von Buddenbrock - Die Auswirkungen der Inflation auf die bAV und Pensionskasse
Maureen Stum

Die Auswirkungen der Inflation auf die bAV und Pensionskasse

Die Inflation steigt und das in kritischem Ausmaß: Bereits im März dieses Jahres ist sie auf dem höchsten Stand seit 40 Jahren angekommen. Zum Vergleich: Laut den Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag die Inflation 2021 noch bei 3,1 Prozent im Jahresdurchschnitt. Heute ist der Krieg in der Ukraine mit den wachsenden Unsicherheiten und einer steigenden Preisentwicklung im Energiesektor der Auslöser für die steigenden Verbraucherpreise, die seitdem überall spürbar sind – im Supermarkt, an der Tankstelle oder im Restaurant.

Im August 2022 lag die Inflation bereits bei 7,9 Prozent. Viele Anleger sind darüber besorgt, ob sich die Inflation negativ auf ihre betriebliche Altersversorgung (kurz: bAV) auswirkt. Doch welche Folgen hat die Inflation für die bAV und speziell für den Durchführungsweg der Pensionskasse und wie können Arbeitgeber die Zusatzrente heute effektiv gestalten? 

Was führte zur Inflation?

In einer Marktwirtschaft können sich die Preise von Waren und Dienstleistungen immer wieder ändern. Manche Produkte werden teurer, andere wiederum billiger. Einen derart rasanten Anstieg der Preisentwicklung gab es allerdings schon lange nicht mehr. „Ich bewerte die Lage kritisch. Die derzeitige Situation hat mit der Finanzkrise im Jahr 2008, 2009 und 2010 ihren Anfang genommen. Damals gab es Stützungsprogramme der Zentralbanken Fed und EZB. Es wurden Anleihen gekauft, um die Finanzmärkte zu stützen und eine moderate Inflation von zwei Prozent zu erzeugen. Das ist ein theoretischer, volkswirtschaftlicher Ansatz“, weiß bAV-Experte, Stephan Seidenfad.

Nur neun Jahre später steuerte die nächste Krise auf die Welt zu und hält diese seitdem in Atem: Am 31. Dezember 2019 wurde der Ausbruch von COVID-19 in China bestätigt. „Die Welt ist in einen gefühlten Dauer-Lockdown gegangen. Bis heute sind die Nachwehen der Pandemie spürbar: Lieferketten funktionierten nicht mehr. Damit einhergehend kam es zu Lieferengpässen. Wozu führte das? Zu einer Inflation: Das Geld verliert an Wert“, bewertet der Experte die Lage.  

Grafik Entwicklung der Inflation von August 2021 bis August 2022.
Noch im Jahr 2021 lag die Inflation bei 3,1 Prozent im Jahresdurchschnitt. Im August dieses Jahres kletterte sie auf 7,9 Prozent. Was sind die Auswirkungen der Inflation auf die bAV und Pensionskasse?

So steuern die Zentralbanken der Inflation entgegen

Reagierend auf die Inflation waren Schlagzeilen wie „Europäische Zentralbank erhöht Zinsen“ oder ähnliche vor allem in den letzten Wochen den Medien zu entnehmen. Die Zentralbanken versuchen durch Zinserhöhungen der steigenden Inflation entgegenwirken und so für eine stabile und niedrige Inflationsrate zu sorgen, die für das Funktionieren der wirtschaftlichen Abläufe als optimal angesehen wird. Dabei definieren die Zentralbanken gerne selbst, was sie unter eine Preisstabilität verstehen.  

„Die Steuermöglichkeiten der Zentralbanken sind ein Stück weit eingeschränkt. Schauen wir speziell auf Europa, haben wir auf der einen Seite die wirtschaftlich angeschlagenen südeuropäischen Staaten, die die hohen Leitzinsen nicht tragen können. Auf der anderen Seite können die Zentralbanken nur mit steigenden Zinsen der Inflation intelligent etwas entgegensetzen. Das Dilemma ist perfekt. Eine Entscheidung ist schwer. Werfen wir einen Blick auf die paritätischen Stimmrechte, haben die armen Länder, die die Mehrheit bilden, wenig Interesse an steigenden Zinsen. Hier stellt sich die Frage, wann die Not aus der Inflation so zuschlägt, dass man agieren muss.

Zu guter Letzt beobachten wir eine sehr komplexe Lage an den Kapitalmärkten. Durch die Einkäufe der Zentralbanken haben wir synthetische Märkte. Das heißt, das klassische Anleihengeschäft ist korrumpiert und zum Erliegen gekommen, weil es ein Business der Zentralbanken geworden ist. Die Folge: Die Börse und Immobilienpreise sind explodiert – und das nicht, weil sich auf einmal viele mit Geldanlagen beschäftigen, sondern weil viel Geld in den Markt drückt und teilweise Strafzinsen bei den Banken fällig werden“, weiß Seidenfad.  

Auswirkungen der Inflation auf die bAV und Pensionskasse

Auch die betriebliche Altersversorgung steht durch die Inflation vor neuen Herausforderungen. Errichtet ein Anleger im Laufe seines Lebens für jede Säule der Altersvorsorge ein solides Fundament, steht einer aus finanzieller Sicht sorgenfreier Rente nichts entgegen. So die Theorie. In diesen Tagen machen sich allerdings viele Anleger Sorgen um ihre Vorsorge im Rentenalter. Speziell bei den Pensionskassen könnten Unternehmen verstärkt damit konfrontiert werden, Rentenleistungen, die Pensionskassen nicht mehr leisten können, aus eigenen Mitteln bezahlen zu müssen. Dies gilt für alle Fälle, in denen der Arbeitgeber aufgrund der subsidiären Einstandspflicht nach §1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG dazu verpflichtet ist. Mit Anstieg der Inflation werden viele, vor allem freie Pensionskassen, Probleme bekommen, die bereits vorher finanzielle Schwierigkeiten hatten und die versprochenen Garantien nicht mehr erbringen können.  

Reduzierte Aufsichtsregeln gegenüber Versicherungslösungen, stagnierende Mittelzuflüsse und die Problematik der fehlenden „sicheren“ Anlageklassen, früher in der Regel Staatsanleihen und top-geratete Unternehmensanleihen, steigern die Problematik. „Generell muss die Inflation keinen negativen Effekt haben. Allerdings sind gerade die Pensionskassen oft sehr konservativ aufgestellt, sodass die Kapitalanlage häufig deutlich geringer performt als die Inflation. Sollte eine lange Inflationsphase bei gleichzeitig niedrigen Zinsen und niedriger Investmentquote, zum Beispiel Aktienanteil, zusammenkommen, dann kann sich das definitiv nachteilig auf die Renten und auf die generelle Leistungsfähigkeit vieler bAV-Produktanbieter auswirken. Bei den zahlreichen freien Pensionskassen sehen wir als Experten das Risiko besonders hoch.“  

Dies zwingt die Anbieter zum Handeln: „Alle Anbieter müssen sich positionieren. Das ist aber kein reines Pensionskassen-Modell. Je nach Anlagelogik ist der Druck auf die Anbieter höher oder niedriger“, so der Experte, der die betriebliche Altersversorgung aber trotz Inflation weiterhin für sinnvoll hält. „Die betriebliche Altersversorgung und gerade die investmentgestützte Direktversicherung verlieren durch die Inflation nicht an Bedeutung, da die verschiedenen Förderungen, zum Beispiel aus BRSG, BetrAVG also Steuer- und SV-Ersparnis und gegebenenfalls Arbeitgeberzuschuss, auch in der Inflation wirken. Ist dazu ein gutes Investment hinterlegt, wird der Effekt sogar positiv sein. Die Inflation trifft derzeit das Gros aller Sparformen. Sprich je mehr Förderung, desto eher geht das gut aus. Zudem werden viele Arbeitgeber in der Energiekrise die Möglichkeit von höheren Förderungen als Gehaltsbestandsteil und sv-freie Lohnerhöhung nutzen.“ 

Die effektive Nutzung der bAV – nicht nur in Zeiten der Inflation wichtig

Gerade die effektive Anwendung der bAV ist nicht nur in Zeiten der Inflation wichtig. „Die bAV bringt einen Vorteil mit: Sie ist ein langfristiges Anlageprodukt. Verträge laufen selten unter zehn Jahren. Bei einem Betriebsrentenvertrag muss ich mir genau anschauen, wie das Zusammenspiel der verschiedenen staatlichen Förderungen aussieht. Seit 2002 hat nahezu jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung mit entsprechender Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Seit 2019 beziehungsweise 2022 muss der Arbeitgeber zudem durch ein neues Gesetz, das Betriebsrentenstärkungsgesetz, solche Umwandlungen zusätzlich fördern. Das ist ein sicherer Hebel. Für jede 100 Euro, die Arbeitnehmer investieren, steuert der Arbeitgeber per Gesetz mindestens 15 Euro dazu, wodurch eine Grundrendite bereits gegeben ist.

Der Staat schafft dazu nochmal ein Fördermomentum, denn für jeden Euro, den Arbeitnehmer umwandeln, müssen sie im Mittel nur 50 Cent aus dem Netto-EK bezahlen. So generiert das Produkt schon vor der eigentlichen Geldanlage Rendite. Für Arbeitgeber stellt sich also die zentrale Frage, wie die bAV kreiert sein muss, damit diese Hebel wirken. Hier gilt die einfache Regel: Möglichst hoher Investmentanteil bei einem möglichst überschaubaren Garantieanteil und ein Anbieter, der idealtypisch stark auf der Investmentseite mit hohem Anteil deines Sparbetrages investiert. Zudem bringt die Energie- und Inflationskrise mit sich, dass Unternehmen heute stärker fördern müssen. Das BRSG mit seinen 15 Prozent ist die neue 0-Förderung.“ 

Dadurch, dass die bAV ein langfristiges Produkt ist, müssen sich Anleger aufgrund der derzeitigen Marktbewegungen keine Sorgen machen. „Die bAV besteht vereinfacht gesprochen zumeist aus zwei Töpfen: dem Deckungsstock der Versicherung, der vor allem dazu da ist, die Mindestgarantie zu gewährleisten. Das heißt, der Versicherer legt einen Teil des Geldes nach den engen Spielregeln des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an. Dieser sichere Teil der Anlage zeichnet sich in der Regel durch eine begrenzte Flexibilität und Dynamik aus, weshalb der zweite Teil umso mehr Gewicht haben sollte.

Im zweiten Topf, dem Investment-Topf, ist je nach Cleverness und Modernität des Anbieters mehr oder weniger Investment drin. Bei guten Anbietern sprechen wir von mindestens 50 Prozent des Sparanteils, der in Investmentprodukte angelegt wird. Gerne auch mehr. Das bedeutet, in der aktuellen Marktlage, wo Anleger mit der bAV ein langfristiges Investment mit einem idealtypisch hohen Investmentanteil tätigen, sind sie nicht tangiert von ruppigen Marktbewegungen. Anleger haben, sofern die Kerntendenz nach oben zeigt, die Anlagestrategie gut gewählt ist und Chancen der Märkte genutzt werden, viel Zeit, um gefördert Geld zu sparen.“ 

bAV: gut konzipiert zum langlebigen Investment-Produkt

Zusätzlich stellt die bAV besondere Herausforderungen an die Garantien eines Rentenversicherungsvertrages. Zum Verhältnis zwischen Versicherung und Versicherten kommt hier noch der Arbeitgeber ins Spiel. Es sind also arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere die des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), zu berücksichtigen.

„Die Deutschen lieben Garantien. Versicherer bieten diese in der bAV jedoch nicht mehr gerne an, weil es zu viel Rendite kostet. Es gibt aber mittlerweile bAV-Verträge mit 80 oder 90 Prozent Beitragsgarantie. So ist zwar nicht 100-prozentig gesichert, dass jeder Euro, den Anleger investieren, auch hinten rauskommt, allerdings wird dadurch deutlich mehr Geld sofort frei, das ins freie Investment fließen kann. Es gilt: Je jünger Anleger sind, je mehr Zeit sie haben, je mehr sie sparen, desto mehr Schwung nimmt das Thema auf. Wenn der Arbeitgeber obendrein auf die Produktauswahl achtet, haben seine Arbeitnehmer ein effektives Produkt.  

Zurück zur eingangs gestellten Frage erschließt sich demnach: „Dadurch, dass die bAV ein Investment-Produkt ist, erhalten Anleger eine hohe staatliche Förderung durch die Themen Sozialabgaben, Steuerersparnis und Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es werden zudem Garantien gebildet, allerdings fließt, wenn ein gutes Produkt gewählt wurde, viel Geld in den Investment-Anteil. So partizipieren Anleger an den Märkten. Auch wenn die Inflation zuschlägt, funktioniert die bAV immer noch.“  

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer und Gründer Experte für die Themengebiete: bAV, Recht & Steuern, kAV, Digitale Lösungen und Absicherung

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