfähig – zum Beispiel Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.
  • Die spätere Auszahlung an die Mitarbeiter muss in Form einer laufenden Rente oder eines Auszahlungsplans erfolgen; eine Einmalzahlung reicht nicht aus.

Diese Vorgaben sichern die langfristige Wirkung der Förderung und stellen sicher, dass sie gezielt für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge eingesetzt wird.

Folgende Zahlungen sind nicht förderfähig:

  • Arbeitnehmerbeteiligungen an Zusatzversorgungskassenbeiträgen
  • Vom Arbeitgeber gewährte vermögenswirksame Leistungen
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung

Kostenfreier Tarifvergleich zur Altersvorsorge

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt:

Kostenfreien Vergleich anfordern

Weitere staatliche Zuschüsse und Förderprogramme für Arbeitgeber zur bAV

Neben den finanziellen Vorteilen wie der Steuerfreiheit von bAV-Beiträgen und dem § 100 EStG-Förderbetrag stellt der Staat noch weitere Hilfen zur Verfügung – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Im Mittelpunkt stehen dabei keine direkten Zuschüsse, sondern strukturelle Erleichterungen und Beratungsangebote, die den Einstieg in die betriebliche Altersversorgung erleichtern.

Beratungsförderung für KMU: Staatliche Hilfe bei der Einführung der bAV

Zwar gibt es kein spezielles Bundesprogramm zur finanziellen Förderung der bAV-Einrichtung – dennoch können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf allgemeine Beratungsförderungen zurückgreifen, um sich professionell beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung begleiten zu lassen.

BAFA-Förderung: Zuschuss zu externen Beratungsleistungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt KMU im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ mit einem Zuschuss zu externen Beraterkosten. (Quelle)

Branchenspezifische und regionale Kollektivlösungen

Regionale und branchenspezifische Initiativen erleichtern insbesondere kleineren Unternehmen den Zugang zur bAV. Dazu haben viele Branchenverbände und Versicherungsanbieter spezielle Kollektivmodelle entwickelt, häufig in Form von Branchen-Pensionskassen, Versorgungswerken oder Rahmenverträgen mit vereinfachter Administration.

Diese Lösungen bieten: einen geringeren Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, attraktive Konditionen durch gebündeltes Risiko und größere Versichertengruppen oder teilweise standardisierte Prozesse, die die Umsetzung im Betrieb erleichtern.

Auch wenn solche Modelle nicht direkt staatlich bezuschusst werden, entstehen sie oft in Kooperation mit politischen Akteuren und Verbänden. Ziel ist es, die Verbreitung der bAV gezielt in strukturschwächeren Regionen oder unterversorgten Branchen zu fördern – etwa im Handwerk, in der Pflege oder im Gastgewerbe.

Kostenfreier Tarifvergleich zur Altersvorsorge

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt:

Kostenfreien Vergleich anfordern
vonBuddenbrock - individuelle Beratung
Erfahrungen & Bewertungen zu von Buddenbrock Concepts GmbH