Stephan Seidenfad bAV-Experte und Geschäftsführung
Die Durchführungswege der bAV im Vergleich
Fünf Durchführungswege, ein optimales Ergebnis – unsere Experten finden die Lösung, die steuerlich, bilanziell und organisatorisch zu Ihrem Unternehmen passt.
Persönlich, vernetzt, auf Augenhöhe. Kein Callcenter. Kein Vertreterwechsel. Sondern ein fester Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt – heute und in zehn Jahren.
Die Direktversicherung als Standardweg, Pensionskasse und Pensionsfonds als externe Versorgungseinrichtungen, Unterstützungskasse für flexible arbeitgebernahe Lösungen, Direktzusage mit hoher Gestaltungsfreiheit für Arbeitgeber sowie Unterschiede bei Haftung und Bilanzwirkung.
Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht hierfür fünf Durchführungswege vor, die sich in ihrer Ausgestaltung, den Chancen und Risiken sowie dem Verwaltungsaufwand unterscheiden.
Die Wahl des passenden Durchführungsweges hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße, der Branche und den Zielen, die mit der bAV verfolgt werden.
Welcher Durchführungsweg eignet sich für Ihre Versorgungs-Konzepte? Unsere bAV-Experten beraten Sie gerne.
Alle Durchführungswege der bAV im direkten Vergleich: Umsetzung und Merkmale
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der wohl bekannteste und am weitesten verbreitete Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) stieg die Anzahl der Versicherungen seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) im Jahr 1974 um das 6,6-fache; die Anzahl der Verträge hat sich von 1,34 Mio. auf 8,781 Mio. (Jahr 2023) erhöht (Quelle).
Umsetzung der Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung für seinen Arbeitnehmer ab.
Der Arbeitnehmer gilt als unwiderruflich bezugsberechtigte Person.
Die Beiträge zur Direktversicherung können arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert (durch Entgeltumwandlung) oder als Mischfinanzierung aufgebracht werden.
arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder mischfinanziert
Leistungen
garantierte Rente, Kapitalauszahlung oder Teilkapitalisierung, in der Regel auch Absicherung von Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung möglich.
Portabilität
Bei Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiterführen oder das Kapital auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen (Übertragung). Der neue Arbeitgeber kann alternativ in den bestehenden Vertrag als neuer Versicherungsnehmer einsteigen (Übernahme).
Verwaltungsaufwand
Relativ gering für den Arbeitgeber/die HR-Abteilung, da die Abwicklung weitgehend über den Versicherer läuft
Insolvenzschutz
Die Ansprüche sind über den Versicherer und ggf. den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bei bestimmten Altzusagen geschützt.
Arbeitgeberzuschuss
Bei Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber seit 2019 (für Neuzusagen) bzw. 2022 (für Bestandszusagen) verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Pensionskassen sind in der Regel als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als Aktiengesellschaften (AG) organisiert.
Pensionskassen ähneln in der praktischen als auch in der gesetzlichen wie steuerlichen Umsetzung stark der Direktversicherung.
Auch bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber (Vertragsinhaber) für seinen Mitarbeiter (versicherte Person) einen Vertrag bei einer Pensionskasse ab.
Die Pensionskasse garantiert dem Arbeitnehmer bestimmte Leistungen im Alter.
Sie unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) oder mischfinanziert
Leistungen
Der Arbeitnehmer hat einen direkten Rechtsanspruch auf Leistungen der Pensionskasse.
Portabilität
Bei Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer den Vertrag zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, der neue Arbeitgeber kann den Vertrag auch als Versicherungsnehmer übernehmen und weiterführen oder das Kapital in sein eigenes Versorgungssystem übertragen.
Verwaltungsaufwand
relativ gering für den Arbeitgeber/die HR-Abteilung
Insolvenzschutz
Bei Insolvenz der Pensionskasse muss der Arbeitgeber etwaige Differenzen zu den zugesagten Leistungen auszugleichen. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind gekürzte Rentenleistung nicht ausgeschlossen.
Arbeitgeberzuschuss
Regelungen analog zur Direktversicherung (15 Prozent Pflichtzuschuss bei SV-Ersparnis)
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge kann im Vergleich zu anderen Arten der bAV mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage und damit potenziell höhere Renditechancen bieten.
Über Pensionsfonds werden häufig arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten abgewickelt.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an den Pensionsfonds, der diese am Kapitalmarkt anlegt.
Bei einem Pensionsfonds können Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer die Beitragszusage mit Mindestleistung oder eine Leistungszusage erteilen.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung Beiträge leistet, diese Handhabe ist aber eher selten.
In der Regel arbeitgeberfinanziert, Arbeitnehmerfinanzierung möglich
Leistungen
Betriebsrente im Ruhestand, unter bestimmten Umständen Option auf eine einmalige Kapitalauszahlung. Absicherung der Hinterbliebenen und Absicherung der Berufsunfähigkeit möglich.
Portabilität
Der Arbeitnehmer kann einen Pensionsfonds bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehmen, es gibt bestimmte Regelungen und Optionen.
Verwaltungsaufwand
Vergleichbar mit Pensionskassen
Insolvenzschutz
Ansprüche sind durch den Pensionsfonds selbst und den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert.
Arbeitgeberzuschuss
Regelungen analog zur Direktversicherung (15 Prozent Pflichtzuschuss bei SV-Ersparnis)
Bei der Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) verpflichtet sich der Arbeitgeber unmittelbar, seinem Arbeitnehmer (Individualzusage) oder einer Anzahl an Arbeitnehmern (Kollektivzusage) im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu erbringen.
Der Arbeitgeber finanziert die zugesagten Leistungen direkt aus dem eigenen Unternehmen.
Dafür muss er in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen bilden.
Es fließt kein Geld an einen externen Versorgungsträger ab.
Arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder mischfinanziert. Es steht kein Versicherungsunternehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Leistungen
klassische Betriebsrente (mit oder ohne Dynamik), Hinterbliebenenabsicherung und Invaliditätsversorgung möglich
Portabilität
kein automatischer Anspruch auf die Übernahme der bestehenden Versorgungszusage, Übertragung des Kapitals in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers möglich, Auflösung oder private Fortführung der Betriebsrente in der Regel ausgeschlossen
Verwaltungsaufwand
in der Regel hoch
Insolvenzschutz
Die Ansprüche sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
Arbeitgeberzuschuss
Entfällt. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss gilt nur für die versicherungsförmigen Durchführungswege.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie haben oft die Rechtsform einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung.
Anstatt der Unterstützungskasse gewährt der Arbeitgeber ein Versorgungsversprechen gegenüber den Arbeitnehmern.
Er ist dafür verantwortlich, die versprochene Renten- oder Kapitalleistung zu leisten.
Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Unterstützungskassen können “rückgedeckt” (z.B. durch eine Versicherung) oder “nicht-rückgedeckt” (pauschaldotiert) sein.
Arbeitnehmer können die Beiträge zur Entgeltumwandlung selbstständig leisten, auch eine rein arbeitgeberfinanzierte Finanzierung oder eine Bezuschussung der bAV durch den Arbeitgeber sind möglich.
Leistungen
Die Auszahlung als Betriebsrente oder die einmalige Kapitalauszahlung gelten als Basisleistungen.
Portabilität
Die Unterstützungskasse gilt als unflexible Form der bAV, eine Übertragung ist in der Regel nicht (oder nur unter bestimmten Umständen) möglich.
Verwaltungsaufwand
Kann insbesondere bei pauschaldotierten Unterstützungskassen höher sein.
Insolvenzschutz
Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
Arbeitgeberzuschuss
Entfällt. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss gilt nur für die versicherungsförmigen Durchführungswege.
Mit uns die ideale betriebliche Altersvorsorge finden
Weniger Verwaltungsaufwand, zufriedenere Mitarbeiter, steuerlich optimiert – die bAV ist einer der wirkungsvollsten Benefits, die Sie Ihrem Team bieten können. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und kann eine individuelle Beratung durch Experten (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Versorgungsspezialisten) nicht ersetzen. Die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern.
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EntgeltumwandlungBei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.CashflowBeschreibt den Geldfluss innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Er zeigt, wie viel Geld nach Abzug aller Ausgaben von den Einnahmen tatsächlich übrig bleibt. Ein Cashflow kann negativ, neutral oder positiv sein.BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
Unsere Experten von transparent-beraten.de bewerten den Versicherer und die Tarife in den Kriterien „Preis, „Leistung“ und „Schadensfallabwicklung“ anhand ihrer langjährigen Erfahrung im Versicherungswesen.
Unsere Kunden bewerten den Versicherer und seine Tarife nach ihren individuellen Erfahrungen.
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