von Buddenbrock Corporate Building

Direktzusage

Flexibel für Arbeit­geber, lohnend für Arbeit­nehmer – die unter­nehmens­zentrierte betrieb­liche Alters­vorsorge

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt eine Versorgungszusage macht.
  • Der Arbeitgeber muss nicht mit einem Versicherer zusammenarbeiten, sondern kann das Geld für die Betriebsrente frei anlegen.
  • Der Arbeitgeber zahlt die Betriebsrente dann im Alter an den Rentner aus.
  • Diese Form der bAV ist häufig komplett arbeitgeberfinanziert, aber auch alle anderen Varianten sind möglich.
  • Für Unternehmen sind Direktzusagen oft problematisch, da sie die Bilanz belasten. Ältere Direktzusagen können ausgelagert werden.

Was ist eine Direktzusage?

Die Direktzusage, auch als Pensionszusage bekannt, ist einer der ältesten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Vor 2002 war sie neben der Unterstützungskasse eine der beiden verbreitetsten Arten der bAV.

Es gibt zwei Formen der Direktzusage:

  • Bei der Kollektivzusage sagen Arbeitgeber einer ganzen Reihe von Arbeitnehmern eine Vorsorge zu. Dabei können sie über die Geldanlage frei entscheiden.
  • Individualzusagen sind zum Beispiel in der Geschäftsführerversorgung oder in Vorstandsversorgungen typisch. In beiden Fällen ist der Versicherer – wenn überhaupt – nur im Hintergrund als Rückdeckungsversicherung für das Unternehmen tätig.                     

Steckbrief: Direktzusage

Frage
Eigenschaft
Finanzierung?
Alle Formen möglich (Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder gemeinsam)
Leistung?
Rente oder Kapitalleistung + ggf. Zusatzleistungen
Vorteile?
Entgeltumwandlung in unbegrenzter Höhe steuerfrei; hohe Flexibilität für das Unternehmen
Nachgelagerte Versteuerung?
Ja
Übertragbar?
Meist nicht möglich
Für wen lohnt es sich?
Beschäftigte, die langfristig im Unternehmen bleiben; Gutverdienende

Wie funktioniert eine Direktzusage?

Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Leistung. Das kann zum Beispiel eine Rente, ein Kapital oder eine Ratenzahlung sein oder den Hinterbliebenenschutz und den Invaliditätsschutz beinhalten. Dabei steht kein Versicherungsunternehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entsprechend hat der Arbeitgeber die Entscheidung über die Geldanlage selbst in der Hand und kann die Gestaltung frei wählen.

Absicherung von Unternehmen

Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUs) ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Direktzusage durch eine Rückdeckungsversicherung absichert. Bei größeren Unternehmen sind zwei andere Modelle vorherrschend: einerseits die Absicherung über Investmentanlagen und Immobilien und andererseits der vollständige Verzicht auf jegliche Geldanlagen zur Absicherung. Bei diesem Ansatz verlässt sich das Unternehmen allein auf seinen zukünftigen Cashflow, um die Pensionsverpflichtungen zu erfüllen. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht empfehlenswert, da es ein hohes Risiko birgt und die finanzielle Stabilität des Unternehmens in der Zukunft gefährden kann.

Finanzierungsformen der Direktzusage

Auch die Finanzierungsform der Direktzusage ist flexibel. Häufig wird diese Form als rein arbeitgeberfinanzierte Variante eingesetzt, aber alle Möglichkeiten sind offen. Zum Beispiel die Übernahme der Beiträge allein durch den Arbeitgeber oder die Bezuschussung der Beiträge durch den Arbeitgeber.

Leistungen der Direktzusage

Die Direkt- oder Pensionszusage ist der Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, bei dem Arbeitgeber am flexibelsten bestimmen können, welche Leistungen sie ihren Beschäftigten anbieten möchten. Möglich sind zum Beispiel:

  • klassische Betriebsrente (mit oder ohne Dynamik)
  • Hinterbliebenenabsicherung
  • Invaliditätsversorgung

Mit Erreichung des Rentenalters ist die Firma verpflichtet, dem Arbeitnehmer die versprochene Betriebsrente auszuzahlen. Die Höhe der Rentenleistung bemisst sich an der Vereinbarung. Es ist zudem relevant, ob der Arbeitgeber eine Beitrags- oder eine Zinsgarantie angegeben hat. Möglich ist entweder die Zusage einer bestimmten Rentenhöhe und/oder einer bestimmten Verzinsung. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer mindestens seine eigenen eingezahlten Beiträge zurückerhält.

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Welche Arten der Versorgungszusage gibt es?

Arbeitgeber können ihren Angestellten unterschiedliche Arten von Zusagen anbieten:

  • Leistungszusage: Hierbei verspricht der Arbeitgeber einen festen Betrag als Betriebsrente oder Kapitalleistung. Die kann sich nach dem Gehalt oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten.
  • beitragsorientierte Leistungszusage: Bei der beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge einer bestimmten Höhe in die bAV einzuzahlen. Die Höhe der Betriebsrente hängt von der Höhe der Beiträge ab.

Was wird bei einer Insolvenz des Arbeitgebers aus der Betriebsrente?

Auch bei Insolvenz des Unternehmens sind die Betriebsrenten in der Regel gesichert. Arbeitgeber, die eine bAV per Direktzusage anbieten, müssen sich über den Pensions-Sicherungs-Verein absichern. An diese Einrichtung zahlen alle dazu verpflichteten Unternehmen Beiträge. Sollte ein Arbeitgeber nicht mehr existieren, erhalten Arbeitnehmer ihre versprochene Betriebsrente über den Pensions-Sicherungs-Verein. Für den Erhalt ist jedoch ein sogenannter unverfallbarer Anspruch des Arbeitnehmers notwendig.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Bei einer Direktzusage hat der Beschäftigte keinen automatischen Anspruch auf die Übernahme der bestehenden Versorgungszusage. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das bis dahin angesparte Kapital in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Eine Auflösung oder private Fortführung der Betriebsrente ist in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn Arbeitnehmer das Unternehmen bereits nach kurzer Zeit verlassen und somit nur ein geringer Betrag in die Betriebsrente eingezahlt wurde. In solchen Fällen könnte der Anspruch eventuell durch eine Einmalzahlung beglichen werden.

 

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Vor- und Nachteile der Direktzusage

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Beiträge können in unbegrenzter Höhe steuerfrei eingezahlt werden.
  • Direkt- bzw. Pensionszusagen sind oft arbeitgeberfinanziert und damit ein „Geschenk“ des Arbeitgebers.
  • Bei diesem Durchführungsweg besteht die Chance auf höhere Renditen als bei anderen Arten der bAV.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • geringe Flexibilität: Der Arbeitnehmer kann seine bAV bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel nicht mitnehmen. Auch die private Weiterführung ist in der Regel nicht möglich.

Anspruch auf Leistungen erst nach drei Jahren

Arbeitnehmer haben auf Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge laut Gesetz erst nach einer bestimmten Zeit Anspruch. Für die sogenannte „unverfallbare Anwartschaft“ müssen Arbeitnehmer nach Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 eine Betriebszugehörigkeit von drei Jahren ausweisen und mindestens 21 Jahre alt sein (zuvor galt eine Frist von fünf Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren). Unter diesen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer auch bei einer Insolvenz der Firma oder bei einem Arbeitgeberwechsel ein Anrecht auf diese Leistungen. Die Fristen können in individuellen Arbeitsverträgen anders geregelt sein, das heißt wegfallen oder kürzer sein.

Eine Ausnahme stellen die Beiträge dar, die Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung selbst einzahlen. Auf diese besteht sofort eine unverfallbare Anwartschaft.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Es besteht eine hohe Flexibilität und Freiheit bei der Ausgestaltung der Geldanlage.
  • Wenn der Arbeitgeber eine bAV stark fördert, ist sie ein gutes Instrument zur Stärkung der Mitarbeiterbindung. Von der Direktzusage können insbesondere Führungskräfte profitieren.
  • Beiträge zur bAV der Arbeitnehmer sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben.

Nachteile für Arbeitgeber

  • Da Arbeitgeber mit dem Versorgungsversprechen ein hohes Risiko eingehen, ist die Absicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein verpflichtend. Das beinhaltet auch die Beitragszahlungen an die Einrichtung.
  • Arbeitgeber müssen die Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen in der Bilanz nachweisen. Das kann die Kennzahlen zum Beispiel für Investoren ungünstig aussehen lassen.

Direktzusagen in der Niedrigzinsphase – für Unternehmen oft ein Problem

Die Direktzusage war bis 2002 bei Unternehmen sehr beliebt, danach sank ihre Attraktivität. In Zeiten hoher Kapitalmarktzinsen schien es einfach, Versorgungsverpflichtungen ohne die Bildung von Rückstellungen zu erfüllen. Unternehmen rechneten optimistisch damit, die Betriebsrenten aus dem Cashflow finanzieren zu können. In der anhaltenden Niedrigzinsphase ist dies jedoch riskant geworden. Da Arbeitgeber viel höhere Rückstellungen bilden müssen, wählen sie vermehrt andere Wege, um ihren Angestellten eine bAV anbieten zu können.

Negative Effekte auf die Bilanz

Versprechen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zum Renteneintritt eine bestimmte Summe oder eine Rente, gehen sie eine Schuld ein. Um diese Ansprüche bilanziell rechtskonform abzubilden, müssen sie Rückstellungen bilden, die seit 2009 in der Handelsbilanz mit anderen Rechnungsgrundlagen als in der Steuerbilanz bewertet werden. Folglich haben Pensionszusagen einen unmittelbaren Einfluss auf die Bilanz: Sie mindern den Gewinn (vor allem den handelsbilanziellen), schwächen gegebenenfalls in der Verrentung die Liquidität und beeinflussen die Bonität des Unternehmens. 

Rückstellungen werden in Steuer-, Handels- und IFRS-Bilanz jeweils anders behandelt. Eine Lösungsmöglichkeit hierfür ist es, die Pensionszusagen extern auszulagern, zum Beispiel in eine Unterstützungskasse, einen Pensionsfonds oder über ein Contractual Trust Agreement.

Einstandpflicht

Es kommt vor, dass Unternehmen dauerhaft nicht über genug Geld verfügen, um aus dem Cashflow die Rentenansprüche ihrer Arbeitnehmer zu erfüllen. Dieses praktische Problem kollidiert mit der Einstandspflicht der bAV, die besagt: Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG muss der Arbeitgeber für zugesagte Leistungen in der bAV einstehen. Ab dem Zeitpunkt, an dem Unternehmen ihrer Pflicht nicht nachkommen, können Pensionszusagen sehr problematisch sein.

Gerade bei alten Zusagen, die aus sozialen Gründen oftmals primär auf eine Rentenleistung und nicht das Kapital abzielten, ist der Effekt besonders groß. Langlebigkeit und damit unkalkulierbare Risiken wirken sich in besonderem Umfang negativ auf die Rückstellungen für Pensionen aus. 

Durchführungsweg für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit der Direktzusage lässt sich auch eine betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gut abbilden. Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Zum Beispiel müssen für beherrschende GmbH-Geschäftsführer keine Beiträge zum Pensions-­Sicherungs­-Verein gezahlt werden. Stattdessen kann zum Zweck des Insolvenzschutzes die Rückdeckungsversicherung an den Geschäftsführer verpfändet werden. Außerdem können Arbeitgeber die Verträge so gestaltet, dass sie die Pensionszusage kürzen können, sollten sie das Gehalt des Geschäftsführers aufgrund von Liquiditätsproblemen kürzen müssen.

Bei der Gestaltung der bAV haben Gesellschafter-Geschäftsführer einen Vorteil – zumindest, wenn noch zehn, besser zwölf Jahre bis zu ihrem Rentenalter vorliegen. Bei geschickter und rechtlich wie steuerlich flankierter Gestaltung kann die Pensionszusage dann noch den realen Gegebenheiten angepasst werden und parallel kann der Future Service wahlweise eingestellt oder weitestgehend bilanzneutral abgebildet werden. 

Diese Handhabung war von der Finanzverwaltung NRW lange umstritten, ist aber heute gängig. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer noch genug Vorlauf bis zum Renteneintritt haben, ist der Spielraum groß. Daraus ergeben sich wesentliche Vorteile:

  • Rückstellungen können zum einen auf ein angemessenes Level angepasst werden.
  • Zum anderen ist der Kauf eines Unternehmens für einen Investor oder potenziellen Käufer berechenbarer, da sie den Wert des Unternehmens besser einschätzen können.

Hinweis: Bei vielen Geschäftsführer- und Vorstandszusagen ist die Zusage fehlerhaft erteilt und damit unwirksam. Zum Beispiel wird gerne der zugehörige Gesellschaftervertrag vergessen oder die Zusage ist nicht klar und eindeutig formuliert. Darüber hinaus besteht fast immer eine Unterfinanzierung durch Investments oder Rückdeckungsversicherungen. In vielen Fälle ist die Insolvenzsicherung fehlerhaft und damit unwirksam.

Mehr zur bAV für Geschäftsführer

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit die Finanzverwaltungen die Direktzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer anerkennen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Firma muss mindestens fünf Jahre lang bestehen.
  • Der Gesellschafter-Geschäftsführer muss mindestens zwei bis drei Jahre im Unternehmen sein.
  • Die Leistungen dürfen nicht 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes übersteigen.
  • Die Finanzierbarkeit muss gewährleistet sein, zum Beispiel durch eine Rückdeckungsversicherung oder vorhandenes Kapital.
  • Die Versorgungszusage muss schriftlich festgehalten und von einem Gesellschafter-Beschluss abgesegnet sein.
  • Der Gesellschafter-Geschäftsführer darf nicht über 60 Jahre alt sein beziehungsweise muss vor seinem Renteneintrittsalter noch zehn Jahre im Unternehmen arbeiten, um sich seinen Anspruch zu „erdienen“.

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Direktzusage aus steuerlicher Sicht

Für Arbeitnehmer

Können die Beiträge zur bAV von der Steuer abgesetzt werden?

Durch die Entgeltumwandlung sind die Beiträge zur bAV, die Arbeitnehmer selbst zahlen, in der Ansparphase automatisch steuerfrei. Bei der Direktzusage sogar in unbegrenzter Höhe, bei anderen Formen der bAV bis zu einem bestimmten Betrag. Sie werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und mindern so das steuerpflichtige Einkommen.

Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge und Steuer

Wie wird die Betriebsrente bei Auszahlung versteuert?

Im Rentenalter muss die Betriebsrente aus der Direktzusage voll versteuert werden. Vorteil hierbei ist jedoch, dass im Alter der Steuersatz geringer ist als in der Zeit als Berufstätiger.

Für Arbeitgeber

Sind die Beiträge zur bAV steuerabzugsfähig?

Die Beiträge zur bAV der Arbeitnehmer sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben. Auch die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung und zum Pensionssicherungsverein mindern die Steuerlast.

Experten-Tipp:

Beiträge des Arbeitnehmers sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei

“Wenn Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung einzahlen, sind die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Das ist ein bedeutender Unterschied zu den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Hinzu kommt, wie bei den anderen Arten der bAV, ein Betrag von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, der sozialabgabenfrei gespart werden kann.

Dies ist besonders vorteilhaft für Angestellte mit hohem Einkommen, die höhere Beträge für die betriebliche Altersvorsorge sparen möchten. Für Unternehmen eignet sich die Direktzusage besonders, wenn Unternehmen Führungskräften eine besonders attraktive Absicherung anbieten möchten.”

Stephan Seidenfad, bAV-Experte

Unser Service für Arbeitgeber

Wir erstellen nicht nur Konzepte für die bAV, sondern unterstützen Firmen auch dabei, alte Pensionszusagen auszufinanzieren. Ziele sind:

  • Es stehen zum erforderlichen Zeitpunkt Gelder für die Renten zur Verfügung.
  • Eine Ausweisung in der Bilanz ist nicht mehr notwendig (nur noch Betriebsausgaben).
  • Durch eine intelligente Konstellation können höhere Renten erzielt werden.

Gerne stehen Ihnen unsere Experten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.

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