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Stephan Seidenfad

5 Gründe, warum die bAV für Arbeitgeber sinnvoll ist

Über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bauen Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber eine zusätzliche Rente auf. Beide Parteien profitieren dabei. Der Arbeitgeber hat in der bAV jedoch prinzipiell wenige Gestaltungsrechte, da das Betriebsrentengesetz den Schutz des Arbeitnehmers großschreibt. Gerade deshalb empfiehlt es sich, als Arbeitgeber die Gestaltungsrechte auszuüben, die einem der Gesetzgeber ermöglicht, und die bAV eigeninitiativ in sein Unternehmen einzuführen.

Die folgenden Erläuterungen gelten für Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind. Für Unternehmen, die den Regelungen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften unterliegen, gelten entsprechende Vorgaben der sogenannten Sozialpartner.

Vorteile der bAV für den Arbeitgeber

Vor allem in der Zeit des demografischen Wandels müssen Arbeitgeber mit Verantwortungsbewusstsein überzeugen. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein effektives Instrument, um gutes Personal zu finden und zu binden. Nicht nur das. Die Zusatzrente beinhaltet weitere Vorteile und Gestaltungsfreiräume.

Mit der bAV soziale Verantwortung übernehmen und die Mitarbeiter binden

Dass die gesetzliche Rente im Alter allein nicht ausreicht, ist weitestgehend bekannt. Doch nicht jeder Arbeitnehmer sorgt privat für das Alter und die Einkommenssicherung vor. Hier kann der Arbeitgeber aktiv werden. Mit der Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge und Förderung über das gesetzliche Maß hinaus kommt er seiner sozialen Verpflichtung gegenüber seinen Mitarbeitern nach.

Zusätzlich bietet der Arbeitgeber seinen Angestellten einen echten Benefit. Damit können Unternehmen ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt deutlich heben und sich als mitarbeiterorientiertes und erfolgreiches Unternehmen positionieren. Solche betrieblichen Förderangebote wie die bAV führen unweigerlich zu zwei positiven Nebeneffekten: Arbeitgeber können neue und hervorragend ausgebildete Fachkräfte dazugewinnen und vorhandene, essenzielle Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden.

Die Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber gewisse Pflichten bei der betrieblichen Altersvorsorge beachten. Er hat aber auch bestimmte Rechte, wie er die bAV durchführt. Diese Rechte lassen sich jedoch nur dann effektiv durchsetzen, wenn man als Arbeitgeber in der Initiative ist. Sobald der Arbeitgeber einen geregelten Weg zur bAV anbietet, hat der Arbeitnehmer in der Regel keine Möglichkeiten mehr, eigene Vorschläge zur Umsetzung anzubringen – davor hat er diese Möglichkeiten jedoch schon.

Folgendes kann ein Arbeitgeber bestimmen:

  • den oder die Produktanbieter
  • den Durchführungsweg der bAV
  • den oder die Tarife
  • in der Regel die Art und Höhe der Förderung
  • Regelungen zur Kündigung von bAV-Verträgen

Geringer Verwaltungsaufwand durch das Gestaltungsrecht der bAV

Hat der Arbeitgeber sein Gestaltungsrecht genutzt, reduziert er maßgeblich den administrativen Verwaltungsaufwand für sein Unternehmen. Denn: Wenige Tarife, wenige Anbieter und beispielsweise nur ein oder zwei Durchführungswege bedeuten wenige Ansprechpartner, wenige Bedingungen, die man kennen muss und feste Wege bei den Versicherungen.

Haftungen innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge

Überlässt man die Wahl des Anbieters und der Gestaltung der bAV den Arbeitnehmern, ergibt sich nicht nur ein administratives Problem. Viele Arbeitgeber vergessen, dass sie für alles haften, was mit der Betriebsrente zu tun hat. In vielen Fällen wird der Arbeitnehmer von einem externen Berater zur bAV beraten und trifft Entscheidungen, die dann vertraglich festgehalten werden und für den Arbeitgeber wirken. Der Arbeitgeber ist bei bAV-Verträgen Versicherungsnehmer und steht damit in der Haftung, obwohl er vermutlich nicht ausreichend oder gar nicht beraten wurde. Arbeitgeber sollten das Thema bAV daher selbst in die Hand nehmen, sich ausführlich beraten lassen und wissen, für was sie gegebenenfalls haften.

Starker Partner: die Wahl des bAV-Beraters

Bestimmt der Arbeitgeber die Regelungen rund um die bAV, bestimmt er auch Berater, Service und Beratungsleistungen. So hat er im Idealfall einen starken Partner in Sachen bAV an der Seite, der sich in allen wichtigen Bereichen auskennt und als fester Ansprechpartner geregelte und feste Abläufe bei zum Beispiel Gesetzesänderungen bietet. Zuletzt fand eine Änderung 2018 durch das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) statt.

Hinweis: Lässt man sich durch einen spezialisierten Versicherungsmakler beraten, übernimmt dieser die Haftung für die Beratung und die Produktauswahl. Wählt man hingegen einen Versicherungsagenten beziehungsweise Versicherungsvertreter, bleibt das Auswahlrisiko in den meisten Fällen vollständig beim Unternehmen.

Das Wichtigste bei einer guten bAV

Wenn Sie die betriebliche Altersvorsorge in Ihr Unternehmen einführen möchten, dann ist das Wichtigste dabei ein starkes Konzept. Das Thema bAV ist unheimlich komplex und erfordert daher eingehende Aufklärung und Beratung, individuelle Lösungen sowie eine perfekte Kombination aus Finanz-, Steuer- und Rechtsberatung. Beides bekommen Sie bei uns und unserem Partner transparent-beraten.de. Als unabhängiges Maklerhaus haben wir uns auf die Konzeptionierung und Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert und bieten Ihnen mit vB PensionCare eine digitale Verwaltungslösung für Ihre bAV und helfen Ihnen bei allen Anliegen weiter. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

Stephan Seidenfad | von Buddenbrock

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