von Buddenbrock - Unterstützungsklasse einfach erklärt
Stephan Seidenfad

Unterstützungskasse einfach erklärt

Die Unterstützungskasse ist neben der Direktversicherung, dem Pensionsfonds, der Pensionskasse und der Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). So langweilig sich der Name anhören mag, die Unterstützungskasse ist eines der spannendsten Produkte für Arbeitgeber und ihre Unternehmen. Was die Einsatzgebiete dieses Durchführungsweges sind und worin die Vorteile und die Nachteile der Unterstützungskasse liegen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Unterstützungskasse: die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge

Die Unterstützungskasse ist die älteste Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die pauschaldotierte Unterstützungskasse „Gute Hoffnung“ aus dem Jahr 1832 war die erste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Später wurde sie in den M.A.N. Konzern eingegliedert. Heute bestehen zwei Arten der Unterstützungskasse: die pauschaldotierte (auch Reservepolster) und die rückgedeckte Unterstützungskasse.

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist die ursprüngliche Form des Durchführungsweges. Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung finanziert sie sich aus den Zahlungen der ihr angeschlossenen Arbeitgeber. Zur Sicherung der Erfüllung der Vorsorgezusage bildet die pauschaldotierte Unterstützungskasse Rücklagen. „Durch die gesetzliche Begrenzung des Kassenvermögens kann die pauschaldotierte Unterstützungskasse – je nach Gestaltung – oftmals nicht ausreichend Kapital für die gesamten Verpflichtungen vorhalten, sodass immer das Risiko einer Nachfinanzierung besteht. Das Modell kann sehr spannend sein, braucht aber professionelle Beratung und vor allem professionelle Betreuung“, so Stephan Seidenfad, bAV-Experte und Geschäftsführer der von Buddenbrock Unternehmensgruppe.

Im Fall der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse überträgt der Arbeitgeber die Vorsorgeverpflichtung an die Unterstützungskasse und die Absicherung erfolgt komplett (kongruent) über Rückdeckungsversicherungen eines Versicherungsunternehmens.

In einer Unterstützungskasse können je nach Gestaltung des Leistungsplans neben der Altersvorsorge auch Invalidität oder Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen werden. Durch die Einbindung einer rückgedeckten Versicherung verhindert der Arbeitgeber in der Regel ein Nachfinanzierungsrisiko.

Unterstützungskasse: die Einsatzgebiete

Typische Einsatzgebiete der Unterstützungskasse sind:

Die Geschäftsführerversorgung: „Die hohe Dotierungsmöglichkeit als Ersatzleistung für zum Beispiel sozialversicherungsfreie Geschäftsführer ist ein Vorteil der Unterstützungskasse. Geschäftsführer, die nicht in die Sozialversicherung einzahlen, können durch diesen Durchführungsweg der bAV die gesetzliche Rente ersetzen“, weiß der Experte.

Die Versorgung von Leistungsträgern: „Die Unterstützungskasse ist spannend für die Versorgung von Leistungsträgern. Das bedeutet, Besser- und Topverdiener, bei denen aufgrund ihres hohen Gehalts der Rahmen der Direktversicherung vielleicht nicht ausreicht.“

Hervorhebung der Arbeitgeberleistung: „Möchten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bei der Entgeltumwandlung etwas dazu steuern und dies in einen expliziten Rahmen gießen, um ihre Arbeitgeberleistung zu verdeutlichen, eignet sich die Unterstützungskasse.“

Die Ausfinanzierung von alten Pensionsverpflichtungen: „Arbeitgeber können bei geeignetem Leistungsplan die Unterstützungskasse super dafür einsetzen, alte Pensionsverpflichtungen, die nicht ausreichend finanziert sind, auszufinanzieren. Dieser Teil wird gerne übersehen.“

Vorteile der Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse funktioniert auch ohne Versicherung.

Arbeitgeber können je nach Gestaltung der Unterstützungskasse auf eine Versicherung verzichten. „Die sogenannte kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse kauft Rückdeckungs-Versicherungen ein – ähnlich wie bei den klassischen Versicherungen, mit allen Vor- und Nachteilen. Es gibt zudem reservegepolsterte Unterstützungskassen. Hier können Arbeitgeber das Investment in gewissen Parametern selbst bestimmen, solange sie sich an die steuerlichen Spielregeln halten.“

Unterstützungskasse und Direktversicherung gleichzeitig? Das geht!

„Viele wissen nicht, dass die Unterstützungskasse ergänzend zur Direktversicherung funktioniert. Beschäftigen Arbeitgeber Gut-Verdiener, die vier Prozent Sozialabgaben und Steuern sparen in der Direktversicherung, ist das super. Es geht aber in Hinblick auf die Steuern und Sozialabgaben mehr. Sie können steuer- und sozialabgabenfrei vier Prozent in einer Direktversicherung sparen und gleichzeitig vier Prozent in einer Unterstützungskasse sparen. Haben Arbeitgeber die Chance, geförderte Altersvorsorge aufzubauen, ist es ein charmanter Teil.“

Ist die Unterstützungskasse steuerfrei?

Die Unterstützungskasse ist steuerfrei. „Wir reden bei den Nutzern der Unterstützungskasse oft von Topverdienern. Prinzipiell steht ihnen der Sparanteil pro Monat frei. Es gibt jedoch zwei Limits. Die Rentensumme darf 75Prozent des Gehalts der Arbeitnehmer (inklusive aller weiteren zum Beispiel Rentenbezüge aus dem Unternehmen) nicht übersteigen. Es wird allerdings kaum jemanden geben, der als Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberförderung so viel in die Betriebsrente investiert, dass dies nicht mehr innerhalb dieses Rahmens ist. Hierbei geht es um die Angemessenheit der Sparbeträge. Des Weiteren müssen Anleger die Spielregeln der Sittenwidrigkeit einhalten. Das heißt, sie dürfen die Altersvorsorge nicht zur Steuergestaltung ausnutzen.“

Die wichtigsten Vorteile der Unterstützungskasse im Überblick

  1. Die Unterstützungskasse ist ein spannender Durchführungsweg, vor allem für Geschäftsführer und das Management.
  2. Ein sozialversicherungsfreies Sparen bis zu vier Prozent der BBG Renten West ist auch parallel zur Direktversicherung möglich.
  3. Der Beitrag für ein steuerfreies Sparen ist nahezu unbegrenzt.
  4. Moderne Varianten der Unterstützungskasse erlauben hohe Renditen und Rentenleistungen.

Unterstützungskasse: darauf gilt es zu achten

Neben den Vorteilen sollten sich Arbeitgeber auch mit den Hürden auseinandersetzen, die die Unterstützungskasse mit sich bringt.

„Die Flexibilität, die eine Direktversicherung enthält, ist bei der Unterstützungskasse deutlich begrenzter. Anleger können ihre Beiträge in der Unterstützungskasse zwar nach oben und unten anpassen, allerdings nicht mit der Dynamik wie in der Direktversicherung. Es empfehlen sich regelmäßige Beiträge ohne große Schwankungen“, rät der Experte.

Der zweite Nachteil ist, dass die Unterstützungskasse – anders als zum Beispiel die Pensionszusage – nicht für flexible Anlagen geeignet ist. „Ein Arbeitnehmer kann zum Beispiel seinen Jahresbonus von 20.000 Euro nicht in eine Unterstützungskasse einzahlen. Dafür eignen sich andere Durchführungswege der Betriebsrente. Die Unterstützungskasse lebt wiederum von Kontinuität. Zurück zum Beispiel: Erhält der Arbeitnehmer den Bonus hingegen nicht nur als Einmalzahlung, sondern jedes Jahr, sieht die Sache anders aus. Allerdings sollten Arbeitnehmer bedenken, dass die gestalterischen Möglichkeiten rund um den Durchführungsweg komplex sind.“

Komplex ist die Unterstützungskasse auch, wenn Arbeitnehmer sie ohne eine Versicherungsrückdeckung nutzen möchten. „Hier muss die Unterstützungskasse darauf achten, dass sie nicht körperschaftspflichtig wird. Die Ausgestaltung muss vernünftig sein. Das Kassenvermögen ist durch klare gesetzliche Grenzen limitiert.“

Unser Master-Tipp: Produktmodelle mit Renditeleistungen

Die Unterstützungskasse kann ein sehr statisches Produkt sein. Es gibt heute jedoch Produkt-Modelle, bei denen 40 Prozent mehr Rentenleistungen entstehen können. Solche Lösungen sind zum Beispiel PensionCare Capital oder smart Pension. Durch:

  • eine geschickte Gestaltung in einem rechtlich angemessenen Rahmen,
  • das Nutzen von Versicherungsgarantien und
  • das gleichzeitige Ausschöpfen von Investmentmöglichkeiten innerhalb der Unterstützungskasse

können Arbeitgeber einen echten Performer nutzen. „Das ist in Zeiten niedriger Zinsen und des Schwächelns der gesetzlichen Rentenversicherung eine große Chance. Mit der Unterstützungskasse können Arbeitgeber ein Produkt mit einer top Rentenleistung anbieten. Hierbei können sich Arbeitnehmer ihre Versorgung in Raten auszahlen lassen oder in einer Einmalzahlung als Kapital beziehen. Die Unterstützungskasse ist sehr spannend.“

Weitere Informationen zur Unterstützungskasse erhalten Sie in unserem YouTube-Video. Informationen zu unseren Dienstleistungen oder weiteren spannenden Themen finden Sie auf unserem YouTube-Kanal oder unserer Webseite. Gerne stehen Ihnen unsere Experten auch persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.  

Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

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