von Buddenbrock - Was kann man gegen die Inflation tun: 5 Tipps
Stephan Seidenfad

Was kann man gegen die Inflation tun: 5 Tipps

Der Angriffskrieg der russischen Truppen auf die Ukraine, der seit dem 24. Februar dieses Jahres anhält, hat die Welt in eine Energiekrise gestürzt. Zuletzt knackte die Inflationsrate die 10-Prozent-Marke, wie das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom 13. Oktober bekanntgab. Damit ist die Teuerungsrate erstmals seit 70 Jahren zweistellig. Die Auswirkungen sind längst im Alltag angekommen: Unternehmen bekommen bei einer hohen Inflation schwer Kredite und können ihre Gewinnspannen nicht mehr zuverlässig kalkulieren. Aus diesem Grund können sie kaum langfristige Investitionen planen.

Genauso schwer trifft es diejenigen, die bereits im hohen Ausmaß unter der Corona-Pandemie gelitten haben: Menschen mit einem niedrigen Einkommen oder ohne gesichertes Einkommen. Erschwerend hinzukommt, dass die Winterperiode bevorsteht, in der 80 Prozent der gesamten Heizkosten entstehen. Es stellt sich die Frage: Was kann man gegen die Inflation tun? Wir nennen Ihnen im Folgenden fünf hilfreiche Tipps.

Entwicklung der Inflationsrate von August 2021 bis September 2022.
Im September 2022 knackte die Inflationsrate die 10-Prozent-Marke und ist damit erstmals seit 70 Jahren zweistellig.

Erste Maßnahme gegen die Inflation: Vorauszahlungen bedenken

Besonders die Gaspreisentwicklung 2022 geht rasant nach oben. Seit Herbst 2021 beobachten wir hier einen starken Anstieg. Die Gaspreise im Jahr 2022 sind so hoch wie nie zuvor. Laut Vergleichsportal Verivox lag der durchschnittliche Gaspreis im September dieses Jahres bei knapp 22 Cent/kWh und damit dreimal höher als vor einem Jahr.

„Im Wechsel von 2022 auf 2023 wurde ein Preisanstieg von 140 Prozent im Gegensatz zur letzten Heizperiode prognostiziert. Erste Anbieter gehen von einem Preisanstieg bei Jahreswechsel von 18,5, 19 oder 20 Cent/kWh aus. Noch im letzten Jahr lag der Gaspreis bei 6,5 Cent/kWh. Wir sprechen von einer Verdreifachung im Vergleich zum Bestkurs im letzten Jahr“, weiß Stephan Seidenfad, Geschäftsführer der von Buddenbrock Unternehmensgruppe.

Dieser Anstieg wird sich maßgeblich auf das Konto des Endverbrauchers auswirken. „Was können Gasbezieher tun? Zum einen dürfen sie die Auswirkungen der Gasumlage nicht unterschätzen. Aktuell beträgt die Gasumlage 2,4 Prozent pro verbrauchter Kilowattstunde Gas. Es wird diskutiert, ob diese nur noch bei 2 Prozent plus Märchensteuer liegen soll. Gaskunden können und sollten Folgendes ermitteln: Was ist mein aktueller Gaspreis? Wann wurde er das letzte Mal angepasst und wie viel zahle ich?“, empfiehlt der Experte.

„Kunden müssen davon ausgehen, dass sie 18,5 oder 18,7 Cent/kWh plus 2 bis 2,4 Prozent Gasumlage zahlen. Die Ermittlung der Differenz und des letzten Verbrauchs ist aufschlussreich. Was ich also empfehle, ist, auf den Gasversorger zuzugehen und eine Erhöhung der Vorauszahlung vorzunehmen. Nur so können Endverbraucher eine hohe Nachzahlung abfedern.“

Zweite Maßnahme gegen die Inflation: Rücklagen bilden

Wenn Endverbraucher keine Vorauszahlungen leisten möchten, empfiehlt es sich, Rücklagen zu bilden. Dabei sollten sie sich die Frage stellen, ob sie in der Lage sind, durch Eingriffe in ihrer Finanzplanung gesonderte Rücklagen zu bilden. „Hierfür bietet sich ein Tagesgeld- oder Girokonto an, wenn Endverbraucher die Disziplin haben, dieses Geld nicht anzurühren. Auch dabei gilt es, dem Risiko einer hohen Nachzahlung vorzubeugen“, so der Experte.

Dritte Maßnahme gegen die Inflation: laufende Kosten abbauen

Es geht nicht darum, die Lebensqualität erheblich einzuschränken. „Ein Tipp ist es, seine Ausgaben auf ungebrauchte Abos zu durchforsten. Das bedeutet, brauche ich wirklich vier unterschiedliche Streamingdienste? Nutze ich mein Abo im Fitnessstudio aus oder bin ich dort nur sporadisch alle paar Monate? Gibt es einen Sportverein, bei dem ich nur aus nostalgischen Gründen Mitglied bin? Das sind kleine Einsparungen, die aber dabei helfen können, einen Raum für Rücklagen zu schaffen – ohne dass sie unser Leben ernsthaft beeinflussen.“

Vierte Maßnahme gegen die Inflation: Konsumverzicht

Befürchten Endverbraucher eine Verdopplung ihrer Abrechnung, ist es in vielen Fällen nötig, sich neben dem Abbau von laufenden Kosten, dem Bilden von Rücklagen und dem Leisten von Vorauszahlungen mit dem Konsumverzicht auseinanderzusetzen. „Wir haben uns raus aus der Finanzkrise zu einer Konsumgesellschaft entwickelt“, so Seidenfad.

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes hat sich der Konsum in Deutschland von 1991 bis 2019 statistisch gesehen mehr als verdoppelt. Genauer lag der Konsum im Jahr 1991 bei 867 Milliarden Euro für private Haushalte. Im Jahr 2001 stieg der Wert auf 1.192,78 Milliarden Euro. 1.755,65 Milliarden Euro sind es im Jahr 2019. Demnach ist das Konsumverhalten in privaten Haushalten in 28 Jahren um 102 Prozent gestiegen.

Genau hier gibt es erhebliche Einsparpotenziale. „Bewusstes Einkaufen und eine vorausschauende Planung dienen dazu, impulsgesteuerte Einkäufe zu vermeiden. Das klingt hart, aber viele werden sich mit dem Konsumverzicht entweder von jetzt an schonend auseinandersetzen müssen, indem sie eine gewisse Reduzierung vornehmen. Andernfalls trifft sie die Nebenkostenabrechnung im kommenden Frühjahr besonders stark. Im Worst Case folgt die Zahlungsunfähigkeit“, mahnt der Experte.

„Die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat die Energiekrise komplett abfedert oder dies in Unternehmen über höhere Gehälter ausgeglichen wird, ist gering. Weder die Politik noch die Firmen werden die Zahlungen komplett auffangen können.“

Fünfte Maßnahme gegen die Inflation: Kaufverhalten trainieren

Eine weitere effektive Maßnahme gegen die Inflation ist das Trainieren des eigenen Kaufverhaltens. Dies beginnt mit der privaten Finanzplanung. „Es lohnt sich, die Einnahmen- und Ausgabenseite anzuschauen und das Kaufverhalten zu trainieren“. Es ist kein seltenes Phänomen, dass Menschen impulsgesteuert, also spontan und nicht nach Plan, einkaufen. Äußere Einflüsse triggern unsere Kaufentscheidungen. Durch geschickte Warenplatzierungen und preispolitische und atmosphärische Mittel können Einzelhändler die Impulskäufe der Kunden gezielt steuern.

„Wir kennen das alle: Ich gehe in den Supermarkt, brauche drei Dinge und komme mit acht Dingen wieder raus. Die meisten Menschen neigen dazu, sich von der Lust zum Kaufen anstecken zu lassen. Sie kaufen Produkte, die sich gut anfühlen, gut aussehen oder die sie schon immer ausprobieren wollten“, so der Experte.

Es gibt einen banalen Tipp, dem entgegenzuwirken: „Es hilft, sich eine Einkaufsliste anzufertigen und sich die Disziplin anzutrainieren, nur das zu kaufen, was auf dieser Liste steht. Das bedeutet, bewusst keine Produkte zu kaufen, die nicht auf dem Einkaufszettel stehen. Auch das klingt nach Panikmache. Schaffen wir aber heute in kleinen Schritten einen Rahmen, so können wir einer bösen Überraschung, die womöglich im nächsten Frühjahr mit der Nebenkostenabrechnung droht, vorbeugen.“

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Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

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